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Lösungen auf den Punkt gebracht

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Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

 
04.11.2013

BHKW-Rechner

Spielen Sie mit dem Gedanken, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten? Um abzuschätzen, ob sich das für Sie auch rechnet, bietet die Energieagentur Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite einen BHKW-Rechner für Unternehmen an. Die Betriebszeit sollte in jedem Fall mehr als 4.000 Stunden pro Jahr betragen, wenn die Geschichte wirtschaftlich sein soll - und das ist ja wohl Grundvoraussetzung für ein solches Vorhaben.

» zum BHKW-Rechner bei der Energieagentur NRW

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten?

» Weitere Informationen zu BHKW-Rechner

25.10.2013

Wie verbindlich sind Technische Regeln?

Wie verbindlich sind Technische Regeln?

Kurze Antwort:
Technische Regeln sind nicht bindend. Wenn die Anforderungen nicht 1:1 umgesetzt werden, droht kein Bußgeld/keine Strafe.

Und zwar mit folgender Begründung - und unter folgender Voraussetzung (!):

Technische Regeln sind keine Rechtsakte, das heißt, sie werden nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Vielmehr werden Sie von Ausschüssen, denen auch Wirtschaftsvertreter angehören, erarbeitet und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.

Technische Regeln konkretisieren Anforderungen aus übergeordneten Vorschriften wie der ArbMedVV, der ArbStättV, der BioStoffV, der BetrSichV, der GefStoffV, der LärmVibArbSchV etc. Das heißt Technische Regeln »erfinden« keine zusätzlichen Anforderungen, sondern Sie geben Hilfestellung, wie die oft allgemein formulierten Anforderungen aus den Verordnungen zu verstehen und wie sie am besten umzusetzen sind.

Technische Regeln sind als Stand der Technik anzusehen und die darin beschriebenen Anforderungen begründen sich auf langjährigen Erfahrungen.

Deshalb können Sie als Arbeitgeber auch davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen der entsprechenden Verordnungen erfüllt haben, wenn Sie den Anforderungen der Technischen Regeln folgen. Das nennt man Vermutungswirkung.

Sie müssen diese Anforderungen jedoch nicht 1:1 umsetzen - oder gegebenenfalls auch gar nicht. Sie haben sogar ausdrücklich die Option, von diesen Regelungen abzuweichen. In diesem Fall müssen Sie allerdings anderweitig dasselbe Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau sicherstellen, das die Technische Regel mit ihren Anforderungen vorgibt. Entscheiden Sie sich für einen anderen Weg, so dokumentieren Sie dies am besten in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die Vermutungswirkung bzw. was zu tun ist, wenn Sie davon abweichen, steht in den Technischen Regeln noch vor dem Anwendungsbereich.

Oder anders ausgedrückt:
Droht uns ein Bußgeld/eine Strafe, wenn wir die darin beschriebenen Anforderungen nicht umsetzen?

» Weitere Informationen zu Wie verbindlich sind Technische Regeln?

21.10.2013

Lastmanagement

Die DENA hat einen Flyer herausgegeben, der sich mit Lastmanagement in der Industrie beschäftigt: »Der Flyer hilft beim Einstieg in das Thema und gibt einen Überblick über geeignete Prozesse und Erlösmöglichkeiten von Lastmanagement.«

» Flyer Lastmanagement bei der DENA herunterladen.

Die DENA hat einen Flyer herausgegeben, der sich mit Lastmanagement in der Industrie beschäftigt.

» Weitere Informationen zu Lastmanagement

14.10.2013

Warum ist die Banane krumm?

Warum ist die Banane krumm?

Bei Unfallanalysen begnügen sich viele Firmen damit, die offensichtlichen Ursachen zu ermitteln, um damit - rein formal - einer Unfallauswertung genüge zu tun.

Um das Unfallgeschehen nachhaltig zu reduzieren, also Randbedingungen (d.h. Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse) zu schaffen, die einen Unfall weniger wahrscheinlich machen, muss man nach der Ursache hinter der Ursache fragen.

Ein Beispiel:
Eine offensichtliche Unfallursache bei einem umgeknickten Fuß könnte sein, dass eine Palette im Weg lag und der Mitarbeiter unaufmerksam war. Bei der ganzheitlichen Unfallanalyse gibt man sich damit nicht zufrieden, sondern man fragt:

  • Warum lag die Palette im Weg?
  • Warum war der Mitarbeiter unaufmerksam?
Auf diese Weise könnte man herausfinden, dass im Logistikprozess etwas schief läuft und/oder dass der Vorgesetzte den Mitarbeiter unter Druck gesetzt hat, die Arbeiten schneller zu erledigen. Und auch diese Ursachen können weiter hinterfragt werden.

