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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
04.08.2026

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Eine Manipulation ist das Umgehen oder Unwirksammachen von Schutzeinrichtungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer vom Hersteller nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden. Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist. Unfalluntersuchungen der BGHM haben gezeigt, dass häufig die Gefahren und Konsequenzen einer Manipulation unterschätzt wurden. Um Beschäftigten das durch Maschinenmanipulation entstehende Risiko bewusst zu machen, müssen sie die damit verbundenen Gefährdungen kennen und darin unterwiesen werden, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. 

Hinweise zur sinnvollen Gestaltung von Unterweisungen enthält die DGUV Information 210-007 »Unterweisungshilfe – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Unterweisungen sollten beispielsweise regelmäßig durchgeführt werden, damit sie positiv zur Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen. Neben der Erst- und Wiederholungsunterweisung sollte anlassbezogen unterwiesen werden. Unterweisen sollten die unmittelbaren Vorgesetzten. Diese sind jeweils in ihrem Verantwortungsbereich vor Ort und können im Nachgang das Verhalten der Beschäftigten beobachten und gegebenenfalls auf korrekte Umsetzung hinweisen. Auch Sicherheitsbeauftragte können Hinweise für eine praxisgerechte Unterweisung liefern.

Für die inhaltliche Vorbereitung der Unterweisung sollte zunächst die Situation im eigenen Unternehmen ermittelt werden. Dafür sollten Manipulationsanreize an Maschinen betrachtet, das Unfallgeschehen ausgewertet und Gespräche mit Maschinenbedienerinnen und -bedienern sowie dem Einrichtungs- und Instandhaltungspersonal geführt werden. Schwerpunkte für die Unterweisung von Führungskräften können beispielsweise sein, wie Meldesysteme für Manipulation organisiert sind oder welche Kontrollpflichten sie haben. Für bedienendes Fachpersonal sind eher Informationen zu Vorfällen aus der Praxis, richtigem Verhalten und Konsequenzen bei Manipulation relevant. Quelle: Pressemitteilung BGHM 20.04.2026 (geändert)

Anmerkung Risolva:
Bitte beachten Sie: Jede Führungskraft, die derartiges Fehlverhalten auch nur duldet, gräbt an ihrer eigenen Rechtssicherheit. Machen Sie sich klar, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen Fürsorgepflicht (»Garantenstellung«) zum Handeln verpflichtet sind, um Schaden abzuwenden. Wenn Sie dies nicht tun, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist.

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28.07.2026

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Ein herumliegendes Kabel, eine übersehene Stufe, Schnee vor dem Eingang – und schon passiert es. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) klingen nach Alltag. Der macht allerdings auch vor dem beruflichen Umfeld nicht Halt. Laut DGUV-Statistik machten sie 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

Unter dem Motto »Fall nicht hin, sondern auf!« möchte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) dafür sensibilisieren, dass Sicherheit oft bei den kleinsten Handgriffen beginnt. Im Artikel geht es im Wesentlichen um die folgenden Fragen:

1. Warum stürzen wir überhaupt?

Die Ursachen lassen sich in drei Grundmuster einteilen: Stolpern, wenn der Fuß an einem Hindernis hängen bleibt; Ausrutschen, wenn die Haftung auf dem Untergrund verloren geht; und Fehltreten, etwa beim klassischen »Tritt ins Leere«, wenn eine Stufe übersehen wird. Hinzu kommen menschliche Faktoren wie Hektik, Ablenkung und oftmals schlicht zu wenig Aufmerksamkeit.

2. Was können Betriebe tun?

Grundlage ist das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen wie rutschhemmende Bodenbeläge, ordentlich verlegte Kabel und gute Beleuchtung. Organisatorische Maßnahmen wie ein verlässlicher Winterdienst, klare Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen. Und persönliche Maßnahmen, wie die richtigen Schuhe sowie Ruhe und Gelassenheit.

Im Artikel gibt es zwei Kurzchecks zum Download: einen für Treppen und einen für Böden. Beide helfen dabei, Schwachstellen strukturiert zu identifizieren. Wer die körperliche Seite angehen möchte, findet in der UKBW-Fitnesskarte einfache Übungen für Stabilität und Balance – nutzbar in der Pause oder zwischendurch.

