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Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
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22.11.2016

Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen

Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten müssen im Besitz einer sogenannten ADR-Bescheinigung sein. […] Derzeit gibt es neben dem modernen Checkkartenformat noch ältere orangefarbene Bescheinigungen, die allerdings bis zum 31.12.2017 auslaufen. Bei diesen orangefarbenen Bescheinigungen wurden unlängst Fälschungen festgestellt. Gefahrgutfahrer, die mit einer Fälschung erwischt werden, müssen mit einer Anzeige rechnen.

Das IHK-Gefahrgutbüro empfiehlt allen Transportunternehmen, bei ihren stichprobenhaften Kontrollen der Fahrzeugführer die orangefarbenen Bescheinigungen auf Fälschungsmerkmale hin zu prüfen:
  • Unvollständige oder fragwürdige Ausführung des IHK-Stempels
  • Weniger oder mehr als zwei Fußzeilen
  • Offensichtliche Unkenntnis des Fahrers
Quelle: Wirtschaft Neckar-Alb, November 2016

Bei den orangefarbenen ADR-Bescheinigungen, die zum 31.12.2017 auslaufen, wurden unlängst Fälschungen festgestellt. Gefahrgutfahrer, die mit einer Fälschung erwischt werden, müssen mit einer Anzeige rechnen.

» Weitere Informationen zu Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen

14.11.2016

Wie wichtig sind Sicherheit und Gesundheit in deutschen Unternehmen?

Wie wichtig sind Sicherheit und Gesundheit in deutschen Unternehmen?
  • Welche Rolle spielen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb?
  • Fühlen sich die Beschäftigten von ihrer Führung wertgeschätzt?
  • Wie geht man mit Fehlern um?
Diese und andere Fragen zu sozialem Umgang und Klima in den Betrieben stellte das Meinungsforschungsinstitut infas im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung an Führungskräfte in 500 Unternehmen und Einrichtungen verschiedener Branchen und Größen. Im Rahmen einer Bevölkerungsumfrage konnte zudem die Sicht von 942 Beschäftigten dazugewonnen werden. Eine statistische Auswertung aller Antworten liegt jetzt vor.

Wichtigstes Ergebnis der Befragung:
Unternehmen und Einrichtungen, die Sicherheit und Gesundheit ernst nehmen und fördern, erhalten auch bessere Bewertungen bei den Themen gute Führung, Kommunikation und Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. »Dieses Ergebnis zeigt, dass wir mit der Kampagne richtig liegen. Sicherheit und Gesundheit im Betrieb müssen im Zusammenhang gesehen werden. Die Kultur der Prävention ist eine Querschnittsaufgabe«, sagte Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Differenziert man bei den Antworten speziell nach dem Kriterium der Betriebsgröße fällt auf, dass größere Betriebe grundsätzlich nicht besser beurteilt werden als kleinere Betriebe oder umgekehrt. Jedoch wird die eigene Präventionskultur in Kleinstbetrieben und Großbetrieben eher besser bewertet als in mittleren Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten. Quelle: DGUV (gekürzt)

» IAG Report 2/2016

Welche Rolle spielen Sicherheit und Gesundheit im Betrieb? Fühlen sich die Beschäftigten von ihrer Führung wertgeschätzt? Wie geht man mit Fehlern um?
Diese und andere Fragen zu sozialem Umgang und Klima in den Betrieben stellte das Meinungsforschungsinstitut infas im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung an Führungskräfte in 500 Unternehmen und Einrichtungen verschiedener Branchen und Größen. Quelle: DGUV

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04.11.2016

Wirksamkeit überprüfen I

Wirksamkeit überprüfen I

Schutzmaßnahmen sind festgelegt. Nun gilt es, deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung umfasst drei Schritte:

  1. Ist die Schutzmaßnahme geeignet, um das Risiko zu reduzieren?
  2. Stellt die getroffene Maßnahme eine neue/zusätzliche Gefährdung dar?
  3. Wird die Schutzmaßnahme in der Praxis verwendet, eingehalten, nicht manipuliert?

zu 1: Risikoreduktion

Der erste Schritt erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Dort wird beurteilt, ob mit der/den ausgewählten Schutzmaßnahme(n) das Risiko geringer ist, als ohne Schutzmaßnahmen.

