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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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30.06.2025

Infobrief Juni 2025: REACH, zwei ASR, DGUV Regel 112-193

Infobrief Juni 2025: REACH, zwei ASR, DGUV Regel 112-193

Die Änderungen von diesem Monat passen kompakt auf zwei Seiten:
REACH, zwei Arbeitsstättenregeln und die Änderung der DGUV Regel zum Kopfschutz sowie noch ein bisschen Redaktionelles. Das war's.

Ende 2026 werden wir es mit neuen Abfallschlüsseln zu Lithium-Batterien zu tun haben, der Ausschuss für Betriebssicherheit hält wieder ein paar Änderungen bereit und schließlich gibt es einen neuen Omnibus - das alles steht im »Ausblick«.

Unter anderem haben wir folgende Hintergrundinformationen für Sie aufgestöbert:

  • Ergebnisse eines Praxis-Checks zu den geplanten Änderungen bei den Dokumentationspflichten der GewAbfV
  • Was bedeutet das EuGH-Urteil zu Kundenanlagen?
  • Überarbeitete ISO 50006 in der deutschen Fassung veröffentlicht
  • ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen vor
  • Trifluoressigsäure (TFA): Bewertung für Einstufung in neue Gefahrenklassen vorgelegt
  • Asbest: Gefährliche Altlasten
  • LASI Veröffentlichung LV 56 »Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung
  • Chronische Erkrankungen: Arbeiten unter Schmerzen
  • BGHM: Elektromagnetische Felder beim Schweißen - Software für einfache Ermittlung von Sicherheitsabständen
  • Hitze im Straßenverkehr: Risiken vermeiden
  • KI auf Kosten des Klimaschutzes: Energiebedarf von Rechenzentren verdoppelt sich bis 2030
  • Update zur EU-Entwaldungsverordnung

» Risolva Infobrief Juni 2025

Die Änderungen von diesem Monat passen kompakt auf zwei Seiten: REACH, zwei Arbeitsstättenregeln und die Änderung der DGUV Regel zum Kopfschutz. Das war's.

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23.06.2025

BG Bau: Wir haben was gegen Leitern - nämlich Alternativen!

BG Bau: Wir haben was gegen Leitern - nämlich Alternativen!

»Die Leiter ist ein vergleichsweise gefährliches Arbeitsmittel, das für eine Reihe schwerer Arbeitsunfälle am Bau sorgt. Dabei wäre es oft so einfach, auf die Leiter zu verzichten und zu einer sicheren Alternative zu greifen, zum Beispiel zu einem Arbeitspodest oder Teleskopstangensystem«, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Und weiter: »Für viele Alternativen zur Leiter, die für mehr Sicherheit auf Baustellen und im Reinigungsgewerbe sorgen, können unsere Mitgliedsunternehmen sogar finanzielle Zuschüsse bekommen. Mit unseren Arbeitsschutzprämien erstatten wir bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten.«

Als Unterstützung für die Auswahl von Alternativen zu tragbaren Leitern hat die BG BAU jetzt eine neue Themenseite. Unternehmen und Beschäftigte können hier viele Arbeitsmittel und Verfahren, die eine Leiter ersetzen und mit denen sie Tätigkeiten in der Höhe sicher ausführen können, über Suchfunktionen finden. Die Anregungen können auch direkt für die Gefährdungsbeurteilung benutzt werden.

Leiter: immer nur die zweite Wahl

Leitern, egal ob als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz, sind immer Arbeitsmittel ohne Absturzsicherung. Darum beschreiben die BetrSichV, die TRBS 2121 Teil 2 […] den Einsatz von Leitern als Ausnahme. Hans-Jürgen Wellnhofer sagt dazu: »Eine Leiter darf nur benutzt werden, wenn mit ihr die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Regelwerke geben vor, dass Arbeitgeber vor der Nutzung einer Leiter zunächst immer überprüfen müssen, ob statt einer Leiter ein anderes sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann.«

STOP beim Leitereinsatz

Für den Einsatz von tragbaren Leitern gilt das sogenannte STOP-Prinzip – die Rangfolge für Schutzmaßnahmen in der Arbeitswelt. Am Anfang steht die Frage der Substitution, also nach einem Ersatz für die Leiter. Deshalb ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Leiter verwendet werden muss. »Statt in die Höhe zu gehen, können viele Tätigkeiten auch vom Boden aus erledigt werden, zum Beispiel mit Teleskopstangensystemen für die Reinigung, durch die Vormontage oder mithilfe von Drohnentechnik«, so Hans-Jürgen Wellnhofer. Ist eine Substitution nicht möglich, müssen nach­rangig Technische, Organisatorische und zuletzt Personenbezogene Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ermittelt und umgesetzt werden.

