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Brandschutz beim Umgang mit Batterien

Thomas Volkmer, DGUV Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz und Aufsichtsperson bei der BG ETEM erläutert den sicheren Umgang:
Lithium-Ionen-Batterien sind aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken: Sie sind in Geräten wie Laptops, Telefonen und sogenannten Power-Tools wie Bohr- oder Schleifmaschinen eingebaut. Auch im medizinischen Bereich kommen sie zum Einsatz, etwa in Defibrillatoren oder Infusionspumpen. Darüber hinaus sind sie essenziell für Elektrofahrzeuge. Dass sie so häufig verwendet werden, hat gute Gründe: Die Batterien sind bei sachgemäßem Umgang besonders langlebig, wiederaufladbar und besitzen eine hohe Energiedichte – das heißt, sie speichern viel Strom bei kompakter Bauform.
Doch Lithium-Ionen-Batterien bergen auch potenzielle Gefahren - wie die eines Brandes. Dabei können auch Gefahrstoffe austreten, die teilweise krebserzeugend sind. Zudem besteht das Risiko einer Explosion. Weil schon kleine Fehler im Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien schwerwiegende Folgen haben können, müssen Betriebe über sachgerechte Handhabung, Risiken und Gefahren Bescheid wissen.
Wann besteht bei Lithium-Ionen-Batterien Brandgefahr?
Wenn Lithium-Ionen-Batterien Qualitätsmängel aufweisen oder falsch mit ihnen umgegangen wird, besteht Brandgefahr – und das während des kompletten Lebenszyklus der Batterie: von der Herstellung über die Verwendung bis hin zur Entsorgung. Mögliche Ursachen für einen Brand können ein Kurzschluss, eine Überladung, Erwärmung, Tiefentladung oder ein ungeeignetes Ladegerät sein.
In Betrieben sollte daher eine Gefährdungsbeurteilung hierzu erstellt sowie Brandschutzmaßnahmen anhand einer Brandrisikoanalyse festgelegt werden. Darin müssen Unternehmen die vorgesehene Verwendung und den Umgang mit LIB berücksichtigen. Ist eine Batterie beschädigt, muss sie sofort an einen sicheren Ort gebracht und entsprechend dem Batteriegesetz entsorgt werden. Beschäftigte müssen unterwiesen werden, wie sie LIB – oder Geräte mit LIB – sicher transportieren können, aber auch, wie man sie lagert und auflädt.
Wie sieht ein sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien aus?
Die Bedienungsanleitung enthält wichtige Hinweise zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien. Insbesondere sollten Beschäftigte darauf achten, dass LIB keinen mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Andernfalls können Beschädigungen im Inneren entstehen und giftige Flüssigkeiten oder Dämpfe austreten. Es ist daher sinnvoll, sie in einem geeigneten Behältnis zu transportieren – und dieses nicht fallen zu lassen. LIB gehören zu den gefährlichen Gütern, deren Transport dem Gefahrgutbeförderungsgesetz unterliegt. Beschäftigte müssen die Verpackungsanweisungen und Sondervorschriften berücksichtigen.
So werden Lithium-Ionen-Batterien sicher gelagert
Erste Hinweise zur sicheren Lagerung von Lithium-IonenBatterien liefern die Herstellerangaben. Darüber hinaus gilt es zu beachten:
- Zustand der Lithium-Ionen-Batterie bewerten
Vor der Lagerung sollten Beschäftigte prüfen, ob eine Lithium-Ionen-Batterie beschädigt ist. Das lässt sich an Verformungen, Verfärbungen, Geruch, Erwärmung oder auslaufender Flüssigkeit erkennen. - Sichere Umgebung
Lithium-Ionen-Batterien sollten möglichst separat in einem durch einen Rauch- oder Wärmemelder überwachten und brandgeschützten Raum aufbewahrt werden – nicht im Fertigteil- oder Gefahrstofflager oder im Bereich von Flucht- oder Rettungswegen. - Richtige Temperatur
Lithium-Ionen-Batterien sollten bei der Lagerung nicht direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, weil sie sich sonst zu stark aufheizen. Am besten werden sie kühl, aber frostfrei sowie in jedem Fall trocken aufbewahrt. - Tiefentladung Verhindern
Durch Tiefentladung können Lithium-Ionen-Batterien in einen kritischen Zustand kommen, deshalb sollten sie bei langen Lagerzeiten nachgeladen werden – immer mit einem geeigneten Ladegerät.
