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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und - im Falle der Störungsbeseitigung - persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt. – Soweit dürften Ihnen die Fakten aus unserem Teil 2 schon bekannt sein.
Schorsch Schrauber, Leiter der Schlosserwerkstatt, findet dagegen, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten seiner Jungs nicht notwendig ist.*
* Hinweis: Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Sie auf eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bei geringen Gefährdungen verzichten können, aber nicht auf die Gefährdungsbeurteilung selbst! Doch wie ohne Dokumentation nachweisen, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und diese ergab, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt?
Begründung: Mit Gefahrstoffen gehen die in der Produktion um. Wir haben hier in der Werkstatt keine gefährlichen Stoffe.
Später findet August Auditor beim Betriebsrundgang unter der Werkbank, auf dem Werkstattwagen, im Sicherheitsschrank und sogar in Schorsch Schraubers Büro unter anderem Kanister-Brenner, Sprüh-Reizer, Tuben-Toxi und Dosen-Ätzer in den unterschiedlichsten Größen, Mengen, Farben und anderen Ausprägungen.
Sicherheitsdatenblätter? - Gibt es nicht. Stoffe sind zu alt.
Wahlweise: Hat Hans eben aus dem Baumarkt mitgebracht.
Ausmisten? Wegwerfen? Vereinheitlichen? - Geht niemals! Wir brauchen das alles ständig bei der Arbeit!
Wahlweise: Man weiß nie, wann man das mal wieder braucht.
Wahlweise: Solch gute Stoffe gibt es heute gar nicht mehr.
Es hilft nichts. Als erstes macht sich Schorsch Schrauber daran, die Stoffe auszumisten, die verbleibenden Stoffe aufzulisten und Sicherheitsdatenblätter zu besorgen. Die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist dann tatsächlich kein Hexenwerk mehr. Boris Boss aus der Produktion konnte ihn überzeugen, dass »Gefährdungsbeurteilung durchführen« nicht gleichbedeutend ist mit »in Vollschutz rumlaufen« (siehe Teil 1 oder den Beitrag »Risiken abschätzen II« aus unserer Serie zur Gefährdungsbeurteilung). Quelle: GefStoffV, TRBS 1112
Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit
Begleiten Sie August Auditor auf seinem Rundgang durch die Schlosserwerkstatt.
» Weitere Informationen zu Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Genehmigungen und der Status Quo
Wenn wir uns, z.B. im Rahmen einer Compliance-Statusaufnahme intensiv mit den Genehmigungsauflagen und deren Umsetzung auseinandersetzen, kommt es nicht selten vor, dass die befragten Personen nicht wissen, warum eine bestimmte Auflag nicht oder anders umgesetzt wurde. Oftmals ist diese Abweichung von der Genehmigung den Behörden durchaus bekannt, jedoch nirgends nachvollziehbar dokumentiert.
Genehmigungen sind jedoch Dokumente, die rechtsverbindlichen Charakter haben. Eine Nichteinhaltung von bestimmten Auflagen kann sogar den Straftatbestand des »unerlaubten Betreibens von Anlagen« (§ 327 StGB) zur Folge haben. Außerdem nehmen Sie damit gegebenenfalls Bestandsschutz in Anspruch. Dieser ist jedoch nur gewährleistet, wenn Sie den Auflagen nachkommen.
Sollten sich im Laufe des Betriebs manche Auflage als nicht mehr sinnvoll oder gar überflüssig herausstellen, so gehen Sie darüber nicht hinweg. Dokumentieren Sie jede Abweichung von der Genehmigung und lassen sich diese von der zuständigen Behörde bestätigen. Wenn derartige Absprachen aus Protokollen, Gesprächsnotizen etc. hervorgehen, stellen Sie immer einen Bezug zur entsprechenden Genehmigung her, damit auch später noch die Historie der Genehmigung (und ihrer Auflagen) nachvollziehbar ist. Scheuen Sie auch nicht davor, Änderungen offiziell anzuzeigen. Ihrer Rechtssicherheit tun Sie damit einen großen Gefallen.
Solange die handelnden Personen dieselben bleiben, kommt es bei kleineren Abweichungen zum Genehmigungstext ja oft nicht darauf an. Doch 1. werden aus kleinen Abweichungen viele kleine Abweichungen und 2. was ist, wenn der Ansprechpartner bei der Behörde wechselt, oder gar die Zuständigkeit? Was, wenn bei Ihnen im Unternehmen, langjährige Mitarbeiter ausscheiden?
Spielen Sie doch mal Detektiv und machen sich auf die Suche nach allen Auflagen und deren Umsetzung.
