Kontakt

Arbeitsschutz/Sicherheit

 
13.06.2025

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Das gaben 62 Prozent der Arbeitnehmenden im Jahr 2022 in einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an. Aber was tun?

Gezielte Maßnahmen gegen Hitze in Innenräumen

Um die Gesundheit der Mitarbeitenden auch in Innen- und Büroräumen zu schützen, gilt es gemäß dem TOP-Prinzip, zuerst technische Maßnahmen zu ergreifen (erst dann organisatorische und folgend personenbezogene). »Damit die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 ›Raumtemperatur‹ genannte Innentemperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten wird, sollten vorhandene Mittel konsequent eingesetzt werden«, erklärt Dr. med. Birger Neubauer, Leiter der Stabsstelle Arbeitsmedizin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Für Verschattung sorgen Jalousien, am besten von außen. Sie verhindern das Aufheizen der Innenräume. »Die natürliche Nachtauskühlung kann durch frühmorgendliches Querlüften genutzt werden, um die Raumtemperatur vor Arbeitsbeginn zu senken.« Anschließend möglichst verhindern, dass durch offene Fenster und Türen warme Umgebungsluft die Innenräume wieder aufheizt. Mobile Klimageräte oder Ventilatoren können zusätzlich genutzt werden.

Was im Homeoffice umsetzbar ist

Diese Maßnahmen lassen sich auch auf das Homeoffice übertragen. »Dort sind Arbeitgebende zwar formal für die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes inklusive Gefährdungsbeurteilung verantwortlich«, so der Experte, »es braucht aber eine vernünftige Mitwirkung der Beschäftigten, indem sie die genannten Maßnahmen selbstständig ergreifen.«

Zudem sollte mit den Arbeitgebenden abgestimmt werden, ob an sehr heißen Tagen die Arbeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden kann und in der besonders heißen Mittagszeit lieber eine längere Pause eingelegt wird.

Auch regelmäßiges Trinken ist insbesondere an sehr heißen Tagen wichtig. Neben Wasser bieten sich auch Tee oder Fruchtsaftschorlen an. Sie liefern Elektrolyte und Mineralstoffe, die dem Körper durch das vermehrte Schwitzen verlorengehen. Bei sehr heißen Temperaturen ist die bewährte Methode, sich kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen oder kalte Fußbäder zu nehmen, gut geeignet, um für kurzzeitige Abkühlung zu sorgen.

Tipps zu technischen Geräten:

  • Ventilatoren: Sie sollten nicht zu lange direkt auf den Körper gerichtet sein. Lange Zeit in starrer Haltung im Luftstrom zu sitzen, kann zu Verspannungen führen. Gegen eine kurze intensive Abkühlung im direkten Luftzug spricht allerdings nichts.
  • Hitze durch Elektronik: Wenn räumlich und technisch möglich, in Arbeitsräumen zusätzliche Wärmequellen durch elektronische Geräte wie etwa Drucker vermeiden und nur bei Bedarf in Betrieb nehmen. Auch Gasthermen oder Spülmaschinen können Hitze absondern.

» Link-Tipp: »Tipps gegen blendende Sonne und Hitze im Büro«
Quelle: Arbeit & Gesundheit 14.4.2025 (geändert, gekürzt)

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Also was tun?

» Weitere Informationen zu Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

02.06.2025

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten (Außenbeschäftigte), können laut Arbeitsmedizinischer Regel (AMR) 13.3 intensiv durch UV-Strahlung belastet sein, was das Risiko von Hautkrebs erhöht. In diesem Fall müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen. Wie Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, gibt nur jeder fünfte Außenbeschäftigte an, schon einmal ein Angebot zur ärztlichen Hautkrebsvorsorge erhalten zu haben. Weitere Ergebnisse zu betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen sowie zu Arbeitsbedingungen und Gesundheitsbeschwerden dieser Personengruppe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Faktenblatt veröffentlicht.

In Deutschland geben rund 20 Prozent der Erwerbstätigen an, regelmäßig zwischen 10 und 15 Uhr länger als eine Stunde im Freien zu arbeiten. Ein Blick in die verschiedenen Berufsgruppen zeigt, dass Außenbeschäftigte vor allem männlich sind (72 Prozent). Jedoch gibt es auch Berufe, in denen der Frauenanteil überwiegt. Im Bereich Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe sowie Theologie, der weniger im Fokus des UV-Schutzes steht, liegt der Anteil der Außenbeschäftigten bei 44 Prozent, wobei 82 Prozent Frauen sind.

