Arbeitsschutz/Sicherheit
PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.
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Bußgeldkatalog BetrSichV
Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.
Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.
Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62
Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!
Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.
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Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Die wiederkehrende Prüfung umfasst:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die [spezifischen, technischen] Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden, oder ob das [alternative] Instandhaltungskonzept geeignet ist und angewendet wird,
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
5. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 muss darüber hinaus geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind.
Mit Ausnahme des Punkts 5 darf die Prüfung eine befähigte Person durchführen, die die Anforderung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 erfüllt.
Sie brauchen Unterstützung? Wir können Ihnen behilflich sein.
Ihr Ansprechpartner: Dieter Hubich, Fachkraft für Explosionsschutz, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail)
Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist.
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CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen
Das Tool dient einer ersten oberflächlichen und unverbindlichen Analyse der in EU-Konformitätserklärungen aufgeführten harmonisierten Normen. Die Auflistung veralteter Normen stellt insbesondere bei Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes häufig einen Indikator für weitergehende Unzulänglichkeiten im Bereich Produktsicherheit und CE-Konformitätsbewertung dar. Zudem nutzen verschiedene Marktüberwachungsbehörden derartige Indikatoren im Rahmen ihrer Aktivitäten, so dass eine proaktive Kontrolle durch Unternehmen sinnvoll ist.
Mit Hilfe des Tools erhalten insbesondere auch Anwender ohne tiefergehende Kenntnis der Materie die Möglichkeit, vereinfachte Kontrollmechanismen zu etablieren oder mit geringem Zeitaufwand weitergehenden Handlungsbedarf zu identifizieren.
Das Tool ist in erster Linie für folgende Szenarien vorgesehen:
Systematische Überprüfung von auf CE-Konformitätserklärungen angegebenen Normen durch Quasi-Hersteller und Importeure.
Ergänzende Hilfestellu ng für Plausibilitätsprüfungen bzgl. harmonisierter Normen durch Hersteller.Quelle: DIHK (gekürzt)
Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich jede CE-Konformitätserklärung vor, und prüfen Sie sie, zum Beispiel mithilfe dieses Tools, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der auf der Konformitätserklärung angegebenen Normen. Sollten Sie Indizien haben, dass die CE Konformitätserklärung nicht in Ordnung ist, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen.
Wenn Sie Unterstützung rund um das Thema »CE-Konformität« brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus ist Dieter Hubich, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail).
Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Quelle: DIHK
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Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«
Dabei hat Lebensretter nichts mit Ersthelfer zu tun. Die Lebensretter der BG RCI zeigen vielmehr Beschäftigten und Führungskräften anhand prägnanter Fakten, welche Ursachen am häufigsten zu tödlichen Unfällen geführt haben und wie sie diese Gefahren in der Praxis vermeiden können.
Also unbedingt ansehen:
» Die 12 Lebensretter für Beschäftigte »Mein Leben«
» Die 12 Lebensretter für Führungskräfte »Meine Verantwortung«
Zu diesen »12 Lebensrettern« gibt es nun auch noch zwei Sicherheitskurzgespräche, mit denen Sie die Inhalte der Lebensretter an die Mitarbeiter weitergeben und besprechen können.
SKG 030 »Lebensretter – Gefahr erkannt – Gefahr gebannt«:
Der Schwerpunkt liegt in der Thematisierung von Tätigkeiten, die überdurchschnittlich häufig zu schweren Unfällen führen. So wurden 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle laut BG RCI-Studie durch nur fünf Unfalltypen verursacht:
1. Unfälle mit Fahrzeugen
2. Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen
3. Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen
4. Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände
5. Explosionen
SKG 031 »Lebensretter – So verhalte ich mich sicher«:
Hier geht es um den Faktor Mensch: Bei 75 Prozent der untersuchten Arbeitsunfälle hatte die betroffene Person einen direkten Einfluss auf den Ablauf und machte den Unfall somit erst möglich. Im Sicherheitskurzgespräch dreht sich daher alles um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten, das in vielen Fällen schwere Unfälle vermieden hätte. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017
Die BG RCI hat zu Ihren »12 Lebensrettern« Unterweisungsmedien entwickelt, um die wichtigen Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeitsunfällen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI direkt an die Beschäftigten weitergeben und im Detail besprechen zu können.