Hinweis 1:
Der Genehmigungsantrag ist Bestandteil der Genehmigung. Beziehen Sie diesen also in Ihre Überprüfung mit ein.
Hinweis 2:
Wenn Sie eine Anlage nach der Richtlinie über Industrieemissionen betreiben, dann wird der Abgleich zwischen Ist-Zustand und Genehmigungsbescheid ohnehin bald die Behörde (oder ein von ihr Beauftragter) übernehmen.
Genehmigungen führen gelegentlich ein Eigenleben. Oder wie erklären Sie es sich, dass mit der Zeit, der Inhalt der Genehmigung nicht mit dem Status Quo übereinstimmt?
» Weitere Informationen zu Genehmigungen und der Status Quo
Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht
Wichtig: Es ist immer noch ein Entwurf und keinesfalls rechtsverbindlich.
» Boden-Grundwasser-Ausgangszustandsbericht von LABO-LAWA.
Quelle: IIHK Reutlingen, DIHK
Der aktuelle Entwurf der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) über die Arbeitshilfe für die Erstellung des Ausgangszustandsberichts ist vom 22.3.2013.
» Weitere Informationen zu Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und – im Falle der Störungsbeseitigung – persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt.
Daniel Denker, der Forschungs- und Entwicklungsleiter, findet jedoch, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten im Labor nicht notwendig ist.
Begründung Nr. 1: Wir gehen hier, im Gegensatz zur Produktion, nur mit Kilo-Ätz und Milli-Reiz um. Und darüber hinaus gibt es nur ein wenig Mikro-Toxi und Nano-Krebsi – nicht der Rede wert!
Begründung Nr. 2: Hier arbeiten nur Chemiker.
Außerdem: Wie soll das gehen, bei den mehreren hundert unterschiedlichen Stoffen? Wir haben außerdem alle Sicherheitsdatenblätter online verfügbar, das reicht doch.
August Auditor erkennt an, dass im Labor Personen arbeiten, die ein Grundverständnis für den Umgang mit Chemikalien haben, und dass die Mengen der einzelnen Stoffe eher gering sind. Dennoch gibt er zu bedenken, dass es das Wesen der Arbeit in Laboren ist, dass Gefahrstoffe nicht immer unter Standardbedingungen, sondern oftmals unter neuen, unbekannten Bedingungen und in engem, räumlichem Zusammenhang mit anderen Stoffen/Geräten verwendet werden.
Daniel Denker sieht, worauf August Auditor hinaus will, und ihm fallen Gefährdungen ein, die beim Umgang mit Gefahrstoffen typisch für Labore sein können:
- mangelhafte oder der Aufgabe nicht angemessene Beleuchtung,
- ungünstige raumklimatische Bedingungen,
- Gefahr durch Behälter mit Überdruck oder Unterdruck,
- Gefahr durch heiße oder kalte Oberflächen und Medien etc.
Siegfried Sicher, der am Audit ebenfalls teilnimmt, schaltet sich in die Diskussion ein: »Daniel, und was weißt du über Wechselwirkungen mit ionisierender Strahlung, elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung (UV, Laser, IR) und und/oder biologischen Arbeitsstoffen? Hast du das bedacht?«
Daniel Denker hatte das nicht bedacht und sieht sich einer nahezu unlösbaren Aufgabe gegenüber. Siegfried Sicher und August Auditor können ihn jedoch beruhigen:
Selbstverständlich kann Daniel Denker bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (und auch bei der für Arbeitsplätze und Tätigkeiten) die typischen laborüblichen Bedingungen zugrunde legen, zu denen selbstverständlich gut ausgebildetes Personal gehört. Auch ist es möglich, ähnliche Gefährdungen zusammenzufassen und nur einmal zu bewerten.
Quelle: TRGS 526 (und TRGS 555)
Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit
Nachdem Boris Boss in der Produktion schon einen gute Job gemacht hat, geht es diesmal um die Erkenntnisse von Daniel Denker, dem Forschungs- und Entwicklungsleiter.
» Weitere Informationen zu Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
App für Baustellentätigkeiten
Die Anwendung erfasst auch wichtige Aspekte der Organisation und der sicheren Durchführung elektrotechnischer Arbeiten. Nach Bearbeitung kann die Protokolldatei als PDF gespeichert und (per E-Mail, Bluetooth, WiFi Direkt ...) verschickt werden.
Quelle: BG ETEM
Die App steht im App-Store von Apple sowie für Geräte mit Android-Betriebssystem im Google-Play-Store kostenfrei zum Download bereit.
Die BG ETEM hat eine App für Baustellen-/Montagetätigkeiten herausgebracht.