Was muss beim Laden der Batterien beachtet werden?
Beim Laden besteht das höchste Brandrisiko. Um Brände zu verhindern, ist es wichtig, ein dafür geeignetes Ladegerät zu verwenden. Darüber hinaus sollten Beschäftigte die LIB nie auf brennbarem Untergrund oder in der Nähe von brennbarem Material laden. Um die Batterie herum muss zudem eine Luftzirkulation und Wärmeabfuhr sichergestellt sein. Es ist sinnvoll, den gesamten Ladevorgang zu beobachten. Zudem sollten LIB regelmäßig aufgeladen werden, um die Lebensdauer zu verlängern. Dauerladen hingegen ist schädlich.
Was tun, wenn es doch zu einem Lithium-Ionen-Batterie-Brand kommt?
Dann hilft erst mal Wasser am besten, weil es kühlt und die Reaktion weiterer Zellen verhindert. Auch sollten die reagierenden Lithium-Ionen-Batterien ohne Eigengefährdung aus dem Gebäude gebracht werden können. Daher dürfen sie nicht in Fluchtwegen oder bei Ausgängen gelagert werden. Quelle: Arbeit & Gesundheit (geändert)
Die Tipps von Herrn Volkmer basieren auf der DGUV Information 205-041 »Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien« (wir berichteten im Infobrief April 2024).
Thomas Volkmer, DGUV Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz und Aufsichtsperson bei der BG ETEM erläutert den sicheren Umgang.
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Wartung von Maschinen birgt Gefahrenpotenzial - Unfallgeschehen 2023

Bei der Wartung und Vorbereitung von Maschinen ereignen sich mehr schwere Unfälle als im Regelbetrieb. Das zeigt eine statistische Auswertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in ihrer aktuellen Broschüre »Arbeitsunfallgeschehen 2023«.
Die gesetzliche Unfallversicherung analysiert jährlich Arbeitsunfälle nach verschiedenen Parametern wie Branche, Unfallauslöser oder Unfallfolgen. Erstmals wurden 2023 die Ursachen bei Unfällen an Maschinen noch stärker differenziert. Dabei hat sich gezeigt, dass Unfälle bei der Rüstung und Wartung der Maschinen gravierendere Folgen hatten als Unfälle während des laufenden Betriebs. Zwar ereignen sich Unfälle beim Betrieb der Maschine mehr als doppelt so häufig wie während des Instandhaltens, Rüstens oder Reinigens von Maschinen. Aber 2023 fanden 14 dieser Unfälle einen tödlichen Ausgang. Im laufenden Betrieb hingegen waren es 3. Bei weiteren drei tödlichen Unfällen wurde die genaue Tätigkeit nicht dokumentiert.
Diese Zahlen weisen indirekt auch auf die Gefahren hin, die von der Manipulation von Schutzeinrichtungen ausgehen. Denn die Praxis zeigt, dass Schutzeinrichtungen vor allem für Aufgaben der Störungsbeseitigung, des Rüstens und der Instandhaltung manipuliert werden. Schätzungen gehen davon aus, dass tausende Arbeitsunfälle jedes Jahr die Folge manipulierter Schutzeinrichtungen sind. Manipuliert wird, wenn Schutzeinrichtungen die Wartung oder den Arbeitsablauf stören. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hatte 2022 über 840 Arbeitsschutz-Verantwortliche befragt, ob sie von Manipulation in ihrem Betrieb Kenntnis haben.
