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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
24.10.2025

Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.

Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.

Aus Arbeitgebersicht gibt es...

1. die Pflicht zur Veranlassung bei Pflichtvorsorge.
Das heißt, Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter zur Teilnahme auffordern, wenn in der Gefährdungsbeurteilung Tätigkeiten identifiziert wurden, die eine Pflichtvorsorge erforderlich machen. Beschäftigte sind zur Teilnahme verpflichtet. Das bedeutet, dass sie zu einem Gespräch mit dem Betriebsarzt gehen müssen. Die Untersuchung selbst bleibt allerdings freiwillig. Verweigern sie die Teilnahme, darf die Tätigkeit nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden (§ 4 Abs. 2, ArbMedVV).

2. die Pflicht zum Angebot bei Angebotsvorsorge:
Das heißt, Arbeitgeber müssen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ein persönliches, individuelles und schriftliches Angebot unterbreiten (AMR 5.1). Die Beschäftigten dürfen selbst entscheiden, ob sie teilnehmen wollen oder nicht. Die Teilnahme darf nicht erzwungen werden. Die Nicht-Teilnahme darf nicht sanktioniert werden. Wird das Angebot nicht angenommen, muss nach Ablauf der Frist erneut ein Angebot unterbreitet werden.

3. die Pflicht zur Organisation von Wunschvorsorge:
Das heißt, Beschäftigte haben das Recht, eine Vorsorge zu verlangen. Arbeitgeber müssen diesem Wunsch nachkommen, wenn ein Tätigkeitsbezug vorliegt. Dazu müssen Mitarbeiter über diese Möglichkeit, zum Beispiel im Rahmen der Unterweisung, informiert werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist während der Arbeitszeit zu gewähren.

In allen drei Fällen erhalten Arbeitgeber vom Betriebsarzt grundsätzlich keine personenbezogenen Gesundheitsdaten. Sie erhalten vielmehr eine Bescheinigung, dass eine Vorsorge durchgeführt wurde (AMR 6.3). Gegebenenfalls erhalten Sie darüber hinaus einen Hinweis, dass und ggf. wo betriebliche Schutzmaßnahmen nachgebessert werden müssen, wenn Auffälligkeiten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zutage getreten sind (AMR 6.4). Diese Hinweise sind vom Betriebsarzt so zu geben, dass keine Rückschlüsse auf personenbezogene Gesundheitsdaten möglich sind.

Sollten Mitarbeiter selbst den Bedarf für konkrete Unterstützung des Arbeitgebers sehen (zum Beispiel, weil sie einen Zuschuss zu einer Bildschirmbrille wollen), so müssen sie selbst entsprechende Ergebnisse offenlegen.

Und was ist mit Eignungsuntersuchungen?

Eine Pflicht zur Eignungsuntersuchung gibt es hingegen nicht konkret. Im Gegenteil: Eignungsuntersuchungen nach dem Gießkannenprinzip sind arbeitsrechtlich problematisch (siehe die Verweise im letzten Beitrag). Die Pflicht des Arbeitgebers ist es vielmehr ganz allgemein, nur geeignete Personen für bestimmte Aufgaben einzusetzen. Das umfasst im Einzelfall außer der Qualifikation und der körperlichen Eignung auch die emotionale oder mentale Eignung. Gleichwohl sind in vielen Unternehmen, Eignungsuntersuchungen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber, Beschäftigte zur Eignungsuntersuchung zu schicken, so müssen Sie vom Betriebsarzt - anders als bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge - natürlich die Rückmeldung bekommen, ob die Person geeignet ist oder nicht, bzw. unter welchen Bedingungen. Detaillierte Gesundheitsdaten bekommen Arbeitgeber indes auch hier nicht.

Tipp zur Organisation von arbeitsmedizinischer Vorsorge:

In der Praxis kommt es häufig vor, dass für Beschäftigte mehrere Vorsorgeanlässe greifen (Pflicht und/oder Angebot), z. B. wegen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, plus körperlicher Belastung plus Bildschirmarbeit. Das Kombinieren von Vorsorgeanlässen ist möglich und natürlich auch sinnvoll. Selbst Eignungsuntersuchungen dürfen zeitlich zusammen mit arbeitsmedizinischer Vorsorge durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch eine saubere Trennung in der Dokumentation.

Fazit & Ausblick

Der Arbeitgeber ist immer in der Pflicht. Je nach Vorsorgeprinzip haben nur die Mitarbeiter Optionen. Organisatorische Vereinfachungen sind möglich, wenn Vorsorgeanlässe terminlich gebündelt werden. Im nächsten Beitrag zeigen wir, wie man die Vorsorge sauber organisiert und dabei auch interne Schnittstellen berücksichtigt.

Letzter Beitrag: Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Nächster Beitrag: Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen

Pflicht, Angebot oder Wunsch? Diese Unterscheidung bei der AMV gilt ohnehin nur aus Sicht der Beschäftigten. Für Arbeitgeber ist alles Pflicht. Schauen wir uns die Details an.

» Weitere Informationen zu Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.