» Weitere Informationen zu App für Baustellentätigkeiten
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung

Das ist im ersten Moment sogar einleuchtend:
Sagt nicht die GefStoffV, dass das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen ist. Und es gibt ja schließlich auch nur ein Sicherheitsdatenblatt für einen Gefahrstoff.
Dennoch zielt das ziemlich an der Praxis vorbei. Ein Beispiel:
Die Firma Safe Production GmbH bezieht Super-Stoff. Super-Stoff wird in 5-Liter Kanistern geliefert. Super-Stoff ist als reizend eingestuft. Im Sicherheitsdatenblatt ist angegeben, dass als persönliche Schutzausrüstung Handschuhe und Schutzbrille zu verwenden sind.
Volker Viel ist bei der Arbeitsvorbereitung beschäftigt. Seine Aufgabe ist es unter anderem, Super-Stoff aus den 5-Liter-Kanistern in kleine Pumpflaschen zu füllen. Werner Wenig ist sein Kollege, der Super-Stoff etwa 10mal am Tag aus der Pumpflasche auf eine Walze sprüht.
Volker Viel und Werner Wenig gehen beide mit Super-Stoff um. Dennoch liegt es auf der Hand, dass die Gefährdung von Volker Viel gegenüber der von Werner Wenig anders ist.
Andere Randbedingungen erfordern unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen, die gegebenenfalls unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Folge haben. Das weiß Boris Boss, der Chef von Volker Viel und Werner Wenig.
Er ermittelt in der Gefährdungsbeurteilung, dass Volker Viel bei seiner Tätigkeit tatsächlich die im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Schutzhandschuhe tragen muss und ebenso eine Schutzbrille. Für Werner Wenig und seinen Kollegen ergibt die Gefährdungsbeurteilung jedoch, dass weder Schutzbrille noch Handschuhe erforderlich sind. Besondere Maßnahmen für das Einatmen von Super-Stoff sind ebenfalls nicht notwendig, da der Bereich, in dem Super-Stoff eingesetzt wird, gut durchlüftet ist. Quelle: GefStoffV, TRGS 555
Boris Boss verwendet für die Gefährdungsbeurteilung sicherlich das »Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG« der BAuA:
Quelle: Schulungsvortrag BAuA
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen mit dem EMKG-Modul, finden Sie bei der StoffMATRIX.
Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
Weitere Beiträge:
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit
Das ist im ersten Moment sogar einleuchtend:
Sagt nicht die GefStoffV, dass das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen ist. Und es gibt ja schließlich auch nur ein Sicherheitsdatenblatt für einen Gefahrstoff.
» Weitere Informationen zu Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Mitarbeiter als Partner im Arbeitsschutz
Doch was ist mit den Mitarbeitern? Um die geht es schließlich.
Beziehen Sie diese in die Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von (Schutz-) Maßnahmen, die Definition von Zielen, die Unfallanalysen oder gar in Unterweisungen mit ein? Geben Sie ihnen eine Plattform sich zu äußern und in einen Dialog zu treten? Ermutigen Sie Mitarbeiter dies zu tun?
Wenn Sie ein Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001 eingeführt haben oder einführen wollen, so ist dies bei Ihnen sicherlich mehr oder weniger umgesetzt, denn die Norm verlangt entsprechende Verfahren (Nr. 4.4.3.2).
Aber auch wenn Sie weit von einem A&G-Managementsystem entfernt sind, sollten Sie die Potentiale, die darin stecken, nicht ungenutzt lassen. Warum?
Weil Mitarbeiter die eigentlichen Experten ihrer Tätigkeit sind. Weil sie am besten wissen, welche Schutzmaßnahmen praktikabel sind und welche nicht (die andernfalls pfiffig umgangen werden). Beteiligte Mitarbeiter verstehen Zusammenhänge besser und arbeiten sicherer. Sie sind sensibler für kritische Situationen. Sie haben Interesse daran, ihre Arbeitsumgebung besser zu machen. In dem Maße wie sie sich selbst ernst genommen fühlen, übernehmen sie Verantwortung für sich und andere.
Unserer Erfahrung nach haben nur die Betriebe und Unternehmen beneidenswert niedrige Unfallzahlen, die mit ihren Mitarbeitern in einem Dialog stehen.
Zu diesem Thema finden Sie bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) einen Leitfaden
» Praxisleitfaden Arbeitnehmerbeteiligung von der EH-OSHA als PDF herunterladen.
Früher war: »Für Arbeitssicherheit ist bei uns die Sicherheitsfachkraft zuständig.« Inzwischen hat es sich erfreulicherweise herumgesprochen, dass Arbeitssicherheit vor allem eine Unternehmerpflicht ist, um die sich die Führungskräfte zu kümmern haben.
