Asbest: Gefährliche Altlasten

Der DGUV-Beitrag »Asbest: Gefährliche Altlasten« thematisiert die chronische Gefahr durch in älteren Gebäuden verbautes Asbest und erläutert praxisnahe Schutzmaßnahmen für Betriebe. Asbest gilt als hochgradig krebserregend, da beim Zerfall extrem feine Fasern entstehen, die beim Einatmen langfristig Lungen- oder Rippenfellkrebs auslösen können. Besonders problematisch ist Material aus dem Baujahr vor dem 31. Oktober 1993, da hier von Asbestvorkommen auszugehen ist.
Arbeitgeber müssen bei Verdacht eine technische Erkundung durchführen lassen, etwa durch Probennahme und Laboranalyse. Werden Asbestfasern gefunden, müssen für die Sanierung spezialisierte und zugelassene Unternehmen beauftragt werden. Vor Beginn der Arbeiten müssen die Beschäftigten durch sachkundige Personen umfassend geschult, durch Betriebsanweisungen informiert und am Einsatzort überwacht werden.
Zudem schreibt die Gefahrstoffverordnung zwingend vor, dass ein Verzeichnis geführter Expositionen zur krebserregenden Kategorie 1A/1B geführt wird, zum Beispiel über die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV. Arbeitgeber müssen auch arbeitsmedizinische Vorsorge für betroffene Mitarbeiter anbieten: eine Pflichtvorsorge vor, während und nach der Tätigkeit sowie eine lebenslang mögliche kostenlose nachgehende Vorsorge.
Kernbotschaft: In Bestandsgebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, ist die Annahme eines Asbestvorkommens realistisch. Eine technische Abklärung, Schutzmaßnahmen durch Fachbetriebe, Schulung der Beschäftigten und arbeitsmedizinische Begleitung sind essenziell, um rechtssicher und gesundheitsgerecht zu handeln.
Der DGUV-Beitrag enthält dazu weitere Informationen, insbesondere im Hinblick auf die letzten Änderungen der Gefahrstoffverordnung.