Auffällig ist, dass Männer doppelt so häufig davon berichten, von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Hautkrebs­vor­sorge erhalten zu haben (23 Prozent). Von den befragten Frauen berichten hingegen nur 12 Prozent von einem Angebot. Auch die Unternehmensgröße scheint eine Rolle bei betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen zu spielen: In Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten erhalten mehr Außenbeschäftigte entsprechende Vorsorge-Angebote (28 Prozent) als in kleineren Betrieben (18 Prozent). Die Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, dass Angebote zur Hautkrebsvorsorge noch nicht weit verbreitet sind. Allerdings nimmt der überwiegende Teil der Außenbeschäftigten das bestehende Angebot wahr.

Neben einer erhöhten UV-Belastung sind Außenbeschäftigte häufig weiteren Arbeitsumgebungsfaktoren, wie Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft oder auch Öl, Fett, Schmutz und Dreck ausgesetzt. Und auch körperlich arbeiten sie schwerer als Beschäftigte im Innenbereich. So geben Außenbeschäftigte öfter an, häufiger im Stehen und mit den Händen zu arbeiten als Innenbeschäftigte. Zudem müssen sie häufig schwere Lasten heben und tragen. Damit zusammenhängend berichten Außenbeschäftigte über mehr Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems, wie etwa Schmerzen im unteren Rücken, in den Beinen oder Armen. Quelle: BAuA 29.4.2025 (gekürzt)

Nach AMR 13.3 müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen, wenn Beschäftigte regelmäßig im Freien arbeiten. Das tun offenbar zu wenige.

» Weitere Informationen zu Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

16.05.2025

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

Kleine Unternehmen erhalten künftig bessere Unterstützung beim Arbeitsschutz: Die Berufsgenossenschaften richten nach einheitlichen Grundsätzen Anlaufstellen ein, die Betriebe bereits ab der Gründungsphase gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

Darüber hinaus begleiten die Anlaufstellen kleine Unternehmen mit Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten. Zugleich wird die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung – ihrer zentralen Rolle im Arbeitsschutz entsprechend – gestärkt. Ihr Nachweis wird künftig zur Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber im Rahmen der alternativen Betreuung eigenständig für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sorgen können.

»Der Fachdialog hat gezeigt, dass sich ein intensiver Austausch in der Sache lohnt. Das Ergebnis lässt sich sehen. Die arbeitsschutzrechtliche Betreuung der ca. 3 Millionen Klein- und Kleinstunternehmen mit ihren ca. 18 Millionen Beschäftigten ist nun wesentlich gestärkt. Die neuen Anlaufstellen sind leicht zugänglich und beraten, qualifizieren und unterstützen KKU ganz praxistauglich und gezielt«, betonte Staatssekretärin Lilian Tschan anlässlich der Ergebniskonferenz am 20. Februar 2025 in Berlin. Gleichzeitig setzt das BMAS damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags um, der die Unterstützung kleiner Betriebe bei Prävention und Arbeitsschutz als zentrales Ziel formuliert.

Diese wegweisenden Ergebnisse sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Fachdialog zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinst- und Kleinbetrieben erarbeitet wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte diesen Prozess 2022 initiiert, um gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) praxisnahe Lösungen für eine bessere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt standen kleine Betriebe, die im Rahmen der sogenannten alternativen Betreuung eigenverantwortlich für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen sorgen, indem sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Quelle: BMAS (gekürzt)

Die BG richten Anlaufstellen ein, die Betriebe gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

» Weitere Informationen zu BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

17.04.2025

Es ist Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs 💐🌷☀🍀

Es ist Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs 💐🌷☀🍀

Betriebe, die Verkehrssicherheit thematisieren wollen, bekommen 2025 Unterstützung bei »Sicherer Fahrradmobilität«. Ein wichtiges Thema, denn die Zahl der Menschen, die mit dem Fahrrad oder Pedelec Arbeits- und Dienstwege zurücklegen, steigt. Aber auch die Zahl der Unfälle. So kam es im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt zu mehr als 94.000 Unfällen mit Personenschaden, an denen Radfahrende beteiligt waren.

Möglichen Unfallursachen durch Aufklärung vorzubeugen, ist eines der Ziele der Schwerpunktaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) sowie der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Sicher mit dem Fahrrad unterwegs – zum Thema im Betrieb machen

Für Betriebe, die einen Tag der Verkehrssicherheit bei sich planen oder Radfahrmobilität bei sich thematisieren wollen, bietet die Website zur Schwerpunktaktion verschiedene Info-Materialien. Arbeitsblätter, ein Seminarleitfaden sowie Präsentationen stehen zum Download bereit. Ebenso kurze Videoclips zu den Radfahrthemen, die im Unternehmen geteilt werden können.