SRS-Unfälle sind also kein unvermeidbares Übel. Mit einer Gefährdungsbeurteilung und den richtigen Schutzmaßnahmen, ein bisschen Aufmerksamkeit und den richtigen Schuhen 😉lässt sich das Risiko deutlich senken.

Laut DGUV-Statistik machten Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

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21.07.2026

Heute schon geblinkt?

Heute schon geblinkt?

Wie oft vergessen wir das Blinken, weil wir in Gedanken schon am Ziel sind oder die Strecke auswendig kennen? Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen. Blinken ist nämlich kein lästiges Extra, sondern ein Kommunikationsmittel, mit dem wir unser Verhalten für andere transparent machen.

Besonders für diejenigen, die ohne schützendes Blech um sich herum unterwegs sind – also Menschen zu Fuß oder auf dem Rad – ist diese Klarheit lebenswichtig. Sie haben oft nur Sekunden, um an einer Kreuzung einzuschätzen, was ein Auto als Nächstes tut. Fehlt das Signal, entstehen schnell gefährliche Missverständnisse und brenzlige Situationen.

Warum aber wird das Blinken so oft vernachlässigt? Meist steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlichte Routine auf bekannten Wegen oder die Eile. Manchmal denken wir auch »Hier ist doch gerade niemand« und vergessen dabei, dass sich jemand im toten Winkel oder hinter einem Hindernis befinden könnte. Das Problem ist oft, dass wir die reine Autoperspektive einnehmen, und nicht an andere Verkehrsteilnehmer denken.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die Straßenverkehrsordnung macht das Blinken beim Abbiegen, Spurwechsel oder Ausparken zur Pflicht. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall auch eine Teilschuld, da das fehlende Signal rechtlich als Mitursache gewertet werden kann.

Damit vor allem junge Menschen sicher durch den Verkehr kommen, unterstützt die BGHW mit Programmen wie »Sicher in meiner Region« oder der Aktion »komm gut an«. Hier lernen Auszubildende, Gefahren besser einzuschätzen und ihre Aufmerksamkeit zu schärfen. Am Ende geht es darum, dass wir alle gesund ankommen – und dafür reicht oft schon ein kleiner Fingertipp.

Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen.

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17.06.2026

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Wer ein Hörgerät trägt und in einem Lärmbereich arbeitet, steckt in einem echten Dilemma. Gehörschutz muss sein. Und die Betonung liegt auf: muss. Denn die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt Gehörschutz ab einem Tagesdurchschnitt von 85 dB(A) vor. Für Menschen mit Hörminderung greift die Pflicht sogar schon ab 80 dB(A). Gleichzeitig darf ein handelsübliches Hörgerät nicht einfach unter einem Kapselgehörschutz getragen werden: Das Gerät verstärkt weiter den Schall, was den Schutz untergräbt und im schlechtesten Fall selbst zu Gehörschäden führt.

Bislang lösten sogenannte Komplettsysteme dieses Problem. Sie verbinden Hörgerät und Gehörschutz in einer zugelassenen Einheit. Die Auswahl war und bleibt jedoch begrenzt, da jede Produktänderung eine vollständige Neuzertifizierung auslöst. Das IFA hat deshalb ein zweites Verfahren entwickelt: kombinierbare Hörsysteme, bei denen Hörgerät und Ohrpassstück getrennt geprüft und zertifiziert werden. Hörakustiker können dann aus verschiedenen Kombinationen wählen, individuell auf die Person und den Arbeitsplatz abgestimmt. Für Betriebe mit älter werdenden Belegschaften und zunehmendem Fachkräftemangel ist das keine Kleinigkeit: Es ermöglicht, qualifizierte Mitarbeitende mit Höreinschränkung länger arbeitsfähig zu halten.

Eine Übersicht zugelassener Produkte bietet das IFA auf seiner WebsiteQuelle: DGUV-Pressemitteilung vom 4.5.2026

Hörgeräte im Lärmbereich: Für fast 1,2 Mio. hörbeeinträchtigte Berufstätige öffnet ein neues Zulassungsverfahren den Weg zu mehr Schutz und Kommunikation am Arbeitsplatz.

