Kontakt

Arbeitsschutz/Sicherheit

 
28.01.2021

Heute schon gedopt?

Heute schon gedopt?

Unter diesem Hingucker-Titel erklärt Prof. Frauke Jahn vom IAG, warum manche Menschen Aufputschmittel im Arbeitsalltag nehmen (»Hirndoping«) und wozu das führt. 

Top 5-Gründe für Hirndoping:
1. Berufliche Ziele besser erreichen
2. Arbeit geht leichter von der Hand
3. Nach der Arbeit noch Energie und gute Laune für Privates haben
4. Hilft bei Prüfungen, Präsentationen, Verhandlungen, schwierigen Gesprächen
5. Versetzt überhaupt erst in die emotionale Lage, die Arbeit erledigen zu können

In dem Artikel geht Frau Jahn unter anderem auf folgende Aspekte ein:

  • Welche Mittel können das bewirken?
  • Funktioniert Hirndoping?
  • Welche Nebenwirkungen drohen?
  • Wie kommen die Hirndoper an die Medikamente?
  • Wer dopt am meisten?
  • Wie kann man erkennen, dass jemand Aufputschmittel nimmt? Quelle: IAG

Unter diesem Hingucker-Titel erklärt Prof. Frauke Jahn vom IAG, warum manche Menschen Aufputschmittel im Arbeitsalltag nehmen (»Hirndoping«) und wozu das führt.

» Weitere Informationen zu Heute schon gedopt?

11.12.2020

Kampagne »Wie kommst du an?«

Kampagne »Wie kommst du an?«

Die Wahl des Verkehrsmittels ist in Zeiten zunehmender Verkehrsdichte und des Klimawandels herausfordernd. E-Scooter (Elektro-Tretroller) und Elektro-Autos, Carsharing, Fahrgemeinschaften oder der Mix aus öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln bieten die Chance, die Mobilität nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Die aktuelle Schwerpunktaktion zeigt, wie es gelingen kann, diese Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig möglichst sicher die täglichen Arbeitswege zurückzulegen. Sie will Beschäftigte darüber aufklären. Dazu liefert sie praktische Tipps, rechtliche Informationen und mehr.

Das umfassende Medien- und Materialangebot für Betriebe beinhaltet Filme, ausführliche Seminarmaterialien und Präsentationen. Das Material ist geeignet, um 15-minütige Kurzvorträge oder Seminare mit einer Dauer von 45 Minuten zu halten.

Daneben können eine Aktionsbroschüre, Poster, Faltblätter sowie ein Aufsteller bestellt werden. Die Aktionsbroschüre eignet sich besonders gut als Handout in den Seminaren. Alle Medien und Materialien können direkt hier bestellt werden. Quelle: online-Magazin BG ETEM

Elektrisches Fahren, Carsharing oder Park and Ride? Die Schwerpunktaktion 2020 des Deutschen Verkehrssicherheitsrats thematisiert moderne Formen der Mobilität.

» Weitere Informationen zu Kampagne »Wie kommst du an?«

20.11.2020

Plakatreihe »Corona-Reminder«

Plakatreihe »Corona-Reminder«

Hat auch Ihnen kürzlich jemand zur Begrüßung die Hand entgegen gestreckt? Oder wären Sie vielleicht beinahe zu jemandem mit in den Fahrstuhl gestiegen? Corona ist inzwischen Alltag und wird häufig nicht ernst genug genommen. Menschen sehnen sich nach Normalität und werden nachlässig, was die notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen angeht. Aus diesem Grund hat die BG RCI eine neue Plakatreihe als »Corona-Reminder« entwickelt.

Darin finden Sie Plakate unter anderem zu:

  • Mit CORONA und einer Person ist die Teeküche voll
  • Nichts ist für den Flurfunk so wichtig, wie der kleine Schnack in der Pause. Blöd, dass CORONA jetzt auch immer mit dabei ist.
  • Mein CORONA gehört mir allein. Abstand ist die neue Höflichkeit.
  • Wäre gut, wenn wir CORONA sehen könnten, können wir aber nicht ... Deshalb – Abstand halten!
  • Hat nix mit dir persönlich zu tun, aber in den Aufzug kommt nur eine Person. Beschwer dich bei CORONA!