17.10.2025

Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen

Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen

Deutsche Unternehmen spüren den demografischen Wandel deutlich. Die Zahl älterer Beschäftigter nimmt deutlich zu: Während 2011 nur 17,5% der Erwerbspersonen ab 55 Jahren waren, stieg der Anteil bis 2023 auf über 26%. Besonders frappierend ist der Anstieg bei den über 65-Jährigen, deren Anteil sich im selben Zeitraum auf 3,7% mehr als verdoppelte. Für Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie den veränderten Bedürfnissen einer immer älter werdenden Belegschaft gerecht werden.

Ältere Beschäftigte leisten dabei keineswegs weniger, sondern verfügen über spezifische Kompetenzen wie umfangreiche Fachkenntnisse, Berufserfahrung sowie soziale und kommunikative Fähigkeiten. Es geht darum, Arbeitsplätze so zu formen, dass Über- und Unterforderung vermieden, Gesundheit geschützt und Motivation sowie Produktivität erhalten bleiben. Das gilt für Beschäftigte aller Altersgruppen.

Drei zentrale Werkzeuge unterstützt Unternehmen auf dem Weg zur Demografiefestigkeit:

  • Die Altersstrukturanalyse hilft, die Verteilung der Altersgruppen im Unternehmen zu erfassen und ermöglicht gezielte Personalplanung.
  • Die Qualifikationsbedarfsanalyse zeigt auf, wo Qualifikationslücken bestehen, und bildet die Basis für Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Arbeitsplätze und identifiziert Maßnahmen zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Arbeitsplätze sollten nicht nur »altersgerecht«, sondern »alter(n)sgerecht« gestaltet werden, um den Ansprüchen aller Altersgruppen zu genügen. Das zahlt auf Motivation, Zufriedenheit, geringe Fehlzeiten und Fluktuation sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ein.

Technische und ergonomische Anpassungen wie höhenverstellbare Arbeitstische, Hebehilfen und ergonomische Werkzeuge fördern die Gesundheit und Effizienz aller Beschäftigten. Auch Aspekte wie Beleuchtung, Bildschirmarbeitsplatzbrillen und die verständliche Gestaltung von Informationen spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus sind flexible Arbeitszeiten und ein Betriebliches Gesundheitsmanagement mit präventiven Angeboten für alle Altersgruppen von Bedeutung.

Ein Demografie-Coach kann gezielt beraten und Unternehmen bei der Gestaltung demografiefester Arbeitsplätze unterstützen. Insbesondere die Erfahrung älterer Beschäftigter stellt eine wertvolle Ressource dar, da sie Gefährdungen einschätzen und mitgestalten können, wie sichere und gesunde Arbeitsplätze aussehen sollten. Quelle: Mirko Heinemann, Arbeit & Gesundheit (geändert, gekürzt)

Es geht darum, Arbeitsplätze so zu formen, dass Über- und Unterforderung vermieden, Gesundheit geschützt und Motivation sowie Produktivität erhalten bleiben. Das gilt für Beschäftigte aller Altersgruppen.

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07.10.2025

Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland

Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland

Stellen Sie sich vor: Ein plötzlicher Starkregen setzt Norditalien unter Wasser, Straßen überfluten, Flughäfen werden gesperrt. In Südostasien kommt ein Mietwagen auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel von der Straße ab. Oder ein französischer Gewerkschaftsbund ruft zu einem Streik auf, der im ganzen Land für Unruhen sorgt. Und mittendrin? Ihre Mitarbeitenden, die Sie auf Geschäftsreise geschickt haben.

Auslandsreisen bergen weit mehr Risiken als den klassischen Arbeitsunfall – neben Treppenstürzen oder Stolpern gehört dann zum Beispiel auch eine Infektion durch exotische Krankheitserreger dazu. »Bei jeder Geschäftsreise ins Ausland sollten sich Unternehmen auf mögliche Naturkatastrophen, politische Unruhen oder medizinische Notfälle vorbereiten«, sagt Dr. Birger Neubauer, Leiter der VBG-Stabsstelle Arbeitsmedizin und Individualprävention. »Damit die Beschäftigten, die außerhalb des Heimatlandes in Schwierigkeiten geraten, zielgerichtet durch Ihre Firma unterstützt werden können.«

Bei dieser Vorbereitung unterstützt die VBG unter anderem mit der neuen Broschüre »Reiserisikomanagement für Unternehmen«. Darin erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer, wie sie Risiken einschätzen, Zuständigkeiten regeln und im Ernstfall handlungsfähig bleiben, aber vor allem: wie sie ihre Beschäftigten bestmöglich unterstützen. So stellt die VBG das notwendige Know-how bereit, damit die Unternehmen dafür sorgen können, dass ihre Beschäftigten auch im Ausland sicher unterwegs sind.

Um Geschäftsreisen sicher und effektiv zu gestalten, hat die VBG in der Broschüre zehn Tipps zusammengestellt, die Unternehmen dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren:

  1. Zielland analysieren
  2. Gefährdungsbeurteilung durchführen
  3. Externe Expertise einholen
  4. Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  5. Sicherheitsschulungen anbieten
  6. Versicherungsschutz prüfen
  7. Notfallpläne und Zuständigkeiten festlegen
  8. Kommunikationswege sicherstellen
  9. Transport und lokale Logistik sicher planen
  10. Nachbereitung und Erfahrungsaustausch fördern

Quelle: Certo

Geschäftsreisen ins Ausland bergen mehr Risiken als ein klassischer Arbeitsunfall: von exotischen Infektionen über Streik bis zu Naturkatastrophen. Die VBG zeigt, wie Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt schützen.