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10.06.2026

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Alleinarbeit sicher gestalten

In produzierenden Unternehmen ist Alleinarbeit keine Ausnahme: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der regulären Schichtzeiten, Kontrollgänge auf dem Werksgelände, Tätigkeiten in abgelegenen Anlagenteilen – all das sind typische Situationen, in denen Beschäftigte ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht tätig sind. Genau hier liegt das Risiko: Entscheidend ist die Erreichbarkeit im Notfall.

Was ist Alleinarbeit?

»Von Alleinarbeit spricht man, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht anderer Personen verrichten und keine unmittelbare Hilfe zu erwarten ist«, erläutert Jacqueline Kane, Stellvertretende Sach­gebietsleiterin für Personen-Notsignal-Anlagen bei der BG BAU im Artikel bei Top Eins. Das gilt nicht nur auf weitläufigen Geländeabschnitten, sondern auch innerhalb von Gebäuden – etwa, wenn Personen auf verschiedenen Etagen oder in getrennten Bereichen tätig sind und sich gegenseitig nicht erreichen könnten.

Pflichten der Führungskraft

Gemäß DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« muss die Führungskraft dafür sorgen, dass nach einem Unfall »unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung« veranlasst wird. Die Fürsorgepflicht bleibt auch dann bestehen, wenn Vorgesetzte selbst nicht vor Ort sind. Technische und organisatorische Maß­nahmen müssen sicherstellen, dass ein Notfall rechtzeitig bemerkt wird.

Technische Maßnahmen

Als technische Maßnahme wirksam ist der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112-139. Diese tragbaren Geräte registrieren Lageveränderungen oder Bewegungslosigkeit und lösen automatisch einen Alarm aus, wenn keine Rückmeldung erfolgt. Ergänzend kommen GPS-Tracking, Funkmeldesysteme oder spezielle Notfall-Apps infrage – stets unter Beachtung des Datenschutzes.

Bei kritischer Gefährdung – etwa beim Absturz aus großer Höhe – steht die Alleinarbeit insgesamt infrage. In solchen Fällen muss zwingend eine zweite Person vor Ort sein.

Checkliste: Gefährdung bei Alleinarbeit beurteilen

  • Arbeitsorte, -zeiten und Tätigkeiten klar dokumentieren
  • Kommunikationsmöglichkeiten für Notfälle (telefonisch, technisch oder persönlich) schaffen
  • Verwendung einer Personen-Notsignal-Anlage prüfen
  • Organisatorische Kontrollmechanismen (Kontrollgänge/Meldesysteme) festlegen
  • Rettungskonzept erstellen, das Zuständigkeiten definiert
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen und in Erster Hilfe schulen
  • Psychische Belastungsfaktoren bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten

Psychische Belastung nicht vergessen

Wer regelmäßig allein arbeitet, erlebt soziale Isolation, kann Stresssymptome entwickeln oder reagiert in Notlagen zögerlicher. Auch dieser Aspekt muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und durch gezielte Maßnahmen adressiert werden.

Sichere Alleinarbeit ist kein Zufall – sie erfordert eine systematische Gefährdungsbeurteilung, klare Regelungen und eine gelebte Sicherheitskultur. Wo Beschäftigte allein tätig sind, ersetzt gute Planung den unmittelbaren Beistand. Mehr Informationen sowie das Interview mit Frau Kane, finden Sie im Artikel von Mirko Heinemann bei Top Eins.

Wer allein arbeitet, ist im Notfall auf sich gestellt. Was Führungskräfte jetzt regeln müssen und welche technischen Lösungen wirklich schützen, beschreibt ein Top Eins-Artikel.

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02.06.2026

Bonus: Pflichtvorsorge ohne Gefährdungsbeurteilung? – Das sagt das Gericht

Bonus: Pflichtvorsorge ohne Gefährdungsbeurteilung? – Das sagt das Gericht

Was war passiert?
Ein Arbeitgeber forderte die Teilnahme eines Mitarbeitenden an einer Pflichtvorsorge, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder dokumentiert worden war. Der Mitarbeitende verweigerte die Teilnahme, da für ihn die Notwendigkeit nicht nachvollziehbar war.

