Lösungen auf den Punkt gebracht
News
Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Stoffdatenbank GESTIS als App erhältlich
Sie nutzen vielleicht - genau wie wir - für Stoffrecherchen die Stoffdatenbank GESTIS vom IfA. Dafür gibt es nun auch Apps für iPhone und Android. Sie können die Apps von der Seite der DGUV als QR-Code einscannen oder im Apple-App-Store bzw. bei Google Play nach GESTIS suchen und von dort herunterladen.
» Weitere Informationen zu Stoffdatenbank GESTIS als App erhältlich
Gut beraten im Gefahrstoffmanagement
» Liste der Beratungsunternehmen bei der BAuA als PDF herunterladen
» (Gefahr-) Stoffverzeichnis MATRIX
Die BAuA veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Unternehmen, die Sie bei Fragen zum Gefahrstoffmanagement beraten. Die Risolva GmbH ist darin ebenfalls aufgeführt :-)
» Weitere Informationen zu Gut beraten im Gefahrstoffmanagement
Flucht- und Rettungswege immer frei?
Sicherheitsfachkraft oder Brandschutzbeauftragter werden diese Thematik sicherlich ständig ansprechen. Wirksam verändern wird sich allerdings erst dann etwas, wenn die Mitarbeiter selbst die Bedeutung der Flucht- und Rettungswege be-greifen. Dazu müssen sie sich damit auseinander setzen.
Mein Vorschlag:
Nutzen Sie die nächste Unterweisung und lassen Sie Ihre Mitarbeiter eine Beurteilung der räumlichen, technischen und organisatorischen Situation selbst durchführen. Dazu können Sie eine kurze Checkliste auf der Internetseite »Arbeit und Gesundheit« der DGUV nutzen. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter die 14 Fragen beantworten und legen Sie gegebenenfalls gemeinsam Maßnahmen fest, wenn Sie Handlungsbedarf erkennen.
» zur Checkliste Flucht- und Rettungswege
Glücklicherweise geschehen Notfälle sehr selten. Viele von uns haben noch nie einen erlebt und sehen Flucht- und Rettungspläne, die Verfügbarkeit der Wege und die entsprechenden Zeichen als gegebene Bestandteile der Arbeitsumgebung. Wir haben uns so sehr daran gewöhnt, dass sie uns überhaupt nicht mehr auffallen. Wir vergessen bisweilen sogar, dass sie lebensrettend sein können. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass Gänge in vielen Unternehmen - nicht nur den produzierenden! - zu Außenstellen von Lagern mutieren?
» Weitere Informationen zu Flucht- und Rettungswege immer frei?
Ein paar Euro mehr für die Urlaubskasse
Die Punkte sind nicht wirklich neu. Dennoch finde ich, schadet es nicht, daran erinnert zu werden, zum Beispiel den Reifendruck zu erhöhen. Oder wären Sie etwa vor dem Urlaub deshalb nochmals zur Tankstelle gefahren?
» zur Pressemitteilung »Sparen beim Fahren« der DENA
» Weitere Infos rund um das Spritsparen bietet die DENA unter Mein-Auto-und-ich
Die Deutsche Energieagentur DENA hat passend zur Jahreszeit eine Pressemitteilung zum Thema »Sparen beim Fahren« veröffentlicht. Darin finden Sie spezielle Tipps für die Fahrten in den Urlaub.
» Weitere Informationen zu Ein paar Euro mehr für die Urlaubskasse
Dieter Hubich ist Ersthelfer
Anmerkung am Rande:
Der Nachweis der Ersthelferausbildung war noch nicht trocken, als Dieter Hubich bereits sein neu erworbenes Wissen unter Beweis stellen musste: Der Nachbar im Garten hatte sich mit den Schneiden des Balkenmähers die Fingerkuppe abgeschnitten. Der Notverband, den Dieter Hubich angelegt hatte, wurde von professioneller Seite gelobt und dem Patienten ging es bereits Stunden später schon wieder besser.
Seit gestern ist Dieter Hubich ausgebildeter Ersthelfer. Damit sind wir unserer Verpflichtung nach § 10 ArbSchG sowie § 26 BGV A1 nachgekommen.
