Lösungen auf den Punkt gebracht
News
Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Wissenswertes zu Kühlschmierstoffen
Wenn Ihnen als rechtlicher Hintergrund zum Umgang mit Kühlschmierstoffen die BGR/GUV-R 143 einfällt, dann ist dies schon die halbe Miete. Denn dann - so unterstelle ich - werden Sie auch die Inhalte bei Ihnen im Betrieb verankert haben.
Vielleicht sind Sie dennoch auf der Suche nach Hintergrundinformationen, Tools für die Überwachung von Kühlschmierstoffen oder den Zusammenhängen zwischen den unterschiedlichen Rechtsvorschriften, auch im Hinblick auf den Umweltschutz. Vielleicht sind Sie ja aber auch neu mit der Materie betraut. In beiden Fällen können Sie sich kostenlos beim Kühlschmierstoff-Portal anmelden.
Herausgeber ist das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - IfA.
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Wenn Ihnen als rechtlicher Hintergrund zum Umgang mit Kühlschmierstoffen die BGR/GUV-R 143 einfällt, dann ist dies schon die halbe Miete. Denn dann - so unterstelle ich - werden Sie auch die Inhalte bei Ihnen im Betrieb verankert haben.
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Vortrag bei den Effizienzprofis
Ich habe gestern bei den Effizienzprofis in Nürnberg einen Workshop zum Thema »Rechtsverzeichnis im Rahmen der ISO 50001« moderiert. | ![]() |
Die Teilnehmer kamen aus kleineren und mittleren produzierenden Firmen aus Bayern, die ein Energiemanagementsystem mit Unterstützung der Effizienzprofis vor Kurzem eingeführt haben oder dies im Moment tun.
Ich habe gestern bei den Effizienzprofis in Nürnberg einen Workshop moderiert zum Thema »Rechtsverzeichnis im Rahmen der ISO 50001«.
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Gut informiert in Sachen Energie
Wir haben ja schon öfter auf einzelne interessante Veröffentlichungen oder Tools der Deutschen Energie-Agentur aufmerksam gemacht. Heute möchte ich Ihr Augenmerk auf die Gesamtübersicht aller Publikationen der DENA lenken. Denn viele unserer Kunden sind gerade dabei, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen. Und in diesem Zusammenhang kann es hilfreich sein zu wissen, was zu den unterschiedlichen Themen bereits veröffentlicht wurde.
» zu den Publikationen der DENA
Wir haben ja schon öfter auf einzelne interessante Veröffentlichungen oder Tools der Deutschen Energie-Agentur aufmerksam gemacht. Heute möchte ich Ihr Augenmerk auf die Gesamtübersicht aller Publikationen der DENA lenken.
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Risolva auf Facebook
Neben den aktuellen News, die Sie auch über den RSS-Feed auf unserer Homepage abonnieren können, wollen wir Ihnen dort auch ein wenig Einblick in unsere Arbeit geben und mit Ihnen den Austausch pflegen.
Seit Anfang des Monats ist die Risolva Facebookseite frei geschaltet. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei: www.facebook.com/risolva.de
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Interkulturelles Gesundheitsmanagement
Gesundheit im Betrieb ist mehr als nur »keine Arbeitsunfälle«. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird das immer deutlicher, merken wir doch an uns selbst, dass es immer öfter zwickt und zwackt. Wo hingegen wir vor zehn Jahre nur fragten »Belastung - was ist das?«
Da ist es eine logische Konsequenz, dass Betriebe ein Gesundheitsmanagement einführen, das heißt einen systematischen Ansatz, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Und weil Gesundheit etwas ist, das man nicht im Umkleideraum abstreift - oder überzieht - darf dieses Gesundheitsmanagementsystem nicht an den Betriebsgrenzen halt machen. Außerdem muss es, damit es wirksam ist, vielfältig sein, damit sich jeder Mitarbeiter wiederfindet und davon profitiert.
Und weil Mitarbeiter sich nicht nur unterscheiden durch Größe, Alter, Haarfarbe, Geschlecht, sondern geprägt sind von unterschiedlichem kulturellen Hintergrund, bietet die Initiative Gesundheit und Arbeit IGA Unterlagen an, worauf bei einem interkulturellen Gesundheitsmanagement zu achten ist.
Die Broschüre »Alle anders - alle gleich - alle gesund im Betrieb: Das Interkulturelle Betriebliche Gesundheitsmanagement« richtet sich an Unternehmer und beschreibt gute Gründe für das Interkulturelle Gesundheitsmanagement, die Bausteine und den Ablauf.