Leiteralternativen auf einen Blick

Die leiterlosen Lösungen sind auf der neuen Themenseite der BG BAU gemäß dem STOP-Prinzip zusammengestellt. Auf diese Weise finden Nutzerinnen und Nutzer alle substituierenden, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Möglichkeiten, mit denen sie Arbeiten in der Höhe auch ohne Leiter ausführen können. Außerdem können sie Geräte und Hilfsmittel sortiert nach Gewerken sowie für verschiedene handwerkliche Tätigkeiten abrufen. Zusätzlich enthält die Seite direkte Verlinkungen zu den Arbeitsschutzprämien für Arbeitsmittel und Maßnahmen, die die BG BAU finanziell bezuschusst. Quelle: BG Bau

Jährlich gibt es viele schwere Leiterunfälle in der Bauwirtschaft. Die BG BAU empfiehlt deshalb sichere Alternativen, die auf einer neuen Themenseite vorgestellt werden. Alternativen, die auch außerhalb der Bauwirtschaft anwendbar sind.

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13.06.2025

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

Es ist Sommer ☀️🍧🍨🧊🍉 - Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Das gaben 62 Prozent der Arbeitnehmenden im Jahr 2022 in einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an. Aber was tun?

Gezielte Maßnahmen gegen Hitze in Innenräumen

Um die Gesundheit der Mitarbeitenden auch in Innen- und Büroräumen zu schützen, gilt es gemäß dem TOP-Prinzip, zuerst technische Maßnahmen zu ergreifen (erst dann organisatorische und folgend personenbezogene). »Damit die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 ›Raumtemperatur‹ genannte Innentemperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten wird, sollten vorhandene Mittel konsequent eingesetzt werden«, erklärt Dr. med. Birger Neubauer, Leiter der Stabsstelle Arbeitsmedizin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Für Verschattung sorgen Jalousien, am besten von außen. Sie verhindern das Aufheizen der Innenräume. »Die natürliche Nachtauskühlung kann durch frühmorgendliches Querlüften genutzt werden, um die Raumtemperatur vor Arbeitsbeginn zu senken.« Anschließend möglichst verhindern, dass durch offene Fenster und Türen warme Umgebungsluft die Innenräume wieder aufheizt. Mobile Klimageräte oder Ventilatoren können zusätzlich genutzt werden.

Was im Homeoffice umsetzbar ist

Diese Maßnahmen lassen sich auch auf das Homeoffice übertragen. »Dort sind Arbeitgebende zwar formal für die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes inklusive Gefährdungsbeurteilung verantwortlich«, so der Experte, »es braucht aber eine vernünftige Mitwirkung der Beschäftigten, indem sie die genannten Maßnahmen selbstständig ergreifen.«

Zudem sollte mit den Arbeitgebenden abgestimmt werden, ob an sehr heißen Tagen die Arbeit in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden kann und in der besonders heißen Mittagszeit lieber eine längere Pause eingelegt wird.

Auch regelmäßiges Trinken ist insbesondere an sehr heißen Tagen wichtig. Neben Wasser bieten sich auch Tee oder Fruchtsaftschorlen an. Sie liefern Elektrolyte und Mineralstoffe, die dem Körper durch das vermehrte Schwitzen verlorengehen. Bei sehr heißen Temperaturen ist die bewährte Methode, sich kaltes Wasser über die Handgelenke laufen zu lassen oder kalte Fußbäder zu nehmen, gut geeignet, um für kurzzeitige Abkühlung zu sorgen.

