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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Infobrief September 2024: Auslaufen von energierelevanten Regelungen und neue DGUV Regel 112-194

Diesmal haben wir es mit zwei Regelungen zu tun, die zum 30.9.2024 auslaufen. Es handelt sich zum einen um den § 30a des Energiesicherungsgesetz und zum anderen um die EnSimiMaV (zur Erinnerung: Das Ding heißt Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung 😊). Im Übrigen gibt es eine Neufassung der TRGS 520 für gewerbliche Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen und eine Neufassung der DGUV Regel 112-194 zur Benutzung von Gehörschutz.
Im Ausblick schauen wir auf die Novelle des TEHG und auf die anstehenden Änderungen des ADR und der Gefahrstoffverordnung.
Und hier ist eine Auswahl der Beiträge im Kapitel Hintergrundinformationen:
- Webinar zur EU-Batterieverordnung am 8.10.2024
- Aktualisierter Leitfaden zu Verpackungen in Europa
- FAQ zur neuen EU-F-Gase-Verordnung und diverse Durchführungsverordnungen
- Förderung für gewerbliches Schnellladen (Antragsfrist endet am 1.11.2024)
- Sicherstellung der Ersten Hilfe in Zeiten von hybridem Arbeiten
- Wann sind Eignungsbeurteilungen möglich?
- Versicherungsschutz bei privaten Gesprächen bei der Arbeit
- Korrektur der ESRS veröffentlicht
Diesmal haben wir es mit zwei Regelungen zu tun, die zum 30.9.2024 auslaufen. Im Übrigen gibt es eine Neufassung der TRGS 520 und der DGUV Regel 112-194.
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Certo: Zu hoher Arbeitsdruck - Interessierte Selbstgefährdung als ungesunde Strategie

Die Mittagspause ausfallen lassen, am Wochenende arbeiten oder krank an den Schreibtisch setzen – wenn das Arbeitspensum zu groß wird, ignorieren Beschäftigte häufig ihr Limit und gefährden ihre Gesundheit. Die Wissenschaft spricht hier von interessierter Selbstgefährdung. »Das meint jedoch nicht, dass ich als betroffene Person ein Interesse an Selbstgefährdung habe«, sagt Prof. Dr. Andreas Krause von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), »sondern daran, beruflich erfolgreich zu sein, mich im Unternehmen zu legitimieren.« Krause lehrt an der FHNW angewandte Psychologie, interessierte Selbstgefährdung ist einer seiner Forschungsschwerpunkte. Den Begriff bezeichnet er als eine Art Überschrift für unterschiedliche Bewältigungsstrategien, die Mitarbeitende einsetzen, um mit Druck bei der Arbeit umzugehen.
Dieser Druck ist nicht zuletzt das Ergebnis einer sich seit längerem verändernden Arbeitswelt: Bereits auf unteren Hierarchieebenen wird immer häufiger mehr Verantwortung übertragen. Dazu kommen immer höhere Anforderungen an die Selbstorganisation – im Büro, oder bei der heutzutage zum Arbeitsalltag gehörenden hybriden Arbeit. Wird dieser Druck zu groß, besteht die Gefahr, dass Beschäftigte zu nicht funktionalen Bewältigungsstrategien greifen. Damit sind Verhaltensweisen gemeint, die kurzfristig zwar helfen, belastende Situationen zu bewältigen, langfristig aber zu keiner Lösung führen und insgesamt sogar schädlich sein können.
Dabei lassen sich zwei Richtungen unterscheiden. »Es gibt zum einen das extensivierende Verhalten«, sagt Krause. »Also: Ich mache mehr, als mir guttut, gehe über meine Grenzen.« Das kann sich zum Beispiel durch den Verzicht auf Erholungspausen, durch Wochenendarbeit, regel- oder übermäßigen Konsum von leistungssteigernden Substanzen oder Präsentismus äußern – also dem Arbeiten auch bei Krankheit. Demgegenüber steht das vermeidende Verhalten, etwa wenn Beschäftigte Abstriche bei der Qualität der Arbeit machen, um Deadlines zu halten, oder eine hohe Leistungsfähigkeit vortäuschen. Langfristig kann dies beidem schaden: der Gesundheit und dem beruflichen Erfolg.