Ergänzend gibt es für Mitarbeiter die Broschüre »Gesund arbeiten. Wegweiser zur Gesundheit im Betrieb«. Sie beschreibt
- was der Arbeitgeber für ihre Gesundheit tun muss,
- welche Rechte und Pflichten sie als Beschäftigter haben,
- was in Sachen »gesundes Arbeiten« von Ihnen erwartet wird,
- und wie Sie Ihren Alltag ohne großen Aufwand gesünder gestalten können.
Diese Broschüre ist in Deutsch, Türkisch und Englisch erhältlich.
Beim IGA als pdf herunterladen:
» Broschüre » Interkulturelles Gesundheitsmanagement« für Unternehmer
» Broschüre »Gesund arbeiten« für Mitarbeiter in Deutsch
» Broschüre »Gesund arbeiten« für Mitarbeiter in Türkisch
» Broschüre »Gesund arbeiten« für Mitarbeiter in Englisch
Gesundheit im Betrieb ist mehr als nur »keine Arbeitsunfälle«. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird das immer deutlicher, merken wir doch an uns selbst, dass es immer öfter zwickt und zwackt. Wo hingegen wir vor zehn Jahre nur fragten »Belastung - was ist das?«
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Ökodesign
Dass die alten Glühbirnen nun endgültig aus dem Verkehr gezogen wurden, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Darüber hinaus sind für Sie als Kunde von energierelevanten Produkten möglicherweise folgende Änderungen interessant:
Neu ist die Verordnung (EU) Nr. 547/2012, die ab 1.1.2013 gesetzliche Mindestanforderungen zur umweltgerechten Gestaltung von Wasserpumpen der Typen ESOB, ESCC, ESCCi, MS-V und MSS definiert. Diese Anforderungen an den Wirkungsgrad werden ab dem 1. Januar 2015 nochmals verschärft.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 622/2012 wurde die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 über Nassläufer-Umwälzpumpen angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem das Berechnungsverfahren für den Energieeffizienzindex sowie die Anforderungen an die Produktinformation.
Eine Übersicht über das Thema und den Umsetzungsstand für einzelne, noch in Bearbeitung befindliche Produktgruppen hat die IHK-DIHK-AG Ökodesign in einem Merkblatt zusammengestellt.
» aktualisiertes Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« als PDF herunterladen.
Herausgeber: IHK-DIHK-AG Ökodesign
Es gibt Neues zu vermelden, für welche Produkte bereits spezifische Effizienzkriterien in Durchführungsvorschriften von der EU festgelegt wurden und woran die EU gerade arbeitet.
» Weitere Informationen zu Ökodesign
Sicherheitsschuhe für Besucher
Wir kommen naturgemäß in viele Betriebe. In der Regel haben wir dabei den Status »Besucher«. Können Sie sich vorstellen, wie viele unterschiedliche Meinungen es zu diesem Thema gibt und wie unterschiedlich das gehandhabt wird?
Für uns ist es selbstverständlich, keine Produktion, kein Lager, keine Werkstatt zu betreten, ohne Sicherheitsschuhe zu tragen. Der eigenen Sicherheit wegen und auch aufgrund des Vorbildcharakters. Deshalb haben wir unsere Schuhe immer dabei und keiner muss uns darauf aufmerksam machen.
Aber wenn wir nachfragen: Wie handhaben Sie das mit den Entwicklungsingenieuren oder gar mit der Geschäftsführung, nicht zu sprechen von Kunden, die das Innerste des Betriebes besichtigen?
Dann finden Sie am ehesten noch bei ausländischen Firmen die konsequente Haltung »Jeder, der die Produktion betritt, trägt Sicherheitsschuhe, oder er/sie muss draußen bleiben.« Es ist bei solchen Firmen selbstverständlich, dass für Besucher Sicherheitsschuhe zur Verfügung stehen. Oft habe ich es erlebt, dass diese Gäste, die Schuhe mitnehmen durften, es also keine Hygieneprobleme gibt.
Sehr viel häufiger hören wir allerdings: »Sicherheitsschuhe für Besucher - das geht gar nicht« und zwar mit folgenden Begründungen (Ausreden?):
- Es ist viel zu teuer für alle Besucher Sicherheitsschuhe vorzuhalten.
- Wir haben keinen Platz, um für alle Besucher Sicherheitsschuhe vorhalten.
- Sicherheitsschuhe für Besucher - igitt ist das unhygienisch.
- Ich kann doch von meinem Chef (Kunde, Geschäftspartner…) nicht verlangen, (hässliche) Sicherheitsschuhe zu tragen.
und/oder unter Berücksichtigung folgender (Sicherheits-?) Vorkehrungen:
- Besucher bleiben auf den Verkehrswegen (welcher Besucher bleibt das schon?)