Die Plakate können auch für den Infomonitor heruntergeladen werden. Quelle: BG RCI

Hat auch Ihnen kürzlich jemand zur Begrüßung die Hand entgegen gestreckt? Oder wären Sie vielleicht beinahe zu jemandem mit in den Fahrstuhl gestiegen? Zeit für den »Corona-Reminder« der BG RCI

» Weitere Informationen zu Plakatreihe »Corona-Reminder«

09.10.2020

Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben

Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.

Länder, Unfallversicherungsträger und Bund haben dabei vereinbart, in den nächsten Monaten bei ihrer Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen.

Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren.

Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden und bietet den Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen. Quelle: GDA

Hinweis:
Diese Leitlinie richtet sich also an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger. Für Sie ist es sicherlich interessant zu wissen, was diese gegebenenfalls bei Ihnen unter die Lupe nehmen.

Also:
Ändern Sie den Blickwinkel und betrachten Sie Ihre betrieblichen Maßnahmen aus der Sicht der Überwachungs­behörden.

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.

» Weitere Informationen zu Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben

01.10.2020

Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken

Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken

Um sie bei Bedarf schnell griffbereit zu haben, hängen viele ihre Corona-Schutzmasken an den Rückspiegel im Fahrzeug.

Die DEKRA Unfallforschung macht darauf aufmerksam, dass schon vergleichsweise kleine Spiegelanhänger wie Schlüsselbänder oder Duftbäume gefährlich sind. Für die Mund-Nasen-Schutzmaske mit ihrer relativ großen Fläche gilt das umso mehr.

Problematisch wird dies vor allem beim Rechtsabbiegen. Das ständige Gebaumel der Maske am Spiegel führe zudem dazu, dass man Bewegungen außerhalb des Fahrzeugs am rechten Fahrbahnrand erst viel später wahrnehme. Quelle: BG Verkehr

Ein Video der BG Verkehr zeigt, warum eine freie Sicht Leben rettet.

Maske am Rückspiegel - das geht gar nicht! sagt die BG Verkehr

» Weitere Informationen zu Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken

22.09.2020

Sicherer Umgang mit Leitern

Sicherer Umgang mit Leitern

Durchschnittlich etwa 23.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle verzeichnet die DGUV pro Jahr, viele davon mit weitreichenden Folgen. Ursache ist meist weniger die Leiter selbst, als vielmehr ihr unsachgemäßer Gebrauch. Da lautet die Aufgabe aus Sicht des Arbeitsschutzes: das Bewusstsein im Umgang mit Leitern schärfen.

Das Online-Magazin Arbeit & Gesundheit bereitet in einem Artikel die Fallstricke auf, die bei der Verwendung von Leitern lauern.

Immer problematisch: Hektik und Leichtsinn.

Großer Irrtum:
Eine Leiter von geringer Bauhöhe ist ungefährlich. Falsch! Bereits Stürze aus geringen Höhen können zu schweren und langwierigen Verletzungen führen.

Und das sind die Hinweise des Online-Magazins Arbeit & Gesundheit zum sicheren Umgang mit Leitern

  • Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70 Grad anlehnen.
  • Leitern nur an sicheren Flächen anlegen. Keine Glasflächen, Stangen oder unverschlossene Türen! Leitern möglichst am Leiterkopf fixieren.
  • Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht. Von Stehleitern nie übersteigen.
  • Bei Stehleitern auf eine gespannte Spreizsicherung achten.
  • Bei allen Leiterarten auf tragfähigen und ebenen Untergrund achten. Keine Kisten oder Tische, keine losen Unterlagen oder untergelegte Steine!
  • Keine sperrigen und nur bis maximal zehn Kilogramm schwere Gegenstände tragen.
  • Drei-Punkt-Methode anwenden: Ein Fuß und zwei Hände oder zwei Füße und eine Hand haben immer gleichzeitig Kontakt zur Leiter.
  • Nicht aus der Leiterachse hinauslehnen.
  • Die obersten zwei Leiterstufen dürfen bei Stehleitern ohne Plattform nicht betreten werden. Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Stufen und bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden.