Wie also lässt sich dem begegnen? »Wichtig ist, zu verstehen, warum es überhaupt zu solchen Verhaltensweisen der Beschäftigten kommt«, weiß Dr. Nicole Deci. Deci ist Arbeitspsychologin bei der VBG und hat zum Thema Selbstgefährdung promoviert. »Entstehen Engpässe im Unternehmen, oder ist der Arbeitsdruck zu hoch, arbeiten Beschäftigte oft härter, auch ohne Anweisung. Sie wissen, dass ihr Verhalten gesundheitsschädlich sein kann, tun es aber dennoch, weil sie erfolgreich sein möchten, ihren Arbeitsplatz sichern oder ihre Kolleginnen und Kollegen nicht im Stich lassen wollen.« Deshalb ist es wichtig, die Arbeitsbedingungen in den Blick zu nehmen, die genau zu diesen ungesunden Mechanismen beitragen. […]
Doch auch wenn das Verhalten des oder der Einzelnen hier eine Rolle spielt, sieht Deci vor allem die Unternehmen in der Pflicht. Ihre Empfehlung: Organisationen sollten ihre Unternehmenskultur reflektieren, aber auch kritisch auf Arbeitsbedingungen schauen, die zu Engpässen und Drucksituationen führen können. Die Gestaltung von Zielsetzungsprozessen spielt hierbei eine besondere Rolle. Deci: »Dabei hilft die VBG natürlich sehr gerne, indem sie Unternehmen zum Beispiel bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung berät oder auch Empfehlungen für gesunde Führung gibt.«
VBG-Praxistipps: Warnsignale interessierter Selbstgefährdung erkennen und gegensteuern
Interessierte Selbstgefährdung ist keine Seltenheit, für Außenstehende aber mitunter schwer zu erkennen. Sollten Sie diese Warnsignale bei Kolleginnen, Kollegen oder sich selbst wahrnehmen, besteht Handlungsbedarf. Eine erste Hilfestellung bieten die Praxistipps [im Beitrag ausführlich erläutert] im Folgenden:
- Warnsignal: Grenzenlos und temporeich
- Warnsignal: Krank am Schreibtisch
- Warnsignal: Problematischer Konsum
- Warnsignal: Qualität im Sinkflug
- Warnsignal: Folgenreiches Vortäuschen
Praxishilfen der VBG:
- Tipps und Hilfen zur Integration psychischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung
- Publikation »VBG-Fachwissen: Gesund und erfolgreich führen. Informationen für Führungskräfte«
- Informationen und Publikationen zum Thema »Indirekte Steuerung durch Führung«
- Selbsttest Interessierte Selbstgefährdung Quelle: Certo
Prof. Dr. Andreas Krause bezeichnet den Begriff als eine Art Überschrift für unterschiedliche Bewältigungsstrategien, die Mitarbeitende einsetzen, um mit Druck bei der Arbeit umzugehen.
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DGUV: Arbeitsschutz kann dazu beitragen, dass Integration geling

Zugewanderte Arbeitnehmende bringen unterschiedliche Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten mit. Darauf müssen sich Betriebe und Einrichtungen im Arbeitsschutz einstellen. Dr. Katrin Boege vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) erläuterte, wie das gelingen kann.
In deutschen Unternehmen arbeiten zunehmend Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen. Haben Zugewanderte ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle als Menschen, die hier geboren sind?
Nicht unbedingt. Gefährdet sind Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte dann, wenn sie geringe Deutschkenntnisse haben und sich daraus Verständigungsprobleme ergeben. In Verbindung mit geringer Bildung und dem Einsatz an Arbeitsplätzen mit besonderen Risiken wie zum Beispiel auf dem Bau oder in Schlachtereien kann sich die Gefährdung noch erhöhen.
Welche Herausforderungen genau bestehen im Bereich Sicherheit und Gesundheit für Zugewanderte?
Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind sicherlich das Hauptproblem für sicheres Arbeiten. Das hat im vergangenen Jahr eine Befragung des IAG gezeigt. Unterweisungen zum Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung oder Zurufe in Gefahrensituationen schnell und sicher zu verstehen, ist dann nicht gewährleistet. Auch ist die Integration in bestehende Teams und Belegschaften erschwert, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Das kann zu einem Gefühl von Vereinsamung führen.
Hinzu kommen auch kulturelle Faktoren. Diese spielen beispielsweise dann eine Rolle, wenn ein unterschiedliches Verständnis von Sicherheit vorliegt.
