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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Was man als »Normalbetrieb« von Offshore-Windkraft-Teams lernen kann
Auf Offshore-Windkraftanlagen ist Improvisation keine Option. Wetter, Wellen und die Entfernung zum Festland lassen keinen Raum für Nachlässigkeit, jeder Einsatz wird vor Beginn geprüft: Arbeitsbedingungen, Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung, Erste-Hilfe-Material. Die BG ETEM hat sich in der aktuellen Folge ihres Podcasts »Ganz sicher« mit Andreas Wessels unterhalten, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Siemens Gamesa. Sein Fazit lässt sich auch an Land anwenden.
Der Arbeitstag auf See beginnt mit Sicherheitscheck und Toolbox Talk: Wetter, geplante Tätigkeiten, mögliche Besonderheiten. Auch Rettung ist ein Thema, denn schnelle Hilfe vom Festland ist keine Selbstverständlichkeit. Eigene Rettungskonzepte, erweiterte Erste-Hilfe-Kompetenzen und regelmäßiges Training gehören dazu. Verändert sich die Situation während der Arbeit, wird die Gefährdungsbeurteilung angepasst, notfalls die Arbeit verschoben.
Der zweite Baustein betrifft die Sicherheitskultur. Bei Siemens Gamesa setzt die Kampagne »Just Safe« auf eine offene Fehlerkultur: Beschäftigte sollen, ja müssen Risiken ansprechen und Arbeiten stoppen können. Das setzt voraus, dass Kritik nicht als persönlicher Vorwurf verstanden wird, sondern als Chance.
Daraus leitet die BG ETEM vier Prinzipien ab, die branchenübergreifend gelten:
- Vorbereiten: Risiken, Arbeitsmittel und Bedingungen vor Arbeitsbeginn prüfen.
- Nicht improvisieren: fehlt etwas für eine sichere Ausführung, wird unterbrochen oder eine Alternative gesucht.
- Widerspruch ermöglichen: Beschäftigte ausdrücklich ermutigen, Bedenken zu äußern.
- Aus Fehlern lernen: Ursachen analysieren statt Schuldige suchen.
Originalartikel: BG ETEM, Pressemeldung vom 10.09.2026
Die BG ETEM identifiziert vier Prinzipien aus dem Arbeitsschutz auf hoher See, die sich eins zu eins auf jeden Produktionsbetrieb übertragen lassen.
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Sichere Anlagen im digitalen Zeitalter
Vernetzte Maschinen und Anlagen stehen vor einer doppelten Anforderung: Sie müssen funktional sicher sein und gleichzeitig Cyberangriffen standhalten. Bislang wurden Safety und Security in Regelwerken und Praxis meist getrennt behandelt. Ein Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schließt diese Lücke und beschreibt erstmals ein konkretes Vorgehen für das sogenannte Safety-Security-Co-Engineering.
Die Idee dahinter ist ein zweistufiges Vorgehen. Zunächst läuft das Safety-Engineering, danach das Security-Engineering, anschließend werden beide Ergebnisse konsolidiert. Verbindendes Element ist ein gemeinsames Systemmodell, das schrittweise um Safety- und Security-Aspekte erweitert wird. Ein Praxisbeispiel veranschaulicht das Verfahren, das sich sowohl für Hersteller als auch für Betreiber eignet.
Das Gutachten benennt zugleich Lücken im bestehenden Regelwerk: Security-Anforderungen für Safety-Systeme sind in Normen bislang deutlich vager formuliert als etablierte Safety-Anforderungen. Auch der Einsatz von KI wird als zweischneidig eingestuft. Die KI kann Angriffe erkennen, aber auch neue Angriffsflächen schaffen. Originalartikel: BAuA vom 22.06.2026
Sichere Maschinen brauchen heute zwei Schutzschichten gleichzeitig: eine gegen technisches Versagen, eine gegen Cyberangriffe. Ein BAuA-Gutachten zeigt, wie sich beide Ebenen im Engineering sinnvoll verzahnen lassen.