»Toter Winkel« und »Rücksichtsvolles Miteinander«

Die Themen der Aktion umfassen zum Beispiel die Wahl eines geeigneten Fahrrads, inklusive der technischen Voraussetzungen für die Verkehrstauglichkeit. Radfahrende sollten ebenso auf wichtige Ausrüstung achten, wie Helm und Kleidung, die die Sichtbarkeit erhöht. Gefährliche Situationen wie das Abbiegen an Kreuzungen greift die Aktion mithilfe kurzer Videos und Texte auf. Radfahrende bekommen zudem Tipps, wie sie es vermeiden, in den sogenannten Toten Winkel eines Lkw oder eines anderen Fahrzeugs zu geraten. Ein gutes Miteinander im Straßenverkehr wird ebenso thematisiert. Denn alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind, können kritische Situationen herbeiführen, sie aber durch rücksichtsvolles Verhalten auch entschärfen.

Gewinnspiel – mit attraktiven Preisen

 

  • Teilnahme: Vier von fünf Quizfragen zu sicherer Fahrradmobilität richtig beantworten und das Gewinnspielformular ausfüllen
  • Gewinne: 100 Sachpreise, von einer Fahrradtasche über einen Fahrradhelm bis hin zu einem Fahrrad und einem Pedelec
  • Teilnahmeschluss: 31. August 2025

Quelle: Arbeit & Gesundheit

Betriebe, die Verkehrssicherheit thematisieren wollen, bekommen 2025 Unterstützung bei »Sicherer Fahrradmobilität«.

» Weitere Informationen zu Es ist Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs 💐🌷☀🍀

09.04.2025

KI

KI

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Arbeit. Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin zu unterstützen, die Potenziale von KI zu erkennen und sie im Sinne der Beschäftigten einzusetzen, wurden in den »INQA-Experimentierräumen KI« praktische Werkzeuge und Handlungsanleitungen entwickelt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben. Ziel dieser INQA-Experimentierräume ist, unter wissenschaftlicher Begleitung gemeinsam Neues auszuprobieren, voneinander zu lernen und die Erkenntnisse zu teilen. Von 2020 bis 2023 wurden insgesamt elf Projekte zur Einführung menschenzentrierter KI in Betrieben gefördert

Auf der Plattform gibt es u.a. Angebot zu:

  • Diskriminierungsfreie Einführung von KI
  • Aufbau von KI-Kompetenzen
  • KI-gestütztes Lernen
  • Digitales Lernkonzept zur KI-Einführung
  • Menschenzentrierte Gestaltung von KI

Quelle: DGUV Newsletter Dezember 2024 und INQA

Im Juli 2024 hat WEKA einen Artikel veröffentlicht zum Thema »Wie sicher sind KI-gesteuerte Sicherheitssysteme?« »Die Hoffnung vieler Akteure ist, dass Sicherheitssysteme durch selbstlernende KI, die komplexe Situationen abbilden kann, deutlich besser werden. Doch die KI-Software kann auch neue Risiken hervorbringen, die es zu beherrschen gilt.«

Der Artikel adressiert folgende Aspekte:

  • Beschaffung und Anpassung von KI-basierten Sicherheitssystemen
  • Menschliche Denkfehler beim »Füttern« der KI vermeiden
  • Korrekte Implementierung von KI-Software
  • Sicherstellung des korrekten KI-Trainings
  • Checkliste »So testen Sie KI-Software« Quelle: WEKA

INQA: Praktische Hilfe für den Einsatz von KI im Betrieb und
WEKA: Wie sicher sind KI-gesteuerte Sicherheitssysteme?

» Weitere Informationen zu KI

18.03.2025

Arbeit & Gesundheit zu Ladungssicherung

Arbeit & Gesundheit zu Ladungssicherung

Der Lastverteilungsplan (LVP) des Fahrzeugs muss dem Betrieb und den Fahrzeugführenden bekannt sein. Sollte ein solcher Plan nicht vorhanden sein, kann man sich einen eigenen erstellen. »Im LVP wird festgelegt, in welchem Bereich der Ladefläche sich der Gesamtschwerpunkt der Ladung befinden muss, um einzelne Achsen nicht zu überlasten oder die Mindestachslast der Lenkachse nicht zu unterschreiten«, sagt André Schemel, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Fahrzeuge von der BG Verkehr. »Grundsätzlich sollte der Schwerpunkt so tief wie möglich und möglichst auf der Längsmittellinie liegen.« Das kann zur Herausforderung werden. Zum Beispiel dann, wenn, wie in Lieferfahrzeugen üblich, Ladungen an mehrere Empfänger gehen und sich die Lastverteilung verändert. Der Transport muss so geplant werden, dass diese im Fahrzeug gleichbleibt.