Machen Sie Unfallanalysen wie ein dreijähriges Kind: »Warum?«, »Warum?«, »Warum?« - Und wenn Herr Maier die Antwort nicht kennt, dann sicherlich Herr Müller oder Frau Schulze.

Wenn Sie jetzt noch die verschiedenen Ursachenstränge grafisch darstellen, dann haben Sie eine glasklare »Root Cause Analysis« vor sich liegen.

Nicht immer werden die Ergebnisse außergewöhnlich sein. Aber ich verspreche Ihnen, dass Sie verblüfft sein werden, welches Maßnahmenpotenzial noch in Ihrem Unternehmen steckt.

Falls Sie Hintergrundinformationen dazu brauchen:
» Leitfaden zur ganzheitlichen Unfallanalyse der BAuA herunterladen.

Oder: Was man von Dreijährigen für die Unfallanalyse lernen kann.

» Weitere Informationen zu Warum ist die Banane krumm?

09.10.2013

Nutzerhandbuch EMAS

Die EU-Kommission hat ein Nutzerhandbuch zur EMAS veröffentlicht. Darin werden die Schritte beschrieben, die notwendig - und hilfreich - sind bei der Einführung und bei der Teilnahme am EMAS-System. Neben den Erläuterungen zu projektspezifischen Schritten gibt das Benutzerhandbuch auch Begleitinformationen, zum Beispiel zur Nutzung des Logos etc.

» Benutzerhandbuch zur EMAS bei EUR-LEX als PDF herunterladen.

» Weitere Informationen zu Nutzerhandbuch EMAS

02.10.2013

Überprüfungszyklus für Betriebsanweisungen?

Nein, und zwar mit folgender Begründung:

Die Erstellung von Betriebsanweisungen wird von verschiedenen Rechtsvorschriften gefordert, insbesondere

  • § 9 Abs. 1 BetrSichV (Maschinenbetriebsanweisungen)
  • § 14 Abs. 1 GefStoffV (Gefahrstoffbetriebsanweisungen)
  • § 12 Abs. 1 BioStoffV (Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe)
  • § 3 Satz 1 Nr. 6 von vielen Länder-VAwS (Betriebsanweisung und Alarmplan für VAwS-Anlagen)
Die Gefahrstoffverordnung fordert explizit, dass die Betriebsanweisung bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden muss. Fristen, innerhalb derer eine Überprüfung der Aktualität von Betriebsanweisungen zu erfolgen hat, sind jedoch in keiner der Vorschriften angegeben.

Änderungen, die eine Überarbeitung oder Aktualisierung der Betriebsanweisung erfordern, können sein:
  • Änderungen des Arbeitsverfahrens.
  • Einsatz anderer oder neuer Arbeitsmittel.
  • Einsatz anderer oder neuer Einsatzstoffe.
  • Änderungen in der Einstufung von Stoffen (z.B. im Zuge von REACH).
  • Änderung der Gefahrstoffsymbole durch die Einführung von GHS.
  • Ergebnisse aus der Auswertung von Unfällen oder von Beinaheunfällen, die neue und nicht in der Betriebsanweisung genannte Gefährdungen ergaben und/oder weitere bzw. andere Schutzmaßnahmen erfordern.
  • Ergebnisse aus der (Überprüfung/Aktualisierung der) Gefährdungsbeurteilung
  • Ergebnisse aus Audits oder anderen Betriebsbegehungen.

Fazit:
Da die Änderungen sehr vielfältig sein können, sollte die Überarbeitung der Betriebsanweisungen in das betriebliche Änderungsmanagement eingebunden werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, eine betriebsinterne Frist zur Aktualisierung festzulegen. Dies kann z.B. im Zuge der jährlichen Unterweisung erfolgen, die idealerweise anhand der Betriebsanweisung durchgeführt wird. Unsere Kunden haben häufig eine Frist von 1-2 Jahren festgeschrieben, nach der die Betriebsanweisungen auf den Prüfstand gestellt werden.

Gibt es eine gesetzliche Vorgabe für die Überprüfungszyklen von Betriebsanweisungen?

» Weitere Informationen zu Überprüfungszyklus für Betriebsanweisungen?

23.09.2013

Energieeffiziente Druckluftsysteme

Energiemanagementsystem hin, Energiemanagementsystem her. Kein Unternehmen kann es sich leisten, Geld zum Fenster hinaus zu werfen. Und dennoch tun es immer noch zu viele, bedenkt man die zum Teil hörbar undichten Druckluftsysteme, denen wir gelegentlich noch in Firmen begegnen.