Welche besonderen Belastungen und Beanspruchungen nehmen dabei die Menschen mit Migrationshintergrund in deutschen Betrieben und Einrichtungen wahr?
Eine Grundbelastung ergibt sich für viele allein dadurch, weit weg vom Heimatland und getrennt von Freunden und Familie zu sein. Außerdem ist die Trennung zwischen Beruf und Privatleben bei uns stärker ausgeprägt als in anderen Ländern.
Darüber hinaus ist in den Betrieben der Fachkräftemangel zu spüren. Gerade in der Pflege kommen Beschäftigte aus dem Ausland in eine Arbeitssituation, die aufgrund des Personalmangels bereits durch Stress gekennzeichnet ist. In vielen Ländern haben Pflegekräfte zudem mehr Befugnisse als in Deutschland. Wenn sie dann hierzulande weit unterhalb der eigenen Qualifikation eingesetzt werden, erzeugt das Frust. Auch die deutsche Bürokratie wird als langsam und nicht unterstützend wahrgenommen. Dieser Mix aus Belastungen kann dazu führen, dass Integration letztlich scheitert und dringend benötigte Fachkräfte das Land wieder verlassen.
Kann der Arbeitsschutz dazu beitragen, dass Integration gelingt?
Auf jeden Fall. Im Arbeitsschutz dreht sich alles darum, wie Menschen in einem Unternehmen sicher und gesund miteinander arbeiten können. Mit dieser Frage im Kopf die Perspektive von Neuankömmlingen einzunehmen kann Hürden, aber auch Gefährdungen sichtbar machen. Gegen die kann man dann etwas tun.
Welche Maßnahmen empfehlen Sie?
Für IT-Fachkräfte braucht es sicherlich im Detail andere Maßnahmen als für Pflegepersonal oder Schlachtereiaushilfen. Generell ist es hilfreich, ein Bewusstsein dafür zu haben, dass Menschen aus einem anderen Land in den Betrieb kommen und das Team bereichern. Davon unbenommen ist, dass sie an einigen Stellen Unterstützung brauchen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass ein Betrieb Schulungen, mehrsprachige Unterweisungsmaterialien, einen kostenlosen Deutschkurs oder die Begleitung bei Behördengängen anbietet. Was gerade zu Beginn hilft: Peer- oder Patensysteme von Beschäftigten. Dabei werden Menschen mit Migrationshintergrund Beschäftigte derselben Nationalität an die Seite gestellt, um die Integration in den Betrieb zu erleichtern. Mit all diesen Maßnahmen zeigen Betriebe, dass ihnen Vielfalt wichtig ist. Quelle: DGUV
Ergänzende Information:
Der Fakten-Check zum Thema Migration des IAG bietet einen Überblick über aktuelle Definitionen und Statistiken im Bereich Migration. Die Praxishilfe kann als Grundlage dienen, Maßnahmen der Prävention abzuleiten.
Zugewanderte Arbeitnehmende bringen unterschiedliche Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten mit. Darauf müssen sich Betriebe und Einrichtungen im Arbeits-schutz einstellen.
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Infobrief August 2024: TRGS 430 »Isocyanate«

im Bereich Emissionen/Immissionen wartet diesen Monat die Oberflächenbehandlungs-VwV, die ja zwar nicht direkt für Unternehmen gilt, aber natürlich große Auswirkungen für den entsprechenden Anlagenbetrieb haben kann. Auf der Gefahrstoffseite ist nun die bereits avisierte TRGS 430 zu Isocyanaten veröffentlicht worden. Wichtig: Die Grundsatzanforderungen gelten auch, wenn Sie nur in geringen Mengen isocyanathaltige Produkte einsetzen, wie zum Beispiel Kleber o.ä. in der Instandhaltung oder dem Facility Management.
Im Ausblick geht es u.a. um das EDL-G, die Ladesäulenverordnung, Netzentgelte, Produktsicherheitsrecht und die Umsetzung der CSRD.
Und obwohl wir dachten, im August kaum Beiträge für die Hintergrundinformationen zu finden, ist die Auswahl wieder recht üppig geworden, u.a.
- Plattform für Abwärme: Bagatellschwellen im neuen Merkblatt veröffentlicht
- Online-Seminar: »Abwärme erfassen im Betrieb« am 18.09.2024
- LASI-Veröffentlichung LV60 Bußgeldkataloge zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht
- Wie gerecht ist Künstliche Intelligenz?