Tipps zu technischen Geräten:

  • Ventilatoren: Sie sollten nicht zu lange direkt auf den Körper gerichtet sein. Lange Zeit in starrer Haltung im Luftstrom zu sitzen, kann zu Verspannungen führen. Gegen eine kurze intensive Abkühlung im direkten Luftzug spricht allerdings nichts.
  • Hitze durch Elektronik: Wenn räumlich und technisch möglich, in Arbeitsräumen zusätzliche Wärmequellen durch elektronische Geräte wie etwa Drucker vermeiden und nur bei Bedarf in Betrieb nehmen. Auch Gasthermen oder Spülmaschinen können Hitze absondern.

» Link-Tipp: »Tipps gegen blendende Sonne und Hitze im Büro«
Quelle: Arbeit & Gesundheit 14.4.2025 (geändert, gekürzt)

An immer mehr Tagen im Jahr steigt auch hierzulande die Temperatur auf 30 Grad Celsius und darüber. Die Hitze kann bei Arbeit im Freien stark belasten. Aber auch Hitze in Innenräumen wird als Gesundheitsrisiko wahrgenommen. Also was tun?

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02.06.2025

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Es ist Sommer ☀️☀️☀️🕶️🕶️ - Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge

Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten (Außenbeschäftigte), können laut Arbeitsmedizinischer Regel (AMR) 13.3 intensiv durch UV-Strahlung belastet sein, was das Risiko von Hautkrebs erhöht. In diesem Fall müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen. Wie Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, gibt nur jeder fünfte Außenbeschäftigte an, schon einmal ein Angebot zur ärztlichen Hautkrebsvorsorge erhalten zu haben. Weitere Ergebnisse zu betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen sowie zu Arbeitsbedingungen und Gesundheitsbeschwerden dieser Personengruppe hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Faktenblatt veröffentlicht.

In Deutschland geben rund 20 Prozent der Erwerbstätigen an, regelmäßig zwischen 10 und 15 Uhr länger als eine Stunde im Freien zu arbeiten. Ein Blick in die verschiedenen Berufsgruppen zeigt, dass Außenbeschäftigte vor allem männlich sind (72 Prozent). Jedoch gibt es auch Berufe, in denen der Frauenanteil überwiegt. Im Bereich Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe sowie Theologie, der weniger im Fokus des UV-Schutzes steht, liegt der Anteil der Außenbeschäftigten bei 44 Prozent, wobei 82 Prozent Frauen sind.

Auffällig ist, dass Männer doppelt so häufig davon berichten, von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Hautkrebs­vor­sorge erhalten zu haben (23 Prozent). Von den befragten Frauen berichten hingegen nur 12 Prozent von einem Angebot. Auch die Unternehmensgröße scheint eine Rolle bei betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen zu spielen: In Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten erhalten mehr Außenbeschäftigte entsprechende Vorsorge-Angebote (28 Prozent) als in kleineren Betrieben (18 Prozent). Die Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigen, dass Angebote zur Hautkrebsvorsorge noch nicht weit verbreitet sind. Allerdings nimmt der überwiegende Teil der Außenbeschäftigten das bestehende Angebot wahr.

Neben einer erhöhten UV-Belastung sind Außenbeschäftigte häufig weiteren Arbeitsumgebungsfaktoren, wie Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft oder auch Öl, Fett, Schmutz und Dreck ausgesetzt. Und auch körperlich arbeiten sie schwerer als Beschäftigte im Innenbereich. So geben Außenbeschäftigte öfter an, häufiger im Stehen und mit den Händen zu arbeiten als Innenbeschäftigte. Zudem müssen sie häufig schwere Lasten heben und tragen. Damit zusammenhängend berichten Außenbeschäftigte über mehr Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems, wie etwa Schmerzen im unteren Rücken, in den Beinen oder Armen. Quelle: BAuA 29.4.2025 (gekürzt)

Siehe auch die DGUV Information 203-085 »Arbeiten unter der Sonne«.

Nach AMR 13.3 müssen Arbeitgeber ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge machen, wenn Beschäftigte regelmäßig im Freien arbeiten. Das tun offenbar zu wenige.

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22.05.2025

Infobrief Mai 2025: TRBS 1151

Infobrief Mai 2025: TRBS 1151

In diesem Monat haben wir es unter anderem mit der Neufassung der TRBS 1151 zu tun, die sich mit Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel beschäftigt und physische und psychische Faktoren gleichermaßen behandelt. Außerdem sind nun die UVPVwV sowie die Änderungen 2025 von ADN und RID veröffentlicht worden.