Die Deutsche Energieagentur (DENA) identifiziert jedoch weniger undichte Leitungen sondern eher die Druckluftverbraucher selbst als den kostenbestimmenden Faktor in einem Betrieb und rät diese im Hinblick auf Druck, Menge (an erforderlicher Druckluft) und Druckluftqualität zu analysieren. Mehr und weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie im entsprechenden DENA-Ratgeber

» Ratgeber »Druckluftsysteme für Industrie und Gewerbe« von der DENA herunterladen.

Energiemanagementsystem hin, Energiemanagementsystem her. Kein Unternehmen kann es sich leisten, Geld zum Fenster hinaus zu werfen.

» Weitere Informationen zu Energieeffiziente Druckluftsysteme

05.09.2013

Raucherbereiche

Raucherbereiche

Wir sind innerhalb kurzer Zeit gleich zweimal zu der Frage angesprochen worden, welche Anforderungen an Raucherbereiche zu stellen sind. Hier das Ergebnis unserer Recherchen:

Auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums sind folgende Anforderungen aufgeführt:


»Raucherräume müssen

  • vollständig abgetrennt und entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Es dürfen keine Räume sein, die als Besprechungs-, Sozial- oder Arbeitsräume dienen.
  • Durch bauliche Maßnahmen ist sicherzustellen, dass kein permanenter Luftaustausch zwischen dem Raucherraum und dem übrigen Gebäude besteht. In der Regel wird dies dadurch erfüllt, dass der Raucherraum durch eine Tür abgetrennt wird, die nur zum Zwecke des Betretens und Verlassens des Raumes geöffnet werden darf.
  • Raucherkabinen, die dem Stand der Technik entsprechen und deren Lüftungseinrichtung einen sicheren und dauerhaften Schutz der Umgebungsluft sicherstellen, werden als abgetrennte Raucherräume angesehen. Sie müssen ein vollständig abgeschlossener Raum (Kabine) sein. Ein sogenanntes „offenes System“, wie z.B. Rauchertische, Raucherschirme, Rauchertreffpunkte usw. ist nicht zulässig.

Es besteht weder ein Anspruch des Rauchenden auf Einrichtung eines Raucherraumes, noch müssen die Verantwortlichen einen solchen einrichten.«

Auf der Internet-Seite des VdS und in der VdS-Publikation 2199 findet man zusammengefasst folgende Anforderungen:

  • Raucherzonen dürfen nur an gesicherter Stelle errichtet werden (räumlich/baulich abgegrenzt).
  • Es dürfen keine brennbaren Materialien in der Umgebung vorhanden sein (Grasschnitt, Abfälle, (Gefahr-) Stoffe etc.).
  • Raucherbereiche müssen als solche gekennzeichnet sein.
  • Die Bereiche müssen einsehbar sein und aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen.
  • Der Inhalt (der Kabine, des Raumes) darf keinen brennbaren Inhalt enthalten.
  • Es sind standfeste Aschenbecher aus nichtbrennbarem Material sind in ausreichender Anzahl aufzustellen.

Mir fällt in dem Zusammenhang noch ein:

  • Verfügbarkeit eines Feuerlöschers
  • Keine Rauchmelder in der Umgebung
  • Nicht im Bereich von Fenstern
  • Nicht im Bereich von Ansaugöffnungen von Lüftungen

Falls die Raucherbereiche auch Pausenräume sind, so gelten selbstverständlich uneingeschränkt die Anforderungen der ASR A4.2.

Im § 5 ArbStättV ist der Nichtraucherschutz geregelt. Die ASR A4.2 lässt sich darüber aus, wie Pausen- und Bereitschaftsräume zu gestalten und betreiben sind. Aber haben Sie sich schon mal gefragt, was die Anforderungen an Raucherräume respektive Raucherbereiche sind?

» Weitere Informationen zu Raucherbereiche

03.09.2013

Ökodesign

Ökodesign
Die letzten Beiträge zur diesem Thema sind vom 13.2.2013, 1.10.2012, 5.4.2012 und 8.11.2012.

Seit Kurzem gibt es neue Ökodesign-Richtlinien, und zwar für Computer und Staubsauger.

Computer (Laptops und PC) und Server müssen ab dem 1.7.2014 bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Energieeffizienz erfüllen. Anfang 2016 werden diese dann nochmals verschärft. Geregelt ist dies in der Verordnung (EU) Nr. 617/2013.

