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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
04.09.2026

Wie sich schwere Unfälle bei der Instandhaltung vermeiden lassen

Wie sich schwere Unfälle bei der Instandhaltung vermeiden lassen

Wartung gilt oft als das Risiko schlechthin in der Instandhaltung. Die DGUV-Statistik 2023 zeigt aber ein anderes Bild: Wer eine Maschine instand setzt, während sie läuft, geht ein deutlich größeres Risiko ein als jeder, der sie plangemäß wartet.

Andreas Köster, Fachreferent für Maschinen- und Anlageninstandhaltung bei der BGHM, ordnet die Zahlen im Interview ein. Rund 30 Prozent aller Instandhaltungsunfälle entfallen auf die Störungsbehebung, mehr als auf jede andere Tätigkeit.

Drei Faktoren kommen dabei zusammen. Erstens Zeitdruck: Eine Störung kostet Geld, und je länger sie dauert, desto mehr. Zweitens muss die Maschine oft weiterlaufen, damit sich der Fehler überhaupt eingrenzen lässt, und genau in diesen Momenten passieren die schwersten Unfälle. Drittens ist nicht immer qualifiziert, wer die Störung behebt. Verklemmte Werkstücke löst häufig das Produktionspersonal selbst, einfach um schnell weiterarbeiten zu können.

Die BGHM setzt dem ihr Drei-V-Prinzip entgegen: Vorbeugen, Vorbereiten, Verbessern. Regelmäßige Wartung verhindert einen Teil der Störungen von vornherein. Inspektionen decken Fehler frühzeitig auf, lange bevor daraus ein teurer Ungeplanter wird. Standardisierte Abläufe wie die 4-Rang-Methode oder klare Freigabeverfahren sorgen dafür, dass im Ernstfall nicht improvisiert werden muss. Wer den Ersatzteilwechsel vorher übt, ist im echten Stressmoment schneller und sicherer zugleich.

Fazit: Nicht die Wartung zurückfahren, sondern die Störungsbehebung strukturieren, qualifizieren und aus jedem Vorfall lernen. Quelle: BGHM Magazin, Ausgabe 3/2026

Wenn die Maschine streikt, zählt jede Minute. Genau das macht die Störungsbehebung zur gefährlichsten Phase der Instandhaltung. BGHM-Fachreferent Andreas Köster erklärt, warum, und was Betriebe dagegen tun können.

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20.08.2026

Sicherheit bei mobilen Abfallpressen

Sicherheit bei mobilen Abfallpressen

Unfälle an mobilen Abfallpressen sind selten. Wenn doch etwas passiert, sind die Folgen meist schwer. Quetsch- oder Schnittverletzungen gehören zu den typischen Risiken. »Die Technik ist deutlich sicherer geworden«, sagt Heinz-Peter Hennecke, Prüfer für Abfallpressen bei der DGUV. Entscheidend sei aber, wie die Presse betrieben wird, wie mit Störungen umgegangen wird und ob Reinigung und Wartung fachgerecht erfolgen.

Schon mit der Aufstellung werden die Weichen für sicheres Arbeiten gestellt. Hof-, Lagerbereiche oder Rampen brauchen ausreichend Platz, gute Beleuchtung und frei zugängliche Bedienelemente. Start, Stopp und Not-Halt müssen direkt an der Einwurfstelle erreichbar sein, unzulässige Aufstiegsmöglichkeiten gehören beseitigt. Auch beim Aufstellen und Abholen selbst gibt es Gefahren, etwa durch Rangierbewegungen der Fahrzeuge. Wer den Standort vorab abstimmt, kann Gefährdungen frühzeitig erkennen.