Was hat das Gericht entschieden?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte am 4. Juni 2020 (Az. 10 Sa 2130/19): Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme an einer Pflichtvorsorge. Der Arbeitgeber darf bei Weigerung weder arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen noch ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Was bedeutet das für die Praxis?
Eine Pflichtvorsorge ist nur dann verpflichtend, wenn ihre Notwendigkeit zuvor durch eine Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen wurde. Ohne Gefährdungsbeurteilung fehlt die rechtliche Grundlage: Das bedeutet:

  • Eine Teilnahme darf nicht eingefordert werden.
  • Sanktionen wie Abmahnung oder Freistellung sind unzulässig.

Fazit:

Die Gefährdungsbeurteilung ist das rechtliche Fundament jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie entscheidet darüber, ob eine Pflichtvorsorge überhaupt angeordnet werden darf.

Urteil: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19
Volltext abrufbar z. B. unter: https://openjur.de/u/2269827.html

Unsere kleine Serie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt
Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen
Teil 4: Mehrwert statt Pflichtübung - wie AMV Wirkung entfalten kann
Teil 5 (FAQ): Die häufigsten Fragen zur AMV - kurz erklärt

Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zeigt, warum die Beurteilung nicht nur Pflicht, sondern Voraussetzung für rechtssichere arbeitsmedizinische Maßnahmen ist.

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19.05.2026

Superkraft für Unternehmen: von Stuntleuten lernen

Superkraft für Unternehmen: von Stuntleuten lernen

Wie Stuntteams Risiken managen, kann Unternehmen wertvolle Impulse für Arbeitsschutz und Risikokompetenz geben. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, wie sich Prinzipien aus der Filmwelt auf den Arbeitsalltag übertragen lassen.

Stunts sehen spektakulär und spontan aus. Doch hinter jeder scheinbar waghalsigen Aktion stecken sorgfältige Planung, Teamvertrauen und kontinuierliche Risikobewertung. Viele Prinzipien von Stuntteams ließen sich auf den Arbeitsalltag in Unternehmen übertragen – und das stärke die betriebliche Sicherheitskultur, sagt Holger Schumacher, Stuntkoordinator und als »RiskBuster« in vielen Filmen der BG ETEM zu sehen.

»Es geht nicht nur darum, sichere Systeme zu schaffen, sondern auch die Menschen darin fit zu machen«, sagt Schumacher. Das bedeutet: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich bewusst sein, dass Arbeitsschutz immer eng mit ihrer eigenen Gesundheit verknüpft ist – und entsprechend handeln. »Natürlich kümmern sich Sicherheitsfachkräfte und andere Verantwortliche um die Rahmenbedingungen. Aber sicher handeln und Risiken checken müssen Beschäftigte auch selbst, in ihrem eigenen Interesse«, erklärt Schumacher. Beim Stunt nenne man das »Skin in the Game« – weil Stuntleute ihre eigene Haut aufs Spiel setzen und entsprechend risikobewusst handeln.

Sicherheit in letzter Minute

Ein zentrales Werkzeug aus der Stuntwelt ist das Last Minute Risk Assessment: Kurz vor der Durchführung einer Aufgabe wird die Situation noch einmal geprüft. Dabei geht es nicht nur um das Abhaken von Checklisten, sondern um bewusstes Nachdenken, Einbeziehen des Teams und die Berücksichtigung dynamischer Veränderungen.

»Es sind oft nur Sekunden, die über Sicherheit entscheiden«, betont Schumacher. Unternehmen können diese Methode leicht adaptieren, etwa durch kurze Team-Checks vor Arbeitsbeginn oder durch individuell passende Reminder, um Risiken im Alltag systematisch zu erkennen.

Beschäftigte beteiligen

Ein weiterer Schlüssel aus der Stuntwelt: Kommunikation auf Augenhöhe. Führungskräfte spielen eine entscheidende Rolle, um Erwartungen klarzumachen, Feedback einzuholen und Mitarbeitende aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Wer Prozesse gemeinsam entwickelt und den Mitarbeitenden Verantwortung überträgt, erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen. »Die Superkraft von Teams ist die Beteiligung aller Beteiligten. Unternehmen sollten diese Ressource nutzen und die Menschen aktiv einbinden«, rät Schumacher.