Dabei gibt es Schutzmaßnahmen, die beeinflussen die Eintrittswahrscheinlichkeit. Solche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel 

  • Zugangsbeschränkungen (Häufigkeit und Dauer),
  • Blue Spots an Staplern (rechtzeitiges Erkennen von Gefahr),
  • Prüfungen (Wahrscheinlichkeit, dass die Gefährdung eintritt).

Schutzmaßnahmen, die das Schadensausmaß beeinflussen, sind

  • Fahrerrückhaltesysteme (tödliche Verletzung > schwere Verletzung)
  • und in der Regel jegliche Form von Persönlicher Schutzausrüstung (schwere Verletzung > weniger schwere oder keine Verletzung)

Die Dokumentation der Risikoreduzierung, also dieser allererste Schritt der Wirksamkeitskontrolle, wird in vielen Gefährdungsbeurteilungen vergessen. Also stellen Sie sicher: Beinhaltet Ihre Gefährdungsbeurteilung eine Beurteilung des Risikos vor und nach Schutzmaßnahmen? Wie das aussehen kann, sehen Sie zum Beispiel in ALGEBRA.

Achtung Falle:
Viele setzen am Ende der Gefährdungsbeurteilung alles »auf Grün«, mit der Begründung, mehr Schutzmaßnahmen gehen nicht. Dennoch ist das Risiko unter Umständen alles andere als »im grünen Bereich«. Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadensausmaß wurden durch Schutzmaßnahmen vielleicht maximal reduziert, die Gefährdung ist deswegen aber noch nicht verschwunden.



Beispiel:
Ihre Stapler sind mit Fahrerrückhaltesystemen ausgestattet, haben Bluepots beim Rückwärtsfahren und die Geschwindigkeit wird im Hallenbereich automatisch über Transponder gedrosselt.

Ihre Staplerfahrer haben alle einen Führerschein, sind für die Tätigkeit und das jeweilige Flurförderzeug beauftragt, werden regelmäßig unterwiesen, sogar mit Übungen. Auch die anderen Mitarbeiter und Besucher, die sich in Gefahrenbereichen aufhalten, sind unterwiesen. Staplerfahrer gehen regelmäßig zur Eignungsuntersuchung. Ihre Stapler lassen Sie regelmäßig prüfen und instand setzen.

Dennoch können Sie nicht ausschließen, dass es beim Verkehr mit Staplern zu schweren bis tödlichen Unfällen kommen kann.

Also: Erkennen Sie an, dass und gegebenenfalls wo Sie (signifikante) Restrisiken haben und nehmen Sie diese Gefährdungen zum Anlass, in Unterweisungen darauf besonders einzugehen.

Im nächsten Beitrag gehen wir ein auf Nr. 2 und 3.

Letzter Beitrag: Input/Output Gefährdungsbeurteilung
Nächster Beitrag: Wirksamkeit überprüfen II

Schutzmaßnahmen sind festgelegt. Nun gilt es, deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Wirksamkeitsüberprüfung umfasst drei Schritte.

» Weitere Informationen zu Wirksamkeit überprüfen I

26.10.2016

Zwei Bildschirme oder einer?

Zwei Bildschirme oder einer?
Der klassische Bildschirmarbeitsplatz mit einem 19"-Einzelbildschirm wird zunehmend durch Multibildschirm-Arbeitsplätze ersetzt, deren mögliche gesundheitliche Auswirkungen bisher wenig untersucht sind.

Aus diesem Grund beauftragte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Durchführung einer Laborstudie [dargestellt im IfA-Report 5/2016 vom Juli 2016].

