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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
21.08.2024

Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind starre Bürokonzepte vielerorts passé und flexible Arbeitsmodelle auf dem Vormarsch. Beim Desk Sharing beispielsweise verfügen Beschäftigte nicht mehr über einen festen Platz im Büro, sondern wählen jeden Tag einen neuen. Ob der Büro-Reigen gelingt, hängt von der richtigen Planung und Umsetzung ab, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) unter knapp 2.000 Beschäftigten und Führungskräften, die selbst unter Desk-Sharing-Bedingungen arbeiten. Im Vordergrund der Befragung standen dabei Aspekte der psychischen Belastung von Mitarbeitenden.

»Ob Desk Sharing in einem Unternehmen zum Erfolgsmodell wird, entscheidet sich im Grunde schon vor der Umsetzung«, sagt Franziska Grellert, Arbeitspsychologin und Referentin am IAG. Bereits in der Planungsphase sollten Beschäftigte miteinbezogen und motiviert werden, ihre Möglichkeiten zur Beteiligung wahrzunehmen. »In unserer Umfrage haben knapp 30 Prozent der Mitarbeitenden angegeben, dass diese Möglichkeit überhaupt bestand. Wiederum nur ein Drittel davon hat sie auch genutzt.«

Die Akzeptanz von Desk Sharing erhöht sich, wenn für alle die gleichen Regeln gelten. In der Umfrage sagte fast die Hälfte der Befragten, dass es in ihrem Betrieb Ausnahmen für sowohl Beschäftigte als auch Führungskräfte gibt; bei knapp 30 Prozent der Befragten sind vor allem Führungskräfte von den Regelungen zum Desk Sharing ausgenommen. »Diese Ausnahmen sollten sorgfältig geprüft, transparent kommuniziert und gut begründet werden«, so Grellert. Daneben sorgen klare Nutzungsregeln zu Sauberkeit und Ordnung, ein ausgereiftes Lärmschutzkonzept und ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für Akzeptanz unter den Beschäftigten.

Der Vorteil eines eigenen Bildschirmarbeitsplatzes besteht unter anderem darin, dass Tisch und Stuhl im Idealfall an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Wo Desk Sharing eingesetzt wird, sollten die Möbel entsprechend höhenverstellbar sein. In der Befragung gaben 80 Prozent an, über einen solchen Tisch zu verfügen, etwas mehr haben einen verstellbaren Bürostuhl. 70 Prozent der Befragten teilen sich hygienesensible Arbeitsmittel wie Tastatur und Maus. Die Mehrheit der Befragten wurde von ihrer Organisation dazu unterwiesen, wie sie die Arbeitsmittel individuell auf sich einstellen kann. Ein Drittel hat keine Unterweisung erhalten. »Hier sind vor allem die Führungskräfte gefragt«, so Franziska Grellert. »Denn Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Blick zu behalten, ist ihre Aufgabe.« Quelle: DGUV

Ergänzender Link:

» CHECK-UP Desk Sharing: Gestaltungsempfehlungen für die Einführung und Umsetzung von Desk Sharing in einer Organisation

Dass alles von der richtigen Planung und Umsetzung abhängt, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG).

» Weitere Informationen zu Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

09.08.2024

Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland sind heute zahlreiche Beschäftigte in Produktionsunternehmen, bei Dienstleistern und in öffentlichen Verwaltungen in Betriebssportgemeinschaften (abgekürzt: BSG) organisiert, um Leichtathletik zu betreiben, Fußball zu spielen oder zu kegeln und sich dabei auch im Rahmen von Meisterschaften und Turnieren mit anderen BSGen zu messen. 

Besonders bei den körperbetonten Wettkampf-Sportarten kommt es dabei immer wieder zu teils gravierenden Verletzungen, die bei den Geschädigten dann den Ruf nach dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung laut werden lassen und im Streitfall auch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigen bis hinauf zum Bundessozialgericht in Kassel. 

Dabei hat sich zum Nachteil der Kläger immer wieder herausgestellt, dass »Betriebssport« nicht zwingend auch »betrieblicher« Sport ist, selbst wenn Mitarbeiter und Kollegen daran teilnehmen und daraus auch kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung abgeleitet werden kann. 

