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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
24.06.2019

Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick

Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick

Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung. Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert. Die Handlungshilfe gibt es im Internetangebot der BAuA.

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst die neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen. Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit der Aktualisierung erhielten auch die Fachinformationen zu den Gefährdungsfaktoren eine umfassende Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst, indem Verweise auf das DGUV Regelwerk und die technische Regeln aktualisiert sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Mutterschutzgesetz, ergänzt wurden.

Das aus den Internetseiten generierte PDF-on-Demand-Dokument »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« erfährt eine fortlaufende Aktualisierung. Nutzer können so schnell auf inhaltliche Änderungen zugreifen. Zugleich erlaubt die PDF-on-Demand Funktion, jederzeit das Dokument oder Teile davon zu laden, abzuspeichern oder auszudrucken. Da sich auch einzelne Kapitel und Unterkapitel ausdrucken lassen, lässt sich so eine Lose-Blatt-Sammlung »Gefährdungsfaktoren« offlinepflegen. Quelle: BAuA

Übrigens:
Dieser Gefährdungskatalog liegt unserem Tool ALGEBRA zugrunde.

Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung.

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13.06.2019

VDSI Verkehrssicherheitsfilm »Ich weiß ja, wie es sicher geht«

VDSI Verkehrssicherheitsfilm »Ich weiß ja, wie es sicher geht«

Im April 2019 veröffentlichte der VDSI gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den 10-minütigen Verkehrssicherheitsfilms »Ich weiß ja, wie es sicher geht«.

Der Film thematisiert Wege-, Dienstwegeunfälle und Arbeitsunfälle im Straßenverkehr und zeigt auf, dass die Probleme unterschiedlicher Unternehmen vergleichbar sind. »Mit unserem humorvollen Film wollen wir zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Wir wollten das ernste Thema unterhaltsam verpacken. Der positiven Resonanz nach zu urteilen, ist uns das auch gut gelungen,« so Karlheinz Kalenberg, VDSI-Geschäftsführer. 

Der Film entstand in Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), 50Hertz Transmission GmbH, Bayer AG, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Stromnetz Berlin GmbH sowie den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR). Quelle: VDSI

Im April 2019 veröffentlichte der VDSI gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den 10-minütigen Verkehrssicherheitsfilms »Ich weiß ja, wie es sicher geht«. Der Film thematisiert Wege-, Dienstwegeunfälle und Arbeitsunfälle im Straßenverkehr und zeigt auf, dass die Probleme unterschiedlicher Unternehmen vergleichbar sind.

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09.05.2019

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Arbeitgeber/-innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung. Quelle: BAuA

Als Beispiel:

  • 81 % der Unternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung gaben an, dass sie keine nennenswerten Gefährdungen hätten.
  • 88 % der befragten Produktionsbetriebe gaben an, dass Mitarbeiter die Sicherheitsdefizite ohnehin selbst erkennen, melden oder beseitigen.
  • 40 % sahen in der Gefährdungsbeurteilung keinen oder geringen Nutzen.

Zu 1. Erst bei der Gefährdungsbeurteilung erkennt man und dokumentiert nachvollziehbar, wie hoch die Gefährdungen tatsächlich sind. Denn »Gefährdungsbeurteilung machen« und »Schutzmaßnahmen ableiten« sind zwei Paar Stiefel. Schön wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Gefährdung gering ist, dann kommt man ja vielleicht mit wenigen Schutzmaßnahmen aus. Und falls sie ergibt, dass die Gefährdung doch nicht so ohne ist, wie gedacht, dann kann man gezielt eingreifen.

Zu 2. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht auf Mängel hinweisen, so zeugt das von ihrem großen Sicherheitsbewusstsein. Verpflichtet, Mängel abzustellen, sind jedoch die Führungskräfte, denn die verfügen notfalls auch über das dafür notwendige Budget und die Weisungsbefugnis. Und auch wenn alle offensichtlichen Sicherheitsmängel durch die Mitarbeiter beseitigt sind, gibt es u.U. immer noch Restgefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung von der Führungskraft zu dokumentieren sind.

Zu 3. Und was die Einschätzung über den mangelnden Nutzen angeht: Die ganz persönliche Absicherung der Führungskraft müsste Nutzen genug sein. Siehe dazu auch den Beitrag und die Anmerkung unten zu »Noll Toleranz bei Manipulation«.

Und falls ihnen die Tools, die es so auf dem Markt gibt, zu sperrig, kompliziert oder unübersichtlich sind, dann hilft vielleicht das Arbeiten mit ALGEBRA :-)

Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen.