Apropos Gefahrgutrecht: Die Entwürfe der nationalen Gefahrgutvorschriften liegen nun auch (endlich) vor. Sie werden - wie das ADR - ab dem 1.7.2025 gelten.

Die Hintergrundinformationen sind unter anderem mit folgenden Beiträgen bestückt:

  • Vollzugshinweise der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz
  • Fünf Trends aus der Arbeitswelt
  • Bildschirmbrille
  • Nur jeder fünfte Beschäftigte erhält Angebot zur Hautkrebsvorsorge
  • Wahr oder falsch? - Unfälle im Betrieb vor dem Ausstempeln gelten immer als Arbeitsunfall
  • Gelten Urlaubstage während der Krankschreibung als Krankentage?
  • Der Sommer steht vor der Tür: Kühl bleiben bei Hitze in Innenräumen
  • Zwei Beiträge zu KI:
    1. Umfrage zu KI am Arbeitsplatz und
    2. Das Potenzial von KI im Arbeitsschutz

» Risolva Infobrief Mai 2025

In diesem Monat haben wir es unter anderem mit der Neufassung der TRBS 1151 zu tun, die sich mit Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel beschäftigt.

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16.05.2025

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

BMAS: Mehr Unterstützung für kleine Unternehmen beim Arbeitsschutz

Kleine Unternehmen erhalten künftig bessere Unterstützung beim Arbeitsschutz: Die Berufsgenossenschaften richten nach einheitlichen Grundsätzen Anlaufstellen ein, die Betriebe bereits ab der Gründungsphase gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

Darüber hinaus begleiten die Anlaufstellen kleine Unternehmen mit Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten. Zugleich wird die durchzuführende Gefährdungsbeurteilung – ihrer zentralen Rolle im Arbeitsschutz entsprechend – gestärkt. Ihr Nachweis wird künftig zur Voraussetzung dafür, dass Arbeitgeber im Rahmen der alternativen Betreuung eigenständig für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sorgen können.

»Der Fachdialog hat gezeigt, dass sich ein intensiver Austausch in der Sache lohnt. Das Ergebnis lässt sich sehen. Die arbeitsschutzrechtliche Betreuung der ca. 3 Millionen Klein- und Kleinstunternehmen mit ihren ca. 18 Millionen Beschäftigten ist nun wesentlich gestärkt. Die neuen Anlaufstellen sind leicht zugänglich und beraten, qualifizieren und unterstützen KKU ganz praxistauglich und gezielt«, betonte Staatssekretärin Lilian Tschan anlässlich der Ergebniskonferenz am 20. Februar 2025 in Berlin. Gleichzeitig setzt das BMAS damit die Vorgaben des Koalitionsvertrags um, der die Unterstützung kleiner Betriebe bei Prävention und Arbeitsschutz als zentrales Ziel formuliert.

Diese wegweisenden Ergebnisse sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das im Fachdialog zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinst- und Kleinbetrieben erarbeitet wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte diesen Prozess 2022 initiiert, um gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) praxisnahe Lösungen für eine bessere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Unternehmen zu entwickeln. Im Mittelpunkt standen kleine Betriebe, die im Rahmen der sogenannten alternativen Betreuung eigenverantwortlich für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen sorgen, indem sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Quelle: BMAS (gekürzt)

Die BG richten Anlaufstellen ein, die Betriebe gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten.

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08.05.2025

EU präsentiert Empfehlungen zu Cybersicherheits-Strategien für Unternehmen

EU präsentiert Empfehlungen zu Cybersicherheits-Strategien für Unternehmen

Der Cyber Blueprint erweitert den bestehenden Rahmen für das Cyberkrisenmanagement und soll als Leitfaden für Unternehmen dienen. Der Leitfaden zeigt, wie sich Unternehmen ideal auf einen Angriff vorbereiten können und welche Verantwortlichkeiten, Abläufe und Maßnahmen Unternehmen bei einem Cyberangriff beachten sollten.