Im laufenden Betrieb wird es kritisch, sobald Störungen wie Verstopfungen oder nicht nachrutschendes Material auftreten. Das sind Situationen, in denen Beschäftigte mitunter selbst eingreifen, nachdrücken oder versuchen, das Problem anderweitig eigenständig zu lösen. Das muss allerdings ausschließlich fachkundigen Personen vorbehalten sein. Nicht eingewiesenes Personal hat an der Presse nichts zu suchen. Lässt sich eine Störung nicht selbst beheben, müssen Entsorgungsunternehmen oder Hersteller einbezogen werden. Nach jedem Pressvorgang gilt zudem: vollständig ausschalten und gegen unbefugte Nutzung sichern.

Leicht übersehen werden elektrische Gefährdungen. Mobile Pressen laufen über Drehstrom, fehlerhafte Steckdosen, eine falsche Phasenfolge oder beschädigte Leitungen können zu lebensgefährlichen Stromunfällen führen. Hinzu kommt: Wer beim Abholen unter Zeitdruck steht, prüft schnell nicht mehr systematisch, ob die Presse spannungsfrei ist, die Anschlüsse in Ordnung sind und klar geregelt ist, wer die Anlage freigibt. Organisatorische Lücken sind hier genauso sicherheitsrelevant wie technische.

Für die betriebliche Praxis lässt sich daraus eine Reihe konkreter Prüfpunkte ableiten:

  • Bietet der Aufstellort ausreichend Platz und ist er gut ausgeleuchtet?
  • Sind Bedienelemente einschließlich Not-Halt von der Einwurfstelle aus erreichbar?
  • Sind Zuständigkeiten für Reinigung und Störungsbeseitigung geregelt?
  • Wird die Presse nach Nutzung ausgeschaltet und gesichert?
  • Wird die Presse nur von unterwiesenem und geeignetem Personal genutzt?
  • Sind Abläufe bei Anlieferung und Abholung klar definiert?
  • Werden häufige Störungen und Beinahe-Unfälle erfasst und ausgewertet?

Auch die Unterweisung sollte über die reine Bedienung hinausgehen: Wer greift bei Störungen ein, wann sind interne, wann externe Fachkräfte gefragt? Bei Sprachbarrieren müssen Anweisungen für alle verständlich sein. »In unvorhergesehenen Situationen wird häufig aus dem Reflex gehandelt«, so Hennecke. Fällt zum Beispiel ein Handy in den Pressraum, muss von vornherein klar sein, wer informiert wird und wie vorzugehen ist. Quelle: Sirka Sander, Arbeit & Gesundheit vom 22.06.2026

Dort finden Sie auch die DGUV Information 214-087 »Mobile Behälterpresse« zum Download verlinkt.

Selten, aber heftig: Unfälle an mobilen Abfallpressen kommen kaum vor, doch wenn, dann meist mit schweren Folgen. Was bei Aufstellung, Betrieb und Störungsfällen über die Sicherheit entscheidet.

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14.08.2026

Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen

Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen

Verspannte Schultern, Nackenschmerzen, müde Augen am Ende des Arbeitstages: Oft liegt die Ursache nämlich gar nicht in der Bildschirmarbeit selbst, sondern darin, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zueinander passen. Die BAuA hat dazu eine neue Handlungshilfe veröffentlicht, die dieses Zusammenspiel in drei klaren Schritten aufdröselt:

  1. Zuerst kommen die Grundlagen: Tisch, Stuhl, Tastatur und Maus ergonomisch einstellen.
  2. Dann, wenn nötig, die passende Brille für die konkrete Tätigkeit wählen.
  3. Und erst im dritten Schritt wird der Bildschirm so positioniert, dass er zur Brille und zur Körperhaltung passt.

Diese Reihenfolge klingt simpel und bei Licht besehen auch ziemlich logisch. Dennoch wird das in der Praxis aber oft umgekehrt gemacht oder gar nicht eingehalten.