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18.03.2019

Kühne These: Unterweisungen dürfen Spaß machen

Kühne These: Unterweisungen dürfen Spaß machen

Für viele Unternehmen sind Unterweisungen im Arbeitsschutz nur eine gesetzliche Pflicht. Mit der richtigen Kommunikation können sie aber auch zu einem Mehrwert für den betrieblichen Alltag werden. Wie das geht, vermittelt eine neue Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch.

Die Veröffentlichung mit dem Titel »Gemeinsam besser kommunizieren: Gesprächsformate für eine gute Kultur« richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Betriebe.

Aus der Pressemitteilung:
»Eines der Gesprächsformate der neuen Praxishilfe sind Unterweisungen. Damit sie gelingen, sollten die Beschäftigten aktiv daran beteiligt werden. Anstelle eines Vortrags empfiehlt die Kampagne kommmitmensch zum Beispiel Rundgänge, bei denen sich alle Beteiligten Gefahrenstellen anschauen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Der Einsatz von Schutzeinrichtungen an Maschinen und persönlichen Schutzausrüstungen kann gemeinsam geprobt werden. Führungskräfte sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu ermutigen, sich im Gespräch einzubringen. Das gilt auch für das Thema psychische Belastungen, das am besten in einem offenen Dialog mit allen Beteiligen diskutiert werden kann.«

Anmerkung Risolva:
Viele denken immer noch, Unterweisungen müssen aus dem stupiden Ablesen von Betriebsanweisungen bestehen. Nein! Ob Sie es glauben oder nicht: Unterweisungen dürfen allen Beteiligten Spaß machen. Diese Veröffentlichung macht Mut, alte Denkstrukturen zu verlassen und neue, erfreuliche Wege zu gehen.

Unsere Erfahrung nach sollte »Unterweisen« vor allem eines sein: Ein Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskraft. Und dabei ist alles erlaubt, was dem Zweck des sicheren Arbeitens dient: Rundgänge, praktische Übungen, Frage-/Antwort-Spiele.

Wir kennen Unternehmen, wo Führungskräfte sogar gemeinsam mit den Mitarbeitern die Gefährdungsbeurteilungen durchgehen und das Ganze hinterher »Unterweisung« nennen. Nicht rechtskonform? Und ob! Denn Inhalte der Unterweisung sollen die Gefährdungen am Arbeitsplatz sein sowie die Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen um diese zu beseitigen oder zu minimieren. Und das ist exakt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Sie schlagen drei Fliegen mit einer Klappe:

  • Die Unterweisung ist erledigt,
  • die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell und
  • die Akzeptanz für Schutzmaßnahmen ist vorhanden.

Für viele Unternehmen sind Unterweisungen im Arbeitsschutz nur eine gesetzliche Pflicht. Mit der richtigen Kommunikation können sie aber auch zu einem Mehrwert für den betrieblichen Alltag werden. Wie das geht, vermittelt eine neue Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch.

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13.02.2019

Brauchen Sie Argumente für Arbeitsschutzmaßnahmen?

Brauchen Sie Argumente für Arbeitsschutzmaßnahmen?

Bei der BAuA heißt es:
»Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 16,7 Tagen* je Arbeitnehmer/-in ergeben sich im Jahr 2017 insgesamt 668,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 76 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 136 Milliarden Euro.«

Die gesamte Studie - auch die für die zurückliegenden Jahre - können Sie auf der Seite der BAuA herunterladen.

Dabei ist es durchaus erfreulich dass mit 21.772 Fällen die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten im Jahr 2017 um 2,5 Prozent zurückging. »Auch die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sanken um 0,5 Prozent. 954.627 und damit 0,5 Prozent weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Mit umgerechnet 22,5 Arbeitsunfällen pro 1000 Vollarbeiter wird damit der niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht. Die Wegeunfälle hingegen stiegen um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle an.«

Deshalb lohnt es sich das Thema Verskehrssicherheit näher zu betrachten. Sie finden dezu Informationen in den vorangegangenen Beiträgen bei unseren News.

* Nach wie vor hat die Diagnosegruppe »Muskel-Skelett-Erkrankungen« mit knapp einem Viertel (22,5 %) den größten Anteil an den Ausfalltagen aufgrund von Krankschreibung. Die Diagnosegruppe »Psychische und Verhaltensstörungen« folgt mit 16 Prozent auf Rang zwei, während »Krankheiten des Atmungssystems« Ursache für etwa als jeden siebten Ausfalltag (13,9 %) waren.