»Die Antworten aus der Praxis zeigten, dass mehr als ein Viertel aller Maschinen manipuliert werden, teils sogar dauerhaft«, sagt Stefan Otto, Experte für Maschinensicherheit im Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Was noch erschreckender sei: »Die Hälfte der Befragten gab an, dass Vorgesetzte häufig von Manipulationen an Maschinen wüssten und sie zuließen. Wie die Umfrage zeigte, korreliert dies mit einem erhöhten Manipulations- und Arbeitsunfallgeschehen. Wenn Führungskräfte sich so verhalten, nehmen sie damit in Kauf, dass ihre Beschäftigten Leib und Leben riskieren.«
Wenn Führungskräfte unmissverständlich klarmachen, dass sie Manipulation von Maschinen nicht tolerieren, können sie damit Unfällen vorbeugen. Ein weiteres wirksames Mittel ist, bereits bei der Beschaffung darauf zu achten, dass Maschinen einen geringen Manipulationsanreiz bieten.
» Film zur Manipulation von Schutzeinrichtungen.
Quelle: Pressemitteilung DGUV 31.10.2024
Bei der Wartung und Vorbereitung von Maschinen ereignen sich mehr schwere Unfälle als im Regelbetrieb. Das zeigt eine statistische Auswertung der DGUV in ihrer Broschüre »Arbeitsunfallgeschehen 2023«
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Infobrief Dezember 2024: GefStoffV und TRBA 220

Das größte Pfund in diesem Infobrief ist die bereits avisierte Änderung der Gefahrstoffverordnung. Daneben gab es noch eine Neufassung der TRBA 220 über Abwassertechnische Anlagen und noch ein paar Änderungen mehr. Auf die Veröffentlichung der 30. ADR-Änderungsverordnung warten wir indes noch immer.
Der Ausblick richtet sich u.a. auf die GewAbfV, die EU-Luftqualitäts-Richtlinie sowie diverse EU-Produkt-Vorschriften.
Unter anderem konnten wir folgende Hintergrundinformationen recherchieren:
- Plattform Abwärme: Aktuelle Regelungen behalten Gültigkeit
- Alarmstufe beim Notfallplan Gas bleibt vorerst bestehen
- Fortschritt bei der PFAS-Beschränkung
- Sind Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss versichert?
- Freier Zugang zu harmonisierten Normen
- Sicherer Umgang mit fahrerlosen Transportfahrzeugen
- DruckEPP der BG RCI für alle kostenfrei: Digitales Werkzeug zur Überwachung von Druckgeräten
- Mobile Bildschirmarbeit im Fernzug
- FAQ der EU-Kommission zur Anwendung von CSRD und ESRS im Amtsblatt
- Klimaschutz: FAQ zu drei Taxonomie-Verordnungen
🎅🎄 Das gesamte Risolva-Team wünscht Ihnen fröhliche Weihnachten und für das neue Jahr alles erdenklich Gute.
Das größte Pfund in diesem Infobrief ist die bereits avisierte Änderung der Gefahrstoffverordnung. Daneben gab es noch eine Neufassung der TRBA 220 über Abwassertechnische Anlagen und noch ein paar Änderungen mehr.
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Das Thema zur Jahreszeit 🌚⭐❄💡🕯: Sichtbarkeit bei Dunkelheit

Während der winterlichen Autofahrt von der Arbeit nach Hause ist es schon dunkel, die Windschutzscheibe ist leicht beschlagen und die Sicht schlecht. Plötzlich, wie aus dem Nichts, erscheint da ein Mensch auf der Straße! Kaum zu sehen in dem schwarzen Mantel, trennen Person und Stoßstange nur gut 20 Meter – ein Schockmoment für beide Beteiligten, der schlimme Folgen haben kann. Denn fährt das Auto mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, ist der Bremsweg zu lang. Es kommt zum Unfall.