Doch was ist mit den Mitarbeitern? Um die geht es schließlich.
» Weitere Informationen zu Mitarbeiter als Partner im Arbeitsschutz
Erste Hilfe interAKTIV
Die BG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lernmodule nicht die persönliche Unterweisung ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
» zum Lernmodul Erste Hilfe
» zur Übersicht über alle Lernmodule auf der Seite der BG ETEM
Die BG ETEM bietet auf ihrer Internetseite ein Lernmodul zur Ersten Hilfe an.
» Weitere Informationen zu Erste Hilfe interAKTIV
Strompreis-Umlagen-Rechner
»Mit dem Strompreis-Umlagen-Rechner der IHK Lippe lassen sich die Belastungen durch die verschiedenen Umlagen und Aufschläge schnell und einfach berechnen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können gleichzeitig prüfen, ob sich der Aufwand für einen Antrag auf Ermäßigung z.B. der EEG-Umlage oder der anderen Umlagen auf den Strompreis überhaupt lohnt.«
Außerdem hat die Energieagentur Nordrhein-Westfalen Ihren Energiesteuerrechner aktualisiert. Die Darstellung der Erstattungsmöglichkeiten gemäß § 54 EnergieStG wurde neu aufbereitet.
Wie immer freuen wir uns, wenn Sie uns mitteilen, wie praxistauglich Sie persönlich die Tools finden, die wir hier immer wieder vorstellen.
» zum Strompreis-Umlagen-Rechner der IHK Lippe
» Excel-Sheet »Steuerstatus_2013« der Energieagentur NRW (Quelle: E-Mail IHK Reutlingen vom 18.2.2013)
Die IHK Lippe stellt auf ihrer Internetseite einen Strompreis-Umlagen-Rechner zur Verfügung.
» Weitere Informationen zu Strompreis-Umlagen-Rechner
Ökodesign
Anfang Dezember hat die EU-Kommission ein neues Arbeitspapier vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass zukünftig auch für Duschköpfe und Wasserhähne sowie Fenster und Isoliermaterialien Effizienzkriterien erarbeitet werden sollen. Insbesondere bei Wasserhähnen und Duschköpfen gehen die Meinungen über Sinn und Unsinn von solchen Kriterien auseinander. Kritiker weisen darauf hin, dass zwar ein Potenzial zur Wassereinsparung bei derartigen Produkten bestehen mag, sich dies gleichwohl in manchen Regionen Deutschland sogar als schädlich erweisen könnte, da bereits jetzt schon manche Leitungen nicht mehr ausreichend durchgespült würden.
Wir werden abwarten und sehen, was die Kommission daraus macht. Hier erfahren Sie es.
Auf dem Programm zur Festlegung von Effizienzkriterien stehen außerdem Dampfkessel, Stromkabel, Server, intelligente
Zähler, Weinkühlschränke und andere wasserführende Produkte.
» Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« Stand Oktober 2012 als PDF herunterladen.
Herausgeber: IHK-DIHK-AG Ökodesign
Effizienzkriterien sollen für Duschköpfe und Wasserhähne sowie für Fenster und Isoliermaterialien erarbeitet werden.
» Weitere Informationen zu Ökodesign
Auswahl von Gehörschutz
Apropos Gehörschützer: Denken Sie auch daran, dass Otoplastiken (individuell angepasster Gehörschutz) 6 Monate nach Anpassung und danach alle zwei Jahre einer Funktionskontrolle unterzogen werden sollten?
Dies sagt die TRLV Lärm -Teil 3 unter 6.2.3.
Dazu bietet das IfA eine Software an.
» Weitere Informationen zu Auswahl von Gehörschutz
Pralle Reifen
Ich dachte mir, bevor ich das gute Stück zur Werkstatt bringe, greifst du doch erst mal zur Luftpumpe. Am nächsten Tag kam ich mir auf meinem MTB wie auf einem Rennrad vor: Alles ging leicht und locker und ich kam – zumindest im Vergleich zum Vortag – ohne große Mühe im Büro an.
Noch nie hatte ich am eigenen Leib derart eindrucksvoll erfahren, wie viel Energieaufwand es bei gleicher Untergrundbeschaffenheit mehr braucht, wenn der Rollwiderstand (zu) hoch ist. Das ist nicht anders beim Auto, nur dass wir den Mehraufwand an Energie nicht in den eigenen Beinen sondern im Geldbeutel spüren.
Deshalb mein Tipp: Fahren Sie zur Tankstelle und prüfen Sie den Reifendruck. Der darf übrigens (deutlich) höher sein, als im Benutzerhandbuch angegeben.
Ich habe Energieeffizienz am eigenen Leib erfahren.
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