Keine Definition von »Betriebssport« 

Die juristische Problematik beginnt bereits damit, dass es weder eine Legaldefinition des Begriffs »Betriebssport« gibt noch eine Rechtsgrundlage. Bereits insofern unterscheidet sich der Betriebssport vom Arbeits- und Wegeunfall. Betriebssport kann, wie der Fachliteratur zu entnehmen ist, während der Arbeitszeit betrieben werden, ist aber gleichwohl nicht Bestandteil der Arbeitszeit. Die so verbrachten Stunden müssen dann nachgeholt werden. Die Teilnahme am Betriebssport ist freiwillig, es sei denn, die sportliche Betätigung ist Teil des Dienstes wie etwa bei der Bundeswehr oder der Bereitschaftspolizei. Dann besteht aber auch Unfallversicherungsschutz. 

GUV-Schutz? Ja, wenn ... 

Das Bundessozialgericht hat im Laufe der Jahre und angesichts seiner immer wiederkehrenden Befassung mit derartigen Verfahren einen Kriterien-Katalog entwickelt, der auf dem Arbeitgeberportal des AOK-Bundesverbandes (also der gesetzlichen Krankenversicherung) abgebildet ist, die »naturgemäß« ein vorrangiges Interesse an der Gesundheit von Beschäftigten, auch bei Sport und Spiel hat. Danach ist der an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfende Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) auch beim Betriebssport zu bejahen, wenn nachstehende fünf Kriterien erfüllt sind: 

Ausgleichscharakter

Die sportlichen Aktivitäten müssen dem Ausgleich für körperliche, geistige und nervliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit dienen. Laut Bundessozialgericht trifft dies grundsätzlich auf alle Sportarten mit körperlichem Einsatz zu. Nicht versichert ist jedoch die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, bei denen der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht. Dazu gehören neuerdings auch bisher versicherte Wettkämpfe zwischen Betriebssportgemeinschaften.

Regelmäßigkeit

Die sportlichen Aktivitäten müssen mindestens einmal im Monat stattfinden und die Mitarbeiter ebenso regelmäßig daran teilnehmen.

Betriebszugehöriger Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Voraussetzung ist zudem erfüllt, wenn sich mehrere Betriebe zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Allerdings muss die fragliche Betriebssportgemeinschaft vom Grundsatz her auch allen Betriebsangehörigen offenstehen. Daher erfüllt zum Beispiel ein Fußballspiel, zu dem nur männliche Mitarbeiter eingeladen sind, dieses Kriterium nicht.

Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit

Übungszeiten und -dauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Dies ist gewährleistet, wenn die sportliche Aktivität vor oder nach der Arbeitszeit oder während der Pausen stattfindet. Auch ein Samstagstermin zählt dazu, nicht jedoch ein mehrtägiger Ausflug mit sportlichen Aktivitäten.

Unternehmensbezogene Organisation

Der Sport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Dies ist zum Beispiel erfüllt, wenn das Unternehmen die Räumlichkeiten und Geräte bereitstellt oder der Übungsleiter selbst aus dem Betrieb kommt. Auch die Wege zur Übungsstätte sind mitversichert.

Beachte: Ein anschließendes geselliges Beisammensein ist reine Privatsache und nicht versichert. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 23.4.2024 (gekürzt)

Wann ist Betriebssport Betriebssport? Wann greift die Gesetzliche Unfallversicherung, und wann nicht?

» Weitere Informationen zu Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

24.07.2024

Checkliste für die Instandhaltung, Montage und Demontage von Industrietoren

Checkliste für die Instandhaltung, Montage und Demontage von Industrietoren

Sorgfältig zu arbeiten und auf Sicherheit zu achten ist bei der Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren immens wichtig, auch weil es oft um Arbeiten in der Höhe geht. Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine übersichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Bei Arbeiten an Industrietoren, wie etwa an Sektional- oder Rolltoren, kommt es immer wieder zu Unfällen. Ein Unfallschwerpunkt sind Abstürze von Beschäftigten. Sie sind häufig darauf zurückzuführen, dass auf Steh- und Anlegeleitern Arbeiten mit zu großem Kraftaufwand oder zu hoher Standhöhe durchgeführt werden.

Je größer und schwerer die Tore sind, desto wichtiger sind eine gute Vorbereitung und eine klare Abstimmung der Tätigkeiten zwischen allen Beteiligten. Unfälle, die sich bei Verrichtungen speziell an der Torsionsfeder ereignen, etwa beim Austausch, beim Spannen oder Nachspannen, haben häufig Hand- und Oberkörperverletzungen zur Folge. Weitere Unfallrisiken sind eine mangelnde Arbeitsorganisation und eine unzureichende Arbeitsplanung.