- Die Besucher werden vorher unterwiesen (aber nicht die vorstehende Ecke oder das herabfallende Teil)
Merken Sie, wie wenig überzeugend das klingt, wenn es um die Sicherheit geht?
Kürzlich war ich bei einer Firma, die für Besucher eine Art »Überzieher« bereit hält.
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Diese gibt es in drei Größen. Sie werden über die normalen Schuhe gezogen und dann individuell angepasst. Also eine kostengünstige Lösung - kein Hygiene- und kein Platzproblem. Sie müssen nur noch das Standing haben, keinen Chef mehr ohne diesen Zehenschutz in die Produktion zu lassen - und hoffen, dass keiner Ihrer Besucher auf Highheels kommt :-)
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Wir kommen naturgemäß in viele Betriebe. In der Regel haben wir dabei den Status »Besucher«. Können Sie sich vorstellen, wie viele unterschiedliche Meinungen es zu diesem Thema gibt und wie unterschiedlich das gehandhabt wird?
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Nicht veröffentlichter Entwurf zur AwSV
Fortführung/Aktualisierung des Beitrags vom 19.7.2012:
Das BMU hat dem DIHK den neusten Entwurf der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt. Dieser Entwurf ist bis jetzt (Stand heute) noch nicht auf dem Seiten des BMU veröffentlicht worden.
Änderungen zum bisherigen Entwurf sind unter anderem:
- Für die Löschwasserrückhaltung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden (§ 19). Dies ist im Moment die LöRüRL. Diese sollen allerdings in 2-3 Jahren zurückgezogen werden und durch ein neues, präziseres Regelwerk ersetzt werden.
- Die Prüfung von Anlagen der Gefährdungsstufen B, C und D nach jeder Instandsetzung ist weggefallen (§ 46 Abs. 4)
- Die Beseitigung von Mängeln, die nicht erhebliche oder gefährlich sind, müssen nun nicht mehr unverzüglich, sondern erst nach einer Frist von 6 Monaten beseitigt werden (§ 48 Abs. 1)
- Für bestehende Anlagen soll der Sachverständige bei der ersten fälligen Prüfung in seinem Prüfbericht darlegen, inwieweit die Anlage nicht den Anforderungen der AwSV entspricht. In einem Zeitraum von 5 Jahren ab der Fälligkeit der ersten Prüfung muss der Anlagenbetreiber dann die Anlage nachgerüstet haben. Die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 67). Ferner soll eine Anlage wegen Nichteinhaltung der Anforderungen der AwSV von der Behörde nicht stillgelegt werden dürfen.
Wichtig für Sie:
Diese Fassung ist zwar auf der Fachebene zwischen den Bundesministerien abgestimmt. Die Abstimmung auf der Leitungsebene der Bundesministerien steht jedoch noch aus. Im Klartext heißt das: es kann sich noch einiges ändern und Sie sollten diesen Entwurf höchstens als Orientierung verstehen, nicht jedoch als verbindliche Planungsgrundlage für eventuelle Vorhaben heranziehen.
» Entwurf der AwSV vom 31.8.2012 als PDF herunterladen.
Das BMU hat dem DIHK den neusten Entwurf der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt. Dieser Entwurf ist bis jetzt (Stand heute) noch nicht auf dem Seiten des BMU veröffentlicht worden.
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CSR verbindlich für alle Unternehmen
Die IHK bezieht sich auf die von der EU-Kommission am 25.10.20111 veröffentlichte CSR-Mitteilung »Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)«.
Beratungen im europäischen Parlament sollen dazu in diesem Herbst beginnen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag betrachtet diesen Vorstoß als Paradigmenwechsel in der EU-Politik, denn wo bislang CSR ein freiwilliges Engagement der Unternehmen war, würde dies dann für alle Unternehmen in der EU eine Rechtsverpflichtung werden.
Was halten Sie davon?
Zu viel der Regelung oder
ein vernünftiger Ansatz zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit?
» CSR-Mitteilung der EU-Kommission als PDF herunterladen
» mehr Information unter http://ec.europa.eu/enterprise
Von der IHK erreichte uns letzte Woche eine Meldung, wonach die EU-Kommission CSR verbindlich für alle Mitgliedsstaaten einführen möchte.
» Weitere Informationen zu CSR verbindlich für alle Unternehmen
Rechtssicherheit für Ersthelfer
Wenn Sie als Vorgesetzter oder als EHS-Manager Mitarbeiter dafür gewinnen wollen, Ersthelfer zu werden, kommen früher oder später Fragen wie
- Bin ich für einen Schaden haftbar?
- Kann ich für eine Fehlleistung bestraft werden?