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24.09.2025

Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Es werden drei Formen von arbeitsmedizinischer Vorsorge unterschieden:

  • Pflichtvorsorge:
    Sie ist vorgeschrieben, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten identifiziert wurden (z. B. Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen, Arbeiten in Lärmbereichen, Reisen in Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko). Ohne durchgeführte Pflichtvorsorge: keine Tätigkeitsaufnahme, keine Fortsetzung der Tätigkeit.
  • Angebotsvorsorge:
    Sie muss Beschäftigten bei bestimmten Tätigkeiten angeboten werden (z. B. Bildschirmarbeit, Umgang mit Lasten). Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Wunschvorsorge:
    Beschäftigte dürfen arbeitsmedizinische Vorsorge auch unabhängig von einer konkreten Pflicht oder Gefährdung verlangen, sofern ein Zusammenhang zur Tätigkeit besteht.

Die rechtliche Grundlage für all das findet sich im § 11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird präzisiert in den §§ 4, 5, 5a und dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Das heißt, die Zuordnung zu den unterschiedlichen Vorsorgearten gehört zur rechtssicheren Unternehmensorganisation: Was, wann, wem anzubieten bzw. zu veranlassen ist, ergibt sich demnach nicht aus dem Bauchgefühl, sondern aus der Gefährdungsbeurteilung.

Und was ist mit der Eignungsuntersuchung, wo ist der Unterschied?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge resultiert aus dem Schutz des Mitarbeiters vor den Gefährdungen seiner Tätigkeit. Die Eignungsuntersuchung hingegen kann sinnvoll sein, wenn Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Arbeit eine potenzielle Gefährdung für sich selbst, für Dritte oder für Sachen darstellen, falls er (oder sie) nicht über eine entsprechende körperliche Eignung verfügt (Drittschutz). Das kann zum Beispiel der Fall sein beim Führen von Fahrzeugen oder bei Arbeiten in Höhen (Drittschutz).

Beispiel: Das Arbeiten am Bildschirm (Gefährdung) kann das Sehvermögen eines Mitarbeiters negativ beeinflussen. Deshalb gibt es dafür arbeitsmedizinische Vorsorge. Das Fahren auf einem Stapler hingegen kann das Sehvermögen nicht verringern, also ist dafür keine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen. Aber ein Mitarbeiter, der beim Fahren eines Staplers nicht ausreichend gut sieht, stellt eine potenzielle Gefährdung für Dritte dar. Dafür gibt es die Möglichkeit der Eignungsuntersuchung. Für Eignungsuntersuchungen gelten strenge Vorgaben und Einschränkungen. Siehe dazu auch die AMR 3.3 Nr. 8 und die DGUV Information 250-010.

Linktipp aus unserem Newsbereich:

» Arbeitsmedizinische Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung

» Wann Eignungsbeurteilungen möglich sind.

Eigentlich alles klar, oder?
Bei Audits begegnen uns allerdings immer wieder dieselben Schwachstellen:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt aufgrund und nach den alten BG-Grundsätzen, statt nach ArbMedVV und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR).
  • Wofür arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, wird nicht systematisch ermittelt. Dementsprechend fallen bestimmte Vorsorgeanlässe hinten runter.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge wird mit Eignungsuntersuchungen gleichgesetzt oder verwechselt.
  • Das Angebot zur Vorsorge wird zwar gemacht aber nur als Aushang über ein Schwarzes Brett oder im Intranet.
  • Die Rückmeldungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden in der Personalabteilung unter Verschluss archiviert - die Führungskräfte erfahren davon nichts.
  • Wunschvorsorge? Wird häufig gar nicht thematisiert. Dabei ist sie gesetzlich verankert und gehört in jedes Vorsorgekonzept.

Fazit & Ausblick

Wer arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert, darf sich nicht auf Vermutungen stützen. Die Vorsorge muss zur Gefährdung passen – individuell, konkret, transparent und gut dokumentiert. Im nächsten Beitrag gehen wir auf die unterschiedlichen Vorsorgegrundsätze ein und beleuchten insbesondere die Pflichten des Arbeitgebers.

Letzter Beitrag: Intro: Arbeitsmedizinische Vorsorge - Pflicht, Chance oder beides

Nächster Beitrag: Teil 2 Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) ist gesetzlich geregelt und wird in der Praxis trotzdem oft falsch umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt und wo häufige Fehler liegen.

» Weitere Informationen zu Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

17.09.2025

Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen

Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen

Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) ist Pflicht, aber nicht nur das. Unsere Beitragsreihe zeigt, wie Unternehmen arbeitsmedizinische Vorsorge rechtssicher, praxisnah und mit Mehrwert gestalten können. Für alle, die Verantwortung tragen.