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Infobrief September 2026: Nur vier Rechtsänderungen
Übersichtlich. Das ist das Wort, was uns zur aktuellen Ausgabe einfällt. Zumindest, was die Rechtsänderungen betrifft. Na ja, irgendwann musste sich die Sommerpause auch mal auswirken. Genießen wir also die »Ruhe vor dem Sturm«. Mit der Bundesratssitzung vom letzten Freitag kündigt sich nämlich schon an, dass wir im Herbst wieder mit allerlei Änderungen zu rechnen haben. Siehe dazu auch den entsprechenden Beitrag im Ausblick.
Hintergrundinformationen gibt es dieses Mal aber schon wieder mehr, zum Beispiel:
- PPWR: EU-Konsultation zu nationalen Herstellerregistern
- Geänderte BAFA-Merkblätter
- Was man als »Normalbetrieb« von Offshore-Windkraft-Teams lernen kann
- Mehrfachbelastungen bei der Arbeit beeinflussen Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand
- Dürfen Beschäftigte rein mit einer Software unterwiesen werden?
- DGUV Barometer Arbeitswelt 2026: Die häufigsten Gefahren und welche Schutzmaßnahmen helfen
- Prüfung von mobilen Ladeleitungen
- Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Homeoffice
- Featuritis bei der Software: Wenn der Einkauf über die Usability entscheidet
- Hund im Büro?
- Fahrerassistenzsysteme: Digitale Schutzengel
- IHK-ExtremwetterCheck
- Neue Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation
Übersichtlich. Das ist das Wort, was uns zur aktuellen Ausgabe einfällt. Zumindest, was die Rechtsänderungen betrifft.
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Führungskultur - Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit
Vorschriften erlassen ist einfach. Verhalten ändern nicht. Genau da setzt Behavior Based Safety (BBS) an: Statt Beschäftigten Vorgaben »hineinzuquatschen«, wie es Christoph Bördlein von der TH Würzburg-Schweinfurt formuliert, arbeiten Teams gemeinsam heraus, warum unsicheres Verhalten überhaupt entsteht. Wer weiß, dass er den Handlauf nutzen sollte, tut es trotzdem oft nicht. BBS macht daraus eine bewusste, selbst getroffene Entscheidung, die dann beobachtet und protokolliert wird.
Kern der Methode ist Wertschätzung statt Kontrolle. Wird Vereinbartes eingehalten, gibt es Lob. Wird es nicht eingehalten, folgt ein lernorientierter Hinweis, keine Schuldzuweisung. Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung: Sie sollten selbst mit gutem Beispiel vorangehen, unabhängig davon, wer die Beobachtung konkret übernimmt.
Nicht jeder Betrieb ist reif für BBS. Vorausgesetzt wird ein bereits funktionierender, organisierter Arbeitsschutz nach dem TOP-Prinzip, eine offene Fehlerkultur und der Rückhalt der Geschäftsführung. Hans-Martin Prüße von der DGUV sieht Veränderungsbereitschaft als wichtig an: BBS legt oft organisatorische Defizite offen, die dann tatsächlich bearbeitet werden müssen. Wer die Präventionskultur im eigenen Betrieb vorab einschätzen will, findet dafür das Online-Tool »KulturCheck« der DGUV. Originalartikel: Dana Jansen, top eins vom 30.06.2026
Der vollständige Artikel enthält zusätzlich die komplette Checkliste zur Eignungsprüfung sowie ein Interview mit Christoph Bördlein zu den verhaltenspsychologischen Grundlagen von BBS.
Wer unsicheres Verhalten mit Vorgaben bekämpft, hat schon verloren. Behavior Based Safety setzt stattdessen auf Lob, gemeinsame Analyse und die Kraft der eigenen Entscheidung.