Die Broschüre erklärt nebenbei auch die Grundlagen des Sehens, den Nutzen regelmäßiger Sehtests und was Arbeitgeber leisten können und sollen. Sie richtet sich ausdrücklich an alle: Beschäftigte, Führungskräfte und diejenigen, die Arbeitsplätze einrichten oder beraten. Quelle: Pressemitteilung der BAuA

Verspannte Schultern, müde Augen – oft liegt's nicht am Bildschirm, sondern daran, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zusammenpassen. Die BAuA erklärt, wie man das in drei Schritten richtig macht.

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04.08.2026

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Eine Manipulation ist das Umgehen oder Unwirksammachen von Schutzeinrichtungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer vom Hersteller nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden. Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist. Unfalluntersuchungen der BGHM haben gezeigt, dass häufig die Gefahren und Konsequenzen einer Manipulation unterschätzt wurden. Um Beschäftigten das durch Maschinenmanipulation entstehende Risiko bewusst zu machen, müssen sie die damit verbundenen Gefährdungen kennen und darin unterwiesen werden, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. 

Hinweise zur sinnvollen Gestaltung von Unterweisungen enthält die DGUV Information 210-007 »Unterweisungshilfe – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Unterweisungen sollten beispielsweise regelmäßig durchgeführt werden, damit sie positiv zur Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen. Neben der Erst- und Wiederholungsunterweisung sollte anlassbezogen unterwiesen werden. Unterweisen sollten die unmittelbaren Vorgesetzten. Diese sind jeweils in ihrem Verantwortungsbereich vor Ort und können im Nachgang das Verhalten der Beschäftigten beobachten und gegebenenfalls auf korrekte Umsetzung hinweisen. Auch Sicherheitsbeauftragte können Hinweise für eine praxisgerechte Unterweisung liefern.

Für die inhaltliche Vorbereitung der Unterweisung sollte zunächst die Situation im eigenen Unternehmen ermittelt werden. Dafür sollten Manipulationsanreize an Maschinen betrachtet, das Unfallgeschehen ausgewertet und Gespräche mit Maschinenbedienerinnen und -bedienern sowie dem Einrichtungs- und Instandhaltungspersonal geführt werden. Schwerpunkte für die Unterweisung von Führungskräften können beispielsweise sein, wie Meldesysteme für Manipulation organisiert sind oder welche Kontrollpflichten sie haben. Für bedienendes Fachpersonal sind eher Informationen zu Vorfällen aus der Praxis, richtigem Verhalten und Konsequenzen bei Manipulation relevant. Quelle: Pressemitteilung BGHM 20.04.2026 (geändert)

Anmerkung Risolva:
Bitte beachten Sie: Jede Führungskraft, die derartiges Fehlverhalten auch nur duldet, gräbt an ihrer eigenen Rechtssicherheit. Machen Sie sich klar, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen Fürsorgepflicht (»Garantenstellung«) zum Handeln verpflichtet sind, um Schaden abzuwenden. Wenn Sie dies nicht tun, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist.

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28.07.2026

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Ein herumliegendes Kabel, eine übersehene Stufe, Schnee vor dem Eingang – und schon passiert es. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) klingen nach Alltag. Der macht allerdings auch vor dem beruflichen Umfeld nicht Halt. Laut DGUV-Statistik machten sie 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

Unter dem Motto »Fall nicht hin, sondern auf!« möchte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) dafür sensibilisieren, dass Sicherheit oft bei den kleinsten Handgriffen beginnt. Im Artikel geht es im Wesentlichen um die folgenden Fragen:

1. Warum stürzen wir überhaupt?

Die Ursachen lassen sich in drei Grundmuster einteilen: Stolpern, wenn der Fuß an einem Hindernis hängen bleibt; Ausrutschen, wenn die Haftung auf dem Untergrund verloren geht; und Fehltreten, etwa beim klassischen »Tritt ins Leere«, wenn eine Stufe übersehen wird. Hinzu kommen menschliche Faktoren wie Hektik, Ablenkung und oftmals schlicht zu wenig Aufmerksamkeit.

