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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
24.07.2020

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Von Arbeitsplatzgestaltung über mechanische und elektrische Gefährdungen und Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen: Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann. Der Recherchebedarf ist dadurch für Unterweisende minimal.

Ein weiteres Highlight: Erstmalig bezieht die BG RCI Stellung zum modernen Ansatz einer gefährdungs- und risikoorientierten Unterweisung. Betriebe können damit besonders wirkungsvoll, rechtssicher und nebenbei auch wirtschaftlich unterweisen.

Das Merkblatt möchte

  • Ihnen ein Medium mit konkreten Unterweisungsvorschlägen an die Hand geben, mit dessen Hilfe Sie Beschäftigte einbeziehen und damit nachweislich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Unterweisungen erhöhen können,
  • Sie wesentlich bei eigenen Recherchen nach geeigneten Unterweisungsmaterialien und Themen entlasten,
  • durch einen gefährdungsorientierten Ansatz eine direkte Verknüpfbarkeit mit der Gefährdungsbeurteilung ermöglichen und so eine effiziente Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern.

Das Merkblatt geht davon aus, dass zu jedem Gefährdungsfaktor, der gemäß der Gefährdungsbeurteilung auf den Betrieb zutrifft, auch eine Unterweisung erforderlich ist. Herausgekommen sind also 64 Themenleitfäden. Durch diesen gefährdungsorientierten Ansatz ist eine direkte Verknüpfbarkeit der Unterweisungen mit der Gefährdungsbeurteilung möglich – eine gute Voraussetzung für die vollständige und rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Quelle: BG RCI

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann.

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02.07.2020

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

Zu diesem Zweck fordert die Broschüre mit anschaulichen Materialien auf zu einem Rundgang zum Auffinden unsicherer Situationen (z. B. fehlende Persönliche Schutzausrüstung), zu einem Workshop zum Entwickeln kreativer Ideen sowie zu einem Entscheidungstreffen zur nachhaltigen Umsetzung beschlossener Maßnahmen.

Das Herzstück der Broschüre ist der Kreativ-Workshop. Darin werden verschiedene Prinzipien menschlichen Verhaltens, wie die Vermeidung negativer Gefühle oder der Herdentrieb, genutzt, um passende Nudges (Anstupser) zum sicheren Verhalten zu entwickeln; die Teilnehmenden gestalten ihre Lösungsideen aktiv selbst. Ein übersichtliches Poster führt durch die einzelnen Schritte und jedes Verhaltensprinzip wird illustrativ mit einem Cartoon und mit erläuternden Leitfragen erklärt.

Dadurch kommt ein weiteres Wirkprinzip des Nudgings zur Geltung: der Humor.

Die Broschüre und die dazugehörigen Informationsposter können auf der Seite der BG ETEM kostenfrei heruntergeladen werden. Quelle: Pressemitteilung der BG ETEM

Wann ist Nudging das Richtige?
☐ Es gibt Unfälle ohne technische Ursachen.
☐ Es gibt unerwartete Ereignisse, die Mitarbeiter gefährden.
☐ Es gibt verhaltensbedingte kritische Situationen.
☐ Mitarbeiter halten (manchmal) Regeln nicht ein.
☐ Es gibt Veränderungen, wo sicheres Verhalten wichtig ist.

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

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09.06.2020

Rechtliche Verantwortung der Führungskräfte

Rechtliche Verantwortung der Führungskräfte

Dass ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz rechtliche Folgen hat, ist vielen Führungskräften bewusst. Wie weit das geht, ist dagegen nicht so klar.  Das Führungskräftemagazin Topeins zeigt im Artikel »Der Verantwortung ins Auge sehen« auf, wer welche Verantwortung trägt und wie Führungskräfte sich im Vorschriften- und Regelwerk sicher zurechtfinden.