So früh wie möglich sichtbar
»Wie schlecht Menschen zu Fuß, aber auch auf dem Fahrrad, bei Dunkelheit zu sehen sind, ist vielen gar nicht bewusst«, weiß Maraike Tonzel, Leiterin des Sachgebiets Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt der DGUV. Dabei kann gute Sichtbarkeit Leben retten. Wie sollten sich Personen, die im Dunkeln am Straßenverkehr teilnehmen – sei es auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit, etwa im Kurierdienst – also kleiden?
Sichtbarkeit bei Dunkelheit: Strahlend zu Fuß
»In heller Kleidung wird man besser und schneller gesehen. Noch effektiver ist, wenn reflektierendes Material an allen Körperseiten eingearbeitet ist«, rät die Expertin. Wer reflektierende Kleidung trägt, kann von Autofahrenden bereits aus 140 Metern Entfernung gesehen werden, denn das Material wirft auftreffende Lichtstrahlen in die Richtung zurück, aus der sie kamen. Dunkle Kleidung hingegen ist im Scheinwerferlicht erst ab etwa 25 Metern sichtbar.
Es gibt auch Mützen und Schuhe mit reflektierenden Flächen. An Armen und Beinen helfen zusätzliche Leucht- oder Reflektorbänder. Trotz sichtbarer Kleidung gilt aber im Dunkeln für alle: »Ganz besonders aufmerksam sein und sich auch in die Perspektive von anderen hineinversetzen. Nicht nur an das eigene Vorankommen denken!«, mahnt Tonzel.
Aufmerksam im Auto
Angemessen, vorsichtig und vorausschauend fahren ist auch im Auto das Credo. »Wer insbesondere bei Dunkelheit im Auto unterwegs ist, ist für ungeschützte Verkehrsteilnehmende eine große Gefahr. Das sollte einem bewusst sein«, so Tonzel. Neben angepasstem Tempo und uneingeschränkter Aufmerksamkeit müssen Scheinwerfer und Bremsen einwandfrei funktionieren, Leuchten und Windschutzscheiben oder Helmvisiere bei Motorradfahrenden müssen sauber sein. Auch die eigene Sehfähigkeit ist zu bedenken, denn im Dunkeln nehmen sogar bei gesunden Augen Sehschärfe und Kontrastsehen ab.
Im Unternehmen sensibilisieren
Dass Beschäftigte sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, wenn es ihre Tätigkeit verlangt, ist Verantwortung des Unternehmens. Aber natürlich soll auch der Weg zur Arbeit unfallfrei bleiben. Arbeitgebende können Infomaterialien oder Fahrsicherheitstrainings anbieten, etwa vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), dem ADAC oder der Deutschen Verkehrswacht. Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten ebenfalls Trainings an. Quelle: Arbeit & Gesundheit (gekürzt)
»Wie schlecht Menschen zu Fuß, aber auch auf dem Fahrrad, bei Dunkelheit zu sehen sind, ist vielen gar nicht bewusst«, weiß Maraike Tonzel von der DGUV. Dabei kann gute Sichtbarkeit Leben retten.
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Infobrief November 2024: Sehr viele Änderungen - zum Teil mit Erleichterungen

Wo sollen wir diesmal nur anfangen die Änderungen aufzuzählen? Es sind viele Rechtsgebiete betroffen und alle Hierarchien von Rechtsvorschriften. Nicht wenige Änderungen resultieren aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, was Erleichterungen mit sich bringt. Es gibt aber auch solche, bei denen was zu tun bleibt. 😊
Auch im »Ausblick« ist wieder einiges zusammengekommen. Es betrifft unter anderem die Anpassung des Batterierechts, das TEHG, die Umsetzung der europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, die CLP-Verordnung und die GefStoffV.