Podcast anhören und mehr Informationen

Noch mehr Einblicke in Risikomanagement und Teamkompetenz von Stuntteams vermittelt die neue Folge von »Ganz sicher«, dem Podcast der BG ETEM für Menschen mit Verantwortung. Moderatorin Katrin Degenhardt spricht mit Holger Schumacher über konkrete Do’s undDon’ts, Last Minute Risk Assessment und die Übertragbarkeit von Stunt-Prinzipien auf den betrieblichen Alltag.

Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden, ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge »Routiniert ins Risiko: Was Unternehmen von Stuntteams lernen können« geht es hier. Quelle: BG ETEM

Wie Stuntteams Risiken managen, kann Unternehmen wertvolle Impulse für Arbeitsschutz und Risikokompetenz geben. Die BG ETEM erklärt, wie sich Prinzipien aus der Filmwelt auf den Arbeitsalltag übertragen lassen.

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08.05.2026

UVI-Karte zum Schutz vor Sonnenstrahlung

UVI-Karte zum Schutz vor Sonnenstrahlung

Von März bis Oktober sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien einer erhöhten Belastung durch ultraviolette (UV-) Strahlung ausgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt daher, den UV-Index (UVI) als einfachen Maßstab in der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, um die tägliche UV-Belastung besser einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die praktische UVI-Karte der BAuA fasst die wichtigsten Informationen kompakt zusammen: Sie zeigt die Skala des UV-Index von 1 bis 11+ und stellt mögliche Schutzmaß­nah­men bei mittlerer bis extremer UV-Belastung vor. Ab einem UV-Index von 3 müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Auch hier findet das TOP-Prinzip Anwendung (technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen), wobei eine an die Tätigkeit angepasste, sachgerechte Kombination optimalen Schutz bieten soll. 

Mit der UVI-Karte stellt die BAuA ein übersichtliches Hilfsmittel bereit, das sich im Alltag schnell einsetzen lässt. Quelle: BAuA

Die BAuA empfiehlt, den UV-Index (UVI) als einfachen Maßstab in der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, um die tägliche UV-Belastung besser einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

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08.04.2026

Staubexplosionsschutz bei Absaug- und Filteranlagen - unterschätzte Risiken in Holz- und Metallbetrieben

Staubexplosionsschutz bei Absaug- und Filteranlagen - unterschätzte Risiken in Holz- und Metallbetrieben

Besonders in der Holzverarbeitung und Metallbearbeitung entstehen brennbare Stäube, die bei unzureichenden Schutzmaßnahmen zu schweren Unfällen führen können. Doch wo genau liegen die Schwachstellen? Und woran erkennen Führungskräfte, dass Handlungsbedarf besteht?

Schwachstelle 1: Fehlende oder fehlerhafte Zoneneinteilung

Woran erkenne ich das Problem?

Es gibt keinen aktuellen Zonenplan für Bereiche mit Staubentwicklung. Nach Umbauten oder neuen Maschinen wurde die Einstufung nicht angepasst. An Absauganlagen, Filtern oder Silos sind keine Ex-Kennzeichnungen vorhanden. Elektrische Geräte in staubintensiven Bereichen tragen keine Ex-Kennzeichnung.

Warum ist das kritisch?

In einem explosionsgefährdeten Bereich können elektrische, aber auch nichtelektrische Betriebsmittel und Geräte zur Zündquelle werden. 

Was muss ich tun?

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen oder aktualisieren lassen.
  • Durch eine befähigte Person mit detaillierten Kenntnissen zum Explosionsschutz die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre beurteilen lassen. 
  • Die Ergebnisse daraus in einem Explosionsschutzdokument und Zonenplan dokumentieren.
  • Die in den Ex-Bereichen eingesetzten Betriebsmittel und Geräte in einer Betriebsmittelliste erfassen, auf Eignung prüfen und gegebenenfalls austauschen.