2. Was können Betriebe tun?

Grundlage ist das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen wie rutschhemmende Bodenbeläge, ordentlich verlegte Kabel und gute Beleuchtung. Organisatorische Maßnahmen wie ein verlässlicher Winterdienst, klare Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen. Und persönliche Maßnahmen, wie die richtigen Schuhe sowie Ruhe und Gelassenheit.

Im Artikel gibt es zwei Kurzchecks zum Download: einen für Treppen und einen für Böden. Beide helfen dabei, Schwachstellen strukturiert zu identifizieren. Wer die körperliche Seite angehen möchte, findet in der UKBW-Fitnesskarte einfache Übungen für Stabilität und Balance – nutzbar in der Pause oder zwischendurch.

SRS-Unfälle sind also kein unvermeidbares Übel. Mit einer Gefährdungsbeurteilung und den richtigen Schutzmaßnahmen, ein bisschen Aufmerksamkeit und den richtigen Schuhen 😉lässt sich das Risiko deutlich senken.

Laut DGUV-Statistik machten Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

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21.07.2026

Heute schon geblinkt?

Heute schon geblinkt?

Wie oft vergessen wir das Blinken, weil wir in Gedanken schon am Ziel sind oder die Strecke auswendig kennen? Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen. Blinken ist nämlich kein lästiges Extra, sondern ein Kommunikationsmittel, mit dem wir unser Verhalten für andere transparent machen.

Besonders für diejenigen, die ohne schützendes Blech um sich herum unterwegs sind – also Menschen zu Fuß oder auf dem Rad – ist diese Klarheit lebenswichtig. Sie haben oft nur Sekunden, um an einer Kreuzung einzuschätzen, was ein Auto als Nächstes tut. Fehlt das Signal, entstehen schnell gefährliche Missverständnisse und brenzlige Situationen.

Warum aber wird das Blinken so oft vernachlässigt? Meist steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlichte Routine auf bekannten Wegen oder die Eile. Manchmal denken wir auch »Hier ist doch gerade niemand« und vergessen dabei, dass sich jemand im toten Winkel oder hinter einem Hindernis befinden könnte. Das Problem ist oft, dass wir die reine Autoperspektive einnehmen, und nicht an andere Verkehrsteilnehmer denken.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die Straßenverkehrsordnung macht das Blinken beim Abbiegen, Spurwechsel oder Ausparken zur Pflicht. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall auch eine Teilschuld, da das fehlende Signal rechtlich als Mitursache gewertet werden kann.

Damit vor allem junge Menschen sicher durch den Verkehr kommen, unterstützt die BGHW mit Programmen wie »Sicher in meiner Region« oder der Aktion »komm gut an«. Hier lernen Auszubildende, Gefahren besser einzuschätzen und ihre Aufmerksamkeit zu schärfen. Am Ende geht es darum, dass wir alle gesund ankommen – und dafür reicht oft schon ein kleiner Fingertipp.

Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen.

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17.06.2026

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Wer ein Hörgerät trägt und in einem Lärmbereich arbeitet, steckt in einem echten Dilemma. Gehörschutz muss sein. Und die Betonung liegt auf: muss. Denn die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt Gehörschutz ab einem Tagesdurchschnitt von 85 dB(A) vor. Für Menschen mit Hörminderung greift die Pflicht sogar schon ab 80 dB(A). Gleichzeitig darf ein handelsübliches Hörgerät nicht einfach unter einem Kapselgehörschutz getragen werden: Das Gerät verstärkt weiter den Schall, was den Schutz untergräbt und im schlechtesten Fall selbst zu Gehörschäden führt.

