22.11.2016
Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen
Das IHK-Gefahrgutbüro empfiehlt allen Transportunternehmen, bei ihren stichprobenhaften Kontrollen der Fahrzeugführer die orangefarbenen Bescheinigungen auf Fälschungsmerkmale hin zu prüfen:
- Unvollständige oder fragwürdige Ausführung des IHK-Stempels
- Weniger oder mehr als zwei Fußzeilen
- Offensichtliche Unkenntnis des Fahrers