- Junge Beschäftigte für den Arbeitsschutz begeistern
- Wie sind Beschäftigte während einer »bewegten Pause« im Betrieb versichert?
- Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen
- Leitern prüfen mit der App »Leiter-Check«
- Hybride Führung: Fünf Tipps, um ein Team zu managen
- Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
- Unterweisung durch Sicherheitsbeauftragte?
- Betriebliches Notfallmanagement: Notfälle planbar machen
- Brandschutz beim Umgang mit Batterien
Nun ist die bereits avisierte TRGS 430 zu Isocyanaten veröffentlicht worden. Emissionsseitig haben wir es mit der VwV für Anlagen der Nr. 5.1 und 5.3 der 4. BImSchV zu tun.
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Plattform für Abwärme: Bagatellschwellen im neuen Merkblatt veröffentlicht

Die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden verschiedene Bagatellschwellen ermittelt. Diese wurden unter Einbeziehung von Experten und in Absprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach dem aktuellen Stand der Technik festgelegt.
Konkret lauten diese Bagatellschwellen wie folgt:
- Zum einen wird eine Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr eingeführt.
- Zum anderen wird eine Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr festgesetzt.
- Als keine wesentliche Abwärmemenge wird zudem Abwärme aus einer Anlage angesehen, die
weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder
im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist
bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate.
Die Bagatellschwellen im Einzelnen sowie ein Prüfpfad der Meldepflicht sind im aktualisierten Merkblatt für die Plattform für Abwärme Version 1.3 aufgenommen. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Portal für Abwärme können der Homepage zur Plattform für Abwärme entnommen werden. Quelle: BfEE (geändert)
BfEE: Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden verschiedene Bagatellschwellen ermittelt.
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Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind starre Bürokonzepte vielerorts passé und flexible Arbeitsmodelle auf dem Vormarsch. Beim Desk Sharing beispielsweise verfügen Beschäftigte nicht mehr über einen festen Platz im Büro, sondern wählen jeden Tag einen neuen. Ob der Büro-Reigen gelingt, hängt von der richtigen Planung und Umsetzung ab, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) unter knapp 2.000 Beschäftigten und Führungskräften, die selbst unter Desk-Sharing-Bedingungen arbeiten. Im Vordergrund der Befragung standen dabei Aspekte der psychischen Belastung von Mitarbeitenden.
»Ob Desk Sharing in einem Unternehmen zum Erfolgsmodell wird, entscheidet sich im Grunde schon vor der Umsetzung«, sagt Franziska Grellert, Arbeitspsychologin und Referentin am IAG. Bereits in der Planungsphase sollten Beschäftigte miteinbezogen und motiviert werden, ihre Möglichkeiten zur Beteiligung wahrzunehmen. »In unserer Umfrage haben knapp 30 Prozent der Mitarbeitenden angegeben, dass diese Möglichkeit überhaupt bestand. Wiederum nur ein Drittel davon hat sie auch genutzt.«
Die Akzeptanz von Desk Sharing erhöht sich, wenn für alle die gleichen Regeln gelten. In der Umfrage sagte fast die Hälfte der Befragten, dass es in ihrem Betrieb Ausnahmen für sowohl Beschäftigte als auch Führungskräfte gibt; bei knapp 30 Prozent der Befragten sind vor allem Führungskräfte von den Regelungen zum Desk Sharing ausgenommen. »Diese Ausnahmen sollten sorgfältig geprüft, transparent kommuniziert und gut begründet werden«, so Grellert. Daneben sorgen klare Nutzungsregeln zu Sauberkeit und Ordnung, ein ausgereiftes Lärmschutzkonzept und ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für Akzeptanz unter den Beschäftigten.
Der Vorteil eines eigenen Bildschirmarbeitsplatzes besteht unter anderem darin, dass Tisch und Stuhl im Idealfall an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Wo Desk Sharing eingesetzt wird, sollten die Möbel entsprechend höhenverstellbar sein. In der Befragung gaben 80 Prozent an, über einen solchen Tisch zu verfügen, etwas mehr haben einen verstellbaren Bürostuhl. 70 Prozent der Befragten teilen sich hygienesensible Arbeitsmittel wie Tastatur und Maus. Die Mehrheit der Befragten wurde von ihrer Organisation dazu unterwiesen, wie sie die Arbeitsmittel individuell auf sich einstellen kann. Ein Drittel hat keine Unterweisung erhalten. »Hier sind vor allem die Führungskräfte gefragt«, so Franziska Grellert. »Denn Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Blick zu behalten, ist ihre Aufgabe.« Quelle: DGUV
Ergänzender Link:
Dass alles von der richtigen Planung und Umsetzung abhängt, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG).
