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04.11.2016

Wirksamkeit überprüfen I

Schutzmaßnahmen sind festgelegt. Nun gilt es, deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung umfasst drei Schritte:

  1. Ist die Schutzmaßnahme geeignet, um das Risiko zu reduzieren?
  2. Stellt die getroffene Maßnahme eine neue/zusätzliche Gefährdung dar?
  3. Wird die Schutzmaßnahme in der Praxis verwendet, eingehalten, nicht manipuliert?

zu 1: Risikoreduktion

Der erste Schritt erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Dort wird beurteilt, ob mit der/den ausgewählten Schutzmaßnahme(n) das Risiko geringer ist, als ohne Schutzmaßnahmen.

Dabei gibt es Schutzmaßnahmen, die beeinflussen die Eintrittswahrscheinlichkeit. Solche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel 

  • Zugangsbeschränkungen (Häufigkeit und Dauer),
  • Blue Spots an Staplern (rechtzeitiges Erkennen von Gefahr),
  • Prüfungen (Wahrscheinlichkeit, dass die Gefährdung eintritt).

Schutzmaßnahmen, die das Schadensausmaß beeinflussen, sind

  • Fahrerrückhaltesysteme (tödliche Verletzung > schwere Verletzung)
  • und in der Regel jegliche Form von Persönlicher Schutzausrüstung (schwere Verletzung > weniger schwere oder keine Verletzung)

Die Dokumentation der Risikoreduzierung, also dieser allererste Schritt der Wirksamkeitskontrolle, wird in vielen Gefährdungsbeurteilungen vergessen. Also stellen Sie sicher: Beinhaltet Ihre Gefährdungsbeurteilung eine Beurteilung des Risikos vor und nach Schutzmaßnahmen? Wie das aussehen kann, sehen Sie zum Beispiel in ALGEBRA.

Achtung Falle:
Viele setzen am Ende der Gefährdungsbeurteilung alles »auf Grün«, mit der Begründung, mehr Schutzmaßnahmen gehen nicht. Dennoch ist das Risiko unter Umständen alles andere als »im grünen Bereich«. Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadensausmaß wurden durch Schutzmaßnahmen vielleicht maximal reduziert, die Gefährdung ist deswegen aber noch nicht verschwunden.



Beispiel:
Ihre Stapler sind mit Fahrerrückhaltesystemen ausgestattet, haben Bluepots beim Rückwärtsfahren und die Geschwindigkeit wird im Hallenbereich automatisch über Transponder gedrosselt.

Ihre Staplerfahrer haben alle einen Führerschein, sind für die Tätigkeit und das jeweilige Flurförderzeug beauftragt, werden regelmäßig unterwiesen, sogar mit Übungen. Auch die anderen Mitarbeiter und Besucher, die sich in Gefahrenbereichen aufhalten, sind unterwiesen. Staplerfahrer gehen regelmäßig zur Eignungsuntersuchung. Ihre Stapler lassen Sie regelmäßig prüfen und instand setzen.

Dennoch können Sie nicht ausschließen, dass es beim Verkehr mit Staplern zu schweren bis tödlichen Unfällen kommen kann.

Also: Erkennen Sie an, dass und gegebenenfalls wo Sie (signifikante) Restrisiken haben und nehmen Sie diese Gefährdungen zum Anlass, in Unterweisungen darauf besonders einzugehen.

Im nächsten Beitrag gehen wir ein auf Nr. 2 und 3.

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