Wenn Sie bei den Hintergrundinformationen stöbern, finden Sie unter anderem Beiträge zu:
- Plattform für Abwärme
- Infos zum Solarpaket I
- Beanstandungsquote Gefahrgut
- Erweiterung Kandidatenliste REACH
- Unfallgeschehen 2023 bei Wartung von Maschinen
- Sichtbarkeit im Dunkeln
- Ladungssicherung
- Informationspapier zum Hochwasserschutz
- Prüfung von Berichten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erst ab 1.1.2026
Nicht wenige Änderungen resultieren aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, was Erleichterungen mit sich bringt. Es gibt aber auch solche, bei denen was zu tun bleibt.
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Leitern prüfen mit der App »Leiter-Check«

Unfälle mit Leitern passieren immer wieder. Für alle, die die Sicherheit von Leitern überprüfen wollen, hat die BGHW zwei digitale Anwendungen entwickelt.
1. Befähigung zur Leiternprüfung
Jeder Betrieb, der eine Leiter hat, muss diese regelmäßig durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Um die Kenntnisse zur Befähigung zu erlangen, hat die BGHW ein webbasiertes Training für den Desktop-PC konzipiert: »Leitern und Tritte: Grundlagen und Prüfung«. In vier Kapiteln wird jeder und jede Interessierte anhand von Praxisfällen schnell fit gemacht in Sachen Leiterprüfung. Behandelt werden die Themen gesetzliche Regelungen, Leiterarten und -zubehör, Umgang mit Höhen, Kennzeichnung von Leitern, Leiterprüfungen sowie Prüfpunkte. Wenn alle Multiple-Choice-Fragen richtig beantwortet sind, wird ein Zertifikat ausgestellt, dass die Nutzerin oder der Nutzer die erforderlichen Kenntnisse als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten nachgewiesen hat.
2. Leiternprüfung mit der App
Mit dieser Befähigung kann dann die nächste neue digitale Anwendung der BGHW genutzt werden: der BGHW Leiter-Check. Mit dieser cleveren Lösung können Unternehmen ihre Leiter- und Trittprüfungen einfach digitalisieren. Beliebig viele Nutzer und Nutzerinnen dieser App verwalten die Leitern und Tritte im Betrieb mit nur wenigen Klicks und haben so immer den Überblick über den aktuellen Prüf-Stand. Die wiederkehrende Leiterprüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung, die mindestens alle 12 Monate durchgeführt werden muss. Um Leitern auf mögliche Mängel zu prüfen, führt die »Leiter-Check«-App Schritt für Schritt durch die verschiedenen Prüfpunkte. Dabei werden nur die Punkte gecheckt, die für den zu prüfenden Leitertyp relevant sind. Etwaige Mängel können dokumentiert werden. Quelle: BGHW
Unfälle mit Leitern passieren immer wieder. Für alle, die die Sicherheit von Leitern überprüfen wollen, hat die BGHW zwei digitale Anwendungen entwickelt.
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Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz im Sinne der OStrV ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach aktuellem Stand der Technik oft nicht einfach und kann mit erheblichem messtechnischem Aufwand verbunden sein. So kann die Emission optischer Strahlung vom Lichtbogen für verschiedene Schweißverfahren deutlich unterschiedlich sein: bei Elektrodenverfahren sehr intensiv mit einer Überschreitung der UV-Expositionsgrenzwerte in Bruchteilen einer Sekunde, aber auch wesentlich geringer, z. B. beim Gasschweißen, bei dem die UV-Expositionsgrenzwerte für einen 8h-Arbeitstag eingehalten werden können. Darüber hinaus kann die emittierte Strahlung zeitlich veränderlich (intermittierend) sein.