Die neue Checkliste »Ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung für Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren« der BGHM kann bei der Vorbereitung und Planung helfen und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Letztere sollte zusätzlich immer ortsbezogen angepasst werden, da die örtlichen Gegebenheiten variieren. Die Checkliste kann außerdem als Risikocheck unmittelbar vor Ausführung der Arbeiten als sogenannte Last Minute Risk Analysis verwendet werden.

Damit Beschäftigte Tore sicher montieren oder demontieren können, müssen die örtlichen und baulichen Gegebenheiten bekannt sein. Sie werden in der Checkliste abgefragt und dokumentiert. Auf dieser Basis kann die Montage beziehungsweise Demontage mit den geeigneten Arbeitsmitteln und Werkzeugen zielgerichtet geplant werden. Absprachen mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin und die Koordination der Arbeiten vor Ort werden ebenfalls erleichtert. Die Checkliste bietet außerdem einen Überblick über erforderliche Schutzmaßnahmen, wie etwa die Absperrung des Arbeitsbereiches oder die Änderung von Arbeitsabläufen für die Dauer der Bauarbeiten. 

Für Beschäftigte kann sie eine Gedankenstütze sein, zum Beispiel wenn es um folgende Aspekte geht: 

  • die Klärung der Tragfähigkeit des Bauwerks, die Auswahl der Befestigungselemente sowie die Vorgaben durch den Torhersteller,
  • die Berücksichtigung der Gewichte der Torelemente und damit verbunden die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel zum Heben und Positionieren, 
  • die notwendige Arbeitshöhe und die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel wie etwa Hubarbeitsbühnen,
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Die Checkliste steht als Worddokument zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung. Quelle: Pressemitteilung der BGHM

Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine über-sichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

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16.07.2024

Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

Die Generation Babyboomer geht in Rente – eine Herausforderung für viele Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels. Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die Unternehmensberaterin Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung im Gespräch über einen wichtigen Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die demografische Entwicklung beeinflusst die Unternehmen. Sie sollten sich viel intensiver mit der Altersstruktur ihrer Beschäftigten beschäftigen und darauf reagieren.
  • Unternehmen mit vorrangig älteren Beschäftigten sind stark, wenn der unmittelbare Zusammenhalt im Team gut unterstützt und gefördert wird.
  • Je länger die Beschäftigten im Unternehmen bleiben, je älter sie werden, desto höher ist die Bindung. Das verkennen viele Unternehmen.
  • Viele Ältere wollen weiterarbeiten. Allein von den 80.000 Menschen, die aktuell monatlich in Rente gehen, könnte man vermutlich 10 bis 15 Prozent im Arbeitsprozess halten. Quelle: BGHW

Lesen Sie auch den Beitrag unter Top eins »Altersgemischte Teams - Alle Stärken nutzen«

Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die BGHW sprach mit Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung.

» Weitere Informationen zu Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

19.06.2024

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

In kleinen und mittelständischen Betrieben kümmern Führungskräfte sich um viele Dinge – Abläufe koordinieren, Aufträge einholen, Bürokratie bewältigen. Arbeitsschutz ist dann ein Aspekt von vielen und im Alltag häufig nur am Rande Gesprächsthema. Eine regelmäßige und klare Kommunikation zu Sicherheitsthemen ist jedoch ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg. Sie ist entscheidend dafür, dass alle Beschäftigten nach Feierabend gesund nach Hause gehen können.

Deshalb ist es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

Was formell klingt, kann ganz einfach und quasi nebenbei passieren: Indem Chefs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Betreten einer Baustelle daran erinnern, ihre Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Helmen oder Schutzbrillen anzulegen. Sie ermuntern, Beinaheunfälle und Sicherheitsrisiken zu melden – und dann konstruktiv mit Fehlern oder Missständen umgehen. Nicht zuletzt spielt die Vorbildfunktion von Chefinnen und Chefs gerade in kleinen Betrieben, wo alle Beschäftigten sich regelmäßig sehen, eine wichtige Rolle: Wenn Führungskräfte nicht mit gutem Beispiel vorangehen und auf Sicherheit und Gesundheit achten, wird auch ihr Team Arbeitsschutz für verzichtbar halten.