Die Zahl der Verrentungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit blieb insgesamt stabil. Mit 165.638 Fällen in 2017 gab es einen Rückgang zum Vorjahr um 4,8 Prozent. Mit 43 Prozent bleiben "Psychische und Verhaltensstörungen" mit großem Abstand häufigste Ursache für eine vorzeitige Verrentung.

Mehr Informationen zu den Entwicklungen im Arbeitsschutz finden Sie in der BAuA Publikation »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2017«.

Die BAuA hat einen Artikel zu den volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit veröffentlicht. Diese Produktionsausfallkosten betreffen Lohnkosten und den Verlust an Arbeitsproduktivität.

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01.02.2019

Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

Nicht nur auf den bundesdeutschen Straßen gibt es Gefahren. Auch auf innerbetrieblichen Verkehrswegen (als da wären: Flure, Gänge, Rampen, Treppen, Verkehrsflächen in Lagern und auf Höfen sowie Flucht- und Rettungswege) gibt es nicht unerhebliche Risiken. Betroffen sind dabei meistens Fußgänger (85 % der Unfälle).

Auch Be- und Entladetätigkeiten sind unfallträchtig. Die meisten Arbeitsunfälle von Berufskraftfahrern ereignen sich, während das Fahrzeug steht und oft wenn Güter be- oder entladen werden. Quelle: praevention-aktuell.de

Der Artikel »Auf dem Holzweg« nimmt sich des Themas »Innerbetriebliche Verkehrswege« an. Die These: Viele Unfälle ließen sich mit einfachen Mitteln vermeiden. Im Artikel finden Sie auch eine Checkliste sowie einen Aushang zu den »Sechs Regeln zur Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr«.

Der Artikel »Unfallfrei vom Hof« adressiert die Gefahren von Be- und Entladetätigkeiten und sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Auch hier gibt es eine Checkliste.

Das Online-Portal praevention-aktuell.de stellt fest, dass es auch auf innerbetrieblichen Verkehrswegen nicht unerhebliche Risiken gibt. Genauso wie beim Be- und Entladen von Fahrzeugen.

» Weitere Informationen zu Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

25.01.2019

Verkehrssicherheit II: Die 8 Lebensretter für den Arbeitsweg

Verkehrssicherheit II: Die 8 Lebensretter für den Arbeitsweg

Sicher zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen, ist keine Selbstverständlichkeit. Jahr für Jahr gibt es in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI meldepflichtige und leider auch tödliche Wegeunfälle, und ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Um dem entgegenzuwirken und Unternehmen und Beschäftigte für diese Thematik zu sensibilisieren, hat die BG RCI das Unfallgeschehen genau analysiert und in die »8 Lebensretter für Ihren Arbeitsweg« einfließen lassen. Quelle: BG RCI

 

Behandelt werden die folgenden Themen:

  1. Auf Bundes- und Landstraßen: höchste Vorsicht
  2. Gute Sicht. Trockene Straße. Nur scheinbare Sicherheit
  3. Gurte retten Leben - daher immer anschnallen
  4. Auf zwei Rädern unterwegs - hohes Risiko!
  5. Es kann dich immer treffen - an jedem Tag!
  6. Defensiv fahren - Leben retten!
  7. Ausgeschlafen. Aufmerksam. Zeitdruck vermeiden!
  8. Ablenkung und Unaufmerksamkeit - Lebensgefahr!

Anmerkung Risolva:
Dass man heutzutage noch auf Punkt 3 eingehen muss, ist kaum zu glauben.

Die BG RCI hat das Unfallgeschehen im Straßenverkehr genau analysiert und in die »8 Lebensretter für Ihren Arbeitsweg« einfließen lassen.

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16.01.2019

Verkehrssicherheit I: Sicher unterwegs für den Betrieb

Verkehrssicherheit I: Sicher unterwegs für den Betrieb

Das Online-Portal praevention-aktuell.de beschäftigt sich in diesem Monat ausführlich mit dem Thema der Verkehrssicherheit. Der Anlass dafür wird im Prävention-aktuell-Newsletter und im Beitrag deutlich. Hier einige wesentliche Aussagen daraus:

  • »[…] 2018 sind täglich knapp neun Personen im Straßenverkehr gestorben und etwa 1.076 verletzt worden. Viele dieser Unfälle sind auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert.«
  • »Mehr als die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle entfielen 2017 auf die Wegeunfälle.«
  • »Rund 90 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr sind verhaltensbedingt.« Quelle Newsletter Prävention-aktuell


Unsere Erfahrung bei Audits:
Unternehmen erfassen zwar Wegeunfälle. Häufig erfolgt jedoch gar keine Unfallauswertung oder jedenfalls nicht in dem Umfang wie bei Arbeitsunfällen. Begründung: Da können wir ohnehin nichts machen.