» zum ganzen Artikel aus Arbeit & Gesundheit.

Durchschnittlich etwa 23.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle verzeichnet die DGUV pro Jahr, viele davon mit weitreichenden Folgen. Ursache ist meist weniger die Leiter selbst, als vielmehr ihr unsachgemäßer Gebrauch. Da lautet die Aufgabe aus Sicht des Arbeitsschutzes: das Bewusstsein im Umgang mit Leitern schärfen. Quelle: Arbeit & Gesundheit

» Weitere Informationen zu Sicherer Umgang mit Leitern

26.08.2020

Fahrradsicherheit - Auf sicheren Wegen zur Arbeit

Fahrradsicherheit - Auf sicheren Wegen zur Arbeit

Radfahren ist gesund, entlastet die Umwelt und schafft Platz auf den Straßen. Der Straßenverkehr ist aber auch gefährlich. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, was Unternehmen tun können, damit ihre Beschäftigten auf zwei Rädern gesund zur Arbeit kommen.

  1. Unfallgeschehen im Umfeld analysieren

Das Statistische Bundesamt stellt regionale Daten zu Verkehrsunfällen zur Verfügung. Der Unfallatlas zeigt mit Ausnahme weniger Bundesländer für ganz Deutsch­land, auf welchen Strecken und Kreuzungen es besonders häufig zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden kommt.

Das in erster Linie für Verkehrsplaner gedachte Angebot kann aber auch für Unternehmen und radelnde Beschäftigte sehr hilfreich sein. So besteht die Möglichkeit, sich vorzugsweise Unfälle mit Radfahrerbeteiligung anzeigen zu lassen. Beschäftigte können so beraten werden, welche Radrouten die sichersten sind und welche möglichst gemieden werden sollten

  1. Fahrräder auf Sicherheit checken

Fahrräder sollten deshalb regelmäßig auf ihren verkehrssicheren Zustand hin geprüft werden und Defekte gegebenenfalls von einer Fachwerkstatt behoben werden.

Übrigens: gewerblich genutzte Fahrräder oder Pedelec 25 sind nach Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen. Sinnvoll sind natürlich auch Fahrrad-Checks für Räder, die von den Beschäftigten für den Arbeitsweg genutzt werden.

  1. Sichere Abstellanlagen schaffen
  2. Fahrradtrainings anbieten
  3. Kommunikation zu sicherem Radverkehr

Darüber hinaus gibt es auch Angebote, die sich gezielt an Rad fahrende Beschäftigte wenden. Beispiele hierfür sind die RiskBuster-Videoreihe mit Stuntman Holger SchumacherQuelle: BG ETEM

Radfahren ist gesund, entlastet die Umwelt und schafft Platz auf den Straßen. Der Straßenverkehr ist aber auch gefährlich. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, was Unternehmen tun können, damit ihre Beschäftigten auf zwei Rädern gesund zur Arbeit kommen.

» Weitere Informationen zu Fahrradsicherheit - Auf sicheren Wegen zur Arbeit

17.08.2020

Checkliste »Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Checkliste »Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Kommt es bei der Bedienung einer Maschine zu einem Unfall, so spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Arbeitsschutzexperten gehen davon aus, dass dies jeden vierten Arbeitsunfall betrifft.

Oft gehen solche Unfälle mit einer besonderen Verletzungsschwere einher. Das Risiko manipulierter Schutzeinrichtungen ist daher nicht zu unterschätzen. Menschliches Fehlverhalten spielt eine große Rolle beim Manipulieren von Schutzeinrichtungen.