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Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte
Im Merkblatt sind dazu fünf Checklisten enthalten:
- Checkliste 1: Den Eintritt vorbereiten
- Checkliste 2: Der erste Tag
- Checkliste 3: Durchführung der Erstunterweisung
- Checkliste 4: Hinweise zu PSA
- Checkliste 5: Berufsanfänger unter 18 Jahren
Merkblatt und Checklisten finden Sie auf der Seite der BG RCI.
Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb. Quelle: BG RCI
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Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung
Sie können das Merkblatt im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos). Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017
Anmerkung Risolva:
Falls Sie Ihren Führungskräften eine wirksame, praxisorientierte und kurzweilige Schulung zu diesem Thema gönnen wollen: Unsere Klassiker erfreuen sich großer Beliebtheit und bekommen von Teilnehmern, Personalverantwortlichen und EHS-Fachleuten Bestnoten.
> Schulung Unternehmerpflichten
> Schulung Gefährdungsbeurteilung
Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an:
Andrea Wieland, +49 7123 30780-22, E-Mail
Das neue Merkblatt A 017-1 »Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz – Gefährdungsorientierte Schlüsselfragen zum Merkblatt A 017« enthält Schlüsselfragen, die – ausgehend von einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung – einer punktuellen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dienen. Quelle: BG RCI
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Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird: Schwingungsbelastung mit Messcheibe des IfA visualisieren.
»Selbst geprüfte Fahrersitze, die auf die Fahrzeugeigenschaften abgestimmt sind, können die Belastung allerdings nicht verringern, wenn ihr Feder-Dämpfer-System falsch eingestellt ist«, sagt Christian Freitag, Leiter des Referates »Vibration« im IFA. Und auch die Fahrweise kann einen großen Einfluss auf die Vibrationsbelastung haben. Jede Fahrbahnunebenheit, die nicht umfahren wird, sorgt für zusätzliche Schwingungsbelastung.
Die betroffenen Beschäftigten erkennen das Problem oft nicht. Ein neues, im IFA entwickeltes Gerät soll Abhilfe schaffen. Es besteht aus einer Messscheibe auf dem Fahrersitz und einem einfach zu montierenden Display, das die Vibrationsbelastung visualisiert. Freitag: »Dabei machen wir uns eine Art Ampelsystem zunutze. Ein Balken am rechten Displayrand signalisiert über seine Farbe - grün, gelb, rot - ob die Schwingungsbelastung eine kritische Höhe erreicht. So sind Schwingungen nicht mehr nur etwas, was die Fahrer und Fahrerinnen unbestimmt spüren. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Schwingungen zu sehen, zu bewerten und - ganz wichtig - aktiv zu verändern.«
Das neue Anzeigegerät wird vom IFA in Kleinserie produziert. Interessierte Betriebe können es zu Schulungs- und Sensibilisierungszwecken ausleihen. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des IFA. Quelle: Aus der Pressemitteilung des DGUV.
Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird, besteht die Gefahr gesundheitsschädlicher Vibrationsbelastung. Langjährige, intensive Schwingungseinwirkung im Sitzen strapaziert das Muskel-Skelett-System und kann die Lendenwirbelsäule schädigen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind schwingungsdämpfende Fahrersitze.
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Silent Killer: Wie kann die Unfallgefahr »Ablenkung im Straßenverkehr« verringert werden?