Diese und andere Fragen beantworte die Broschüre »Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer« der DGUV. Geben Sie diese Ihren Mitarbeitern an die Hand und werben Sie dafür, dass sich möglichst viele als Ersthelfer ausbilden lassen.
» Broschüre bei der DGUV als PDF herunterladen.
Wenn Sie als Vorgesetzter oder als EHS-Manager Mitarbeiter dafür gewinnen wollen, Ersthelfer zu werden, kommen früher oder später Fragen wie
» Bin ich für einen Schaden haftbar?
» Kann ich für eine Fehlleistung bestraft werden?
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Ressourceneffizienz - Bullshit Bingo?
Ressourceneffizienz ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Schlagwort geworden. Eines, das gute Chancen hat, bei Bullshit-Bingo aufgenommen zu werden.
Dabei ist die Thematik nicht nur ein schönes Flaggschiff in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen, sondern - richtig gemacht und gelebt - ein handfester Kostenfaktor. Das sieht auch das BMU so und finanziert deshalb ein vom VDI Zentrum Ressourceneffizienz koordiniertes Online-Forum mit dem markigen Titel www.das-zahlt-sich-aus.de.
Das Forum ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Hier geht es um Austausch, um Ideen und Ansätze, wie der effiziente Einsatz von Ressourcen im Einzelfall realisiert werden kann. Denn dass die Umsetzung ebenso individuell ist wie es die Unternehmen sind, ist klar. Aber indem man sich mit unterschiedlichen Ansätzen auseinander setzt, findet man am ehesten eine Lösung, die zum eigenen Betrieb am besten passt. Schließlich muss keiner das Rad von Grund auf neu erfinden.
» zum Online-Forum Ressourceneffizienz
Ressourceneffizienz ist zu einem nicht mehr wegzudenkenden Schlagwort geworden. Eines, das gute Chancen hat, bei Bullshit-Bingo aufgenommen zu werden.
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Hä? - Lärm im Büro
Ich weiß, dass wir in unserem Büro paradiesische Zustände haben: Jeder hat ein eigenes Zimmer, in der Regel sind die Glastüren offen, weil wir eine offene Kommunikation pflegen und es wichtig ist, zumindest vage mitzubekommen, womit sich der andere beschäftigt. Aber wenn ich mich besonders konzentrieren muss oder am Telefon bin, dann kann ich auch die Türe schließen, um mich von den Kopiergeräuschen abzukoppeln.
Viele von Ihnen arbeiten jedoch zu mehreren in einem Büro, oder produktionsnah oder gar in einem Großraumbüro. Da ist Stille ein Fremdwort. ›Lärm‹ im klassischen Sinne aber auch, denn ein Großraumbüro zum Lärmbereich zu erklären, darauf würde vermutlich niemand kommen.
Und in der Tat wirkt Lärm, der im Büro auftritt, in der Regel nicht schädigend auf das Gehör. Trotzdem kann er mittelbar den Körper und die Psyche schädigen. Man spricht von extraauralen Lärmwirkungen - also Effekten, die außerhalb des menschlichen Gehörs auftreten, wie Ärger, Anspannung und Nervosität. Außerdem gehen Konzentration und Aufmerksamkeit nach unten und die Kommunikation wird beeinträchtigt. Wenn Sie unter solchen Bedingungen arbeiten, wissen Sie, dass Fehler und damit Frust vorprogrammiert sind.
Die BGI/GUV-I 5141 »Akustik im Büro« gibt deshalb Tipps für die akustische Gestaltung von Büros:
- Nach welchen Prinzipien Schallabsorber wirken
- Materialien, die Schall absorbieren
- Produkte für die Schallabsorption
- Beispiele
- Literatur- und Adressliste
Wie ist das bei Ihnen? Haben Sie schon mal im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Messungen in Bürobereichen durchgeführt? Sind die Anforderungen der BGI 560 »Bildschirm- und Büroarbeitsplätze«, die die Bildschirmarbeitsverordnung konkretisiert, eingehalten? In Abhängigkeit der Tätigkeit darf der Beurteilungspegel nämlich max. 55 bzw. 70 dB(A) betragen.
» BGI/GUV-I 5141 »Akustik im Büro« als PDF von der VBG herunterladen.
Viele von Ihnen arbeiten zu mehreren in einem Büro, oder produktionsnah oder gar in einem Großraumbüro. Da ist Stille ein Fremdwort. ›Lärm‹ im klassischen Sinne aber auch, denn ein Großraumbüro zum Lärmbereich zu erklären, darauf würde vermutlich niemand kommen.
» Weitere Informationen zu Hä? - Lärm im Büro