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Person die Ladung sichern, die das Fahrzeug führt. Zumindest, wenn sie selbst lädt oder bei der Verladung anwesend ist. Wenn jemand anderes das Fahrzeug beladen hat, muss sie die Ladungssicherung kontrollieren – und notfalls ablehnen, die Fahrt durchzuführen. Um Lastverschiebungen unterwegs zu verhindern, werden üblicherweise Zurrgurte eingesetzt. Wichtig: Vor jeder Anwendung sollten alle Zurrgurte einer Sichtprüfung unter­zogen werden, einmal im Jahr sogar durch eine speziell für diesen Fall beauftragte Person. Beschädigte Zurrgurte müssen ausgetauscht werden.

Grundsätzlich lässt sich Ladungssicherung in »Formschluss« und »Kraftschluss« unterteilen, wobei Formschluss vorzuziehen ist. Bei diesem wird die Ladung von allen Seiten gesichert, etwa wenn sie lückenlos von den festen Wänden des Transportfahrzeugs umgeben wird. Ein Beispiel für den Kraftschluss ist das Niederzurren. Dabei wird die Nutzlast mittels über die Ladung verlaufender Zurrgurte auf den Boden gedrückt und durch Reibung gegen Verrutschen gesichert. Das sei immer nur die zweitbeste Lösung, so Schemel. Sinnvoll sei in jedem Fall, Antirutschmatten zusätzlich einzusetzen, um die Reibung zwischen der Ladefläche und der Ladung zu erhöhen. Kantenschoner helfen, die Vorspannkraft des Zurrgurtes gleichmäßiger zu verteilen. Quelle: Arbeit & Gesundheit (geändert, gekürzt)

Ladungssicherung ist ein häufig vernachlässigtes Thema in Unternehmen. Zu Unrecht. Worauf es bei der Lastenverteilung und den Zurrgurten ankommt.

» Weitere Informationen zu Arbeit & Gesundheit zu Ladungssicherung

06.03.2025

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Künftig wird die Zahl der Beschäf­tigten steigen, die beruflich mit Elektroautos unterwegs sind. Denn viele Betriebe rüsten ihre Firmenflotten um. Beschäftigte sollten aber gut auf den Wechsel vorbereitet werden. Denn E-Fahrzeuge unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Autos mit Verbrennungsmotor. So werden Elektrofahrzeuge zum Beispiel anders gestartet und betankt.

Zudem weichen Fahr-, Beschleunigungs- und Bremsverhalten ab. »Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Fahrerinnen und Fahrer vor der Nutzung eines Elektroautos mit dessen Besonderheiten vertraut gemacht werden«, erklärt Kay Schulte vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). »Fahrerinnen und Fahrer sollten beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug durch Vorgesetzte eingewiesen werden.«

Zentrale Punkte bei der Einweisung und Unterweisung von Beschäftigten sind für den Experten die Besonderheiten von E-Fahrzeugen bezüglich der Verkehrssicherheit. Im Gegensatz zu Autos mit Verbrennungsmotor sind Elektrofahrzeuge nahezu geräuschlos unterwegs. Zwar erzeugen sie bei Schrittgeschwindigkeit künstliche Fahrgeräusche, um zumindest im Nahbereich gehört zu werden. Das gilt aber nur für neue Modelle. Ältere oder schneller fahrende Elektroautos werden leicht überhört. Insbesondere bei eingeschränktem Sehvermögen kann die Geräuscharmut zur Gefahr werden. Das muss den Fahrzeugführenden immer wieder bewusst gemacht werden. »Sie müssen trainiert werden, den Verkehrsraum intensiv zu scannen«, sagt Schulte.

Der auffälligste Unterschied zwischen E-Fahrzeugen und Verbrennern liegt in der starken Beschleunigung von Elektroautos. »Von 0 auf 50 Kilometer pro Stunde in wenigen Augenblicken – damit muss man sich erst einmal anfreun­den«, sagt Schulte. Das gilt auch für das Ein- und Ausparken.