Ob beim Umgang mit Gefahrstoffen, bei Bildschirmarbeit oder bei Arbeiten im Lärmbereich – die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Aber wie genau muss das organisiert sein? Wer trägt welche Verantwortung im Betrieb? Und wie gelingt es, die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht nur als Pflichterfüllung, sondern als echten Gesundheitsbaustein im Unternehmen zu nutzen?

Viele Betriebe wissen um ihre Verpflichtungen und trotzdem bleibt die Umsetzung oft eine Herausforderung. Unterschiedliche Vorsorgearten, datenschutzrechtliche Aspekte, Verwechslungen mit dem Begriff der »Eignungsuntersuchung«: Die Liste der Stolperfallen ist lang.

Unsere Beitragsreihe gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem die Umsetzung im Betrieb: Welche Rolle spielen Führungskräfte? Was muss bei der Veranlassung/dem Angebot beachtet werden? Und wie lässt sich aus einem einzelnen Termin tatsächlich ein Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte machen?

Die Beiträge, die wir sukzessive veröffentlichen werden, richten sich an alle, die mit Verantwortung, Organisation, oder Kommunikation der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu tun haben, insbesondere an Personalabteilung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, EHS-Abteilungen, Führungskräfte und natürlich die Geschäftsleitung.

Die Serie im Überblick:

Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt

Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen

Teil 4: Mehrwert statt Pflichtübung - wie AMV Wirkung entfalten kann

Teil 5 (FAQ): Die häufigsten Fragen zur AMV - kurz erklärt

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Pflicht, aber nicht nur das. Unsere Beitragsreihe zeigt, wie Unternehmen arbeitsmedizinische Vorsorge rechtssicher, praxisnah und mit Mehrwert gestalten können. Für alle, die Verantwortung tragen.

» Weitere Informationen zu Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen

18.08.2025

BGHM: Elektromagnetische Felder beim Schweißen - Software für einfache Ermittlung von Sicherheitsabständen

BGHM: Elektromagnetische Felder beim Schweißen - Software für einfache Ermittlung von Sicherheitsabständen

Beschäftigte können beim Widerstandsschweißen elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgesetzt sein. Um die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen Mensch und Schweißequipment bei dieser Tätigkeit einfach und sicher zu bestimmen, steht jetzt eine frei zugängliche Software zur Verfügung.

Wie hoch die Exposition ist, der eine Person durch elektromagnetische Felder ausgesetzt ist, kann durch Messung, Berechnung und Herstellerangaben oder durch den Vergleich mit anderen Anlagen ermittelt werden.

Da bei der Anwendung von Schweißverfahren in der Regel große Ströme fließen, muss an Schweißarbeitsplätzen die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sichergestellt sein. Wird mit nicht-sinusförmigen Strömen gearbeitet, stellt die Bewertung der Exposition durch elektromagnetische Felder eine besondere Herausforderung dar. So entstehen bei Widerstandsschweißanlagen unter anderem durch gepulste Stromverläufe Magnetfelder mit mehreren Frequenzanteilen, die nicht direkt mit den frequenzbasierten Grenzwerten des Regelwerks verglichen werden können.

»EMF-Tool WS« unterstützt in Betrieben

Um den Aufwand bei der Bewertung zu minimieren, wurde in einem von der BGHM mitinitiierten und begleiteten Projekt an der Technischen Hochschule Aachen ein Softwaretool für die Bewertung magnetischer Felder beim Widerstandsschweißen entwickelt. Mit dem »EMF-Tool WS« lassen sich die Expositionsgrenzwerte mittels einer Simulation bestimmen. Auch die Mitgliedsbetriebe der BGHM mit Widerstandsschweißarbeitsplätzen werden dadurch unter anderem von umfangreichen Feldmessungen entlastet. 

Das Tool wurde mit verschiedenen Stromformen und Maschinengeometrien von gebräuchlichen Widerstandsanlagen evaluiert. Nutzerinnen und Nutzer geben lediglich den Stromverlauf und die Geometrie des Stromkreises ein. Als Ergebnis erhalten sie Grafiken der drei Raumebenen mit den Grenzwertlinien für die Expositionsgrenzwerte, den Grenzwertlinien für die Auslöseschwellen sowie die farbige Anzeige der daraus resultierenden Magnetfeldstärken. Die Grenzwertlinien stellen für die unterschiedlichen Körperteile das Maß der einzuhaltenden Mindestabstände dar.

Die Software steht kostenfrei als installierbare Datei zum Download zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu den Einstell- und Nutzungsmöglichkeiten werden in der ebenfalls downloadbaren Bedienungsanleitung dargestellt. Die BGHM informiert auf ihrer Webseite zudem über Praxishilfen bei der Bewertung von EMF. Quelle: BGMH (gekürzt)

Mit einer frei zugänglichen Software können die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen Mensch und Schweißequipment einfach und sicher bestimmt werden.