Neben dem Schutz des Schweißers, für den eine sichere Anwendung von Schweißverfahren in der Regel nur durch den Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen erfolgen kann, sind auch Beschäftigte zu schützen, die sich in der Nähe von Schweißarbeitsplätzen aufhalten können. Dazu gehören unter anderem Kranführer, Gabelstaplerfahrer, Beschäftigte auf Verkehrswegen oder an benachbarten Arbeitsplätzen. Denn intensive optische Strahlung kann auch noch in relativ großen Entfernungen gefährlich sein.
Mit der »Drehscheibe Lichtbogenschweißen» können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die Drehscheibe die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA (geändert und gekürzt)
In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.
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DGUV: So stellen Betriebe die Erste Hilfe jederzeit sicher

Nach der DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmen sicherstellen, dass immer genügend von ihnen vor Ort sind. Je nach Branche können das bis zu zehn Prozent der aktuellen Belegschaft sein. In Zeiten von mobiler Arbeit, Gleitzeit und Co. kann es zur organisatorischen Herausforderung werden, eine ausreichende Zahl Ersthelfender sicherzustellen. Wie es dennoch gelingen kann, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Weil die Arbeitswelt räumlich und zeitlich flexibler wird, sind oft weniger Beschäftigte im Unternehmen vor Ort anwesend und damit auch weniger Ersthelfende. Was also können Betriebe und Einrichtungen tun, um im Ernstfall genügend Ansprechpersonen vorzuhalten? »Eine Möglichkeit ist, die Ersthelfenden aus den Arbeitsbereichen zu rekrutieren, die während der Geschäftszeiten ständig besetzt und nicht örtlich flexibel sind«, rät Dr. Isabella Marx, Leiterin des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe. Dazu können beispielsweise Mitarbeitende am Empfang, in der Kantine oder im IT-Support zählen.
Sind mehrere Unternehmen an einem Standort oder in einem Gebäude angesiedelt, können sie sich gegenseitig bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe unterstützen. »Gewerbeparks oder Einkaufszentren können diesen Vorteil in Absprache mit den benachbarten Unternehmen nutzen. Das sollte allerdings schriftlich niedergelegt werden«, so Marx. Wichtig ist, dass Ersthelfende sinnvoll über das gesamte Gelände verteilt sind, sodass sie im Ernstfall schnell vor Ort sind. Im Zweifel sollten Unternehmen und Einrichtungen mehr Personen in Erster Hilfe ausbilden, als die Quote es verlangt.
Doch nicht nur das Leisten der Ersten Hilfe selbst, auch die Alarmierungskette muss im Notfall geregelt sein und funktionieren. Daher sollte nicht nur die erforderliche Zahl der Ersthelfenden in der Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben werden, sondern auch der Weg, wie die Hilfe zu den Betroffenen kommt. Das schließt das Alarmieren der Ersthelfenden, das Weiterleiten der Informationen über den Unfall und gegebenenfalls das Absetzen des Notrufs ein.
Diese und weitere Tipps, wie die Erste Hilfe im Betrieb organisiert werden kann, stehen in der Fachbereich Aktuell »Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten«. Quelle: DGUV Pressemitteilung
In Zeiten von mobiler Arbeit, Gleitzeit und Co. kann es zur organisatorischen Herausforderung werden, eine ausreichende Zahl Ersthelfender sicherzustellen.
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Infobrief Oktober 2024: Änderungen im Gefahrstoffrecht und wieder auslaufende Regelungen

Aktuelle Rechtsänderungen gibt es vor allem im Gefahrstoffrecht. Ansonsten haben wir es - wie schon im letzten Monat - mit auslaufenden Regelungen zu tun. Konkret geht es um Paragrafen im BImSchG und der BG-V. Außerdem ist nun bekannt, wann die Ergänzungen zu den Normen DIN EN ISO 9001, 14001, 45001 und 50001 im Hinblick auf klimabezogene Maßnahmen in Kraft treten. Zum Teil kann man sie schon beim Beuth-Verlag herunterladen.
Der Ausblick schaut auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz, das StromStG und die Entwaldungsverordnung.