Bislang lösten sogenannte Komplettsysteme dieses Problem. Sie verbinden Hörgerät und Gehörschutz in einer zugelassenen Einheit. Die Auswahl war und bleibt jedoch begrenzt, da jede Produktänderung eine vollständige Neuzertifizierung auslöst. Das IFA hat deshalb ein zweites Verfahren entwickelt: kombinierbare Hörsysteme, bei denen Hörgerät und Ohrpassstück getrennt geprüft und zertifiziert werden. Hörakustiker können dann aus verschiedenen Kombinationen wählen, individuell auf die Person und den Arbeitsplatz abgestimmt. Für Betriebe mit älter werdenden Belegschaften und zunehmendem Fachkräftemangel ist das keine Kleinigkeit: Es ermöglicht, qualifizierte Mitarbeitende mit Höreinschränkung länger arbeitsfähig zu halten.

Eine Übersicht zugelassener Produkte bietet das IFA auf seiner WebsiteQuelle: DGUV-Pressemitteilung vom 4.5.2026

Hörgeräte im Lärmbereich: Für fast 1,2 Mio. hörbeeinträchtigte Berufstätige öffnet ein neues Zulassungsverfahren den Weg zu mehr Schutz und Kommunikation am Arbeitsplatz.

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10.06.2026

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Alleinarbeit sicher gestalten

In produzierenden Unternehmen ist Alleinarbeit keine Ausnahme: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der regulären Schichtzeiten, Kontrollgänge auf dem Werksgelände, Tätigkeiten in abgelegenen Anlagenteilen – all das sind typische Situationen, in denen Beschäftigte ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht tätig sind. Genau hier liegt das Risiko: Entscheidend ist die Erreichbarkeit im Notfall.

Was ist Alleinarbeit?

»Von Alleinarbeit spricht man, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht anderer Personen verrichten und keine unmittelbare Hilfe zu erwarten ist«, erläutert Jacqueline Kane, Stellvertretende Sach­gebietsleiterin für Personen-Notsignal-Anlagen bei der BG BAU im Artikel bei Top Eins. Das gilt nicht nur auf weitläufigen Geländeabschnitten, sondern auch innerhalb von Gebäuden – etwa, wenn Personen auf verschiedenen Etagen oder in getrennten Bereichen tätig sind und sich gegenseitig nicht erreichen könnten.

Pflichten der Führungskraft

Gemäß DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« muss die Führungskraft dafür sorgen, dass nach einem Unfall »unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung« veranlasst wird. Die Fürsorgepflicht bleibt auch dann bestehen, wenn Vorgesetzte selbst nicht vor Ort sind. Technische und organisatorische Maß­nahmen müssen sicherstellen, dass ein Notfall rechtzeitig bemerkt wird.

Technische Maßnahmen

Als technische Maßnahme wirksam ist der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112-139. Diese tragbaren Geräte registrieren Lageveränderungen oder Bewegungslosigkeit und lösen automatisch einen Alarm aus, wenn keine Rückmeldung erfolgt. Ergänzend kommen GPS-Tracking, Funkmeldesysteme oder spezielle Notfall-Apps infrage – stets unter Beachtung des Datenschutzes.

Bei kritischer Gefährdung – etwa beim Absturz aus großer Höhe – steht die Alleinarbeit insgesamt infrage. In solchen Fällen muss zwingend eine zweite Person vor Ort sein.

Checkliste: Gefährdung bei Alleinarbeit beurteilen

  • Arbeitsorte, -zeiten und Tätigkeiten klar dokumentieren
  • Kommunikationsmöglichkeiten für Notfälle (telefonisch, technisch oder persönlich) schaffen
  • Verwendung einer Personen-Notsignal-Anlage prüfen
  • Organisatorische Kontrollmechanismen (Kontrollgänge/Meldesysteme) festlegen
  • Rettungskonzept erstellen, das Zuständigkeiten definiert
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen und in Erster Hilfe schulen
  • Psychische Belastungsfaktoren bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten

Psychische Belastung nicht vergessen

Wer regelmäßig allein arbeitet, erlebt soziale Isolation, kann Stresssymptome entwickeln oder reagiert in Notlagen zögerlicher. Auch dieser Aspekt muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und durch gezielte Maßnahmen adressiert werden.