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08.08.2025

Chronische Erkrankungen: Arbeiten unter Schmerzen

Chronische Erkrankungen: Arbeiten unter Schmerzen

Viele Menschen leiden an einer chronischen Erkrankung. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt an, dass insbesondere die folgenden chronischen Krankheiten weit verbreitet sind:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • chronische Lungenerkrankungen wie z.B. Asthma
  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
  • psychische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus

Die Stiftung Gesundheitswissen geht einer Studie aus dem Jahr 2022 zufolge davon aus, dass 40 Prozent der Bevölkerung (ab 16 Jahren) in Deutschland eine oder mehrere chronische Erkrankungen haben. Unter Jüngeren sind sie weniger verbreitet, ab einem Alter von 40 beziehungsweise 50 Jahren nehmen sie stetig zu. In Anbetracht des demografischen Wandels und älter werdender Belegschaften spielt das Thema für die Arbeitswelt eine wesentliche Rolle.

Ob Rheuma, Depressionen, Multiple Sklerose oder Diabetes: Chronische Erkrankungen sind für Außenstehende nicht immer ersichtlich. Gemein haben diese unterschiedlichen Erkrankungen, dass sie als langanhaltend gelten und meist keinen klar bestimmbaren Ausgangspunkt haben. Der Begriff »chronische Erkrankung« lässt sich im Vergleich zur Schwerbehinderung nicht eindeutig definieren. Nicht jede chronische Krankheit gilt als eine Schwerbehinderung – und umgekehrt. Auch bedeutet sie nicht gleichzeitig eine Einschränkung am Arbeitsplatz. »Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass Menschen mit einer chronischen Erkrankung weniger leistungsfähig sind oder ihre Arbeit nicht so erfüllen können wie vorgegeben«, sagt Mathilde Niehaus, Professorin für Arbeit und berufliche Rehabilitation an der Universität zu Köln.

Erkrankte entscheiden selbst, ob sie von ihrer Krankheit berichten

Doch aus Sorge vor Nachteilen am Arbeitsplatz behalten Betroffene eine chronische Erkrankung häufig für sich. Andere fürchten, stigmatisiert zu werden. Es besteht keine Pflicht, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einzubeziehen. »Es sei denn, daraus ergibt sich eine Selbst- oder Fremdgefährdung am Arbeitsplatz«, sagt Niehaus. Dennoch kann im Sinne aller Beteiligten Offenheit gefragt sein.

Die Webseite sag-ichs.de hilft gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten dabei, einen individuell passenden Umgang mit der Krankheit am Arbeitsplatz zu finden.

Für Vertrauenskultur im Betrieb sorgen

»Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sollte eine Person beauftragen, die das Vertrauen der Belegschaft genießt«, sagt Gustav Pruß, Referent Internationale Rehabilitation bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und Geschäftsführer des Vereins der zertifizierten Disability-Manager Deutschlands (VDiMa). Eine gute Ansprechperson könne der oder die Beauftragte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sein.

Die Lösung sieht Pruß vor allem in einer Betriebsvereinbarung. Auch Unternehmen ohne Betriebsrat können eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung aufsetzen. Sie dient als Fahrplan und regelt, wer für was verantwortlich ist und wie Eingliederungsverfahren im Unternehmen konkret aussehen.

Kleinere Betriebe können auf externe BEM-Expertise zurückgreifen, rät Pruß. Wenn Beschäftigte nicht arbeitsunfähig sind, aber Unterstützung benötigen, könne man den Arbeitsplatz auch im Rahmen einer individuellen psychischen Gefährdungsbeurteilung betrachten und konkrete Schlüsse zur gesundheitlichen Anpassung des individuellen Arbeitsplatzes ziehen.

Im Mittelpunkt steht also die Vertrauenskultur. Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte sind gefragt, sensibel mit dem Thema umzugehen. Ziel sollte es sein, dass sich Betroffene verstanden fühlen und äußern können, was sie benötigen – ohne alle Details mitzuteilen. Quelle: Arbeit & Gesundheit (gekürzt, geändert)

Etwa 40 Prozent der Bevölkerung (ab 16 Jahren) haben eine oder mehrere chronische Erkrankungen. Also wie damit umgehen im Betrieb?

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07.07.2025

Es ist Sommer ☀️🕶️🚗🛻🏍️🚊💧🚰 - Hitze im Straßenverkehr - Risiken vermeiden

Es ist Sommer ☀️🕶️🚗🛻🏍️🚊💧🚰 - Hitze im Straßenverkehr - Risiken vermeiden

Stand das Auto längere Zeit in der prallen Sonne, kann die Temperatur im Inneren auf bis zu 60 Grad Celsius steigen. So starke Hitze belastet den Körper – ein potenzielles Risiko hinterm Steuer. »Tatsächlich bedingen sehr hohe Temperaturen eine steigende Zahl von Arbeits- oder Wegeunfällen im Straßenverkehr«, bestätigen Prof. Dr. Stefan Mangelsdorf und Dr. Kristina Meier vom Referat Statistik der DGUV. Gemeinsam haben sie die DGUV-Unfalldaten von 2017 bis 2023 in Kombination mit Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes analysiert. »Was genau im Sommer zu mehr Unfällen führt, ist wissenschaftlich schwer nachzuweisen«, erklärt Dr. Kerstin Einsiedler, Arbeitsmedizinerin bei der BG Verkehr. »Außer Frage steht, dass fahrzeugführende Personen bei guter körperlicher Verfassung, fit und konzentriert sein sollten.«