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Aggressives Fahrverhalten bzw. wie man gelassener ans Ziel kommt
Wer auf der Autobahn drängelt, knapp überholt oder bewusst ausbremst, riskiert mehr als nur Ärger beim Gegenüber. Verkehrspsychologe Christian Müller vom TÜV Nord beschreibt, wie aus kleinen Provokationen schnell eine gefährliche Eskalationsspirale wird: Einer überholt knapp und bremst aus, der andere fühlt sich provoziert und will »die Leviten lesen«. Schon läuft ein Kräftemessen, das selbst an Spurverengungen nicht endet. Manche geben dann erst recht Gas, nur um niemanden einfädeln zu lassen.
Hinter solchem Verhalten steckt meist schlicht Stress. Müller nennt schlechte Impulskontrolle als einen Faktor, daneben aber auch private und gesellschaftliche Belastungen, von Kriegsangst bis steigenden Lebenshaltungskosten. Diese Grundanspannung überträgt sich aufs Fahrverhalten. Kommt Zeitdruck hinzu, kippt Unaufmerksamkeit schnell in riskantes Fahren, und manche meinen es dabei gar nicht böse, sie reagieren einfach über.
Was dabei auf dem Spiel steht, zeigen die Zahlen deutlich: 2024 verzeichnete die Statistik 19.460 Unfälle mit Personenschaden auf deutschen Autobahnen, 284 Menschen kamen dabei ums Leben. Zu geringer Abstand und unangepasste Geschwindigkeit bleiben die Hauptursachen. Bei Unfällen mit Todesfolge ist überhöhte Geschwindigkeit in 43 Prozent der Fälle beteiligt.
Müllers Gegenmittel ist simpel: »sicheres Ankommen vor Pünktlichkeit« als feste Grundhaltung schon vor der Fahrt. Realistische Pufferzeiten, ein frühzeitiger Anruf, wenn sich ein Termin verschiebt, und das Bewusstsein, dass andere Fehler meist ohne böse Absicht machen, das wirkt nachweislich entspannender als jedes Hupen. Sein Rechenbeispiel bringt es auf den Punkt: Auf 50 Kilometern Pendelstrecke bringt aggressives Fahren meist nur zwei bis drei Minuten Zeitgewinn. Wer nach der Baustelle noch zwei Wagen überholt, hat also nicht wirklich gewonnen, höchstens an der nächsten Ampel ein paar Sekunden früher gestanden.
Auch Sicherheitsplakate entlang der Autobahnen sollen genau in solchen kritischen Momenten zum Nachdenken anregen, bevor aus Ärger Aggression wird. Für Unternehmen mit Fahrpersonal oder größeren Fuhrparks liefert das ein handfestes Argument für die Verkehrssicherheitsunterweisung: Nicht der Termin entscheidet über sicheres Fahren, sondern die Haltung davor. Quelle: »Runter vom Gas« (BMV/DVR)
Überholen und ausbremsen, Drängeln, Vollgas trotz Stau: Verkehrspsychologe Christian Müller erklärt, wie aus kleinen Provokationen gefährliche Eskalationen werden und was wirklich gegen Autobahnstress hilft.
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Wie sich schwere Unfälle bei der Instandhaltung vermeiden lassen
Wartung gilt oft als das Risiko schlechthin in der Instandhaltung. Die DGUV-Statistik 2023 zeigt aber ein anderes Bild: Wer eine Maschine instand setzt, während sie läuft, geht ein deutlich größeres Risiko ein als jeder, der sie plangemäß wartet.
Andreas Köster, Fachreferent für Maschinen- und Anlageninstandhaltung bei der BGHM, ordnet die Zahlen im Interview ein. Rund 30 Prozent aller Instandhaltungsunfälle entfallen auf die Störungsbehebung, mehr als auf jede andere Tätigkeit.