» Weitere Informationen zu Dieter Hubich ist Ersthelfer
Neues von VAUwS bzw. AwSV
Einen neuen Veröffentlichungsstand gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da immer noch Stellungnahmen eingehen und die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist. Für August oder September wird ein abgestimmter Verordnungsentwurf erwartet. Anschließend ist eine Notifizierung durch die Europäische Kommission vorgesehen, die etwa drei Monate dauert. Klar, dass wir Sie auf dem Laufenden halten.
Im Beitrag vom 17.2.2012 haben wir über den damals aktuellen Referentenentwurf informiert. Dieser wurde vom BMU in der Zwischenzeit an vielen Stellen überarbeitet und sogar der Titel wurde nochmals geändert. Statt VAUwS soll der Kurztitel nun AwSV heißen.
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Trotz Ramadan gesund arbeiten
Ramadanzeit heißt für Muslime nicht etwa Auszeit. Der Fastende ist dazu angehalten, seinen üblichen Tagesablauf beizubehalten. Für Unternehmer heißt das, sich darauf einzustellen und gegebenenfalls die Randbedingungen so anzupassen, damit ein sicheres Arbeiten dennoch - oder erst recht - möglich ist.
Das Institut für Arbeitsschutz (IfA) hat dazu die Broschüre »Gesund arbeiten während des Ramadan« veröffentlicht. Sie enthält Empfehlungen für den Umgang im Betrieb und stellt Hintergrundinformationen und Tipps für Führungskräfte und Präventionsexperten zusammen, damit das Fasten gesund und sicher erfolgt. Außerdem bietet das IfA eine Linksammlung zum Thema an.
» Broschüre »Gesund arbeiten während des Ramadan« vom IfA als PFD herunterladen.
» Linksammlung »Ramadan« vom IfA als PDF herunterladen.
Der Ramadan beginnt dieses Jahr am 20. Juli und endet am 18. beziehungsweise 19. August. Während dieser Zeit ist den Muslimen unter anderem untersagt, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang etwas zu essen und zu trinken. Bedenkt man, dass bei uns im Sommer diese Zeit besonders lange dauert und dass es naturgemäß im Sommer heißer ist als im Winter, so kann man leicht ermessen, dass dieser Ramadan eine erhöhte Herausforderung darstellt.
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Drehbuchreife Unfallübung
So jedenfalls berichteten es mir später Beteiligte, die als Ersthelfer gerufen wurden, ohne zu ahnen, was sie erwarten würde. Und auch Hartmann-Mitarbeiter, die nicht direkt in das ›Unfallgeschehen‹ involviert waren, hatten von der Übung gehört und zeigten sich beeindruckt. Kurz: man spricht noch heute drüber - Wochen nach der Übung!
Wenn Sie Interesse haben zu erfahren, wie die Notfallübung geplant wurde und ablief, so können Sie das in einem bebilderten Artikel in der Zeitschrift der BG ETEM nachlesen.
» etem - Ausgabe 3/2012 - Textil Medienerzeugnisse als PDF herunterladen.
Der entsprechende Artikel steht auf Seite 20.
Die Paul Hartmann AG hat ein HSE-System mit fundierter, langer Tradition auf hohem Niveau. Doch auch da lässt sich immer noch etwas obenauf setzen. Und zwar eine »echt harte Unfallübung«.
» Weitere Informationen zu Drehbuchreife Unfallübung
Verbandbuch - was ist mit Datenschutz?
In unseren Diskussionen fanden wir die Lösung praktikabel, dass man vor Ort einen Abreißblock hat, auf dem jeder seine Eintragungen macht und den Zettel dann in einen Briefkasten wirft. Dieser ist nur befugten Personen zugänglich. So werden die notwendigen Angaben gemacht, können nachvollziehbar archiviert werden und die Daten bleiben gleichzeitig vertraulich.
Ist das bei Ihnen auch ein Thema? Wie haben Sie das gelöst? Oder besteht aus Ihrer Sicht, keine Notwendigkeit zu handeln?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Kürzlich sprach ich beim Audit mit der externen Sicherheitsfachkraft eines Kunden. Wir redeten über die Notwendigkeit von Verbandbucheinträgen und wie man Mitarbeiter dazu bringt, diese Aufgabe ernst zu nehmen. Dabei machte mich die Sicherheitsfachkraft aufmerksam, dass ein klassisches Verbandbuch möglicherweise nicht im Einklang mit dem Datenschutz steht. Kurze Zeit später berichtete der Betriebssanitäter eines anderen Kunden, dass er diesbezüglich direkt aus der Belegschaft angesprochen worden sei.