Darüber hinaus ist die Gefahr von Auffahrunfällen groß. Denn das Bremsverhalten eines E-Fahrzeugs kann sich ebenfalls deutlich von dem eines Verbrenners unterscheiden. Hier spielt die sogenannte Rekuperationskraft eine Rolle. Dabei wird mit dem Bremspedal nicht aktiv gebremst, sondern der Fuß vom Gaspedal genommen. Die Bremswirkung des Motors wird genutzt, zugleich aber Energie gewonnen, um die Batterie zu laden. Der Grad der Rekuperation lässt sich einstellen - vom »Segelmodus«, der sich anfühlt, als rolle das Auto im Leerlauf, bis hin zu starkem Bremsen. Eine Notbremsung durch die mechanische Bremse bleibt aber immer möglich.

Der eingestellte Rekuperationsgrad, gepaart mit dem richtigen Fahrverhalten, kann den Stromverbrauch und damit die Reichweite des Fahrzeugs stark beeinflussen. »Auch das lässt sich trainieren«, sagt Schulte und verweist auf entsprechende Schulungen.

Sollte das Fahrzeug - etwa durch ­einen Unfall - in Brand geraten, sollten Beschäftigte nicht versuchen, das Feuer selbst zu löschen, sondern sofort die Feuerwehr rufen. »Um eine brennende Batterie zu löschen, braucht man spezielle Ausrüstung«, sagt Schulte. »Feuerwehrleute sind dafür ausgebildet.« Ein weiterer wich­tiger Aspekt bei Unfällen sind die Fahrzeugtüren. Bei einigen Modellen lassen sich diese von außen nur elek­tronisch öffnen. »Das ist unter Sicherheitsaspekten fatal, etwa wenn die Insassen bewusstlos sind«, so Schulte. Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen sollten Betriebe daher darauf achten, dass sich die Fahrzeugtüren bei den ausgewählten ­Modellen von außen manuell öffnen lassen. Quelle: Arbeit & Gesundheit (geändert, gekürzt)

Künftig wird die Zahl der Beschäf­tigten steigen, die beruflich mit Elektroautos unterwegs sind. Beschäftigte sollten aber gut auf den Wechsel vorbereitet werden. Denn E-Fahrzeuge unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Autos mit Verbrennungsmotor.

» Weitere Informationen zu Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

10.02.2025

Wann Eignungsbeurteilungen möglich sind

Wann Eignungsbeurteilungen möglich sind

Eignungsbeurteilungen sollen eine Einschätzung geben, ob Beschäftigte die physischen und psychischen Fähigkeiten mitbringen, um die zu ­erledigenden Tätigkeiten ohne relevante Gefahren für die eigene Sicherheit und Gesundheit auszuüben. Auch dürfen Beschäftigte andere nicht gefährden. Für eine Eignungsbeurteilung gibt es jedoch enge rechtliche Grenzen. DGUV-Expertin Martina Nethen-Samimy verweist dafür auf die DGUV Information »Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis«.

Sind Eignungsbeurteilungen für die Beschäftigten ­verpflichtend?

Während einer Beschäftigung sind Eignungsbeurtei­lungen zulässig, wenn die Beurteilung durch Gesetze oder Verordnungen vorgeschrieben ist. Diese betreffen vor allem Tätigkeiten, bei ­denen es um die Verantwortung für Dritte geht. Entsprechende Berufsgruppen sind etwa Pilotinnen und Piloten, Busfahrerinnen und Busfahrer und Flugsicherungspersonal. ­Lehnen sie eine Eignungsbeurteilung ab, dürfen sie ihre Tätigkeit nicht ausüben.

Darüber hi­naus kann eine Eignungsbeur­teilung erforderlich sein, wenn Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber begründete Zweifel daran ­haben, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit weiter ausüben können. Das kommt beispielsweise in Frage, wenn es Hinweise auf eine Alkoholkrankheit bei einem Gerüstbauer gibt oder eine Dachdeckerin einen epileptischen Anfall ­hatte. Die Mitwirkungspflicht des Beschäftigten kann sich dann aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, als sogenannte Nebenpflicht. Eine Einstellungsuntersuchung im Bewerbungsverfahren kann verweigert werden. Arbeit­gebende dürfen Bewerberinnen und Bewerber aber unter bestimmten Umständen ablehnen.

Wie kann eine arbeitsrechtliche Grundlage aussehen?

Es gibt verschiedene arbeitsrechtliche Grundlagen, die die Voraussetzung für Eignungsbeurteilungen schaffen können – zum Beispiel eine tarifvertragliche Regelung. Die wichtigste Voraussetzung ist immer, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dazu müssen die Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an der Durchführung der Eignungsbeurteilung gegenüber ­denen der betroffenen Beschäftigten überwiegen.