»Da für lebenswichtige Organe eine gleichbleibende Temperatur wichtig ist, leitet der Körper sofort Gegenmaßnahmen ein, wenn er Hitze oder intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist«, so die Expertin. Um zu verhindern, dass die Körperkerntemperatur steigt, weiten sich die Gefäße. Die Haut wird so besser durchblutet und gibt mehr Wärme an die Umgebung ab. Doch dadurch fällt der Blutdruck und das Herz muss schneller pumpen. Zudem setzt Schweißbildung ein, um über die Feuchtigkeit auf der Haut und die Verdunstungskälte das Körperinnere zu kühlen. Mit dem Schweiß werden aber auch Kochsalz und andere Mineralien ausgeschieden. All das kann Schwäche, Müdigkeit, Schwindel und Kopfschmerzen hervorrufen.

Wie intensiv der Körper auf Hitze reagiert und wann das im Verkehr riskant wird, sei nicht pauschal zu sagen. Die Anpassungsfähigkeit ist individuell, und auch körperliche Fitness, eventuelle Vorerkrankungen und Medikationen spielen mit hinein. Den Körper beim Autofahren kühl zu halten, ist aber immer sinnvoll.

Schutzmaßnahmen ergreifen

Im geparkten, aufgeheizten Pkw können Armaturen, Lenkrad oder (Kunst-)Ledersitze so heiß werden, dass der Hautkontakt zu unangenehm wird, um sich aufs Fahren zu konzentrieren. Es hilft, sie beim Parken mit einem hellen Handtuch abzudecken und die Frontscheibe mit einer reflektierenden Sonnenschutzplane. Auch blendende Sonne kann gefährlich sein, wenn Augen zusammengekniffen werden und so das Sichtfeld eingeschränkt ist oder der Blick gesenkt wird. Deshalb sollte im Fahrzeug ganzjährig eine Sonnenbrille mitgeführt werden, wenn nötig, mit der richtigen Dioptrienstärke.

Um im Sommer sicher fahren zu können, betont Einsiedler: »Bei Hitze immer innerlich einen Gang herunterschalten, Körpersignale ernst nehmen, Pausen einlegen. Und: trinken, trinken, trinken!«

Mit Hitze im Auto richtig umgehen

  • Vor dem Einsteigen mit geöffneten Türen quer durchlüften, um den Hitzestau zu beseitigen.
  • Klimaanlage: Nicht direkt auf Oberkörper oder Gesicht richten (Zugluft kann zu Verspannungen oder Reizung der Augen führen). Besser Richtung Beifahrerseite, sofern unbesetzt, sonst Richtung Scheiben. Idealtemperatur: 22 bis 25 Grad. Weicht die Temperatur im Fahrzeug mehr als 5 Grad von der Außentemperatur ab, kann das den Kreislauf überfordern.
  • Wenn möglich, weite, luftige Kleidung tragen,
    die nur locker die Haut umspielt. Das Kühlprinzip der Schweißverdunstung ist so effektiver.
  • Getränke wie Saftschorlen und gekühlten Tee im Auto haben, um Flüssigkeits- und Elektrolytmangel zu verhindern. Quelle: Dana Jansen auf Arbeit & Gesundheit 7.5.2025 (gekürzt und geändert)

» DGUV Information 215-530 »Klima im Fahrzeug - Antworten auf die häufigsten Fragen«

Stand das Auto längere Zeit in der prallen Sonne, kann die Temperatur im Inneren auf bis zu 60 Grad Celsius steigen. So starke Hitze belastet den Körper – ein potenzielles Risiko hinterm Steuer.

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23.06.2025

BG Bau: Wir haben was gegen Leitern - nämlich Alternativen!

BG Bau: Wir haben was gegen Leitern - nämlich Alternativen!

»Die Leiter ist ein vergleichsweise gefährliches Arbeitsmittel, das für eine Reihe schwerer Arbeitsunfälle am Bau sorgt. Dabei wäre es oft so einfach, auf die Leiter zu verzichten und zu einer sicheren Alternative zu greifen, zum Beispiel zu einem Arbeitspodest oder Teleskopstangensystem«, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Und weiter: »Für viele Alternativen zur Leiter, die für mehr Sicherheit auf Baustellen und im Reinigungsgewerbe sorgen, können unsere Mitgliedsunternehmen sogar finanzielle Zuschüsse bekommen. Mit unseren Arbeitsschutzprämien erstatten wir bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten.«

Als Unterstützung für die Auswahl von Alternativen zu tragbaren Leitern hat die BG BAU jetzt eine neue Themenseite. Unternehmen und Beschäftigte können hier viele Arbeitsmittel und Verfahren, die eine Leiter ersetzen und mit denen sie Tätigkeiten in der Höhe sicher ausführen können, über Suchfunktionen finden. Die Anregungen können auch direkt für die Gefährdungsbeurteilung benutzt werden.