Auch in der Kommunikation nach außen, also im Austausch mit Fremdfirmen, Kundinnen und Kunden muss immer klar sein: safety first. Will ein Kunde etwa aus Kostengründen auf branchenübliche Sicherheitsstandards verzichten, gilt es, klare Kante zu zeigen – und im Zweifel die Arbeit einzustellen oder einen Auftrag abzulehnen.

Ganz schön anspruchsvoll. Deshalb gibt die Podcast-Folge 26 von »Ganz sicher« Tipps dazu, was Führungskräfte in KMU konkret tun können, damit reden wirklich hilft – und nach Feierabend alle gesund nach Hause kommen. Quelle: Pressemitteilung BG ETEM (geändert)

Es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

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22.05.2024

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Mit vielen Fragezeichen versehen ist der Schutz der GUV auf Dienstreisen, zumal wenn diese in der realen Durchführung nicht nur aus rein arbeitsrechtlichen Elementen, sondern aus einem zeitlichen und inhaltlichen Mix von dienstlichen und privatwirtschaftlichen Aktivitäten bestehen. Die Berufsgenossenschaft (BG) Rohstoffe und chemische Industrie hat im Sommer 2023 einen Leitfaden formuliert, dessen wesentliche Inhalte sich wie folgt darstellen: 

Definition der »Dienstreise«

Der Begriff der »Dienstreise« ist wie viele andere Begriffe im Recht der GUV (SGB VII) nicht gesetzlich definiert. Der Schutz der GUV basiert auf einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ob ein Schadensereignis auf einer Dienstreise diesem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen ist, unterliegt dann letztlich der Sachverhaltsaufklärung durch die Sozialgerichte. 

Versicherte Aktivitäten

Zu unterscheiden ist zwischen Betätigungen, die mit der betrieblichen Tätigkeit (sonst wäre es ja keine »Dienst«reise) in einem inneren Zusammenhang stehen und deshalb versichert sind, zum Beispiel die An- und Abreise zum Kundengespräch einschließlich Ein- und Auschecken an der Hotelrezeption), das Kundengespräch selbst sowie der Besuch von Seminaren und Messeständen und solchen Verrichtungen, bei denen Beschäftigte sich außerhalb einer solchen inneren Beziehung zu ihrem Unternehmen befinden, wie etwa bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege, Ruhezeiten sowie der Freizeitgestaltung (Kinobesuch am Abend). 

Beförderungsmittel

Versicherte Beschäftigte sind völlig frei in der Wahl ihres Beförderungsmittels auf der Dienstreise. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter im eigenen Pkw anreist, wenngleich der Arbeitgeber nur die Kosten einer Bahnfahrkarte erstattet. GUV-Schutz besteht für alle Unfälle, die sich aus der Zurücklegung des Weges ergeben. Wie bei den Wegeunfällen entfällt aber der Versicherungsschutz bei privat motivierten Umwegen (Kind wird zur Schule gebracht) oder Unterbrechungen (Stopp am Kiosk, um Reiseproviant zu kaufen). 

Spezielle Gefahrensituationen

Der Grundsatz, wonach alle privaten Verrichtungen außerhalb des GUV-Schutzes liegen, wird – worauf die BG Chemie hinweist – durchbrochen, wenn der Beschäftigte dabei anderen Gefahren als in seiner gewohnten heimischen Umgebung ausgesetzt ist und die Dienstreise der Grund für diesen Aufenthalt in der »Gefahrenzone« hergibt. 

So hat die Rechtsprechung einen Ursachenzusammenhang und damit den Versicherungsschutz bejaht bei:

  • dem Sturz aus dem Fenster des Hotelzimmers infolge eines Hotelbrandes sowie
  • der Verletzung an einem schadhaften Waschbecken im Hotelzimmer. 

Gemischte Tätigkeiten 

Von »gemischten Tätigkeiten« ist dann die Rede, wenn dienstliche und private Tätigkeiten sich nicht streng voneinander trennen lassen. Sie stehen dann unter GUV-Schutz, wenn die Tätigkeit wesentlich, aber nicht notwendig überwiegend betrieblichen Interessen diente. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit unterblieben wäre, hätte es den betrieblichen Anlass nicht gegeben. 

Rahmenprogramme und Incentive-Reisen 

Ein juristisches »Minenfeld« sind, worauf die BG Chemie warnend hinweist, Rahmenprogramme zu dienstlichen Veranstaltungen und »Belohnungsreisen« zur Mitarbeitermotivation. Hier kommt es entscheidend auf die Programmgestaltung an und die Frage, ob hier eine Teilnahme-Erwartung des Arbeitgebers dahintersteht oder der einzelne Beschäftigte Freiräume hatte, eigenständig darüber zu befinden, ob und wie er sich einbringen will. 