Drei Faktoren kommen dabei zusammen. Erstens Zeitdruck: Eine Störung kostet Geld, und je länger sie dauert, desto mehr. Zweitens muss die Maschine oft weiterlaufen, damit sich der Fehler überhaupt eingrenzen lässt, und genau in diesen Momenten passieren die schwersten Unfälle. Drittens ist nicht immer qualifiziert, wer die Störung behebt. Verklemmte Werkstücke löst häufig das Produktionspersonal selbst, einfach um schnell weiterarbeiten zu können.
Die BGHM setzt dem ihr Drei-V-Prinzip entgegen: Vorbeugen, Vorbereiten, Verbessern. Regelmäßige Wartung verhindert einen Teil der Störungen von vornherein. Inspektionen decken Fehler frühzeitig auf, lange bevor daraus ein teurer Ungeplanter wird. Standardisierte Abläufe wie die 4-Rang-Methode oder klare Freigabeverfahren sorgen dafür, dass im Ernstfall nicht improvisiert werden muss. Wer den Ersatzteilwechsel vorher übt, ist im echten Stressmoment schneller und sicherer zugleich.
Fazit: Nicht die Wartung zurückfahren, sondern die Störungsbehebung strukturieren, qualifizieren und aus jedem Vorfall lernen. Quelle: BGHM Magazin, Ausgabe 3/2026
Wenn die Maschine streikt, zählt jede Minute. Genau das macht die Störungsbehebung zur gefährlichsten Phase der Instandhaltung. BGHM-Fachreferent Andreas Köster erklärt, warum, und was Betriebe dagegen tun können.
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Infobrief August 2026: GModG, GEIG, AMR 11.2 und AMR 14.2
Der Infobrief steht in diesem Monat ganz im Zeichen der Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und des GEG, das nun mit neuem Namen daherkommt: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Betreiberpflichten sind von den Änderungen nicht so sehr betroffen. Es gibt aber zum Teil signifikante Verschärfungen hinsichtlich der materiellen Anforderungen.
Bei den Arbeitsmedizinischen Regeln gibt es eine ganz neue AMR (AMR 11.2 zu Ausnahmen von der nachgehenden Vorsorge) und eine Neufassung (AMR 14.2 zu Atemschutz). Beide bringen für die meisten von Ihnen vermutlich eher Erleichterungen – das ist ja auch mal schön!
Der Ausblick geht dieses Mal auf die EEG-Novelle, das ADR 2027 und die nationalen Regelungen zur Entwaldungsverordnung.
Die Hintergrundinformationen sind urlaubszeitbedingt übersichtlich ausgefallen. Vielleicht ist dennoch etwas für Sie dabei:
- Beschaffungsleitfaden für Produkte aus Recycling-Kunststoffen
- Förderkompass 2026
- Quarzstaub als Gesundheitsrisiko
- WEKA: Arbeitsschutz auch in Nebenbereichen sicherstellen
- Dem Pegel auf der Spur: Lärmbelastung messen
- Gesund arbeiten am Schreibtisch
- Neufassung der DIN EN ISO 19011
Ihnen noch einen schönen Sommer!
Das GModG ist nun veröffentlicht worden. Mit demselben Gesetz gab es auch Änderungen am GEIG. Und auf Seiten der technischen Regeln gibt es auch Neues zu vermelden.
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Sicherheit bei mobilen Abfallpressen
Unfälle an mobilen Abfallpressen sind selten. Wenn doch etwas passiert, sind die Folgen meist schwer. Quetsch- oder Schnittverletzungen gehören zu den typischen Risiken. »Die Technik ist deutlich sicherer geworden«, sagt Heinz-Peter Hennecke, Prüfer für Abfallpressen bei der DGUV. Entscheidend sei aber, wie die Presse betrieben wird, wie mit Störungen umgegangen wird und ob Reinigung und Wartung fachgerecht erfolgen.