Sichere Alleinarbeit ist kein Zufall – sie erfordert eine systematische Gefährdungsbeurteilung, klare Regelungen und eine gelebte Sicherheitskultur. Wo Beschäftigte allein tätig sind, ersetzt gute Planung den unmittelbaren Beistand. Mehr Informationen sowie das Interview mit Frau Kane, finden Sie im Artikel von Mirko Heinemann bei Top Eins.

Wer allein arbeitet, ist im Notfall auf sich gestellt. Was Führungskräfte jetzt regeln müssen und welche technischen Lösungen wirklich schützen, beschreibt ein Top Eins-Artikel.

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02.06.2026

Bonus: Pflichtvorsorge ohne Gefährdungsbeurteilung? – Das sagt das Gericht

Bonus: Pflichtvorsorge ohne Gefährdungsbeurteilung? – Das sagt das Gericht

Was war passiert?
Ein Arbeitgeber forderte die Teilnahme eines Mitarbeitenden an einer Pflichtvorsorge, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder dokumentiert worden war. Der Mitarbeitende verweigerte die Teilnahme, da für ihn die Notwendigkeit nicht nachvollziehbar war.

Was hat das Gericht entschieden?
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte am 4. Juni 2020 (Az. 10 Sa 2130/19): Ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme an einer Pflichtvorsorge. Der Arbeitgeber darf bei Weigerung weder arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen noch ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Was bedeutet das für die Praxis?
Eine Pflichtvorsorge ist nur dann verpflichtend, wenn ihre Notwendigkeit zuvor durch eine Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen wurde. Ohne Gefährdungsbeurteilung fehlt die rechtliche Grundlage: Das bedeutet:

  • Eine Teilnahme darf nicht eingefordert werden.
  • Sanktionen wie Abmahnung oder Freistellung sind unzulässig.

Fazit:

Die Gefährdungsbeurteilung ist das rechtliche Fundament jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie entscheidet darüber, ob eine Pflichtvorsorge überhaupt angeordnet werden darf.

Urteil: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19
Volltext abrufbar z. B. unter: https://openjur.de/u/2269827.html

Unsere kleine Serie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt
Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen
Teil 4: Mehrwert statt Pflichtübung - wie AMV Wirkung entfalten kann
Teil 5 (FAQ): Die häufigsten Fragen zur AMV - kurz erklärt

Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zeigt, warum die Beurteilung nicht nur Pflicht, sondern Voraussetzung für rechtssichere arbeitsmedizinische Maßnahmen ist.

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19.05.2026

Superkraft für Unternehmen: von Stuntleuten lernen

Superkraft für Unternehmen: von Stuntleuten lernen

Wie Stuntteams Risiken managen, kann Unternehmen wertvolle Impulse für Arbeitsschutz und Risikokompetenz geben. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, wie sich Prinzipien aus der Filmwelt auf den Arbeitsalltag übertragen lassen.

Stunts sehen spektakulär und spontan aus. Doch hinter jeder scheinbar waghalsigen Aktion stecken sorgfältige Planung, Teamvertrauen und kontinuierliche Risikobewertung. Viele Prinzipien von Stuntteams ließen sich auf den Arbeitsalltag in Unternehmen übertragen – und das stärke die betriebliche Sicherheitskultur, sagt Holger Schumacher, Stuntkoordinator und als »RiskBuster« in vielen Filmen der BG ETEM zu sehen.