Fazit

Es gilt die alte Juristen-Weisheit: Jeder Fall ist anders. Insofern muss im Fall eines schädigenden Ereignisses stets zur Meldung an die zuständige Unfallversicherung geraten werden. Im Streitfall müssen dann die Sozialgerichte klären, ob GUV-Schutz bestanden hat oder nicht. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 22.2.2024 (gekürzt)

Dr. jur. Kurt Kreizberg beschreibt und bewertet auf www.arbeitssicherheit.de die wesentlichen Inhalte des BG RCI-Leitfadens zu Dienstreisen.

» Weitere Informationen zu Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

08.05.2024

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz stärkt während der gesamten Schwangerschaft sowie nach der Entbindung und in der Stillzeit den Gesundheitsschutz für Mütter und Kinder. Müttern sollen dadurch ihren Beruf so lange wie möglich ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten.

Doch die Umsetzung des Gesetzes in den Unternehmen gelingt nicht immer. So ergab eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes 2022, vier Jahre nach der Reform, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen eingehalten wird. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass es in ihrem Betrieb keine Mutterschutzmaßnahmen gäbe. Außerdem arbeite mehr als die Hälfte der Befragten wöchentlich länger als vereinbart und überschreite die während der Schwangerschaft zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden.

Die Kernaufgabe nach dem Mutterschutzgesetz ist die zweistufige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

1. Stufe: anlassunabhängig
2. Stufe: anlassbezogen
Quelle: Arbeit und Gesundheit (geändert, gekürzt)

Gerade die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ist von jedem Unternehmen verpflichtend durchzuführen, egal, ob Frauen beschäftigt werden und egal, ob diese schwanger sind - deshalb heißt es ja auch »anlassunabhängige« Gefährdungsbeurteilung 😊.

Unter dem angegebenen Link finden Sie weitere Informationen, zum Beispiel Klicktipps und eine Auflistung möglicher Gefährdungen, die es zu berücksichtigen gilt.

Das Mutterschutzgesetz soll es Schwangeren und Stillenden erleichtern, zu arbeiten, ohne dass ihre Gesundheit gefährdet ist. - Doch mit der Umsetzung hapert es zu oft.

» Weitere Informationen zu Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

25.04.2024

Certo-Check: Always on?

Certo-Check: Always on?

Hand aufs Herz: Haben Sie in Ihrem letzten Urlaub komplett abgeschaltet? Oder waren Sie beruflich im Stand-by-Modus? Letzteres trifft einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge auf jeden zweiten Berufstätigen zu. Dort gaben 49 Prozent der Befragten an, im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar zu sein. 

Arbeitsbezogene erweiterte Erreichbarkeit nennt sich das – und meint die Verfügbarkeit für berufliche Angelegenheiten auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit. Begünstigt wird sie durch eine flexibler gewordene Arbeitsorganisation, neue technische Kommunikationsmittel, aber auch durch die internationale Zusammenarbeit über verschiedene Zeitzonen hinweg. 

Zwar kann eine Erreichbarkeit, die sich nicht strikt an einem immer seltener anzutreffenden 9-to-5-Job orientiert, für Einzelne auch Vorteile mit sich bringen. Etwa eine als einfacher empfundene Verbindung von Arbeit und Privatleben. Studien zeigen jedoch, dass sich erweiterte Erreichbarkeit negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden der Betroffenen auswirken kann. Im Idealfall sollte sie daher vermieden werden.

Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen. Denn: In den seltensten Fällen wird die erweiterte Erreichbarkeit bewusst eingeführt und aktiv gestaltet. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht dennoch praktiziert wird. Überlassen Sie ihre Ausgestaltung nicht dem Zufall und finden Sie im Certo-Check heraus, ob erweiterte Erreichbarkeit bei Ihren Beschäftigten eine Rolle spielt. 

Geben Sie dazu an, inwiefern die folgenden Aussagen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Am Ende des kurzen Checks erhalten Sie Hinweise zu weiterführenden Angeboten der VBG zum Thema. Quelle: Certo

Erreichbarkeit nach Feierabend kann der Gesundheit von Beschäftigten schaden. Finden Sie im Certo-Check heraus, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

» Weitere Informationen zu Certo-Check: Always on?