Leiter: immer nur die zweite Wahl

Leitern, egal ob als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz, sind immer Arbeitsmittel ohne Absturzsicherung. Darum beschreiben die BetrSichV, die TRBS 2121 Teil 2 […] den Einsatz von Leitern als Ausnahme. Hans-Jürgen Wellnhofer sagt dazu: »Eine Leiter darf nur benutzt werden, wenn mit ihr die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Regelwerke geben vor, dass Arbeitgeber vor der Nutzung einer Leiter zunächst immer überprüfen müssen, ob statt einer Leiter ein anderes sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann.«

STOP beim Leitereinsatz

Für den Einsatz von tragbaren Leitern gilt das sogenannte STOP-Prinzip – die Rangfolge für Schutzmaßnahmen in der Arbeitswelt. Am Anfang steht die Frage der Substitution, also nach einem Ersatz für die Leiter. Deshalb ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Leiter verwendet werden muss. »Statt in die Höhe zu gehen, können viele Tätigkeiten auch vom Boden aus erledigt werden, zum Beispiel mit Teleskopstangensystemen für die Reinigung, durch die Vormontage oder mithilfe von Drohnentechnik«, so Hans-Jürgen Wellnhofer. Ist eine Substitution nicht möglich, müssen nach­rangig Technische, Organisatorische und zuletzt Personenbezogene Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ermittelt und umgesetzt werden.

Leiteralternativen auf einen Blick

Die leiterlosen Lösungen sind auf der neuen Themenseite der BG BAU gemäß dem STOP-Prinzip zusammengestellt. Auf diese Weise finden Nutzerinnen und Nutzer alle substituierenden, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Möglichkeiten, mit denen sie Arbeiten in der Höhe auch ohne Leiter ausführen können. Außerdem können sie Geräte und Hilfsmittel sortiert nach Gewerken sowie für verschiedene handwerkliche Tätigkeiten abrufen. Zusätzlich enthält die Seite direkte Verlinkungen zu den Arbeitsschutzprämien für Arbeitsmittel und Maßnahmen, die die BG BAU finanziell bezuschusst. Quelle: BG Bau

Jährlich gibt es viele schwere Leiterunfälle in der Bauwirtschaft. Die BG BAU empfiehlt deshalb sichere Alternativen, die auf einer neuen Themenseite vorgestellt werden. Alternativen, die auch außerhalb der Bauwirtschaft anwendbar sind.

» Weitere Informationen zu BG Bau: Wir haben was gegen Leitern - nämlich Alternativen!

13.06.2025

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Das gaben 62 Prozent der Arbeitnehmenden im Jahr 2022 in einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an. Aber was tun?

Gezielte Maßnahmen gegen Hitze in Innenräumen

Um die Gesundheit der Mitarbeitenden auch in Innen- und Büroräumen zu schützen, gilt es gemäß dem TOP-Prinzip, zuerst technische Maßnahmen zu ergreifen (erst dann organisatorische und folgend personenbezogene). »Damit die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 ›Raumtemperatur‹ genannte Innentemperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten wird, sollten vorhandene Mittel konsequent eingesetzt werden«, erklärt Dr. med. Birger Neubauer, Leiter der Stabsstelle Arbeitsmedizin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Für Verschattung sorgen Jalousien, am besten von außen. Sie verhindern das Aufheizen der Innenräume. »Die natürliche Nachtauskühlung kann durch frühmorgendliches Querlüften genutzt werden, um die Raumtemperatur vor Arbeitsbeginn zu senken.« Anschließend möglichst verhindern, dass durch offene Fenster und Türen warme Umgebungsluft die Innenräume wieder aufheizt. Mobile Klimageräte oder Ventilatoren können zusätzlich genutzt werden.

Was im Homeoffice umsetzbar ist

Diese Maßnahmen lassen sich auch auf das Homeoffice übertragen. »Dort sind Arbeitgebende zwar formal für die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes inklusive Gefährdungsbeurteilung verantwortlich«, so der Experte, »es braucht aber eine vernünftige Mitwirkung der Beschäftigten, indem sie die genannten Maßnahmen selbstständig ergreifen.«

Zudem sollte mit den Arbeitgebenden abgestimmt werden, ob an sehr heißen Tagen die Arbeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden kann und in der besonders heißen Mittagszeit lieber eine längere Pause eingelegt wird.

Auch regelmäßiges Trinken ist insbesondere an sehr heißen Tagen wichtig. Neben Wasser bieten sich auch Tee oder Fruchtsaftschorlen an. Sie liefern Elektrolyte und Mineralstoffe, die dem Körper durch das vermehrte Schwitzen verlorengehen. Bei sehr heißen Temperaturen ist die bewährte Methode, sich kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen oder kalte Fußbäder zu nehmen, gut geeignet, um für kurzzeitige Abkühlung zu sorgen.

Tipps zu technischen Geräten:

  • Ventilatoren: Sie sollten nicht zu lange direkt auf den Körper gerichtet sein. Lange Zeit in starrer Haltung im Luftstrom zu sitzen, kann zu Verspannungen führen. Gegen eine kurze intensive Abkühlung im direkten Luftzug spricht allerdings nichts.
  • Hitze durch Elektronik: Wenn räumlich und technisch möglich, in Arbeitsräumen zusätzliche Wärmequellen durch elektronische Geräte wie etwa Drucker vermeiden und nur bei Bedarf in Betrieb nehmen. Auch Gasthermen oder Spülmaschinen können Hitze absondern.