Warum begeben sich die Fahrenden ständig in solch große Gefahr? Warum erzielen die bestehenden Verbote nicht die gewünschte Wirkung? Und warum ist es uns noch nicht gelungen, Multitasking am Steuer gesellschaftlich zu ächten? Diese sind einige der Fragen, die im neuen Band der DVR-Schriftenreihe Verkehrssicherheit nachgegangen wird. Quelle: DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Ablenkung im Straßenverkehr spielt bei der Verursachung von Verkehrsunfällen eine immer größere Rolle. Nicht nur die Nutzung von Handys und Smartphones, auch Trinken, Essen, Rauchen oder das Bedienen des Radios führt zu Unaufmerksamkeit.
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Neue EU-Standards für Leitern
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen jetzt eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt.
Was bedeutet die neue Norm für Betriebe?
Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. »Nur weil Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass die anderen Produkte verboten sind. Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden«, erklärt Jacob.
Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel erstellen. »Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit einer Traverse nachzurüsten«, sagt Jacob.
Für die Prüfung muss das Unternehmen sogenannte befähigte Personen beauftragen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können. Quelle: Aus der Pressemitteilung des DGUV
Unsere Tipp:
- Führen Sie die Gefährdungsbeurteilung für Ihre Leitern (erneut) durch. Dies könnten Sie zeitgleich mit der Prüfung der Leitern machen. Sie sollten dann jedoch Gefährdungsbeurteilung und Prüfung in 2018 zeitnah planen - auch wenn die 12-Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Stellen Sie sicher, dass derjenige, der die Leitern prüft, über die neuen Prüfnormen Bescheid weiß, und diese bei der Prüfung 2018 berücksichtigt. Dabei ist es kein Fehler, wenn dies aus den Prüfunterlagen hervorgeht :-)
Zum 1. Januar 2018 trat die überarbeitete Leiternorm [Anm. DIN EN 131-1 und -2 ] in Kraft. Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden.
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Informationspapier und interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen von Maschinen«
- das neue Informationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« sowie
- eine passende interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen an Maschinen«
Beide Papiere sollen insbesondere Planungsingenieuren, Sicherheitsfachkräften, Instandhaltungspersonal, Betriebsleitern und Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten. Falls eine wesentliche Veränderung vorliegt, ist die Maschine als neu anzusehen und sie muss in diesem Fall im vollen Umfang der Maschinenrichtlinie entsprechen, nicht nur der veränderte Bereich.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der »wesentlichen Veränderung« wurde am 9. April 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) interpretiert und zum Teil konkretisiert. Da das BMAS-Papier für alle Branchen und Arten von Maschinen anwendbar sein soll, enthält es zwangsläufig einige Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die häufig unterschiedlich ausgelegt werden.
Um die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu erleichtern, wurde das BMAS-Entscheidungsschema daher durch das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI um praxisgerechte Fragen und Erläuterungen erweitert und weiter konkretisiert. Im Informationspapier sind außerdem Fallbeispiele aufgeführt. Quelle: BGI Fachwissen-Newsletter 4/2017
Das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI hat das neue Informationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« sowie eine passende interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen an Maschinen« in Kooperation mit der Continental Reifen Deutschland GmbH entwickelt. Quelle: BG RCI
» Weitere Informationen zu Informationspapier und interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen von Maschinen«
Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2017 gestiegen
»Auch wenn wir es im langjährigen Vergleich mit niedrigen Unfallzahlen zu tun haben, kann uns diese Situation nicht zufriedenstellen«, erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Gerade mit Blick auf die tödlichen Arbeitsunfälle dürfe es keinen Stillstand geben. »Jeder dieser Unfälle ist einer zu viel.«
Mit einer neuen Kampagne wollen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen daher den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Fokus rücken. Quelle: Pressemitteilung DGUV (gekürzt).
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle hat im ersten Halbjahr 2017 entgegen dem Trend zugenommen. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der […] DGUV […] veröffentlicht hat. Danach verloren in den ersten sechs Monaten des Jahres 223 Menschen durch einen Arbeitsunfall das Leben. Im Vorjahreszeitraum waren es 198.
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