Wo finde ich Infos?

Wertvolle Informationen finden sich u.a. in
der TRGS 721 (Beurteilung der Explosionsgefährdung),
der TRGS 722 (Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische),
der TRGS 723 (Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische) und
der TRGS 724 (Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken).

Hilfe bei der Zoneneinteilung gibt die Beispielsammlung der DGUV Regel 113-001. Informationen zur Zoneneinteilung erhalten Sie auch in unserer Informationsserie zum Explosionsschutz.

Schwachstelle 2: Mangelhafte Erdung und Potenzialausgleich

Woran erkenne ich das Problem?

Filter, Rohrleitungen oder Behälter sind nicht geerdet. Erdungsverbindungen sind korrodiert, lose oder fehlen ganz. Bei Wartungsarbeiten werden Erdungsklemmen entfernt und nicht wieder angebracht. Verwendung von nichtleitfähigen Kunststoffrohren oder -schläuchen (ohne Metallwendel). Es gibt keine Dokumentation über durchgeführte Erdungsmessungen.

Warum ist das kritisch?

Staubpartikel laden sich beim Transport durch Rohre elektrostatisch auf. Ohne Erdung kann es zu Funkenentladungen kommen – ausreichend, um explosionsfähige Staub-Luft-Gemische zu entzünden. Besonders kritisch ist das bei Metallstäuben (Aluminium, Magnesium).

Was muss ich tun?

  • Alle leitfähigen Anlagenteile (Filter, Rohre, Behälter) fachgerecht erden.
  • Erdungsverbindungen regelmäßig auf Funktion prüfen (Sichtprüfung und Widerstandsmessung).
  • Bei Kunststoffleitungen elektrisch leitfähige Varianten einsetzen oder Erdungsleiter integrieren.
  • Erdungskonzept in Explosionsschutzdokument aufnehmen.
  • Wiederkehrende Prüfungen (Intervall gemäß Gefährdungsbeurteilung) durch Elektrofachkraft durchführen (lassen) und dokumentieren.

Wo finde ich Infos?

TRGS 727 (Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen). Informationen zu Zündquellen erhalten Sie auch in unserer Informationsserie zum Explosionsschutz.

Schwachstelle 3: Fehlendes Reinigungskonzept

Woran erkenne ich das Problem?

Im Betrieb finden sich Staubablagerungen. Die Mitarbeiter reinigen die Arbeitsplätze durch Kehren oder gar durch Abblasen mit Druckluft (statt abzusaugen).

Warum ist das kritisch?

Beim Kehren oder Abblasen mit Druckluft kommt es zu einer intensiven Staubaufwirbelung, die ein explosionsfähiges Gemisch darstellt. Durch eine geeignete Zündquellen kann dieses Gemisch gezündet werden, Personen verletzen und einen Nachfolgebrand auslösen.

Was muss ich tun?

  • Reinigungskonzept erstellen, in dem das Reinigungsverfahren (Verwendung eines geeigneten Staubsaugers oder Nassreinigung), die zu reinigende Bereiche und die Reinigungsintervalle festgelegt sind.
  • Mitarbeiter anhand des Reinigungskonzepts unterweisen.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und ggfs. nachjustieren.

Wo finde ich Infos?

TRGS 722 (Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische), DGUV Information 209-084 (Industriestaubsauger und Entstauber).

Schwachstelle 4: Keine oder veraltete Explosionsschutzkonzepte

Woran erkenne ich das Problem?

Es existiert kein Explosionsschutzdokument oder es ist älter als 3-5 Jahre. Nach Umbauten, neuen Maschinen oder Prozessänderungen wurde das Dokument nicht aktualisiert. Verantwortlichkeiten für den Explosionsschutz, für die erforderlichen Prüfungen und die Maßnahmen zur Cybersicherheit sind nicht definiert. Mitarbeiter kennen das Explosionsschutzdokument nicht oder wissen nicht, wo es liegt. Das Reinigungskonzept für staubintensive Arbeitsplätze fehlt.

Warum ist das kritisch?