19.04.2024

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Auswertungen der deutschen Daten der ESENER-3-Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher. Geschulte Führungskräfte haben einen weiten Einflussradius, sodass sie Gesundheitsschutz sowohl beim Topmanagement als auch auf der Teamebene platzieren können. Arbeitsschutzdiskussionen werden jedoch hauptsächlich im Topmanagement geführt. In kleinen Betrieben sind weniger Arbeitsschutzverantwortliche geschult und Arbeitsschutz ist eher seltener ein Thema in Besprechungen als in mittleren und in Großbetrieben. Quelle: BAuA

Auswertungen einer Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher.

» Weitere Informationen zu Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

08.04.2024

Post-Holiday-Syndrom? 6 Tipps für einen entspannten Start in den Arbeitsalltag

Post-Holiday-Syndrom? 6 Tipps für einen entspannten Start in den Arbeitsalltag

Auf jede arbeitsfreie Zeit folgt ein erster Arbeitstag. Nicht selten bedeutet das: Es wartet ein voller E-Mail-Posteingang und Besprechung reiht sich an Besprechung. Das setzt vielen Menschen zu und erschwert den Wiedereinstieg. Etwa zwei Drittel der Beschäftigten leiden unter dem sogenannten Post-Holiday-Syndrom. Vielen fällt es schwer, nach dem »Herunterfahren in der Urlaubszeit« direkt wieder in Modus und Tempo des Arbeitsalltags zu finden. Die gute Nachricht ist: Dieses Stimmungstief nach dem Urlaub dauert oft nur drei Tage.

Was können Sie tun, damit der Erholungseffekt nicht so schnell verpufft? Wie halten Sie Ihr Energielevel und verfallen nicht gleich wieder in alte Verhaltensmuster? Wenn Sie dafür Strategien finden, wirkt sich das positiv auf Ihre Motivation und auf lange Sicht auf Ihre Gesundheit aus.

Petra Kruppenbacher, Beratungsleiterin des Mitarbeiterunterstützungsprogramms MUP Rhein-Neckar, weiß, wie wichtig die richtige Einstellung ist: »Urlaub ist der erholsame Teil der Arbeitszeit. Denken Sie nicht zu sehr in den Kategorien ›vor‹ und ›nach‹ dem Urlaub. Nutzen Sie die arbeitsfreie Zeit, um sich »in Ruhe und mit Abstand« positiv auf den Wiedereinstieg einzustimmen: Stellen Sie sich die Frage: Was ist schön an meinem Job? Das hilft, in guter Energie zu bleiben, und erleichtert den Wiedereinstieg.« Quelle: INQA

Tipps, die in dem Beitrag näher erläutert werden, sind:

  • Urlaub schlau organisieren
  • Zeit nehmen zum Ankommen
  • Aufgaben dosieren
  • Auszeiten planen
  • Raus gehen und Urlaubserlebnisse austauschen
  • Neue Urlaubspläne schmieden 😊

Auf jede arbeitsfreie Zeit folgt ein erster Arbeitstag. Nicht selten bedeutet das: Es wartet ein voller E-Mail-Posteingang und Besprechung reiht sich an Besprechung. Das setzt vielen Menschen zu und erschwert den Wiedereinstieg.

» Weitere Informationen zu Post-Holiday-Syndrom? 6 Tipps für einen entspannten Start in den Arbeitsalltag

08.03.2024

DGUV: Für Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit

DGUV: Für Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit

Die DGUV hat sich positioniert:

»Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit sind die Grundlage für ein gesundes Miteinander bei der Arbeit, in der Schule und im Alltag. Für diese Werte stehen wir als gesetzliche Unfallversicherung ein. Auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte macht es uns Sorgen, wenn sich Gedankengut verbreitet, das auf Ausgrenzung und Spaltung zielt. Als selbstverwaltete Institution verurteilen wir zudem jeden Angriff auf die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens.