Dabei wurde ein klassischer 22"-Einzelbildschirm-Arbeitsplatz mit zwei Varianten eines Doppelbildschirm-Arbeitsplatzes (jeweils 22", Ausrichtung waagerecht-waagerecht bzw. waagerecht-senkrecht) verglichen. Ziel der Untersuchungen war es, Hinweise auf mögliche Gefährdungen zu finden und daraus eventuell notwendige Erweiterungen bestehender Präventionsempfehlungen abzuleiten.

Insgesamt sprechen die in dieser Studie erzielten Leistungen und die Präferenzen der Versuchspersonen für die Verwendung einer Doppelbildschirm-Variante. Die Ergebnisse der messtechnischen Untersuchungen ergaben keine signifikanten Hinweise auf physiologisch limitierend wirkende Faktoren an den untersuchten Bildschirmarbeitsplätzen. Quelle: IfA [gekürzt]

Das sind wirklich gute Nachrichten, denn wir von der Risolva könnten uns ein Arbeiten mit nur einem Bildschirm überhaupt nicht mehr vorstellen.

Der klassische Bildschirmarbeitsplatz mit einem 19"-Einzelbildschirm wird zunehmend durch Multibildschirm-Arbeitsplätze ersetzt, deren mögliche gesundheitliche Auswirkungen bisher wenig untersucht sind.

» Weitere Informationen zu Zwei Bildschirme oder einer?

17.10.2016

EEG-Umlage beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde für 2017

EEG-Umlage beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde für 2017
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde für 2017. Damit liegt sie 8,3 % über der von 2016 (EEG-Umlage 2016: 6,354 Cent pro Kilowattstunde).

» zur Pressemitteilung über die EEG-Umlage 2017
» zu allen Pressemitteilungen der Übertragungsnetzbetreiber zur EEG-Umlage

Der DHIK schreibt dazu:
»Als Kostentreiber für die EEG-Umlage wurden zuletzt wieder vermehrt die gewährten Reduzierungen für energieintensive Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes genannt. Eine Auswertung des BAFA gibt einen Überblick über die tatsächlichen Effekte der Besonderen Ausgleichsregelungen und widerlegt solche Behauptungen.«

» Zusammenfassung des DIHK zur Auswertung des BAFA

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben. Sie beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstundefür 2017.

» Weitere Informationen zu EEG-Umlage beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde für 2017

10.10.2016

Referentenentwurf TA Luft

Referentenentwurf TA Luft
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft wird erstmals als Gesamtpaket in die Verbändeanhörung gegeben. [...] Der überarbeitete Entwurf ist innerhalb der Bunderegierung noch nicht abgestimmt.

Die TA Luft bestimmt den Stand der Technik für immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen. Ihre Anforderungen betreffen direkt Unternehmen, die eine von über 50.000 genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV betreiben. Indirekt wird die verbindliche Verwaltungsvorschrift auch zum Vollzug nichtgenehmigungsbedürftiger Anlagen herangezogen. Quelle: DIHK (gekürzt).

Falls Sie Anmerkungen dazu haben, können Sie diese Ihrer IHK zurückmelden. Dies sollte allerdings zeitnah geschehen. DIe IHK Reutlingen erwartet zum Beispiel die Rückmeldung bis zum 4.11.2016.

» TA Luft Referentenentwurf vom 9.9.2016
» TA Luft Begründung zum Referentenentwurf

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Referentenentwurf zur TA Luft in die Verbändeanhörung gegeben. In dem umfangreichen Dokument wurden zahlreiche Anpassungen den Arbeitsentwürfen aus dem letzten Jahr übernommen. Quelle: DIHK

» Weitere Informationen zu Referentenentwurf TA Luft

05.10.2016

Fünf Jahre Risolva

Fünf Jahre Risolva
Die Risolva feiert heute den 5. Jahrestag. Dies ist eine gute Gelegenheit unseren Kunden DANKE zu sagen, denn, was wären wir ohne Sie!
Danke Ihnen, die uns von der Alenco zur Risolva begleitet haben.
Danke Ihnen, die uns in den letzten fünf Jahren neu Ihr Vertrauen geschenkt haben.

Wir freuen uns auf weitere spannende Jahre mit Ihnen.
Das Risolva-Team

Die Risolva feiert heute den 5. Jahrestag. Dies ist eine gute Gelegenheit unseren Kunden DANKE zu sagen, denn, was wären wir ohne Sie!
Danke Ihnen, die von der Alenco mit uns zur Risolva mitgegangen sind.
Danke Ihnen, die uns in den letzten fünf Jahren neu Ihr Vertrauen geschenkt haben.

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27.09.2016

Input/Output Gefährdungsbeurteilung

Input/Output Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch als Prozess gesehen werden,

  1. in den verschiedene Aspekte einfließen (Input),
  2. verarbeitet werden
  3. und als Maßnahmen oder Festlegungen wieder herauskommen (Output).

Am Beispiel Prüfungen von Arbeitsmitteln bedeutet das:

  • Sie informieren sich in der Bedienungsanleitung über Vorgaben Ihres Herstellers.
  • Sie schauen in Technische Regeln, ob dort Vorgaben oder Empfehlungen zu Prüfungen formuliert sind
  • Sie befragen Ihr Instandhaltungs- und Bedienpersonal über das Nutzungsverhalten und die Erfahrungen zu Mängelanfälligkeit des Arbeitsmittels.
  • Sie berücksichtigen den Stand der Technik (der meistens in die Technischen Regeln Eingang gefunden hat)

Sie bewerten Ihren konkreten Fall und legen daraufhin fest:

  • Den Prüfumfang
  • Das Prüfintervall
  • Die Qualifikation der prüfenden Person (intern oder extern)
  • Den Dokumentationsumfang

Dabei können und dürfen Sie von Vorgaben und Empfehlungen aus Technischen Regeln abweichen, sofern Sie auf geeignete andere Weise das gleiche Schutzniveau sicherstellen. Im Fall von besonderen, kritischen Nutzungsbedingungen müssen Sie sogar von den Vorgaben/Empfehlungen abweichen und zur Sicherstellung des gleichen Schutzniveaus das Intervall heruntersetzen.

Prüfintervalle können Sie zum Beispiel in unserer Master-Übersicht »Rechtlich prüfpflichtige Anlagen« dokumentieren. Dort finden Sie bereits die Eintragungen, die aus Rechtsvorschriften wie z.B. Technischen Regeln resultieren.

Letzter Beitrag: Schutzmaßnahmen festlegen
Nächster Beitrag: Wirksamkeit prüfen I

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch als Prozess gesehen werden, in den verschiedene Aspekte einfließen (Input), verarbeitet werden und als Maßnahmen oder Festlegungen wieder herauskommen (Output).

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14.09.2016

Unsere Kundenseite wurde überarbeitet

Unsere Kundenseite wurde überarbeitet
Wir sind stolz auf unsere stabilen Kundenbeziehungen, die sich von mehreren Jahren bis zu zwei Jahrzehnten erstrecken. Um Interessierten einen Eindruck zu vermitteln, wie breit unser Kundenspektrum ist, haben wir auf unserer Kundenseite eine Auswahl an Kunden-Logos zusammengestellt.

Persönliche Referenzen zu diesen und anderen Kunden finden Sie auch in unseren CVs. Fragen Sie uns auch nach anderen als denen in den CVs genannten Ansprechpartnern, um sich über unsere Arbeitsweise und den Nutzen unserer Arbeit austauschen zu können.

Wir sind stolz auf unsere stabilen Kundenbeziehungen, die sich von mehreren Jahren bis zu zwei Jahrzehnten erstrecken. Um Interessierten einen Eindruck zu vermitteln, wie breit unser Kundenspektrum ist, haben wir auf unserer Kundenseite eine Auswahl an Kunden-Logos zusammengestellt.

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09.09.2016

Wir engagieren uns...

Wir engagieren uns...
Nach unserem Selbstverständnis (siehe Wertepyramide) sind wir erfolgreich, weil wir als Teil eines Gemeinschaftssystems und eines Netzwerks handeln und arbeiten. Demnach ist es nur folgerichtig, dass wir uns auch außerhalb unseres eigentlichen Geschäftsbetriebs engagieren.

Dabei ist uns wichtig, dass wir das lokal und in einem Kontext tun, der im Einklang mit unserer Arbeit und unserem Selbstverständnis steht. Deshalb ist es für uns naheliegend, dass wir das Biosphärengebiet Schwäbische Alb, und dort speziell den Verein »Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V.« mit einer Spende unterstützen. Und ›naheliegend‹ ist dabei im wahrsten Sinn des Wortes zu verstehen, denn unser Firmensitz befindet sich innerhalb der Grenzen des Biosphärengebiets.

Wir tragen mit unserer Spende dazu bei, dass der Verein sein satzungsmäßiges Ziel umsetzen kann. Dies ist, die nachhaltige Entwicklung des Biosphärengebiets zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen
  • des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Landschaftspflege,
  • der nachhaltigen Land-, Jagd- und Forstwirtschaft,
  • der Schäferei,
  • des Streuobst- und Weinbaus sowie
  • der nachhaltigen Tourismus-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung,
  • der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie
  • der Kultur und des historisch kulturellen Erbe.
Dies erfolgt durch ökologisch, ökonomisch und sozial sinnvolle Maßnahmen, die zur langfristigen Sicherung dienen von
  • Artenvielfalt und Lebensräumen,
  • historisch kulturellem Erbe sowie
  • dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung der Kulturlandschaft.
Damit soll das Biosphärengebiet zu einem zukunftsträchtigen Lebens-, Arbeits- und Freizeitraum für alle Berufs- und Bevölkerungsgruppen entwickelt werden. [Sinngemäß zitiert aus der Satzung des Vereins].

Nach unserem Selbstverständnis (siehe Wertepyramide) sind wir erfolgreich, weil wir als Teil eines Gemeinschaftssystems und eines Netzwerks handeln und arbeiten. Demnach ist es nur folgerichtig, dass wir uns auch außerhalb unseres eigentlichen Geschäftsbetriebs engagieren.

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31.08.2016

Arbeitsschutzgesetz wurde 20 Jahre alt

Arbeitsschutzgesetz wurde 20 Jahre alt
Am 21. August wurde das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. [...] Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Quelle: DGUV

Man kann also nicht wirklich sagen, dass die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung neu sei :-). Allerdings hat sie für die Wahrnehmung der Unternehmerpflichten über die Jahre eine immer größere Bedeutung bekommen, weil die Vorgaben den Betrieben immer mehr Spielraum lassen, individuelle Lösungen zu finden, um Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.

Wie Gefährdungsbeurteilung 100% rechtssicher auf nur einer (1!) Seite geht, zeigt Ihnen unser Tool ALGEBRA.

Am 21. August wurde das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. [...] Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt.

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22.08.2016

Fahren von Flurförderzeugen

Letztes Jahr ist die TRBS 2111 - Teil 1 über mobile Arbeitsmittel neu gefasst veröffentlicht worden. Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung danach gemacht haben, sollten Sie dem Punkt Ergonomie vorbei gekommen sein.

Passend dazu finden Sie einen Film »Ergonomie und Sicherheit beim Fahren von Flurförderzeugen« bei der Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Die Inhalte des Films sind dort folgendermaßen beschrieben:

»Position von Hüfte und Knie beachten, die Rückenlehne korrekt einstellen - im Zusammenhang mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen fallen diese Anweisungen eher selten. Dabei ist ein richtig eingestellter Fahrersitz unerlässlich für Sicherheit und Gesundheit des Bedienpersonals. Worauf es dabei ankommt, erklärt der neue Präventionsfilm der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)«.


Mediathek für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung; Quelle: BGHW (von youtube.com)

Letztes Jahr ist die TRBS 2111 - Teil 1 über mobile Arbeitsmittel neu gefasst veröffentlicht worden. Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung danach gemacht haben, sollten Sie am dem Punkt Ergonomie vorbei gekommen sein.

» Weitere Informationen zu Fahren von Flurförderzeugen

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