» Link-Tipp: »Tipps gegen blendende Sonne und Hitze im Büro«
Quelle: Arbeit & Gesundheit 14.4.2025 (geändert, gekürzt)

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Also was tun?

» Weitere Informationen zu Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

02.06.2025

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten (Außenbeschäftigte), können laut Arbeitsmedizinischer Regel (AMR) 13.3 intensiv durch UV-Strahlung belastet sein, was das Risiko von Hautkrebs erhöht. In diesem Fall müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen. Wie Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, gibt nur jeder fünfte Außenbeschäftigte an, schon einmal ein Angebot zur ärztlichen Hautkrebsvorsorge erhalten zu haben. Weitere Ergebnisse zu betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen sowie zu Arbeitsbedingungen und Gesundheitsbeschwerden dieser Personengruppe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Faktenblatt veröffentlicht.

In Deutschland geben rund 20 Prozent der Erwerbstätigen an, regelmäßig zwischen 10 und 15 Uhr länger als eine Stunde im Freien zu arbeiten. Ein Blick in die verschiedenen Berufsgruppen zeigt, dass Außenbeschäftigte vor allem männlich sind (72 Prozent). Jedoch gibt es auch Berufe, in denen der Frauenanteil überwiegt. Im Bereich Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe sowie Theologie, der weniger im Fokus des UV-Schutzes steht, liegt der Anteil der Außenbeschäftigten bei 44 Prozent, wobei 82 Prozent Frauen sind.

Auffällig ist, dass Männer doppelt so häufig davon berichten, von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Hautkrebs­vor­sorge erhalten zu haben (23 Prozent). Von den befragten Frauen berichten hingegen nur 12 Prozent von einem Angebot. Auch die Unternehmensgröße scheint eine Rolle bei betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen zu spielen: In Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten erhalten mehr Außenbeschäftigte entsprechende Vorsorge-Angebote (28 Prozent) als in kleineren Betrieben (18 Prozent). Die Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, dass Angebote zur Hautkrebsvorsorge noch nicht weit verbreitet sind. Allerdings nimmt der überwiegende Teil der Außenbeschäftigten das bestehende Angebot wahr.

Neben einer erhöhten UV-Belastung sind Außenbeschäftigte häufig weiteren Arbeitsumgebungsfaktoren, wie Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft oder auch Öl, Fett, Schmutz und Dreck ausgesetzt. Und auch körperlich arbeiten sie schwerer als Beschäftigte im Innenbereich. So geben Außenbeschäftigte öfter an, häufiger im Stehen und mit den Händen zu arbeiten als Innenbeschäftigte. Zudem müssen sie häufig schwere Lasten heben und tragen. Damit zusammenhängend berichten Außenbeschäftigte über mehr Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems, wie etwa Schmerzen im unteren Rücken, in den Beinen oder Armen. Quelle: BAuA 29.4.2025 (gekürzt)

Siehe auch die DGUV Information 203-085 »Arbeiten unter der Sonne«.

Nach AMR 13.3 müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen, wenn Beschäftigte regelmäßig im Freien arbeiten. Das tun offenbar zu wenige.

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16.05.2025

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

Kleine Unternehmen erhalten künftig bessere Unterstützung beim Arbeitsschutz: Die Berufsgenossenschaften richten nach einheitlichen Grundsätzen Anlaufstellen ein, die Betriebe bereits ab der Gründungsphase gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

Darüber hinaus begleiten die Anlaufstellen kleine Unternehmen mit Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten. Zugleich wird die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung – ihrer zentralen Rolle im Arbeitsschutz entsprechend – gestärkt. Ihr Nachweis wird künftig zur Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber im Rahmen der alternativen Betreuung eigenständig für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sorgen können.

»Der Fachdialog hat gezeigt, dass sich ein intensiver Austausch in der Sache lohnt. Das Ergebnis lässt sich sehen. Die arbeitsschutzrechtliche Betreuung der ca. 3 Millionen Klein- und Kleinstunternehmen mit ihren ca. 18 Millionen Beschäftigten ist nun wesentlich gestärkt. Die neuen Anlaufstellen sind leicht zugänglich und beraten, qualifizieren und unterstützen KKU ganz praxistauglich und gezielt«, betonte Staatssekretärin Lilian Tschan anlässlich der Ergebniskonferenz am 20. Februar 2025 in Berlin. Gleichzeitig setzt das BMAS damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags um, der die Unterstützung kleiner Betriebe bei Prävention und Arbeitsschutz als zentrales Ziel formuliert.

Diese wegweisenden Ergebnisse sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Fachdialog zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinst- und Kleinbetrieben erarbeitet wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte diesen Prozess 2022 initiiert, um gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) praxisnahe Lösungen für eine bessere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt standen kleine Betriebe, die im Rahmen der sogenannten alternativen Betreuung eigenverantwortlich für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen sorgen, indem sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Quelle: BMAS (gekürzt)

Die BG richten Anlaufstellen ein, die Betriebe gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

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