»Es geht nicht nur darum, sichere Systeme zu schaffen, sondern auch die Menschen darin fit zu machen«, sagt Schumacher. Das bedeutet: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten sich bewusst sein, dass Arbeitsschutz immer eng mit ihrer eigenen Gesundheit verknüpft ist – und entsprechend handeln. »Natürlich kümmern sich Sicherheitsfachkräfte und andere Verantwortliche um die Rahmenbedingungen. Aber sicher handeln und Risiken checken müssen Beschäftigte auch selbst, in ihrem eigenen Interesse«, erklärt Schumacher. Beim Stunt nenne man das »Skin in the Game« – weil Stuntleute ihre eigene Haut aufs Spiel setzen und entsprechend risikobewusst handeln.

Sicherheit in letzter Minute

Ein zentrales Werkzeug aus der Stuntwelt ist das Last Minute Risk Assessment: Kurz vor der Durchführung einer Aufgabe wird die Situation noch einmal geprüft. Dabei geht es nicht nur um das Abhaken von Checklisten, sondern um bewusstes Nachdenken, Einbeziehen des Teams und die Berücksichtigung dynamischer Veränderungen.

»Es sind oft nur Sekunden, die über Sicherheit entscheiden«, betont Schumacher. Unternehmen können diese Methode leicht adaptieren, etwa durch kurze Team-Checks vor Arbeitsbeginn oder durch individuell passende Reminder, um Risiken im Alltag systematisch zu erkennen.

Beschäftigte beteiligen

Ein weiterer Schlüssel aus der Stuntwelt: Kommunikation auf Augenhöhe. Führungskräfte spielen eine entscheidende Rolle, um Erwartungen klarzumachen, Feedback einzuholen und Mitarbeitende aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Wer Prozesse gemeinsam entwickelt und den Mitarbeitenden Verantwortung überträgt, erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Akzeptanz von Arbeitsschutzmaßnahmen. »Die Superkraft von Teams ist die Beteiligung aller Beteiligten. Unternehmen sollten diese Ressource nutzen und die Menschen aktiv einbinden«, rät Schumacher.

Podcast anhören und mehr Informationen

Noch mehr Einblicke in Risikomanagement und Teamkompetenz von Stuntteams vermittelt die neue Folge von »Ganz sicher«, dem Podcast der BG ETEM für Menschen mit Verantwortung. Moderatorin Katrin Degenhardt spricht mit Holger Schumacher über konkrete Do’s undDon’ts, Last Minute Risk Assessment und die Übertragbarkeit von Stunt-Prinzipien auf den betrieblichen Alltag.

Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden, ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge »Routiniert ins Risiko: Was Unternehmen von Stuntteams lernen können« geht es hier. Quelle: BG ETEM

Wie Stuntteams Risiken managen, kann Unternehmen wertvolle Impulse für Arbeitsschutz und Risikokompetenz geben. Die BG ETEM erklärt, wie sich Prinzipien aus der Filmwelt auf den Arbeitsalltag übertragen lassen.

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08.05.2026

UVI-Karte zum Schutz vor Sonnenstrahlung

UVI-Karte zum Schutz vor Sonnenstrahlung

Von März bis Oktober sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien einer erhöhten Belastung durch ultraviolette (UV-) Strahlung ausgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt daher, den UV-Index (UVI) als einfachen Maßstab in der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, um die tägliche UV-Belastung besser einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die praktische UVI-Karte der BAuA fasst die wichtigsten Informationen kompakt zusammen: Sie zeigt die Skala des UV-Index von 1 bis 11+ und stellt mögliche Schutzmaß­nah­men bei mittlerer bis extremer UV-Belastung vor. Ab einem UV-Index von 3 müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Auch hier findet das TOP-Prinzip Anwendung (technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen), wobei eine an die Tätigkeit angepasste, sachgerechte Kombination optimalen Schutz bieten soll. 

Mit der UVI-Karte stellt die BAuA ein übersichtliches Hilfsmittel bereit, das sich im Alltag schnell einsetzen lässt. Quelle: BAuA

Die BAuA empfiehlt, den UV-Index (UVI) als einfachen Maßstab in der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, um die tägliche UV-Belastung besser einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

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