Im Artikel wird festgestellt: »Die beste Absicherung gegen rechtliche Haftung und finanzielle Forderungen sind verantwortungsvolles Tun und Kenntnisse der relevanten Pflichten und Schutzvorschriften: Nur wer weiß, welche Gesetze und Vorschriften es gibt, kann diese auch einhalten.« Quelle: Topeins

Und dass das im Einzelfall kein Hexenwerk ist, können wir bestätigen. In unserer durch und durch praxisorientierten Schulung vermitteln wir den Führungskräften worauf es ankommt, ohne die Teilnehmer mit Paragrafen zu behelligen.

Dass ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz rechtliche Folgen hat, ist vielen Führungskräften bewusst. Wie weit das geht, ist dagegen nicht so klar.

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14.02.2020

Umgang mit Sucht im Betrieb

Umgang mit Sucht im Betrieb

Sucht ist kein Randproblem der Gesellschaft. Laut Bundesgesundheitsministerium sind 2,6 Millionen Menschen medikamentenabhängig, 1,6 Millionen alkoholabhängig und 600.000 weisen einen problematischen Konsum von Cannabis auf. Viele der Betroffenen haben einen Arbeitsplatz und bringen die Probleme mit in ihre Arbeitswelt.

Ein suchtkranker Mitarbeiter hat mehr Ausfalltage, seine Arbeitsleistung und seine Zuverlässigkeit nehmen ab und die soziale Interaktion mit ihm wird häufig schwierig.

Diese Probleme entstehen nicht erst bei einer manifesten Abhängigkeitserkrankung, auch wiederholter, riskanter Konsum wirkt sich auf das Betriebsklima und die Leistungsfähigkeit aus. Damit ist klar: Suchtprävention und Suchtfolgenmanagement sind betriebliche Aufgaben. Die Führungskräfte müssen darauf vorbereitet sein und geschult werden.

Der Unternehmer muss nach der DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« (§ 7) dafür sorgen, dass »Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen«, sich nicht mit dieser Arbeit beschäftigen. Dies schließt ein, dass der Unternehmer beziehungsweise seine Führungskräfte einschätzen können, ob jemand ein riskantes Konsumverhalten aufweist und dadurch sich und andere gefährdet. Quelle: Prävention Aktuell

Zu diesem Thema finden Sie in der Zeitschrift Wirtschaft Neckar Alb, Ausgabe Oktober 2019 ein Interview mit Hartmut Nicklau vom Diakonieverband Reutlingen »Was Chefs tun können«. Er gibt Anworten auf die drängenden Fragen:

  • Woran zeigt sich süchtiges Verhalten?
  • Was ist der erste Schritt?
  • Wo liegen die Hürden?
  • Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht aus?
  • Wie kann ein erstes Gespräch aussehen?
  • Sollte man mit Kosequenzen drohen?

Noch mehr Informationen finden Sie im Leitfaden »Alkohol am Arbeitsplatz - eine Praxishilfe für Führungskräfte« der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und der Barmer GEK.

Aktuell ist auch noch die Neufassung der DGUV Information 206-009 »Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen« erschienen.

Prävention Aktuell schreibt: Sucht ist kein Randproblem der Gesellschaft. Laut Bundesgesundheitsministerium sind 2,6 Millionen Menschen medikamentenabhängig, 1,6 Millionen alkoholabhängig und 600.000 weisen einen problematischen Konsum von Cannabis auf. Viele der Betroffenen haben einen Arbeitsplatz und bringen die Probleme mit in ihre Arbeitswelt.

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06.02.2020

TopEins: Vorsicht Überlast

TopEins: Vorsicht Überlast

Die Belastung in der Arbeitswelt ist oft hoch und auch nicht so einfach zu reduzieren. Wer dies sich selbst und seinen Beschäftigten gegenüber eingesteht, kann mit Zeit- und Leistungsdruck konstruktiv umgehen.

Das Problem:
»Nach diesem Projekt wird es einfacher«, »Ja, der Kunde ist schwierig, aber das wird schon«, »Wenn die Kollegin wieder da ist, können Sie Aufgaben abgeben«, »Setzen Sie Ihre Prioritäten doch anders« oder gar »Machen Sie sich mal locker«. So oder so ähnlich antworten Führungskräfte auf Klagen der Beschäftigten über zu kleine Zeitbudgets für zu große Anforderungen. Das Gleiche bekommen sie selbst zu hören, wenn sie bei ihrem Management vorsprechen.

