Lösungen auf den Punkt gebracht
Explosionsschutz
Die Bewertung von Explosionsrisiken erfordert Kenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge, der technischen Möglichkeiten sowie der rechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Stands der Technik. Genau das, was Dieter Hubich als Fachkraft für Explosionsschutz mitbringt.
Der Betreiber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Explosionsgefahren betrachten, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und dies in einem Explosionsschutzdokument darlegen. Diese systematische Vorgehensweise ist wichtig, um Schäden für Menschen, Unternehmen und Nachbarschaft abzuwenden.
Die Bewertung von Explosionsrisiken erfordert Kenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge, der technischen Möglichkeiten sowie der rechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Stands der Technik. Diese Kenntnisse gehen in der Regel über das hinaus, was die verantwortliche Führungskraft für das Tagesgeschäft braucht. Darüber hinaus besteht bei den Verantwortlichen ein gewisser Respekt gegenüber der Thematik, weil die Auswirkungen auf das Unternehmen erheblich sein können, weshalb der rechtssicheren Ausarbeitung eine besondere Bedeutung zukommt.
Dieter Hubich, ausgebildete Fachkraft für Explosionsschutz, kann Ihnen umfassende Unterstützung zu diesem Thema anbieten:
Mit einer Besichtigung der Anlage verschaffen wir uns einen Überblick über die betriebliche Situation. Darüber hinaus stellen Sie uns die (technische) Dokumentation zu Anlagen, verwendeten Arbeitsmitteln und eingesetzten oder entstehenden Gefahrstoffen zur Verfügung.
Auf dieser Basis bewerten wir die Explosionsrisiken, indem wir u.a. eine Einstufung in Ex-Zonen vornehmen. Anschließend beurteilen wir, welche Zündquellen in den jeweiligen Ex-Zonen vorhanden sind bzw. wirksam werden können und unterstützen Sie bei der Festlegung geeigneter Maßnahmen. Schließlich dokumentieren wir für Sie die oben genannten Schritte und Ergebnisse in einem Explosionsschutzdokument.
Wir unterstützen Sie bei Lösungen für bestehende Anlagen genauso wie bei der Planung von Neuanlagen.
Wir verrechnen diese Leistungen halbstundengenau nach Aufwand zu einem Stundensatz von 130 Euro netto. Der Gesamtumfang richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens und nach Ihren konkreten Anforderungen. Gerne erstellen wir Ihnen eine Kostenschätzung.
An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Also was tun?
Nach AMR 13.3 müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen, wenn Beschäftigte regelmäßig im Freien arbeiten. Das tun offenbar zu wenige.
Neuer Beitrag unserer Ex-Schutz-Serie: Wie wirken die Überwachung der Konzentration und eine Inertisierung im Hinblick auf die Verhinderung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre?
Bei der BG RCI gibt es eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen des Explosionsschutzes