In einer zunehmend vernetzten Wirtschaft können Cyber­angriffe weitreichende Auswirkungen haben – von Produktionsausfällen bis hin zu Störungen kritischer Infrastruktur. Der Cyber Blueprint definiert, wann ein Cyberangriff als Krise gilt und welche Mechanismen auf EU-Ebene greifen, um Schaden zu begrenzen. Dazu gehört die Nutzung des Cybersecurity Emergency Mechanism, einschließlich der EU Cybersecurity Reserve, die schnelle Reaktionsmöglichkeiten bietet.

Die neue Empfehlung soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, nationalen Behörden und EU-Institutionen verbessern. Besonders betont wird die Koordination zwischen zivilen und militärischen Akteuren sowie die Zusammenarbeit mit der NATO. Unternehmen sollen sich frühzeitig auf Risiken vorbereiten und sich aktiv in Krisenreaktionsprozesse einbinden.

Durch den Cyber Blueprint entstehen keine Verpflichtungen für Unternehmen. Ziel der EU ist es, Reaktionsmechanismen zu optimieren. Zudem sollen Unternehmen dazu ermutigt werden, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Quelle: DIHK

Der Cyber Blueprint erweitert den bestehenden Rahmen für das Cyberkrisenmanagement und soll als Leitfaden für Unternehmen dienen.

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30.04.2025

Infobrief April 2025: DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002

Infobrief April 2025: DGUV Vorschrift 2 und DGUV Regel 100-002

Die wichtigste Neuerung in dieser Ausgabe ist sicherlich der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 und der zur neuen DGUV Regel 100-002 über Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die BGHM hat als bisher einzige BG auch schon eine spezifische Version veröffentlicht. Diese gilt seit 1.4.2025.

Darüber hinaus gab es Änderungen im Baurecht, bei den TRGS 900 und 910 sowie den Explosionsschutzregeln.

Im Ausblick geht es u.a. um die TA Luft und um das, was bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeitsstätten beschlossen wurde.

Die Hintergrundinformationen sind auch in diesem Monat wieder gut gefüllt, zum Beispiel mit folgenden Beiträgen:

  • Informationen rund um Carbon Leakage Kompensation, Strompreiskompensation, ökologische Gegenleistungen
  • Leitfaden zu Energiespeichern
  • BAFA Förderkompass 2025
  • Das Ampelprinzip nach neuer Gefahrstoffverordnung
  • BAuA: Betriebliche Änderungen positiv gestalten
  • KI-Anwendungen am Arbeitsplatz
  • Diverse Versicherungsfragen: Arbeitsweg als Trainingsstrecke, auswärts Mittagessen, Betriebsausflug
  • Alternative zu Leitern
  • Webanwendung Atemschutz
  • VR-Brillen im Arbeitsschutz
  • Mobbing
  • Ersthelfende im Straßenverkehr und die 5 größten Irrtümer zur Ersten Hilfe
  • Sieben Tipps für erfolgreiche Unterweisungen
  • Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien
  • Neues zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, Entwaldungsverordnung und CBAM

» Risolva Infobrief April 2025

Zur DGUV Vorschrift 2 und zur dazugehörenden DGUV Regel wurde der zwischen den BG abgestimmte Mustertext veröffentlicht. Und von der BGHM gibt's auch schon die spezifische Version.

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17.04.2025

Es ist Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs 💐🌷☀🍀

Es ist Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs 💐🌷☀🍀

Betriebe, die Verkehrssicherheit thematisieren wollen, bekommen 2025 Unterstützung bei »Sicherer Fahrradmobilität«. Ein wichtiges Thema, denn die Zahl der Menschen, die mit dem Fahrrad oder Pedelec Arbeits- und Dienstwege zurücklegen, steigt. Aber auch die Zahl der Unfälle. So kam es im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt zu mehr als 94.000 Unfällen mit Personenschaden, an denen Radfahrende beteiligt waren.

Möglichen Unfallursachen durch Aufklärung vorzubeugen, ist eines der Ziele der Schwerpunktaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) sowie der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Sicher mit dem Fahrrad unterwegs – zum Thema im Betrieb machen

Für Betriebe, die einen Tag der Verkehrssicherheit bei sich planen oder Radfahrmobilität bei sich thematisieren wollen, bietet die Website zur Schwerpunktaktion verschiedene Info-Materialien. Arbeitsblätter, ein Seminarleitfaden sowie Präsentationen stehen zum Download bereit. Ebenso kurze Videoclips zu den Radfahrthemen, die im Unternehmen geteilt werden können.