Tatsächlich ist weder das nächste Projekt einfacher noch der neue Kunde. Die eine Kollegin kommt zurück, doch dann fehlt jemand anderes. Prioritäten setzen ist kaum möglich – die Arbeit fällt einem auf die Füße. Der Grund: Aufgaben sind zu eng getaktet. Hinzu kommen immense Komplexität und starke Regulierung sowie hochgesteckte – teilweise widerstreitende – Ziele. Quelle: TopEins

Im Artikel »Vorsicht Überlast« wird das Problem der Dauerüberlastung näher beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt. Die Autorin Miriam Becker gibtTipps für mögliche Verbesserungen

  • Pausen (ernst) nehmen
  • Berufliches und Privates klar trennen
  • für sich selbst sorgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten im Team nutzen

und nennt dazu konkrete Maßnahmen für die Umsetzung.

Die Belastung in der Arbeitswelt ist oft hoch und auch nicht so einfach zu reduzieren. Wer dies sich selbst und seinen Beschäftigten gegenüber eingesteht, kann mit Zeit- und Leistungsdruck konstruktiv umgehen.

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23.01.2020

Heben und Tragen: So wird der Rücken entlastet!

Heben und Tragen: So wird der Rücken entlastet!

Es ist kein Geheimnis: Wer in seinem Alltag viel heben und tragen muss, beansprucht seinen Rücken stark. Jedes Mal wirken Kräfte auf die Bandscheiben, Muskeln, Sehnen und Bänder. Eine falsche Technik kann dabei schnell zum Gesundheitsrisiko werden. »Besonders schädlich ist das Heben und Tragen mit gekrümmtem Rücken«, weiß Ralf Schick, Leiter des Referats Physische Belastungen bei der BGHW. »Die Wirbelknochen drücken einseitig auf die Bandscheiben. Auf Dauer können diese dadurch beschädigt werden.« Im schlimmsten Fall drohe ein Bandscheibenvorfall.

Doch mit diesen Regeln, lässt sich das vermeiden und der Rücken entlasten:

  • Immer frontal und so nah wie möglich an die Last herantreten, die angehoben werden soll.
  • Beim Anheben der Last auf einen stabilen Stand achten.
  • Lasten, die von unten her zu heben sind, immer aus gebeugten Knie- und Hüftgelenken heben. Die Kraft sollte dabei aus den Beinen, der Gesäß-, Bauch- und Rückenmuskulatur kommen.
  • Die Last mit beiden Händen greifen.
  • Den Rücken beim Anheben und Tragen gerade halten.
  • Ruckartige Bewegungen und Verdrehungen des Oberkörpers vermeiden. Erst die Last anheben, dann mit dem gesamten Körper drehen.
  • Lasten möglichst körpernah tragen, um die Belastung zu reduzieren.

Merken Beschäftigte, dass ein Gegenstand zu schwer oder sperrig für sie alleine ist, sollten sie sich nicht davor scheuen, einen Kollegen oder eine Kollegin um Hilfe zu bitten. »Auch vorhandene Hilfsmittel wie Sackkarren und Transportwagen erleichtern das Transportieren schwerer Lasten und sollten genutzt werden«, sagt Schick. Wichtig sei darüber hinaus, beim Tragen auf eine freie Sicht zu achten, um Unfälle zu verhindern.

Zugegeben: Das richtige Heben und Tragen braucht Übung. Doch wer es erst einmal verinnerlicht hat, macht es im Alltag völlig automatisch. Quelle: BGHW

Es ist kein Geheimnis: Wer in seinem Alltag viel heben und tragen muss, beansprucht seinen Rücken stark. Jedes Mal wirken Kräfte auf die Bandscheiben, Muskeln, Sehnen und Bänder. Eine falsche Technik kann dabei schnell zum Gesundheitsrisiko werden.