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Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland sind heute zahlreiche Beschäftigte in Produktionsunternehmen, bei Dienstleistern und in öffentlichen Verwaltungen in Betriebssportgemeinschaften (abgekürzt: BSG) organisiert, um Leichtathletik zu betreiben, Fußball zu spielen oder zu kegeln und sich dabei auch im Rahmen von Meisterschaften und Turnieren mit anderen BSGen zu messen.
Besonders bei den körperbetonten Wettkampf-Sportarten kommt es dabei immer wieder zu teils gravierenden Verletzungen, die bei den Geschädigten dann den Ruf nach dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung laut werden lassen und im Streitfall auch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigen bis hinauf zum Bundessozialgericht in Kassel.
Dabei hat sich zum Nachteil der Kläger immer wieder herausgestellt, dass »Betriebssport« nicht zwingend auch »betrieblicher« Sport ist, selbst wenn Mitarbeiter und Kollegen daran teilnehmen und daraus auch kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung abgeleitet werden kann.
Keine Definition von »Betriebssport«
Die juristische Problematik beginnt bereits damit, dass es weder eine Legaldefinition des Begriffs »Betriebssport« gibt noch eine Rechtsgrundlage. Bereits insofern unterscheidet sich der Betriebssport vom Arbeits- und Wegeunfall. Betriebssport kann, wie der Fachliteratur zu entnehmen ist, während der Arbeitszeit betrieben werden, ist aber gleichwohl nicht Bestandteil der Arbeitszeit. Die so verbrachten Stunden müssen dann nachgeholt werden. Die Teilnahme am Betriebssport ist freiwillig, es sei denn, die sportliche Betätigung ist Teil des Dienstes wie etwa bei der Bundeswehr oder der Bereitschaftspolizei. Dann besteht aber auch Unfallversicherungsschutz.
GUV-Schutz? Ja, wenn ...
Das Bundessozialgericht hat im Laufe der Jahre und angesichts seiner immer wiederkehrenden Befassung mit derartigen Verfahren einen Kriterien-Katalog entwickelt, der auf dem Arbeitgeberportal des AOK-Bundesverbandes (also der gesetzlichen Krankenversicherung) abgebildet ist, die »naturgemäß« ein vorrangiges Interesse an der Gesundheit von Beschäftigten, auch bei Sport und Spiel hat. Danach ist der an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfende Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) auch beim Betriebssport zu bejahen, wenn nachstehende fünf Kriterien erfüllt sind:
Ausgleichscharakter
Die sportlichen Aktivitäten müssen dem Ausgleich für körperliche, geistige und nervliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit dienen. Laut Bundessozialgericht trifft dies grundsätzlich auf alle Sportarten mit körperlichem Einsatz zu. Nicht versichert ist jedoch die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, bei denen der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht. Dazu gehören neuerdings auch bisher versicherte Wettkämpfe zwischen Betriebssportgemeinschaften.
Regelmäßigkeit
Die sportlichen Aktivitäten müssen mindestens einmal im Monat stattfinden und die Mitarbeiter ebenso regelmäßig daran teilnehmen.
Betriebszugehöriger Teilnehmerkreis
Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Voraussetzung ist zudem erfüllt, wenn sich mehrere Betriebe zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Allerdings muss die fragliche Betriebssportgemeinschaft vom Grundsatz her auch allen Betriebsangehörigen offenstehen. Daher erfüllt zum Beispiel ein Fußballspiel, zu dem nur männliche Mitarbeiter eingeladen sind, dieses Kriterium nicht.
Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit
Übungszeiten und -dauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Dies ist gewährleistet, wenn die sportliche Aktivität vor oder nach der Arbeitszeit oder während der Pausen stattfindet. Auch ein Samstagstermin zählt dazu, nicht jedoch ein mehrtägiger Ausflug mit sportlichen Aktivitäten.
Unternehmensbezogene Organisation
Der Sport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Dies ist zum Beispiel erfüllt, wenn das Unternehmen die Räumlichkeiten und Geräte bereitstellt oder der Übungsleiter selbst aus dem Betrieb kommt. Auch die Wege zur Übungsstätte sind mitversichert.