Das Explosionsschutzdokument ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 GefStoffV), es bildet auch die Grundlage für die systematische Erfassung von Gefährdungen, die Einteilung in Zonen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Im Schadensfall drohen deshalb neben den Unfallfolgen auch rechtliche Konsequenzen, wenn es hier Lücken oder Schwachstellen gibt.

Was muss ich tun?

  • Explosionsschutzdokument durch befähigte Person mit der Qualifikation zum Explosionsschutz erstellen lassen.
  • Dokument bei jeder wesentlichen Änderung aktualisieren (neue Anlagen, Umbau, Produktwechsel).
  • Verantwortlichkeiten klar regeln (wer erstellt, prüft, aktualisiert das Dokument?).
  • Betriebsanweisungen auf Basis des Explosionsschutzdokuments erstellen.
  • Mitarbeiter unterweisen und Zugang zum Dokument sicherstellen.
  • Regelmäßige Überprüfung auch ohne offensichtliche Änderungen.

Wo finde ich Infos?

§ 6 GefStoffV, Anhang 2, Abschnitt 3 der BetrSichV, TRGSen der 700er Reihe, DGUV Information 213-106 (Explosionsschutzdokument).

Fazit: Gefährdungen erkennen, Maßnahmen ergreifen

Staubexplosionen sind keine theoretische Gefahr – sie passieren immer wieder in ganz normalen Produktionsbetrieben. Die gute Nachricht: Die meisten Schwachstellen lassen sich mit systematischem Vorgehen identifizieren und beheben. Nutzen Sie diese vier Checkpunkte als Ausgangspunkt für eine kritische Bestandsaufnahme in Ihrem Betrieb. Ziehen Sie bei Bedarf Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externe Spezialisten hinzu. Und denken Sie daran: Explosionsschutz ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Weiterführende Informationen:

Technische Hintergründe zum Explosionsschutz finden Sie in unserer Informationsserie zum Explosionsschutz.

Holz- oder Metallstaub in Filtern – harmlos? Keineswegs. Vier typische Schwachstellen zeigen, wo Betriebe ansetzen müssen, bevor es kritisch wird.

» Weitere Informationen zu Staubexplosionsschutz bei Absaug- und Filteranlagen - unterschätzte Risiken in Holz- und Metallbetrieben

17.03.2026

Fahrtrainings für sichere Wege

Fahrtrainings für sichere Wege

Fahrsicherheitstrainings sind ein wichtiges Instrument, um Arbeits- und Dienstwege sicherer zu gestalten, indem sie helfen, Risiken im Verkehr besser einzuschätzen und souverän zu reagieren. Die Teilnehmenden sollen lernen, Gefahrensituationen zu vermeiden oder notfalls besser handeln zu können. Trainer wie René Payard erklären, dass der große Vorteil ist, dass das Gehirn die Situation dann schon einmal mitgemacht und sich damit auseinandergesetzt hat. Die Teilnehmenden nutzen ihr eigenes Auto oder Dienstfahrzeug und meistern eine Reihe von Aufgaben, von leichten Ausweichmanövern im Slalom bis hin zu Bremsmanövern und Kurvenfahrten auf verschiedenen Oberflächen. Die Königsdisziplin, Ausweichen und Bremsen auf nassem, glattem Untergrund, kommt typischerweise am Schluss.

In der Gruppenbesprechung wird dann klar, welchen Unterschied Kleinigkeiten machen, etwa wie sich Sommerreifen im Vergleich zu Allwetterreifen auf nasser Fahrbahn verhalten. Die vielleicht wichtigste Einsicht fasst Trainer Stefan Prasdorf zusammen: Gefahrensituationen sind nie völlig zu kontrollieren. Deshalb ist es besser, sie durch »angepasste Geschwindigkeit, frühzeitiges Bremsen und aufmerksames Fahren« von vornherein zu vermeiden.

Für Betriebe sind diese Trainings wichtig, denn die DGUV verzeichnete 2024 insgesamt 7.443 Dienstwegeunfälle und 168.648 Wegeunfälle, die teils lange Ausfallzeiten verursachten. Unternehmen profitieren von sichereren Mitarbeitenden, weshalb Sicherheitsbeauftragte die Teilnahme bei Vorgesetzten anregen sollten. Bundesweit gibt es über 150 Trainingsplätze nach DVR-Richtlinien, die man nach Postleitzahl und Verkehrsmittel suchen kann.