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Stromfresser Rechenzentrum
Die Deutsche Energieagentur DENA hat einen Leitfaden über Energieeffizienz in Rechenzentren veröffentlicht. Er richtet sich an Geschäftsführer und IT-Verantwortliche. Die DENA verspricht: »Von direkt umsetzbaren Sofortmaßnahmen bis hin zu langfristigen, strategischen Entscheidungen zeigt der Leitfaden Schritt für Schritt die Wege zu einer höheren Energieeffizienz und damit zu geringeren Energiekosten.«
» Den Leitfaden bei der DENA als PDF herunterladen.
Auch wenn Sie kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen, so sind Sie vermutlich immer auf der Suche nach Einsparpotenzialen, schließlich ist Energieeffizienz nicht purer Selbstzweck sondern materielle Notwendigkeit.
» Weitere Informationen zu Stromfresser Rechenzentrum
Ihre Erfahrungen mit der DGUV Vorschrift 2?
Und das ist genau auch unser Eindruck. In den Unternehmen, in denen wir tätig sind, werden Verträge mit arbeitsmedizinischen Diensten auf den Prüfstand gestellt, die Zeiten und vor allem die Tätigkeiten angepasst. Es scheint stärker ins Bewusstsein gedrungen zu sein, dass ein Arbeitsmediziner gute Unterstützung leisten kann bei Gefährdungsbeurteilungen, Erstellung von Betriebsanweisungen, und vor allem bei der Durchführung von Unterweisungen. Hier bringt die andere/neue Sicht der Dinge Abwechslung, was bei Mitarbeitern gut ankommt. Mitarbeiter fühlen sich außerdem stärker angenommen. Der Arbeitgeber signalisiert klar: Eure Gesundheit ist uns wichtig. Etwas, das durch die verstärkte Einführung von Gesundheitsmanagementsystemen bei vielen Firmen ohnehin im Trend liegt.
Die DGUV hat ein Jahr nach der Einführung der Vorschrift eine Zwischenbilanz gezogen. Der allgemeine Eindruck ist, dass die Vorschrift in der betrieblichen Praxis angekommen ist. Die DGUV schreibt: »Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Geschäftsleitung und Betriebsrat intensiviert hat.«
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Unfall: Krankenwagen, Taxi, selber fahren?
Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt? Wenn Sie noch auf der Suche nach einer guten Lösung sind, dann gibt Ihnen ein Artikel in der Zeitschrift der BG ETEM dazu möglicherweise die notwendigen Impulse.
Dort heißt es, kurz zusammengefasst:
Die Entscheidung liegt bei jedem, der Erste Hilfe leistet, unabhängig davon, ob er Ersthelfer ist oder nicht. Es ist also Ermessenssache und maßgebend ist der gesunde Menschenverstand. Eine falsche Entscheidung würde man nur vorgeworfen bekommen, wenn diese unvernünftig und nicht nachvollziehbar gewesen wäre. Versicherungsschutz besteht allerdings für jeden der Hilfe leistet, auch beim Transport eines Verletzten.
Andererseits - und das ist die Rückmeldung von einigen Kunden von uns - ist die Situation nicht immer leicht einzuschätzen. Ein Verletzter, der eben noch einen stabilen Eindruck macht, kann später dennoch kollabieren. Schlecht, wenn das passiert, wenn man mit dieser Person allein im Auto ist. Das ist der Grund, warum manche Unternehmen die klare Direktive vorgeben: »Niemand fährt einen Verletzten selbst.«
Sagen Sie mir, wie Sie das bei sich geregelt haben? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
» etem - Ausgabe 2/2012 - Textil Medienerzeugnisse als PDF herunterladen.
Der entsprechende Artikel steht auf Seite 30.
Diese Frage ist nicht ohne. Was tun, wenn ein Kollege sich verletzt hat, jedoch nicht so schwer, dass ohnehin der Rettungsdienst geholt werden müsste? Nur schnell mal zum Arzt oder ins Krankenhaus - deshalb gleich den Krankenwagen rufen? Da fahr ich schnell selber! Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt?
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