Schon mit der Aufstellung werden die Weichen für sicheres Arbeiten gestellt. Hof-, Lagerbereiche oder Rampen brauchen ausreichend Platz, gute Beleuchtung und frei zugängliche Bedienelemente. Start, Stopp und Not-Halt müssen direkt an der Einwurfstelle erreichbar sein, unzulässige Aufstiegsmöglichkeiten gehören beseitigt. Auch beim Aufstellen und Abholen selbst gibt es Gefahren, etwa durch Rangierbewegungen der Fahrzeuge. Wer den Standort vorab abstimmt, kann Gefährdungen frühzeitig erkennen.
Im laufenden Betrieb wird es kritisch, sobald Störungen wie Verstopfungen oder nicht nachrutschendes Material auftreten. Das sind Situationen, in denen Beschäftigte mitunter selbst eingreifen, nachdrücken oder versuchen, das Problem anderweitig eigenständig zu lösen. Das muss allerdings ausschließlich fachkundigen Personen vorbehalten sein. Nicht eingewiesenes Personal hat an der Presse nichts zu suchen. Lässt sich eine Störung nicht selbst beheben, müssen Entsorgungsunternehmen oder Hersteller einbezogen werden. Nach jedem Pressvorgang gilt zudem: vollständig ausschalten und gegen unbefugte Nutzung sichern.
Leicht übersehen werden elektrische Gefährdungen. Mobile Pressen laufen über Drehstrom, fehlerhafte Steckdosen, eine falsche Phasenfolge oder beschädigte Leitungen können zu lebensgefährlichen Stromunfällen führen. Hinzu kommt: Wer beim Abholen unter Zeitdruck steht, prüft schnell nicht mehr systematisch, ob die Presse spannungsfrei ist, die Anschlüsse in Ordnung sind und klar geregelt ist, wer die Anlage freigibt. Organisatorische Lücken sind hier genauso sicherheitsrelevant wie technische.
Für die betriebliche Praxis lässt sich daraus eine Reihe konkreter Prüfpunkte ableiten:
- Bietet der Aufstellort ausreichend Platz und ist er gut ausgeleuchtet?
- Sind Bedienelemente einschließlich Not-Halt von der Einwurfstelle aus erreichbar?
- Sind Zuständigkeiten für Reinigung und Störungsbeseitigung geregelt?
- Wird die Presse nach Nutzung ausgeschaltet und gesichert?
- Wird die Presse nur von unterwiesenem und geeignetem Personal genutzt?
- Sind Abläufe bei Anlieferung und Abholung klar definiert?
- Werden häufige Störungen und Beinahe-Unfälle erfasst und ausgewertet?
Auch die Unterweisung sollte über die reine Bedienung hinausgehen: Wer greift bei Störungen ein, wann sind interne, wann externe Fachkräfte gefragt? Bei Sprachbarrieren müssen Anweisungen für alle verständlich sein. »In unvorhergesehenen Situationen wird häufig aus dem Reflex gehandelt«, so Hennecke. Fällt zum Beispiel ein Handy in den Pressraum, muss von vornherein klar sein, wer informiert wird und wie vorzugehen ist. Quelle: Sirka Sander, Arbeit & Gesundheit vom 22.06.2026
Dort finden Sie auch die DGUV Information 214-087 »Mobile Behälterpresse« zum Download verlinkt.
Selten, aber heftig: Unfälle an mobilen Abfallpressen kommen kaum vor, doch wenn, dann meist mit schweren Folgen. Was bei Aufstellung, Betrieb und Störungsfällen über die Sicherheit entscheidet.
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Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen
Verspannte Schultern, Nackenschmerzen, müde Augen am Ende des Arbeitstages: Oft liegt die Ursache nämlich gar nicht in der Bildschirmarbeit selbst, sondern darin, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zueinander passen. Die BAuA hat dazu eine neue Handlungshilfe veröffentlicht, die dieses Zusammenspiel in drei klaren Schritten aufdröselt:
- Zuerst kommen die Grundlagen: Tisch, Stuhl, Tastatur und Maus ergonomisch einstellen.