Beachte: Ein anschließendes geselliges Beisammensein ist reine Privatsache und nicht versichert. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 23.4.2024 (gekürzt)
Wann ist Betriebssport Betriebssport? Wann greift die Gesetzliche Unfallversicherung, und wann nicht?
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Infobrief Juli 2024: IE-Richtlinie, BImSchG, Ökodesign-Verordnung, ASR A6...

Hier ist wieder eine wohlgefüllte Ausgabe des Risolva Infobriefs, unter anderem
- Änderungen an diversen Bauvorschriften,
- Änderung der IED,
- Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz und an zwei Bundes-Immissionsschutzverordnungen,
- neue Ökodesign-Verordnung,
- Veröffentlichung der CSDDD und schließlich
- die neue ASR A6 zu Bildschirmarbeit.
Nachdem so viel umgesetzt wurde, fällt der Ausblick mit dem Referentenentwurf des Maschinenverordnung-Durchführungsgesetzes eher übersichtlich aus.
Bei den Hintergrundinformationen finden Sie zum Beispiel folgende Beiträge:
- DIHK Leitfaden zur betrieblichen E-Mobilität
- VCI-Leitfaden: »Bewährte betriebliche Umsetzung und Lösungen im Sinne der TRGS 725 im Explosionsschutz«
- Explosionsschutz − Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Explosionen und andere Vorkommnisse an Anlagen
- Wenn die Aufsichtsperson vor der Tür steht
- WEKA: Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz: Wie sicher sind KI-gesteuerte Sicherheitssysteme?
- BMAS: Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit
- Aufmerksam fahren, Wegeunfälle verhindern
- Cannabiskonsum im Straßenverkehr
- und vieles mehr.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer!
Heute gibt es wieder eine wohlgefüllte Ausgabe des Risolva Infobriefs mit etlichen neuen und wesentlich geänderten Rechtsvorschriften.
» Weitere Informationen zu Infobrief Juli 2024: IE-Richtlinie, BImSchG, Ökodesign-Verordnung, ASR A6...
Checkliste für die Instandhaltung, Montage und Demontage von Industrietoren

Sorgfältig zu arbeiten und auf Sicherheit zu achten ist bei der Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren immens wichtig, auch weil es oft um Arbeiten in der Höhe geht. Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine übersichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
Bei Arbeiten an Industrietoren, wie etwa an Sektional- oder Rolltoren, kommt es immer wieder zu Unfällen. Ein Unfallschwerpunkt sind Abstürze von Beschäftigten. Sie sind häufig darauf zurückzuführen, dass auf Steh- und Anlegeleitern Arbeiten mit zu großem Kraftaufwand oder zu hoher Standhöhe durchgeführt werden.
Je größer und schwerer die Tore sind, desto wichtiger sind eine gute Vorbereitung und eine klare Abstimmung der Tätigkeiten zwischen allen Beteiligten. Unfälle, die sich bei Verrichtungen speziell an der Torsionsfeder ereignen, etwa beim Austausch, beim Spannen oder Nachspannen, haben häufig Hand- und Oberkörperverletzungen zur Folge. Weitere Unfallrisiken sind eine mangelnde Arbeitsorganisation und eine unzureichende Arbeitsplanung.
Die neue Checkliste »Ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung für Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren« der BGHM kann bei der Vorbereitung und Planung helfen und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Letztere sollte zusätzlich immer ortsbezogen angepasst werden, da die örtlichen Gegebenheiten variieren. Die Checkliste kann außerdem als Risikocheck unmittelbar vor Ausführung der Arbeiten als sogenannte Last Minute Risk Analysis verwendet werden.
Damit Beschäftigte Tore sicher montieren oder demontieren können, müssen die örtlichen und baulichen Gegebenheiten bekannt sein. Sie werden in der Checkliste abgefragt und dokumentiert. Auf dieser Basis kann die Montage beziehungsweise Demontage mit den geeigneten Arbeitsmitteln und Werkzeugen zielgerichtet geplant werden. Absprachen mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin und die Koordination der Arbeiten vor Ort werden ebenfalls erleichtert. Die Checkliste bietet außerdem einen Überblick über erforderliche Schutzmaßnahmen, wie etwa die Absperrung des Arbeitsbereiches oder die Änderung von Arbeitsabläufen für die Dauer der Bauarbeiten.