Wie wird bei Eignungsbeurteilungen der Datenschutz gewahrt?

Die Eignungsbeurteilung betrifft wichtige Grund­rechte der Beschäftigten. Schon bei der Frage der Zulässigkeit einer Eignungsbeurteilung geht es um den Schutz persönlicher Daten. Auch bei Einstellungsuntersuchungen dürfen die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte Diagnosen und Befunde nicht mit dem Arbeit­geber oder der Arbeitgeberin teilen. Diese erhalten lediglich die Information, ob die Person, die sich beworben hat, der Beurteilung nach für die Stelle geeignet ist. Die Weiter­leitung von Diagnosen oder Befunden ist nur mit Einwilligung der Bewerberinnen und Bewerber zulässig und sollte schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit. Bei der Untersuchung dürfen nur Gesundheitsdaten erhoben werden, die im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen. Gehört zu dieser Tätigkeit zum Beispiel, dass Mitarbeitende akustische Signale wahrnehmen müssen, dann darf das Hörvermögen untersucht werden. Vor ­Eignungsuntersuchungen müssen die Betroffenen da­rüber informiert werden, worauf sich die Untersuchung und die Einwilligung im Einzelnen erstrecken soll.

Was ist der Unterschied zur arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört zu den betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie soll ­helfen, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen und erhöhte ­Risiken frühzeitig zu erkennen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst aber ausdrücklich nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen. So gibt es die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte wahren die ärztliche Schweigepflicht – Arbeitgebende werden also nicht über die Ergebnisse der Vorsorge­untersuchung oder des Vorsorgegesprächs informiert. Sie erhalten lediglich eine Bescheinigung darüber, dass die Vorsorge erfolgt ist. Quelle: Arbeit & Gesundheit (gekürzt)

Medizinische Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge klar abgegrenzt. Für sie gibt es enge rechtliche Grenzen. Hier ein Auszug aus dem Artikel von Arbeit & Gesundheit.

» Weitere Informationen zu Wann Eignungsbeurteilungen möglich sind

07.01.2025

Wartung von Maschinen birgt Gefahrenpotenzial - Unfallgeschehen 2023

Wartung von Maschinen birgt Gefahrenpotenzial - Unfallgeschehen 2023

Bei der Wartung und Vorbereitung von Maschinen ereignen sich mehr schwere Unfälle als im Regelbetrieb. Das zeigt eine statistische Auswertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in ihrer aktuellen Broschüre »Arbeitsunfallgeschehen 2023«.

Die gesetzliche Unfallversicherung analysiert jährlich Arbeitsunfälle nach verschiedenen Parametern wie Branche, Unfallauslöser oder Unfallfolgen. Erstmals wurden 2023 die Ursachen bei Unfällen an Maschinen noch stärker differenziert. Dabei hat sich gezeigt, dass Unfälle bei der Rüstung und Wartung der Maschinen gravierendere Folgen hatten als Unfälle während des laufenden Betriebs. Zwar ereignen sich Unfälle beim Betrieb der Maschine mehr als doppelt so häufig wie während des Instandhaltens, Rüstens oder Reinigens von Maschinen. Aber 2023 fanden 14 dieser Unfälle einen tödlichen Ausgang. Im laufenden Betrieb hingegen waren es 3. Bei weiteren drei tödlichen Unfällen wurde die genaue Tätigkeit nicht dokumentiert.

Diese Zahlen weisen indirekt auch auf die Gefahren hin, die von der Manipulation von Schutzeinrichtungen ausgehen. Denn die Praxis zeigt, dass Schutzeinrichtungen vor allem für Aufgaben der Störungsbeseitigung, des Rüstens und der Instandhaltung manipuliert werden. Schätzungen gehen davon aus, dass tausende Arbeitsunfälle jedes Jahr die Folge manipulierter Schutzeinrichtungen sind. Manipuliert wird, wenn Schutzeinrichtungen die Wartung oder den Arbeitsablauf stören. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hatte 2022 über 840 Arbeitsschutz-Verantwortliche befragt, ob sie von Manipulation in ihrem Betrieb Kenntnis haben.