- Dann, wenn nötig, die passende Brille für die konkrete Tätigkeit wählen.
- Und erst im dritten Schritt wird der Bildschirm so positioniert, dass er zur Brille und zur Körperhaltung passt.
Diese Reihenfolge klingt simpel und bei Licht besehen auch ziemlich logisch. Dennoch wird das in der Praxis aber oft umgekehrt gemacht oder gar nicht eingehalten.
Die Broschüre erklärt nebenbei auch die Grundlagen des Sehens, den Nutzen regelmäßiger Sehtests und was Arbeitgeber leisten können und sollen. Sie richtet sich ausdrücklich an alle: Beschäftigte, Führungskräfte und diejenigen, die Arbeitsplätze einrichten oder beraten. Quelle: Pressemitteilung der BAuA
Verspannte Schultern, müde Augen – oft liegt's nicht am Bildschirm, sondern daran, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zusammenpassen. Die BAuA erklärt, wie man das in drei Schritten richtig macht.
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Holzstaub
Die Staubabsaugung an Maschinen ist in vielen holzverarbeitenden Betrieben gut organisiert. Was ist aber mit der feinen Schicht auf der Arbeitskleidung? Das Risiko, Holzstaub an Schuhen und Kleidung unbemerkt in Aufenthaltsräume oder gar nach Hause zu verschleppen, bleibt oft unberücksichtigt, obwohl geeignete Verfahren zur Entfernung eingesetzt werden müssen.
Und die Betonung liegt auf »geeignete« Verfahren. Der Griff nach dem Druckluftschlauch oder das Abklopfen der Kleidung gehören definitiv nicht dazu. Beides ist verboten, weil der Staub nur aufgewirbelt wird, anstatt ihn zu binden. Zulässig sind Nass- und Feuchtverfahren sowie die Absaugung mit Industriestaubsaugern oder Entstaubern der Staubklasse M. Entscheidend ist die Filterklasse: Nur M-Klasse-Geräte halten den feinen Holzstaub zuverlässig zurück.
Beim Absaugen gilt: von oben nach unten, von innen nach außen, vom Körper weg. Die empfohlene Reihenfolge beginnt bei den Ärmeln und endet an den Schuhen.
Neben der richtigen Technik spielen Infrastruktur und Routinen eine zentrale Rolle. Dazu gehören ein fest eingerichteter Reinigungsplatz, ein sauberer Waschraum, getrennte Bereiche für schmutzige und gereinigte Kleidung sowie regelmäßige Wartung der Absauggeräte. Eng anliegende, geschlossene und staubabweisende Schutzkleidung erleichtert die Reinigung zusätzlich. Auch das STOP-Prinzip bleibt der richtige Orientierungsrahmen: erst technische Maßnahmen prüfen, dann organisatorische, zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Quelle: Sirka Sander, Arbeit & Gesundheit
Im Originalartikel findet sich zudem ein konkretes Ablaufschema zur Reihenfolge beim Absaugen sowie ein Hinweis auf die DGUV Information 209-044, die bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV und TRGS 553 unterstützt.
Holzstaub auf der Arbeitskleidung: unterschätztes Risiko, klare Pflichten.
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Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern
Eine Manipulation ist das Umgehen oder Unwirksammachen von Schutzeinrichtungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer vom Hersteller nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden. Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist. Unfalluntersuchungen der BGHM haben gezeigt, dass häufig die Gefahren und Konsequenzen einer Manipulation unterschätzt wurden. Um Beschäftigten das durch Maschinenmanipulation entstehende Risiko bewusst zu machen, müssen sie die damit verbundenen Gefährdungen kennen und darin unterwiesen werden, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten.
