Lösungen auf den Punkt gebracht
Gebäudeschadstoffe (Asbest & Co.)
Auf Standorten mit Gebäuden, die vor 1990 errichtet wurden, findet sich trotz hoher Sensibilität von Unternehmen immer wieder Asbest & Co. Man findet solche Stoffe sowohl in Gebäuden verbaut als auch in technischen Anlagen.
Wie Asbest & Co. erkennen? Wie damit umgehen? Was ist zu beachten? Wir haben die Lösungen.
Unsere Bausteine für Ihre Rechtssicherheit
Asbestmuseum
Die Vorort-Schulung für Instandhaltungspersonal mit ausführlichem Bildmaterial und sicher verpackten Schaustücke, damit die Besucher des Asbestmuseums durch Betrachten und Anfassen die verschiedenen Asbestprodukte (er)kennen lernen.
Asbestkataster/Gebäudeschadstoffkataster
Zur Unterstützung, um mit dem Thema Asbest & Co. rechtssicher umzugehen und zur Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit nach Asbest-Richtlinie.
Environmental Due Diligence Audit (EDD)
Zur systematischen Aufnahme Ihres Standorts/Gebäudes oder von möglichen Investitionsprojekten auf potenzielle Risiken hinsichtlich Boden- und Grundwasserverunreinigungen oder Gebäudeschadstoffe.
Hotline-Service
Unsere Auf-den-Punkt-Beratung in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit, geeignet auch für Fragen rund um Asbest & Co.
Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Asbest & Co.
- Betriebsbegehungen zur Identifizierung von Gebäudeschadstoffen
- Probenahme, Veranlassung von Analysen, Interpretation der Ergebnisse und Ableitung von möglichen Sanierungsmaßnahmen
- Erstellen eines Asbest- bzw. Gebäudeschadstoffkatasters
- Ausschreibung der Sanierungsarbeiten und Auswahl von Sanierungsfirmen
- Begleitung der Sanierung als Sachverständiger nach TRGS 519
Um Sicherheit und Gesundheit bei der Nutzung von gemieteten Fahrzeugen zu gewährleisten, sind verschiedene Punkte zu beachten.
Die Initiative #mehrAchtung des BMDV und des DVR sensibilisiert für mehr Rücksicht und Respekt im Straßenverkehr: »Wer Respekt und Rücksicht lebt, ist damit sicherer unterwegs.«
BAuA: Seit 23. August 2020 ist der REACH-Beschränkungsvorschlag für das Inverkehrbringen und Ver-wenden von Diisocyanaten in Kraft. Nun endete die Übergangsfrist zur Umsetzung.
Neuer Beitrag unserer Ex-Schutz-Serie: Wir geben Ihnen einen Überblick über primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen.