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Lösungen auf den Punkt gebracht

Unternehmerpflichten

EHS-relevante Anforderungen in den Rechtsvorschriften richten sich immer direkt an den Vorstand oder den Geschäftsführer eines Unternehmens. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen diese eine Organisation aufbauen, die die Anforderungen angemessen umsetzt. Das nennt man Delegation von Unternehmerplichten. Hierbei setzen wir auf eine dreistufige Vorgehensweise.

Übertragung von Unternehmerpflichten

EHS-relevante Anforderungen in den Rechtsvorschriften richten sich immer direkt an den Vorstand oder den Geschäftsführer eines Unternehmens. Diese sind die sogenannten Normadressaten. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass sich diese Damen und Herren persönlich um die Abfallentsorgung, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder die Erste Hilfe, um nur einige Beispiele zu nennen, zu kümmern haben.

Das ist natürlich weder praktikabel noch zielführend. Allerdings ist es in vielen Unternehmen die nicht als solche wahrgenommene Realität, da stillschweigend vorausgesetzt wird, dass Führungskräfte – oder noch problematischer Beauftragte – diese Pflichten auch ohne Delegation wahrnehmen.* 
* Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Hausjuristen oder Strafverteidiger.

Die Lösung: Die Übertragung der an den Normadressaten gerichteten EHS-relevanten Unternehmerplichten innerhalb des Unternehmens. Damit dies rechtssicher ist, muss diese Übertragung (Delegation) ordnungsgemäß erfolgen. Dafür gibt es einige allgemein anerkannte Regeln:

  • Die Delegation muss eindeutig sein.
  • Die Delegation muss transparent sein.
  • Die Delegation darf nur auf geeignete Personen erfolgen.
  • Die Delegation darf zu keiner Überlastung/Überforderung führen.
  • Und zum Schluss bleibt noch die Restverantwortung des Delegierenden, nämlich zu kontrollieren und bei akutem Anlass selbst einzugreifen.

Uns geht es bei unserer Unterstützung vor allem darum, dass Sie mit der formalen Übertragung einerseits rechtssicher sind, andererseits aber auch ein praktikables Instrument haben, das Ihre Unternehmensphilosophie wiederspiegelt und von den Menschen, die die Pflichten übertragen bekommen, auch verstanden wird.

Deshalb setzen wir auf eine dreistufige Vorgehensweise:

  1. Herausarbeiten Ihrer Schwerpunkte, Rahmenbedingungen und der Unternehmensphilosophie im Hinblick auf die Pflichtendelegation.
     
  2. Kurze, prägnante und vollständige formale Übertragung, zum Beispiel als Ergänzung zum Arbeitsvertrag und auf Basis von Stellen- und/oder Funktionsbeschreibungen. Dieser Part erfolgt zusammen mit Ihrer Personalabteilung und/oder juristischen Abteilung.
     
  3. Intensive Schulung der Führungskräfte über Inhalte und Wahrnehmung der Unternehmerpflichten in Form eines Workshop-Seminars, in dem anhand der Arbeitspraxis der einzelnen Führungskräfte deren spezifische Unternehmerpflichten beleuchtet werden.

Mit dieser Vorgehensweise erreichen Sie ein einheitlich hohes EHS-Bewusstsein bei den Führungskräften, das Ihnen bei der Einhaltung der EHS-relevanten Rechtsvorschriften zugutekommt. 


 

Ihr Ansprechpartner:

Andrea Wieland

Telefon: +49 7123 30780 - 22
Fax: +49 7123 30780 - 11
E-Mail: andrea.wieland@risolva.de

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