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17.01.2020

Wir haben unsere Website erweitert um den Explosionsschutz

Wir haben unsere Website erweitert um den Explosionsschutz

Die Bewertung von Explosionsrisiken erfordert Kenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge, der technischen Möglichkeiten sowie der rechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Stands der Technik. Diese Kenntnisse gehen in der Regel über das hinaus, was die verantwortliche Führungskraft für das Tagesgeschäft braucht. Darüber hinaus besteht bei den Verantwortlichen ein gewisser Respekt gegenüber der Thematik, weil die Auswirkungen auf das Unternehmen erheblich sein können, weshalb der rechtssicheren Ausarbeitung eine besondere Bedeutung zukommt.

Hier setzt die Unterstützung von Dieter Hubich an. Als Fachkraft für Explosionsschutz unterstützt er Kunden bei der Bewertung der Explosionsrisiken, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt bei der rechtssicheren Dokumentation des Sachverhalts im Explosionsschutz-Dokument - Erstellung eines EX-Zonen-Plans inklusive.

Mehr dazu erfahren Sie auf der neuen Seite »Explosionsschutz« und natürlich direkt bei Dieter Hubich.

Es war längst überfällig: Wir haben unsere Website im Bereich Dienstleitungen um den Explosionsschutz erweitert.

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30.10.2019

Traumabewältigung nach einem schweren Arbeitsunfall: Es kann jeden treffen

Traumabewältigung nach einem schweren Arbeitsunfall: Es kann jeden treffen

Viele Arbeitsunfälle ziehen kleinere Verletzungen, vielleicht auch Knochenbrüche nach sich. Nicht angenehm, aber in der Regel gut heilbar und für den Betroffenen und die Kollegen ohne weitere Folgen. Manche Arbeitsunfälle jedoch enden weniger harmlos, wenn etwa ein Körperteil amputiert werden muss oder es gar Tote zu beklagen gibt. Mit ansehen zu müssen, wenn ein Kollege schwer verunfallt, kann beim Augenzeugen ein schweres Trauma auslösen. Ein solcher »psychischer« Arbeitsunfall macht ihn schnell zu einem Fall für den Psychologen oder Psychiater. […]

Wie viele Menschen jedes Jahr nach beruflichen Schicksalsschlägen oder als indirekt Beteiligte traumatisiert werden und behandelt werden müssen, lässt sich anhand der Zahlen des Netzwerks Psychotherapie der DGUV benennen: Im Jahr 2016 wurde in mehr als 6.800 Fällen eine psychotherapeutische Versorgung von Versicherten mit psychischen Folgen nach Arbeitsunfällen sichergestellt. Fest steht auch, dass die meisten Menschen laut Experten im Laufe ihres Lebens mindestens ein traumatisches Erlebnis haben. […]

Prinzipiell kann jeder am Arbeitsplatz mit solch einer belastenden Situation konfrontiert werden. Ein persönlich erlittener schwerer Arbeitsunfall, das schockierende Miterleben eines solchen, der tödliche Herzinfarkt eines Kollegen. [...]

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfehlen […], möglichst alle bei einem Arbeitsunfall Beteiligten zu erfassen und vorsorglich zu melden, um auch später noch die Versicherten identifizieren zu können, die eine psychotherapeutische Hilfe benötigen. […]

Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den die versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Darüber hinaus gilt: „Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.« Auch Arbeitsunfähigkeit infolge einer schweren psychischen Belastung fällt damit unter diese Definition. Depressionen, Angstzustände oder eine posttraumatische Belastungsstörung sind also mitversichert. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fungiert dabei als verantwortlicher Träger. Die Personalabteilung jedes Arbeitgebers kann darüber Auskunft geben, welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verantwortlich ist. Quelle: Prävention Aktuell (stark gekürzt).