Für Beschäftigte kann sie eine Gedankenstütze sein, zum Beispiel wenn es um folgende Aspekte geht:
- die Klärung der Tragfähigkeit des Bauwerks, die Auswahl der Befestigungselemente sowie die Vorgaben durch den Torhersteller,
- die Berücksichtigung der Gewichte der Torelemente und damit verbunden die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel zum Heben und Positionieren,
- die notwendige Arbeitshöhe und die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel wie etwa Hubarbeitsbühnen,
- Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Die Checkliste steht als Worddokument zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung. Quelle: Pressemitteilung der BGHM
Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine über-sichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.
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Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

Die Generation Babyboomer geht in Rente – eine Herausforderung für viele Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels. Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die Unternehmensberaterin Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung im Gespräch über einen wichtigen Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit.
Das Wichtigste im Überblick
- Die demografische Entwicklung beeinflusst die Unternehmen. Sie sollten sich viel intensiver mit der Altersstruktur ihrer Beschäftigten beschäftigen und darauf reagieren.
- Unternehmen mit vorrangig älteren Beschäftigten sind stark, wenn der unmittelbare Zusammenhalt im Team gut unterstützt und gefördert wird.
- Je länger die Beschäftigten im Unternehmen bleiben, je älter sie werden, desto höher ist die Bindung. Das verkennen viele Unternehmen.
- Viele Ältere wollen weiterarbeiten. Allein von den 80.000 Menschen, die aktuell monatlich in Rente gehen, könnte man vermutlich 10 bis 15 Prozent im Arbeitsprozess halten. Quelle: BGHW
Lesen Sie auch den Beitrag unter Top eins »Altersgemischte Teams - Alle Stärken nutzen«
Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die BGHW sprach mit Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung.
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Das Thema zur Jahreszeit: Sicheres Grillen 🍆🌽🍽🥩🍠

Die Grillsaison ist schon im vollen Gange. Deshalb hier noch die Hinweise und Tipps der Aktion Das sichere Haus (DSH), damit Sie sicher durch die Grillsaison kommen. Im Artikel gibt es Checklisten zu folgenden Fragen:
- Was gehört zur sicheren Ausstattung eines Grills?
- Wie können Unfälle beim Grillen vermieden werden?
- Wie wähle ich einen sicheren Grillplatz?
- Wie viel Abstand muss ich einhalten?
- Was gehört zu einer sicheren Grillausstattung?
- Wie kann ich gesund grillen?
- Was ist zu tun, wenn ein Unfall passiert? Quelle: DSH
Das Einzige, was wir in dem Artikel vermisst haben, waren leckere Grillrezepte 😉😊 - da sind Sie also gefragt!
Die Grillsaison ist schon im vollen Gange. Deshalb hier noch die Hinweise und Tipps der Aktion Das sichere Haus (DSH), damit Sie sicher durch die Grillsaison kommen.
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Infobrief Juni 2024: Wenig Rechtsänderungen - viele Entwürfe

Die Rechtsänderungen halten sich in diesem Monat ziemlich in Grenzen, sowohl was die Anzahl als auch was die Auswirkungen betrifft.
Im Ausblick haben wir es dafür wieder mit allerlei Entwürfen zu tun. Es geht um anstehende Änderungen des ElektroG, der GewAbfV, der TA Lärm, dem EDL-G und dem EnEfG. Außerdem wurde die Ökodesign-Verordnung verabschiedet.
Hier eine Auswahl an Hintergrundinformationen:
- RGC News gibt Hintergrundinformationen zur »Grünstrom«
- Arbeitsschutz kann dazu beitragen, dass Integration gelingt
- IGA Wegweiser zum nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Link-Sammlung zu arbeitsschutzrelevanten Sommerthemen Hitze und UV-Strahlung
- Sicheres Grillen
- Zu hoher Arbeitsdruck: Interessierte Selbstgefährdung als ungesunde Strategie
- Virtuelle Arbeitswelt: Sicherheitstraining mit VR-Brille
- Lithium-Ionen-Batterien - So vermeiden Sie Brände
Anzahl und Auswirkungen der aktuellen Rechtsänderungen sind überschaubar. Entwürfe gibt es u.a. zum ElektroG, der GewAbfV, der TA Lärm, dem EDL-G und dem EnEfG.
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