In der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 werden Effizienzkriterien für Staubsauger festgelegt. Sie werden also demnächst auch bei Staubsaugern die bereits von anderen Haushaltsgeräten bekannten, farbigen Energiezettel mit der Abstufung von A bis G finden. Die Fristen, zu denen diese Energieeffizienzkriterien wirksam werden bzw. verschärft werden, sind der 1.9.2014 und bzw. der 1.9.2017. Zum zweiten Termin werden nicht nur Effizienzkriterien verschärft, es werden auch Anforderungen hinsichtlich Staubemissionen und Motorlebensdauer wirksam.

» Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« Stand Oktober 2012 als PDF herunterladen.
Herausgeber: IHK-DIHK-AG Ökodesign

Von der EU wurden neue Ökodesign-Vorschriften für Computer (Laptops und PC) und Staubsauger von der EU erlassen.

» Weitere Informationen zu Ökodesign

30.08.2013

Best practice in Sachen Energie

Die Deutsche Energieagentur DENA zeichnet herausragende Projekte, die einen Vorbildcharakter in Sachen Energieeinsparung haben, mit dem Good-Practice-Label aus. In einer Broschüre sind Good-Practice-Projekte beschrieben und zum Nachmachen empfohlen. Die Projekte sind in 4 Kategorien zusammengefasst:

  • Information & Motivation
  • Gebäudebezogene Projekte
  • Objektbezogene Projekte
  • Managementsysteme

» Fachbroschüre »Energieeffizienz zeigen. Good-Practice-Projekte – zur Nachahmung empfohlen.« von der DENA als PDF herunterladen.

Nachmachen ausdrücklich gewünscht. In einer Broschüre stellt die DENA Good-Practice-Projekte vor.

» Weitere Informationen zu Best practice in Sachen Energie

22.08.2013

Psychische Gesundheit - eLearning Tool für Führungskräfte

Das Infoportal für psychische Gesundheit psyGA bietet Führungskräften ein eLearning-Tool zur Förderung der psychischen Gesundheit. Laut psyGA liefert das Tool leicht verständliche Vorschläge, wie Führungskräfte ihre Mitarbeitenden vor stressbedingter Überlastung schützen und selber gesund bleiben können. Hintergrund ist, dass Führungskräfte ein gesundheitsgerechtes Führen lernen sollen, damit sie selbst nicht ansteckend wirken und den Stress auf ihre Mitarbeiter übertragen.

Sie brauchen für die Lerninhalte etwa 45 Minuten, wenn Sie keine Selbsttests machen, und etwa 75 Minuten inklusive der Selbsttests.

» zum eLearning-Tool »Psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe« von psyGA.

Wenn die Führungskraft gestresst ist, sind es die Mitarbeiter auch. Das ist kurz gesagt die Ausgangssituation für das eLearning-Tool von psyGA, das die psychische Gesundheit als Führungsaufgabe fördern möchte.

» Weitere Informationen zu Psychische Gesundheit - eLearning Tool für Führungskräfte

16.08.2013

EEG-Umlage selbst berechnen

EEG-Umlage selbst berechnen
Viele von Ihnen befinden sich jetzt gerade im Planungsprozess für 2014. Da ist es keine ganz unerhebliche Frage, wie sich die EEG-Umlage entwickeln wird.

Damit Sie schon mal einen Blick in die Zukunft werfen können, hat die Agora Energiewende eine Software entwickeln lassen, mit deren Hilfe Sie ermitteln können, wie politischen Entscheidungen sich wie auf die EEG-Umlage auswirken. Die Prognose geht bis zum Jahr 2017. Das Programm ist Excel-basiert und enthält zwei unterschiedliche Modi. Einer, in dem sinnvolle Szenarien vordefiniert sind, einen zweiten, bei dem Experten an allen möglichen Stellschrauben drehen können.

» zum EEG-Calculator bei der Agora Energiewende

Passend dazu ist folgende Meldung:
»1,748 Milliarden Euro, so tief ist das EEG-Konto im Juli ins Minus gerutscht. Allein im Juli betrug der Saldo -849 Millionen. Zum Vergleich: 2012 lag das Minus zu diesem Zeitpunkt bei 1,146 Mrd. Für die Höhe der EEG-Umlage 2014, die im Oktober bekannt gegeben wird, deutet vieles auf einen erneuten kräftigen Nachholbetrag für 2013 hin. In der EEG-Umlage 2013 steckt ein Nachholbetrag von 0,67 Cent/kWh für 2012.«
Quelle: DIHK

» Übersicht der Übertragungsnetzbetreiber über die Entwicklung des EEG-Kontos als PDF herunterladen.

Viele von Ihnen befinden sich jetzt gerade im Planungsprozess für 2014. Da ist es keine ganz unerhebliche Frage, wie sich die EEG-Umlage entwickeln wird.

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