Wir erinnern daran:

  • Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt und Belästigung zu arbeiten und zu lernen. Gewalt - auch verbale Gewalt - darf daher kein Mittel der Auseinandersetzung sein. Gewalt geht uns alle an.
  • Belästigung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer Merkmale sind ein Angriff auf die Menschenwürde. Sie schaden im Übrigen auch denen, die nicht selbst Ziel davon sind. Feindseligkeit schreckt nicht nur dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland ab. Sie beeinträchtigt auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, die hier leben und arbeiten. Wer andere bedroht, schadet der gesamten Gesellschaft.
  • Deutschland braucht Zuwanderung, wenn wir unseren Wohlstand und das Niveau sozialer Sicherheit in unserem Land erhalten wollen. Dies gilt für viele Branchen und insbesondere das Gesundheitswesen. Ohne ausländische Fachkräfte könnte es bereits heute nicht mehr die notwendigen Leistungen für eine alternde Gesellschaft erbringen.

Die Integration von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern ist Chance und Herausforderung. Diese gilt es mit konstruktiven Lösungen zu meistern. Auf dem Feld der Sicherheit und Gesundheit tragen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hierzu bei. Durch unsere Arbeit möchten wir insbesondere Mitgliedsorganisationen und Versicherte dabei unterstützen, ›Vielfalt in der Arbeitswelt - Diversity‹ im Einklang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aktiv zu fördern und zu gestalten.

Die DGUV gehört zu den Unterzeichnern der Charta der Vielfalt
Quelle: DGUV

Diese Werte sind auch am Arbeitsplatz für ein gesundes Miteinander unabdingbar. Die gesetzliche Unfallversicherung steht zu diesen Grundsätzen.

» Weitere Informationen zu DGUV: Für Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit

16.02.2024

Die Arbeit aus den Gedanken verbannen

Die Arbeit aus den Gedanken verbannen

Abschalten von der Arbeit - vielen Beschäftigten fällt das schwer. Sie beantworten auch außerhalb der Arbeitszeit Anrufe, arbeiten an Aufgaben weiter oder grübeln über Arbeitsangelegenheiten. Auf Dauer kann dies jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Das Abschalten von der Arbeit beinhaltet dabei nicht nur die körperliche Distanz zum Arbeitsort, sondern auch die Fähigkeit, sich geistig von der Arbeit zu distanzieren (mentale Erholung). Damit das Abschalten gut gelingt, ist es wichtig, frühzeitig Strategien zur mentalen Erholung zu erlernen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Handlungshilfe veröffentlicht, die bei diesem Lernprozess unterstützt.

Zunächst werden in der Broschüre grundlegende Begriffe und Mechanismen der mentalen Erholung erläutert. Im Anschluss werden Empfehlungen gegeben, wie die mentale Erholung verbessert werden kann. Dabei spielen drei Erfolgsfaktoren eine wichtige Rolle:

  1. Schlafqualität fördern
  2. Grübeln stoppen und Emotionen regulieren
  3. Abgrenzung von Arbeit und Privatleben.

Hier gibt die Handlungshilfe sowohl Anregungen für arbeitsbezogene Maßnahmen im Unternehmen als auch personenbezogene Maßnahmen für Beschäftigte.

Da Ursachen von Abschaltproblemen oft mit der Arbeitssituation zusammenhängen, sollten ungünstige arbeitsbedingte Belastungsfaktoren minimiert werden. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise

  • die Einführung von Gleitzeitmodellen,
  • Möglichkeiten zum ortsflexiblen Arbeiten,
  • Vereinbarungen zu Erreichbarkeiten außerhalb der Arbeitszeit und zur Nutzung mobiler Kommunikationstechnologien (zum Beispiel Smartphones, Tablets) am Wochenende und im Urlaub oder
  • Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Schulungen zum Thema Work-Life-Balance.

Daneben bietet die Broschüre aber auch Tipps und Übungsbeispiele für betroffene Beschäftigte. So gibt es einen

  • »Wegweiser zur optimalen Schlafhygiene« und
  • Erläuterungen zur »Reiz-Kontroll-Technik«, durch die das Einschlafen verbessert werden kann.

Ebenso bietet die Publikation Hilfen zum persönlichen Gedankenstopp und der Trennung von Arbeit und Freizeit. Denn die eigene Erholung kann über verschiedene Wege verändert werden. Auch wenn die Probleme beim Abschalten von der Arbeit unbezwingbar wirken, kann mit etwas Übung und Wissen erlernt werden, nach dem Feierabend auch wirklich Feierabend zu machen. Quelle: BAuA

Abschalten von der Arbeit - vielen Beschäftigten fällt das schwer. Sie beantworten auch außerhalb der Arbeitszeit Anrufe, arbeiten an Aufgaben weiter oder grübeln über Arbeitsangelegenheiten. Auf Dauer kann dies jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen.

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