Kontakt
05.04.2012

Ökodesign

Jedes Unternehmen ist von dieser Thematik betroffen, wenn nicht als Hersteller, so doch als Käufer von Produkten, die von der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG erfasst sind. Das sind zum Beispiel Produkte, die selbst Energie verbrauchen, also unter anderem alles, was einen Stecker hat. Erfasst werden seit der letzten Novellierung aber auch Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, den Energieverbrauch allerdings indirekt beeinflussen, zum Beispiel Fenster.

Die Ökodesign-Richtlinie und mithin das EVPG »Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz«, das die Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, regelt, dass nur energieverbrauchsrelevante Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die den Anforderungen von einschlägigen EU-Durchführungsvorschriften entsprechen. Das bedeutet in der Regel, dass der Hersteller die Konformität mit diesen Anforderungen prüft, eine CE-Konformitätserklärung ausstellt und das CE-Zeichen anbringt.

Was bedeutet das für Sie?
Liegen für ein Produkt bereits Durchführungsvorschriften vor, so können Sie entweder davon ausgehen, dass Sie nur energiefreundliche Produkte erwerben können, weil andere – nach einer Übergangsfrist – nicht mehr zugelassen sind (Stichwort: Glühbirne). Oder Sie werden als Käufer in die Lage versetzt, energiefreundliche Produkte von Energieschleudern zu unterscheiden. Sie kennen das von den Energieeffizienzklassen bei Elektromotoren oder von der farblich abgestuften A-G-Energieverbrauchs-Skala zum Beispiel bei Waschmaschinen oder Staubsaugern.

Im letztgenannten Fall haben Sie es demzufolge selbst in der Hand, welchem Produkt Sie den Vorzug geben. Daraus ergeben sich für Sie sicherlich Ansatzpunkte für Umweltziele oder für die Anpassung Ihrer Beschaffungskriterien.

Produkte, für die bislang solche produktspezifischen Effizienzkriterien in Durchführungsvorschriften von der EU festgelegt wurden, sind neben einer Vielzahl von Haushaltsgeräten, zum Beispiel folgende:

  • Leerlauf- und Schein-Aus-Verluste (Standby)
  • Externe Netzteile (EPS)
  • Elektromotoren
  • Heizungspumpen
  • Ventilatoren
  • Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Die EU-Kommission plant und arbeitet zurzeit an Anforderungen für viele andere Produktgruppen, zum Beispiel

  • Warmwasserbereiter
  • Heizkessel
  • Kleinfeuerungsanlagen
  • Wasserpumpen
  • PCs und Computermonitore
  • Bildgebende Geräte (Kopier-, Faxgeräte mit Drucker, Scanner, etc.)
  • Gewerbliche Kühlgeräte
  • Elektrische und fossil betriebene Heizgeräte
  • Datennetze, Datenverarbeitung
  • Industrielle Öfen und Laboröfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Kühlanlagen
  • Transformatoren
  • Wasserverbrauchende Geräte

Eine Übersicht über das Thema und den Umsetzungsstand für einzelne, noch in Bearbeitung befindliche Produktgruppen hat die IHK-DIHK-AG Ökodesign in einem Merkblatt zusammengestellt.

» Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« der IHK-DIHK-AG Ökodesign als PDF herunterladen.