Bei den Hintergrundinformationen geht es u.a. um
- Länderliste arbeitsmedizinische Vorsorge
- Versicherungsschutz unterwegs
- Leitfaden zur Umsetzung von Prüfanforderungen nach verschiedenen Rechtsvorschriften
- Ergonomie im Homeoffice laut Umfrage suboptimal
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - der Artikel richtet sich zwar an kleine Unternehmen. Was da drin steht, kann aber auch für große Unternehmen nicht falsch sein 😊
- Managementsystem für Nachhaltigkeit auf EMAS-Basis
- Diverse Webinare im November zu unterschiedlichen Nachhaltigkeitsthemen
Aktuelle Rechtsänderungen gibt es vor allem im Gefahrstoffrecht. Ansonsten haben wir es mit auslaufenden Regelungen im BImSchG und der BG-V zu tun.
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Wenn die Aufsichtsperson vor der Tür steht

Die Betriebsbesichtigung gehört zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Der DGUV-Experte Dr. Roland Portuné gibt bei Top Eins Auskunft zu folgenden Fragen:
- Aus welchem Grund machen die Unfallversicherungsträger regelmäßig Betriebsbesichtigungen?
- Kommen die Unfallversicherungsträger immer unangekündigt oder mit Ankündigung?
- Nach welchen Kriterien werden Betriebe ausgewählt und wie kann man sich das technisch vorstellen?
- Was passiert bei einer Betriebsbesichtigung? Was prüfen die Aufsichtspersonen, und wie läuft so ein Termin ab?
- Wenn sich die Unfallversicherungsträger anmelden, wie können sich Betriebe auf den Termin vorbereiten?
- Welche konkreten Aufgaben haben Führungskräfte bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsbesichtigung?
- Weiß die Unternehmensführung danach, wie sie weiter vorgehen muss?
- Wie geht es nach der Betriebsbesichtigung weiter? Was ist Aufgabe der Führungskräfte, was liegt bei der Unternehmensführung?
- Welche weiteren Ergebnisse kann der Besichtigungstermin haben - neben der von der Aufsichtsperson geforderten Mängelbeseitigung?
- Wie können Betriebe und Einrichtungen auch nach einer Betriebsbesichtigung von dem Termin profitieren? Quelle: Top Eins
Bei Top Eins gibt der DGUV-Experte Dr. Roland Portuné Auskunft rund um das Thema Betriebsbesichtigung der BG.
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Explosionsschutz − Antworten auf häufig gestellte Fragen

Bei Betriebsbesichtigungen, auf Tagungen und Seminaren, in Arbeitskreisen und telefonischen Gesprächen werden immer wieder gleiche Fragen gestellt. Die Fachkollegen »Explosionsschutz« der Technischen Aufsicht und Beratung der BG RCI haben diese Fragen gesammelt und im Expertenkreis durch eingehende Beratung beantwortet. Zu den verschiedenen Themengebieten des Explosionsschutzes finden Sie hier Ihre maßgeschneiderte Antwort:
- Explosionsschutz
- Entzündbare Flüssigkeiten
- Brennbare Stäube
- Explosionsschutz an Maschinen
- Elektrostatik
- Mess- und Warngeräte
- Organische Peroxide Quelle: BG RCI
Bei der BG RCI gibt es eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen des Explosionsschutzes
» Weitere Informationen zu Explosionsschutz − Antworten auf häufig gestellte Fragen
DIHK Leitfaden »Betriebliche E-Mobilität«

In ihrem Leitfaden »Betriebliche Elektromobilität« beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln »Elektromobilität am Unternehmensstandort«, »Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes« und »Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände« jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das »Auftanken« von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.
Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen. Quelle: DIHK
In ihrem Leitfaden beschreibt die DIHK verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
» Weitere Informationen zu DIHK Leitfaden »Betriebliche E-Mobilität«