Hinweise zur sinnvollen Gestaltung von Unterweisungen enthält die DGUV Information 210-007 »Unterweisungshilfe – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«.
Unterweisungen sollten beispielsweise regelmäßig durchgeführt werden, damit sie positiv zur Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen. Neben der Erst- und Wiederholungsunterweisung sollte anlassbezogen unterwiesen werden. Unterweisen sollten die unmittelbaren Vorgesetzten. Diese sind jeweils in ihrem Verantwortungsbereich vor Ort und können im Nachgang das Verhalten der Beschäftigten beobachten und gegebenenfalls auf korrekte Umsetzung hinweisen. Auch Sicherheitsbeauftragte können Hinweise für eine praxisgerechte Unterweisung liefern.
Für die inhaltliche Vorbereitung der Unterweisung sollte zunächst die Situation im eigenen Unternehmen ermittelt werden. Dafür sollten Manipulationsanreize an Maschinen betrachtet, das Unfallgeschehen ausgewertet und Gespräche mit Maschinenbedienerinnen und -bedienern sowie dem Einrichtungs- und Instandhaltungspersonal geführt werden. Schwerpunkte für die Unterweisung von Führungskräften können beispielsweise sein, wie Meldesysteme für Manipulation organisiert sind oder welche Kontrollpflichten sie haben. Für bedienendes Fachpersonal sind eher Informationen zu Vorfällen aus der Praxis, richtigem Verhalten und Konsequenzen bei Manipulation relevant. Quelle: Pressemitteilung BGHM 20.04.2026 (geändert)
Anmerkung Risolva:
Bitte beachten Sie: Jede Führungskraft, die derartiges Fehlverhalten auch nur duldet, gräbt an ihrer eigenen Rechtssicherheit. Machen Sie sich klar, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen Fürsorgepflicht (»Garantenstellung«) zum Handeln verpflichtet sind, um Schaden abzuwenden. Wenn Sie dies nicht tun, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist.
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Infobrief Juli 2026: VerpackDG, TRGS 524, ÖkodesignG...
Es ist da - das VerpackDG. Gerade so noch rechtzeitig, bevor die EU-Verpackungsverordnung ab dem 12. August gilt. Neu ist auch das ÖkodesignG zur Ökodesign-Verordnung. Dieses gilt allerdings erst ab dem 1. November 2026.
Werfen Sie mal einen Blick in die Neufassung der TRGS 524 zu Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Obwohl die wenigsten von Ihnen solche Tätigkeiten durch eigenes Personal durchführen werden, gilt die TRGS nun auch für diejenigen, die als Auftraggeber derartige Arbeiten an Fremdfirmen vergeben.
Die TRBS 1115 hält mit dem Anhang E eine neue Möglichkeit bereit, von einem rein kalenderbasierten Prüfsystem auf ein individuelles, datenbasiertes, ggf. auch modulares Prüfsystem in Abhängigkeit von Ihren spezifischen Gefährdungs- und Produktionsbedingungen umzustellen.
Und dann gibt’s noch dies und das u.a. einige Änderungen auf Länderebene.
Im Kapitel Ausblick geht es u.a. um das KrWG, die Strompreiskompensation, das EnEfG und die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 3. Es gibt auch einen Ausblick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieses ist allerdings in der Zwischenzeit veröffentlicht worden. Da dies nach unserem Redaktionsschluss für diese Ausgabe passiert ist, bekommen Sie die ausführlichen Informationen dazu im Infobrief August.
Bei den Hintergrundinformationen könnte zum Beispiel interessant sein:
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Es ist da - das VerpackDG. Gerade rechtzeitig, bevor die PPWR-Verordnung ab dem 12. August gilt. Neu ist auch das ÖkodesignG. Und die Neufassung TRGS 524 wartet mit Pflichten für Auftraggeber auf.
» Weitere Informationen zu Infobrief Juli 2026: VerpackDG, TRGS 524, ÖkodesignG...