Wenn aber die meisten Verkehrsunfälle verhaltensbedingt sind, dann ist klar, dass der Unterweisung und der Sensibilisierung der Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zukommt. Denn auch wenn der Unfall nicht auf dem Betriebsgelände passiert, so trägt das Unternehmen doch den Arbeitsausfall und ggf. Folgekosten.

Im genannten Beitrag von praevention-aktuell.de werden diverse Programme, Schwerpunktaktionen, Projekte, Checklisten, Seminare etc. vorgestellt, die alle zum Ziel haben, das Sicherheitsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer stetig zu schärfen, um eine langfristige Änderung des Verhaltens zu bewirken und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Unter anderem wird vorgestellt:

Schauen Sie mal rein...

Zahlen sind alarmierend:
Unfälle im Straßenverkehr sind überwiegend verhaltensbedingt. Auch für Unternehmen ein Grund, sich mit der Thematik zu beschäftigen.

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20.12.2018

In drei Schritten erfolgreich Feedback geben

In drei Schritten erfolgreich Feedback geben

Egal wie gut das Betriebsklima ist – Kritik gehört zum Geschäft. Besonders wenn es darum geht, Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Doch gerade Rückmeldungen zu Dingen, die jemand übersehen hat, oder kleinen Fehlern, die dem Gegenüber unterlaufen sind, werden manchmal zur Herausforderung. Damit das Feedback nicht als persönlicher Angriff, sondern konstruktiv wahrgenommen wird, sollte die Rückmeldung so konkret wie möglich sein und sich auf beobachtbares, beschreibbares Verhalten stützen.

Eine gute Methode:
Die drei W - Wahrnehmung, Wirkung, Wunsch.

Schritt 1: Die eigene Wahrnehmung schildern
Der erste Schritt besteht darin, die eigene Wahrnehmung mitzuteilen. Es geht darum, möglichst wertfreie Beschreibungen und Beobachtungen mitzuteilen: »Herr Müller, ich habe heute Morgen zufälligerweise gesehen, dass Sie Ihre Schutzausrüstung nicht getragen haben.« Es geht also darum, die Situation konkret aus der eigenen Sicht in Form von Ich-Botschaften zu schildern.

Schritt 2: Wirkung erläutern
Im zweiten Schritt geht es darum zu erläutern, welche Wirkung das beobachtbare Verhalten auf uns hat: »Ich kann das nicht gut mit ansehen, wie Sie Ihre Gesundheit gefährden. Ich mache mir dann Sorgen, dass Sie sich verletzen.«

Schritt 3: Wunsch formulieren
Abschließend geht es darum, konkret zu benennen, welches Verhalten man sich künftig wünschen würde: »Bitte tragen Sie in Zukunft Ihre Schutzausrüstung. Ich muss mich darauf verlassen können. Denn ich möchte, dass wir noch lange gesund zusammenarbeiten können.« Bei diesem Schritt geht es darum, eine verbindliche Vereinbarung mit der/dem Beschäftigten zu treffen.

Mehr Tipps zum Geben und Nehmen von Feedback gibt auch das Magazin für Sicherheitsbeauftragte Arbeit & Gesundheit. Quelle: DGUV (gekürzt).

Egal wie gut das Betriebsklima ist – Kritik gehört zum Geschäft. Besonders wenn es darum geht, Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Doch gerade Rückmeldungen zu Dingen, die jemand übersehen hat, oder kleinen Fehlern, die dem Gegenüber unterlaufen sind, werden manchmal zur Herausforderung.

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10.12.2018

Null Toleranz bei Manipulation

Null Toleranz bei Manipulation

Jedes Jahr passieren tausende Arbeitsunfälle, weil Produktionsmaschinen manipuliert werden. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV

  • sind an rund jeder dritten Maschine in Unternehmen Schutzeinrichtungen teilweise oder dauerhaft manipuliert.
  • 90 Prozent der Beschäftigten, die an manipulierten Maschinen arbeiten, wissen um die ausgeschalteten Schutzvorkehrungen.
  • Doch nur sieben Prozent empfinden das als erhöhtes Risiko.

Ein Trugschluss, denn:
Nach Schätzung von Fachleuten geschieht jeder vierte Arbeitsunfall an Maschinen als Folge manipulierter Schutzeinrichtungen.