Doch nur selten ist die Frage der Schuldzuweisung bei der Ursachenermittlung sinnvoll. Zu einer Manipulation kommt es in der Regel nämlich meist erst dann, wenn die Schutzeinrichtung als solche oder die Art und Häufigkeit ihrer Betätigung den Betrieb der Maschine beeinträchtigt.

Dies kann vielfältige und komplexe Ursachen haben. Auch die Unternehmenskultur hat hier einen Einfluss. Wenn Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen einen hohen Stellenwert haben, wird bei der Planung und Nutzung von Maschinen das Schutzkonzept von Anfang an mitbedacht.

So können technische Lösungen entstehen, die für jeden Arbeitsschritt den sicheren Betrieb der Maschine zulassen, ohne dass die verwendeten Schutzeinrichtungen die Arbeit an der Maschine behindern.

Die Auseinandersetzung mit den Fragen dieser Checkliste kann Ihnen helfen, mögliche Anreize und Ursachen für Manipulation zu erkennen – wenn eine Frage mit Nein beantwortet werden muss – und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen. Die Checkliste besteht aus folgenden Elementen:

  • Beschaffung der Maschine
  • Eignung der Maschine
  • Eignung der Schutzeinrichtungen
  • Mitarbeiterführung und Schulung

 

Am Ende der Praxishilfe finden Sie eine Tabelle. Dort können Sie alle zu erledigenden Maßnahmen protokollieren. [Anmerkung Risolva: Das geht im PDF-Dokument auch online] 
Quelle: Broschüre »Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen«

Kommt es bei der Bedienung einer Maschine zu einem Unfall, so spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Arbeitsschutzexperten gehen davon aus, dass dies jeden vierten Arbeitsunfall betrifft.

» Weitere Informationen zu Checkliste »Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

05.08.2020

Haben Sie schon Infektionsschutzhelfer?

Haben Sie schon Infektionsschutzhelfer?

Die Deutsche Mittelstandsschutz GmbH (DMS) bietet eine Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer an. Basis ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Sie werden erst mit den inhaltichen Sachverhalten vertraut gemacht und und was diese für den betrieblichen Alltag bedeuten. Anschließend wird über Multiple-Choice-Fragen das Wissen kurz abgefragt. Ist die Mindestpunktzahl erreicht, bekommt der Teilnehmer ein Zertifikat und die Firma kann sich mit Logo als Unterstützer auf der Seite eintragen lassen. Das Ziel: Deutschland sucht eine Million Infektionsschutzhelfer.

» www.infektionsschutzhelfer.de

Die Seite bietet zusätzlich an, in wenigen Klicks die Gefährdungsbeurteilung Infektionsschutz gemäß SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard zu erstellen – inklusive fertiger und geprüfter Geschäftsanweisungen zur Vermeidung von Infektionsherden am Arbeitsplatz.

Die Deutsche Mittelstandsschutz GmbH (DMS) bietet eine Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer an. Außerdem: mit wenigen Klicks zur Gefährdungsbeurteilung nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.

» Weitere Informationen zu Haben Sie schon Infektionsschutzhelfer?

24.07.2020

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Von Arbeitsplatzgestaltung über mechanische und elektrische Gefährdungen und Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen: Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann. Der Recherchebedarf ist dadurch für Unterweisende minimal.

Ein weiteres Highlight: Erstmalig bezieht die BG RCI Stellung zum modernen Ansatz einer gefährdungs- und risikoorientierten Unterweisung. Betriebe können damit besonders wirkungsvoll, rechtssicher und nebenbei auch wirtschaftlich unterweisen.

Das Merkblatt möchte

  • Ihnen ein Medium mit konkreten Unterweisungsvorschlägen an die Hand geben, mit dessen Hilfe Sie Beschäftigte einbeziehen und damit nachweislich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Unterweisungen erhöhen können,
  • Sie wesentlich bei eigenen Recherchen nach geeigneten Unterweisungsmaterialien und Themen entlasten,
  • durch einen gefährdungsorientierten Ansatz eine direkte Verknüpfbarkeit mit der Gefährdungsbeurteilung ermöglichen und so eine effiziente Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern.

