Lösungen auf den Punkt gebracht
Explosionsschutz
Die Bewertung von Explosionsrisiken erfordert Kenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge, der technischen Möglichkeiten sowie der rechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Stands der Technik. Genau das, was Dieter Hubich als Fachkraft für Explosionsschutz mitbringt.
Der Betreiber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Explosionsgefahren betrachten, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen und dies in einem Explosionsschutzdokument darlegen. Diese systematische Vorgehensweise ist wichtig, um Schäden für Menschen, Unternehmen und Nachbarschaft abzuwenden.
Die Bewertung von Explosionsrisiken erfordert Kenntnisse der physikalischen und chemischen Zusammenhänge, der technischen Möglichkeiten sowie der rechtlichen Anforderungen hinsichtlich des Stands der Technik. Diese Kenntnisse gehen in der Regel über das hinaus, was die verantwortliche Führungskraft für das Tagesgeschäft braucht. Darüber hinaus besteht bei den Verantwortlichen ein gewisser Respekt gegenüber der Thematik, weil die Auswirkungen auf das Unternehmen erheblich sein können, weshalb der rechtssicheren Ausarbeitung eine besondere Bedeutung zukommt.
Dieter Hubich, ausgebildete Fachkraft für Explosionsschutz, kann Ihnen umfassende Unterstützung zu diesem Thema anbieten:
Mit einer Besichtigung der Anlage verschaffen wir uns einen Überblick über die betriebliche Situation. Darüber hinaus stellen Sie uns die (technische) Dokumentation zu Anlagen, verwendeten Arbeitsmitteln und eingesetzten oder entstehenden Gefahrstoffen zur Verfügung.
Auf dieser Basis bewerten wir die Explosionsrisiken, indem wir u.a. eine Einstufung in Ex-Zonen vornehmen. Anschließend beurteilen wir, welche Zündquellen in den jeweiligen Ex-Zonen vorhanden sind bzw. wirksam werden können und unterstützen Sie bei der Festlegung geeigneter Maßnahmen. Schließlich dokumentieren wir für Sie die oben genannten Schritte und Ergebnisse in einem Explosionsschutzdokument.
Wir unterstützen Sie bei Lösungen für bestehende Anlagen genauso wie bei der Planung von Neuanlagen.
Wir verrechnen diese Leistungen halbstundengenau nach Aufwand zu einem Stundensatz von 130 Euro netto. Der Gesamtumfang richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens und nach Ihren konkreten Anforderungen. Gerne erstellen wir Ihnen eine Kostenschätzung.
PSA schützt nur, wenn sie sauber und richtig genutzt wird. Der Artikel von Arbeit & Gesundheit klärt die wichtigsten Fragen rund um Reinigung, Verantwortung und Sensibilisierung.
Pflicht, Angebot oder Wunsch? Diese Unterscheidung bei der AMV gilt ohnehin nur aus Sicht der Beschäftigten. Für Arbeitgeber ist alles Pflicht. Schauen wir uns die Details an.
Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Hilfestellung für das Festlegen von Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Schutzleitfäden wurden jetzt überarbeitet.
Der DGUV-Beitrag »Asbest: Gefährliche Altlasten« thematisiert die chronische Gefahr durch in älteren Gebäuden verbautes Asbest und erläutert praxisnahe Schutzmaßnahmen für Betriebe.