»Toter Winkel« und »Rücksichtsvolles Miteinander«

Die Themen der Aktion umfassen zum Beispiel die Wahl eines geeigneten Fahrrads, inklusive der technischen Voraussetzungen für die Verkehrstauglichkeit. Radfahrende sollten ebenso auf wichtige Ausrüstung achten, wie Helm und Kleidung, die die Sichtbarkeit erhöht. Gefährliche Situationen wie das Abbiegen an Kreuzungen greift die Aktion mithilfe kurzer Videos und Texte auf. Radfahrende bekommen zudem Tipps, wie sie es vermeiden, in den sogenannten Toten Winkel eines Lkw oder eines anderen Fahrzeugs zu geraten. Ein gutes Miteinander im Straßenverkehr wird ebenso thematisiert. Denn alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind, können kritische Situationen herbeiführen, sie aber durch rücksichtsvolles Verhalten auch entschärfen.

Gewinnspiel – mit attraktiven Preisen

 

  • Teilnahme: Vier von fünf Quizfragen zu sicherer Fahrradmobilität richtig beantworten und das Gewinnspielformular ausfüllen
  • Gewinne: 100 Sachpreise, von einer Fahrradtasche über einen Fahrradhelm bis hin zu einem Fahrrad und einem Pedelec
  • Teilnahmeschluss: 31. August 2025

Quelle: Arbeit & Gesundheit

Betriebe, die Verkehrssicherheit thematisieren wollen, bekommen 2025 Unterstützung bei »Sicherer Fahrradmobilität«.

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09.04.2025

KI

KI

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft der Arbeit. Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin zu unterstützen, die Potenziale von KI zu erkennen und sie im Sinne der Beschäftigten einzusetzen, wurden in den »INQA-Experimentierräumen KI« praktische Werkzeuge und Handlungsanleitungen entwickelt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Unternehmen und Verwaltungen, die innovative Arbeitsansätze entwickeln und erproben. Ziel dieser INQA-Experimentierräume ist, unter wissenschaftlicher Begleitung gemeinsam Neues auszuprobieren, voneinander zu lernen und die Erkenntnisse zu teilen. Von 2020 bis 2023 wurden insgesamt elf Projekte zur Einführung menschenzentrierter KI in Betrieben gefördert

Auf der Plattform gibt es u.a. Angebot zu:

  • Diskriminierungsfreie Einführung von KI
  • Aufbau von KI-Kompetenzen
  • KI-gestütztes Lernen
  • Digitales Lernkonzept zur KI-Einführung
  • Menschenzentrierte Gestaltung von KI

Quelle: DGUV Newsletter Dezember 2024 und INQA

Im Juli 2024 hat WEKA einen Artikel veröffentlicht zum Thema »Wie sicher sind KI-gesteuerte Sicherheitssysteme?« »Die Hoffnung vieler Akteure ist, dass Sicherheitssysteme durch selbstlernende KI, die komplexe Situationen abbilden kann, deutlich besser werden. Doch die KI-Software kann auch neue Risiken hervorbringen, die es zu beherrschen gilt.«

Der Artikel adressiert folgende Aspekte:

  • Beschaffung und Anpassung von KI-basierten Sicherheitssystemen
  • Menschliche Denkfehler beim »Füttern« der KI vermeiden
  • Korrekte Implementierung von KI-Software
  • Sicherstellung des korrekten KI-Trainings
  • Checkliste »So testen Sie KI-Software« Quelle: WEKA

INQA: Praktische Hilfe für den Einsatz von KI im Betrieb und
WEKA: Wie sicher sind KI-gesteuerte Sicherheitssysteme?

» Weitere Informationen zu KI

31.03.2025

Infobrief März 2025: TEHG, Energierecht und diverse Technische Regeln

Infobrief März 2025: TEHG, Energierecht und diverse Technische Regeln

Die erwarteten Änderungen im Energierecht sind nun veröffentlicht worden. Diese haben keine Auswirkungen auf direkte Betreiberpflichten. Möglicherweise haben die Änderungen jedoch für Sie weitreichende strategische Bedeutung oder es ergibt sich Handlungsbedarf in der konkreten Abwicklung.