»Die Antworten aus der Praxis zeigten, dass mehr als ein Viertel aller Maschinen manipuliert werden, teils sogar dauerhaft«, sagt Stefan Otto, Experte für Maschinensicherheit im Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Was noch erschreckender sei: »Die Hälfte der Befragten gab an, dass Vorgesetzte häufig von Manipulationen an Maschinen wüssten und sie zuließen. Wie die Umfrage zeigte, korreliert dies mit einem erhöhten Manipulations- und Arbeitsunfallgeschehen. Wenn Führungskräfte sich so verhalten, nehmen sie damit in Kauf, dass ihre Beschäftigten Leib und Leben riskieren.«

Wenn Führungskräfte unmissverständlich klarmachen, dass sie Manipulation von Maschinen nicht tolerieren, können sie damit Unfällen vorbeugen. Ein weiteres wirksames Mittel ist, bereits bei der Beschaffung darauf zu achten, dass Maschinen einen geringen Manipulationsanreiz bieten.

» Informationen zur Umfrage,

» Film zur Manipulation von Schutzeinrichtungen.
Quelle: Pressemitteilung DGUV 31.10.2024

Bei der Wartung und Vorbereitung von Maschinen ereignen sich mehr schwere Unfälle als im Regelbetrieb. Das zeigt eine statistische Auswertung der DGUV in ihrer Broschüre »Arbeitsunfallgeschehen 2023«

» Weitere Informationen zu Wartung von Maschinen birgt Gefahrenpotenzial - Unfallgeschehen 2023

09.12.2024

Das Thema zur Jahreszeit 🌚⭐❄💡🕯: Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Das Thema zur Jahreszeit 🌚⭐❄💡🕯: Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Während der winterlichen Autofahrt von der Arbeit nach Hause ist es schon dunkel, die Windschutzscheibe ist leicht beschlagen und die Sicht schlecht. Plötzlich, wie aus dem Nichts, erscheint da ein Mensch auf der Straße! Kaum zu sehen in dem schwarzen Mantel, trennen Person und Stoßstange nur gut 20 Meter – ein Schockmoment für beide Beteiligten, der schlimme Folgen haben kann. Denn fährt das Auto mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, ist der Bremsweg zu lang. Es kommt zum Unfall.

So früh wie möglich sichtbar

»Wie schlecht Menschen zu Fuß, aber auch auf dem Fahrrad, bei Dunkelheit zu sehen sind, ist vielen gar nicht bewusst«, weiß Maraike Tonzel, Leiterin des Sachgebiets Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt der DGUV. Dabei kann gute Sichtbarkeit Leben retten. Wie sollten sich Personen, die im Dunkeln am Straßenverkehr teilnehmen – sei es auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit, etwa im Kurierdienst – also kleiden?

Sichtbarkeit bei Dunkelheit: Strahlend zu Fuß

»In heller Kleidung wird man besser und schneller gesehen. Noch effektiver ist, wenn reflektierendes Material an allen Körperseiten eingearbeitet ist«, rät die Expertin. Wer reflektierende Kleidung trägt, kann von Autofahrenden bereits aus 140 Metern Entfernung gesehen werden, denn das Material wirft auftreffende Lichtstrahlen in die Richtung zurück, aus der sie kamen. Dunkle Kleidung hingegen ist im Scheinwerferlicht erst ab etwa 25 Metern sichtbar.

Es gibt auch Mützen und Schuhe mit reflektierenden Flächen. An Armen und Beinen helfen zusätzliche Leucht- oder Reflektorbänder. Trotz sichtbarer Kleidung gilt aber im Dunkeln für alle: »Ganz besonders aufmerksam sein und sich auch in die Perspektive von anderen hineinversetzen. Nicht nur an das eigene Vorankommen denken!«, mahnt Tonzel.

Aufmerksam im Auto

Angemessen, vorsichtig und vorausschauend fahren ist auch im Auto das Credo. »Wer insbesondere bei Dunkelheit im Auto unterwegs ist, ist für ungeschützte Verkehrsteilnehmende eine große Gefahr. Das sollte einem bewusst sein«, so Tonzel. Neben angepasstem Tempo und uneingeschränkter Aufmerksamkeit müssen Scheinwerfer und Bremsen einwandfrei funktionieren, Leuchten und Windschutzscheiben oder Helmvisiere bei Motorradfahrenden müssen sauber sein. Auch die eigene Sehfähigkeit ist zu bedenken, denn im Dunkeln nehmen sogar bei gesunden Augen Sehschärfe und Kontrastsehen ab.