Für Unternehmen ist es unerlässlich, dieses Risiko ernst zu nehmen. Kommt es zu einem Unfall, fallen nicht nur wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

Unter Umständen haften Führungskräfte auch persönlich für entstandene Schäden. In einem Fall aus dem Emsland, bei dem ein Mitarbeiter zu Tode kam, wurden beispielsweise zwei der drei Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, der dritte zu einer Geldstrafe. Quelle: top-eins, Das Magazin für Führungskräfte (stark gekürzt)

[Anmerkung Risolva: Da Führungskräfte Garantenstellung haben, wird vor Gericht das Unterlassen (zum Beispiel wenn ein Sicherheitsmangel geduldet wird) dem aktiven Handeln gleichgestellt.]

Im Artikel lesen Sie auch:
Warum Mitarbeiter Manipulationen vornehmen und wie Sie Manipulationen von vornherein vermeiden können.

Auch das Magazin für Sicherheitsbeauftragte Arbeit & Gesundheit greift dieses Thema auf.

Jedes Jahr passieren tausende Arbeitsunfälle, weil Produktionsmaschinen manipuliert werden. Unterschiedliche Gründe tragen dazu bei. Ein Zustand, den eine Führungskraft schon aus Eigeninteresse auf keinen Fall akzeptieren sollte.

» Weitere Informationen zu Null Toleranz bei Manipulation

14.11.2018

Gabelstapler: Unersetzlich, aber gefährlich

Gabelstapler: Unersetzlich, aber gefährlich

Nahezu jedes Unternehmen, das innerbetrieblich Transporte durchführt, setzt Gabelstapler ein. Sie sind unverzichtbare Helfer. Jahr für Jahr passieren in Deutschland allerdings rund 12.000 Unfälle mit Gabelstaplern. Nicht die Staplerfahrer selbst sind dabei meist die leidtragenden, sondern Fußgänger, die sich in der Nähe des Staplers aufhalten. In rund zwei Dritteln der Fälle werden sie angefahren oder eingequetscht. Doch was können Unternehmen tun, um die Zahl der Unfälle mit Gabelstapler zu reduzieren und die innerbetriebliche Verkehrssicherheit zu erhöhen? Quelle: prävention-aktuell.

Darüber gibt es auf der Website praevention-aktuell.de einen Podcast. Auf der Seite können Sie sich auch einen Checkliste für Stapler herunterladen

Nahezu jedes Unternehmen, das innerbetrieblich Transporte durchführt, setzt Gabelstapler ein. Sie sind unverzichtbare Helfer. Jahr für Jahr passieren in Deutschland allerdings rund 12.000 Unfälle mit Gabelstaplern.

» Weitere Informationen zu Gabelstapler: Unersetzlich, aber gefährlich

06.11.2018

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Die BGHM geht in Ihrer Pressemitteilung folgenden Fragen nach:
Wer ist eigentlich für den Arbeitsschutz in einem Unternehmen verantwortlich? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte? Die Beschäftigten selbst oder doch der Unternehmer? Bei diesen Fragen kommen viele ins Grübeln.

Auch das online-Portal »topeins - Das Magazin für Führungskräfte« beschäftigt sich mit dieser Thematik: »Arbeitsschutz ist Chefsache. Manche Führungskräfte wissen das überhaupt nicht, wieder andere rätseln wofür genau und in welchem Umfang sie zuständig sind.«

Beide Artikel lassen keinen Zweifel daran: Verantwortlich sind die Führungskräfte.

Und jetzt die große Frage: Wissen Ihre Führungskräfte, dass sie diese Pflichten haben? Kennen sie sie im Einzelnen?

Für die Einführung in dieser Thematik genauso wie zur Auffrischung bieten wir unsere durch und durch an der Praxis ausgerichtete Schulung »Unternehmerpflichten« an. In der Schulung erfahren die Teilnehmer

  • warum Unternehmerpflichten übertragen werden (sollen).
  • welche spezielle Verantwortung der Unternehmer hat.
  • den Unterschied zwischen Unternehmer- und Beauftragtenpflichten
  • den Unterschied zwischen Planerpflichten und Betreiberpflichten.
  • typische Betreiberpflichten im Verantwortungsbereich der Teilnehmer.
  • dass und warum die Gefährdungsbeurteilung dabei so wichtig ist.
  • welche Konsequenzen es hat, wenn etwas schief geht.
  • wie sie richtig arbeiten, damit sie ›sicher‹ sind.


Dabei dürfen sich die Teilnehmer wie in einer Theoriestunde der Fahrschule fühlen: Sie lernen, was sie zu beachten haben, ohne dass sie en Detail in die Paragrafen eintauchen.

In Ergänzung zu unserem letzten Beitrag hier noch zwei Artikel, die sich dem Thema »Verantwortung für den Arbeitsschutz« widmen.

» Weitere Informationen zu Verantwortung für den Arbeitsschutz

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