Das Merkblatt geht davon aus, dass zu jedem Gefährdungsfaktor, der gemäß der Gefährdungsbeurteilung auf den Betrieb zutrifft, auch eine Unterweisung erforderlich ist. Herausgekommen sind also 64 Themenleitfäden. Durch diesen gefährdungsorientierten Ansatz ist eine direkte Verknüpfbarkeit der Unterweisungen mit der Gefährdungsbeurteilung möglich – eine gute Voraussetzung für die vollständige und rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Quelle: BG RCI

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann.

» Weitere Informationen zu BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

02.07.2020

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

Zu diesem Zweck fordert die Broschüre mit anschaulichen Materialien auf zu einem Rundgang zum Auffinden unsicherer Situationen (z. B. fehlende Persönliche Schutzausrüstung), zu einem Workshop zum Entwickeln kreativer Ideen sowie zu einem Entscheidungstreffen zur nachhaltigen Umsetzung beschlossener Maßnahmen.

Das Herzstück der Broschüre ist der Kreativ-Workshop. Darin werden verschiedene Prinzipien menschlichen Verhaltens, wie die Vermeidung negativer Gefühle oder der Herdentrieb, genutzt, um passende Nudges (Anstupser) zum sicheren Verhalten zu entwickeln; die Teilnehmenden gestalten ihre Lösungsideen aktiv selbst. Ein übersichtliches Poster führt durch die einzelnen Schritte und jedes Verhaltensprinzip wird illustrativ mit einem Cartoon und mit erläuternden Leitfragen erklärt.

Dadurch kommt ein weiteres Wirkprinzip des Nudgings zur Geltung: der Humor.

Die Broschüre und die dazugehörigen Informationsposter können auf der Seite der BG ETEM kostenfrei heruntergeladen werden. Quelle: Pressemitteilung der BG ETEM

Wann ist Nudging das Richtige?
☐ Es gibt Unfälle ohne technische Ursachen.
☐ Es gibt unerwartete Ereignisse, die Mitarbeiter gefährden.
☐ Es gibt verhaltensbedingte kritische Situationen.
☐ Mitarbeiter halten (manchmal) Regeln nicht ein.
☐ Es gibt Veränderungen, wo sicheres Verhalten wichtig ist.

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

» Weitere Informationen zu Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

09.06.2020

Rechtliche Verantwortung der Führungskräfte

Rechtliche Verantwortung der Führungskräfte

Dass ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz rechtliche Folgen hat, ist vielen Führungskräften bewusst. Wie weit das geht, ist dagegen nicht so klar.  Das Führungskräftemagazin Topeins zeigt im Artikel »Der Verantwortung ins Auge sehen« auf, wer welche Verantwortung trägt und wie Führungskräfte sich im Vorschriften- und Regelwerk sicher zurechtfinden.

Im Artikel wird festgestellt: »Die beste Absicherung gegen rechtliche Haftung und finanzielle Forderungen sind verantwortungsvolles Tun und Kenntnisse der relevanten Pflichten und Schutzvorschriften: Nur wer weiß, welche Gesetze und Vorschriften es gibt, kann diese auch einhalten.« Quelle: Topeins

Und dass das im Einzelfall kein Hexenwerk ist, können wir bestätigen. In unserer durch und durch praxisorientierten Schulung vermitteln wir den Führungskräften worauf es ankommt, ohne die Teilnehmer mit Paragrafen zu behelligen.

Dass ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz rechtliche Folgen hat, ist vielen Führungskräften bewusst. Wie weit das geht, ist dagegen nicht so klar.

» Weitere Informationen zu Rechtliche Verantwortung der Führungskräfte

Seite 5 von 18