Mehr dazu finden Sie im Artikel auf Arbeit & Gesundheit.

Information: Wir bei der Risolva führen solche Trainings alle drei Jahre durch. Unsere BG (VBG) bezahlt ca. 70 % der Kosten. Obwohl wir diese Kurse schon mehrere Male gemacht haben, ist es jedes Mal wieder spannend und aufschlussreich. Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass es die Sicherheit erhöht. Den Kurs gemeinsam zu machen, ist auch ein schöner Beitrag zum Gemeinschaftsgefühl.

Fahrsicherheitstrainings sind ein wichtiges Instrument, um Arbeits- und Dienstwege sicherer zu gestalten, indem sie helfen, Risiken im Verkehr besser einzuschätzen und souverän zu reagieren.

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05.03.2026

Sicherheitsbeauftragte: Aufgaben und Nutzen

Sicherheitsbeauftragte: Aufgaben und Nutzen

Nach dem Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Entbürokratisierung die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu kürzen, gibt Gerhard Kuntzemann, Leiter des Sachgebiets »Sicherheitsbeauftragte« bei der DGUV Unternehmen gute Argumente FÜR Sicherheitsbeauftragte an die Hand. Hier die wesentlichen Inhalte des Artikels bei Arbeit & Gesundheit:

Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen von großem Nutzen, da sie als unverzichtbare Multiplikatoren für sicheres und gesundes Verhalten im Betriebsalltag fungieren. Sicherheitsbeauftragte stammen aus dem Kollegenkreis und engagieren sich ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Dieser kollegiale Bezug und die unmittelbare Präsenz vor Ort ermöglichen es ihnen, ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und sofort auf erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Sie überwachen dabei auch, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen ordnungsgemäß benutzt werden.

Ein wesentlicher Vorteil für den Betrieb liegt in der ständigen Verfügbarkeit der Sicherheitsbeauftragten während der üblichen Arbeitszeiten, wodurch sie im Bedarfsfall sofort reagieren können, beispielsweise wenn ein Kollege sich nicht sicherheitskonform verhält. Sie stehen der Belegschaft und der Unternehmensleitung jederzeit für Fragen zum Arbeitsschutz zur Verfügung.

Besonders in Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte von Bedeutung, da sie dort oft die einzigen Personen sind, die eine Qualifizierung im Arbeitsschutz besitzen. Obwohl die Verantwortung für Arbeitsschutz klar bei den Führungskräften liegt, unterstützen Sicherheitsbeauftragte diese maßgeblich bei Aufgaben wie der Vorbereitung oder Durchführung von Unterweisungen. Diese unterstützende Tätigkeit entlastet die Führungskräfte, die ansonsten diese Aufgaben selbst erledigen müssten. Zudem dienen Sicherheitsbeauftragte als wichtige Brückenköpfe für externe Arbeitsschutzakteure, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die oft nur sporadisch im Betrieb sind.

Unternehmen profitieren durch einen Return on Investment (ROI), da Sicherheitsbeauftragte eine Kultur der Prävention in den Betriebsalltag integrieren und Kolleginnen und Kollegen dafür sensibilisieren. Auf der Habenseite sind demnach weniger Unfälle, weniger berufsbedingte Erkrankungen und damit weniger Ausfälle und Kosten zu verzeichnen. Die Kosten für die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten werden in der Regel vom jeweiligen Unfallversicherungsträger übernommen.

Die Sicherheitsbeauftragten müssen über soziale Kompetenz und eine gute Beobachtungsgabe verfügen, um unsichere Verhaltensweisen und Arbeitsabläufe zu erkennen und in ihrem Arbeitsbereich ein sicherheitsgerechtes Verhalten zu bewirken.

» zum Artikel bei Arbeit & Gesundheit

Trotz der Pläne der Bundesregierung, Sicherheitsbeauftragte zu reduzieren, zeigt Gerhard Kuntzemann von der DGUV, warum sie für Unternehmen unverzichtbar sind – und liefert Argumente für ihren Erhalt.

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