Viele Arbeitsunfälle ziehen kleinere Verletzungen, vielleicht auch Knochenbrüche nach sich. Nicht angenehm, aber in der Regel gut heilbar und für den Betroffenen und die Kollegen ohne weitere Folgen. Manche Arbeitsunfälle jedoch enden weniger harmlos, wenn etwa ein Körperteil amputiert werden muss oder es gar Tote zu beklagen gibt. Mit ansehen zu müssen, wenn ein Kollege schwer verunfallt, kann beim Augenzeugen ein schweres Trauma auslösen. Quelle. Prävention Aktuell

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18.10.2019

RiskBuster - Gefahren auf der Spur

RiskBuster - Gefahren auf der Spur

Für die BG ETEM untersucht Stuntman Holger Schumacher Gefahren im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz. Er zeigt, was passieren kann, wenn wir aus Überzeugung, Nachlässigkeit, Faulheit oder Unwissenheit auf »Sicherheit« verzichten. Quelle: BG ETEM

In den Filmen geht es zum Beispiel um

  • Stromunfälle durch Lichtbogen
  • Mechanische Gefährdungen
  • PSA gegen Absturz
  • Ablenkung am Steuer
  • Leiterunfälle
  • Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Besonders interessant: Wie schaffen es Stuntmen bei ihrer Arbeit sicher zu sein? Hier werden sechs Prinzipien vorgestellt, die auf jede andere Tätigkeit übertragen werden können. Die Filme sind sicher gut geeignet, um die ein oder andere Schulung ein wenig »aufzupeppen«.

Für die BG ETEM untersucht Stuntman Holger Schumacher Gefahren im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz. Er zeigt, was passieren kann, wenn wir aus Überzeugung, Nachlässigkeit, Faulheit oder Unwissenheit auf »Sicherheit« verzichten. Quelle: BG ETEM

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02.09.2019

Flexible Beschäftigungsformen und Gesundheitsförderung im Betrieb

Flexible Beschäftigungsformen und Gesundheitsförderung im Betrieb

Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.

Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.

So enthält der iga.Report »Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb« zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche. Die 52-seitige Broschüre kann bei der IGA kostenlos heruntergeladen werden. Quelle IGA und DGUV Newsletter August 2019 

Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.

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27.08.2019

Homeoffice: Klare Regelungen sind nötig

Homeoffice: Klare Regelungen sind nötig

Vier von zehn Unternehmen in Deutschland setzen derzeit auf Homeoffice. Wieder andere Betriebe holen ihre Beschäftigten zurück ins Firmenbüro. Erfahrungswert für Führungskräfte: Homeoffice braucht klare Regeln und einen kontinuierlichen, direkten Austausch mit den Beschäftigten. Dieses Thema wird in einem Artikel der aktuellen DGUV-Zeitschrift »topeins« beleuchtet.

Selbstbestimmt zwischen Arbeits- und Privatleben hin und her switchen – das klingt verlockend. Aber ist es das auch? Sowohl die Erfahrung der Betriebe als auch aktuelle Studien legen nahe: Homeoffice als Pauschallösung funktioniert nicht. Es zeigt sich aber, welche Stellschrauben es gibt. Quelle: topeins

Auf dieser Seite finden Sie auch eine Checkliste, was bei Homeoffice zu beachten ist, sowie weiterführende Informationen.

Homeoffice klingt nach Allzweckwaffe bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der topeins-Artikel meint allerdings: Klare Regelungen sind nötig.

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02.08.2019

Drehscheibe Lichtbogenschweißen

Drehscheibe Lichtbogenschweißen

Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.

Ausgehend von der direkten Exposition des Schweißers in einer Armlänge Entfernung zum Lichtbogen (50 cm) gibt die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die maximal zulässigen Expositionsdauern in Abhängigkeit von der Schweißstromstärke in einer Entfernung von 1 m (Schweißhelfer) sowie 3 m (Beschäftigte auf betrieblichen Verkehrswegen) ohne zusätzliche Messungen wieder. Dabei kann zwischen den praxisüblichen Schweißverfahren CMT, MAG, MIG, MMA, WIG und PTA sowie den Werkstoffen Baustahl, nicht rostender Stahl und Aluminium ausgewählt werden.

Dadurch können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA

Die Drehscheibe kann bei der BAuA kostenfrei bestellt werden. Zu bezahlen sind lediglich die Versandkosten.

Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.

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