Ebenfalls erwartet war die Veröffentlichung des TEHG. 

Gefahrstoffseitig sind die TRGS 519 und 553 geändert worden, was zwar ebenfalls keine Betreiberpflichten betrifft, jedoch möglicherweise die Grundlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilungen bzw. die getroffenen Schutzmaßnahmen. Aber schauen Sie selbst...

Und schließlich haben wir es mit einer umfangreichen Änderung der TRBS 3121 zu Aufzügen zu tun. Im Teil 2 des Infobriefs finden Sie der Übersichtlichkeit halber die Betreiberpflichten aufgeführt.

Im Ausblick dreht sich alles um Omnibusse 🚍🚌.... - viel Spaß bei der umfangreichen Lektüre 😊

Bei den Hintergrundinformationen habe ich für Sie unter anderem Folgendes aufgestöbert:

  • Diverse Online-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen
  • Globale Stromtrends und ihre Auswirkungen auf Deutschland und die EU
  • KIT lädt Unternehmen zur Mitgestaltung innovativer Ansätze im Energiekostencontrolling ein
  • Öffentliche Konsultation zu Ethanol
  • Gesund und motiviert bis in den Ruhestand
  • Sind betriebliche Fahrten mit dem Privatauto versichert?
  • Fremdspedition auf dem eigenen Betriebsgelände: Wer haftet bei Unfällen?
  • Was tun bei Zeit- und Leistungsdruck sowie Informationsflut?
  • Faktenblatt Arbeitsintensität - Ein steigendes Belastungspotenzial für Beschäftigte?
  • Top Eins Kolumne: Ab in die Schublade! - Wie schwer fällt es, mal auf das Handy zu verzichten?
  • Es wird Frühjahr: Sicher mit dem Fahrrad unterwegs
  • EU präsentiert Empfehlungen zu Cybersicherheits-Strategien für Unternehmen
  • Biodiversity-Check - Was hat das mit unserem Unternehmen zu tun?

» Risolva Infobrief März 2025

Die erwarteten Änderungen im Energierecht und am TEHG sind nun veröffentlicht worden. Umfangreiche Änderungen gab es an der TRBS 3121 zu Aufzügen.

» Weitere Informationen zu Infobrief März 2025: TEHG, Energierecht und diverse Technische Regeln

25.03.2025

Explosionsschutz: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen III - Konzentration | Inertisierung

Explosionsschutz: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen III - Konzentration | Inertisierung

Überwachung der Konzentration
Zur Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre können Gaswarngeräte verwendet werden, die, wenn die eingestellte Alarmschwelle (i.d.R. 25 % der UEG) überschritten wird, technische Maßnahmen einleiten, wie

  • Lüftungsmaßnahmen.
  • Abstellen von Prozessen, bei denen die brennbaren Stoffe entstehen.
  • Absperren von Anlagen, bei denen Stoffe freigesetzt werden.
  • Inertisierung des explosionsgefährdeten Bereichs.
  • Abschalten von Zündquellen.

Dabei muss auf die korrekte Positionierung der Gaswarngeräte geachtet werden, die vom Dichteverhältnis der Gase und Dämpfe zur Luft abhängt. Das bedeutet, dass bei Gasen, die leichter sind als Luft, die Gaswarngeräte oberhalb der Freisetzungsquelle angebracht werden müssen.

Bei den technischen Maßnahmen handelt es sich um Mess-, Steuer und Regeleinrichtungen, die eine Ausfallsicherheit aufweisen müssen. Näheres dazu finden Sie in der TRGS 725 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen«.

Inertisierung
Bei der Inertisierung wird der Luftsauerstoff durch Zugabe eines inerten Gases (z.B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase) verdrängt. Damit fehlt eine der drei Bedingungen für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre (siehe Beitrag: Das Entstehen einer Explosion).

Letzter Beitrag: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen II - Dichtheit | Lüftung
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Dieter Hubich

Neuer Beitrag unserer Ex-Schutz-Serie: Wie wirken die Überwachung der Konzentration und eine Inertisierung im Hinblick auf die Verhinderung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre?

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