Im Unternehmen sensibilisieren

Dass Beschäftigte sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, wenn es ihre Tätigkeit verlangt, ist Verantwortung des Unternehmens. Aber natürlich soll auch der Weg zur Arbeit unfallfrei bleiben. Arbeitgebende können Infomaterialien oder Fahrsicherheitstrainings anbieten, etwa vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), dem ADAC oder der Deutschen Verkehrswacht. Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten ebenfalls Trainings an. Quelle: Arbeit & Gesundheit (gekürzt)

»Wie schlecht Menschen zu Fuß, aber auch auf dem Fahrrad, bei Dunkelheit zu sehen sind, ist vielen gar nicht bewusst«, weiß Maraike Tonzel von der DGUV. Dabei kann gute Sichtbarkeit Leben retten.

» Weitere Informationen zu Das Thema zur Jahreszeit 🌚⭐❄💡🕯: Sichtbarkeit bei Dunkelheit

22.11.2024

Leitern prüfen mit der App »Leiter-Check«

Leitern prüfen mit der App »Leiter-Check«

Unfälle mit Leitern passieren immer wieder. Für alle, die die Sicherheit von Leitern überprüfen wollen, hat die BGHW zwei digitale Anwendungen entwickelt. 

1. Befähigung zur Leiternprüfung

Jeder Betrieb, der eine Leiter hat, muss diese regelmäßig durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Um die Kenntnisse zur Befähigung zu erlangen, hat die BGHW ein webbasiertes Training für den Desktop-PC konzipiert: »Leitern und Tritte: Grundlagen und Prüfung«. In vier Kapiteln wird jeder und jede Interessierte anhand von Praxisfällen schnell fit gemacht in Sachen Leiterprüfung. Behandelt werden die Themen gesetzliche Regelungen, Leiterarten und -zubehör, Umgang mit Höhen, Kennzeichnung von Leitern, Leiterprüfungen sowie Prüfpunkte. Wenn alle Multiple-Choice-Fragen richtig beantwortet sind, wird ein Zertifikat ausgestellt, dass die Nutzerin oder der Nutzer die erforderlichen Kenntnisse als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten nachgewiesen hat.

2. Leiternprüfung mit der App

Mit dieser Befähigung kann dann die nächste neue digitale Anwendung der BGHW genutzt werden: der BGHW Leiter-Check. Mit dieser cleveren Lösung können Unternehmen ihre Leiter- und Trittprüfungen einfach digitalisieren. Beliebig viele Nutzer und Nutzerinnen dieser App verwalten die Leitern und Tritte im Betrieb mit nur wenigen Klicks und haben so immer den Überblick über den aktuellen Prüf-Stand. Die wiederkehrende Leiterprüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung, die mindestens alle 12 Monate durchgeführt werden muss. Um Leitern auf mögliche Mängel zu prüfen, führt die »Leiter-Check«-App Schritt für Schritt durch die verschiedenen Prüfpunkte. Dabei werden nur die Punkte gecheckt, die für den zu prüfenden Leitertyp relevant sind. Etwaige Mängel können dokumentiert werden. Quelle: BGHW

Unfälle mit Leitern passieren immer wieder. Für alle, die die Sicherheit von Leitern überprüfen wollen, hat die BGHW zwei digitale Anwendungen entwickelt.

» Weitere Informationen zu Leitern prüfen mit der App »Leiter-Check«

13.11.2024

Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz im Sinne der OStrV ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach aktuellem Stand der Technik oft nicht einfach und kann mit erheblichem messtechnischem Aufwand verbunden sein. So kann die Emission optischer Strahlung vom Lichtbogen für verschiedene Schweißverfahren deutlich unterschiedlich sein: bei Elektrodenverfahren sehr intensiv mit einer Überschreitung der UV-Expositionsgrenzwerte in Bruchteilen einer Sekunde, aber auch wesentlich geringer, z. B. beim Gasschweißen, bei dem die UV-Expositionsgrenzwerte für einen 8h-Arbeitstag eingehalten werden können. Darüber hinaus kann die emittierte Strahlung zeitlich veränderlich (intermittierend) sein.

Neben dem Schutz des Schweißers, für den eine sichere Anwendung von Schweißverfahren in der Regel nur durch den Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen erfolgen kann, sind auch Beschäftigte zu schützen, die sich in der Nähe von Schweißarbeitsplätzen aufhalten können. Dazu gehören unter anderem Kranführer, Gabelstaplerfahrer, Beschäftigte auf Verkehrswegen oder an benachbarten Arbeitsplätzen. Denn intensive optische Strahlung kann auch noch in relativ großen Entfernungen gefährlich sein.

Mit der »Drehscheibe Lichtbogenschweißen» können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die Drehscheibe die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA (geändert und gekürzt)

In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.

» Weitere Informationen zu Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

Seite 1 von 20