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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
17.07.2015

Ausblick: Änderungen an ASR

Ausblick: Änderungen an ASR

In seiner Sitzung vom Juni 2015 hat der ASTA folgende Ergebnisse erzielt:
Beschluss:

  • zur Überarbeitung/Aktualisierung der bestehenden ASR A2.3 »Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan«.
  • über kleinere redaktionelle Änderungen zur ASR A1.5/1,2 »Fußböden«.



Arbeitsstand:

  • Erarbeitet werden gegenwärtig die Arbeitsstättenregeln ASR V3 »Gefährdungsbeurteilung« und ASR A3.7 »Lärm«.
  • Aktualisiert wird derzeit die bereits bekannt gemachte ASR A3.4/3 »Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme«.
  • Ergänzt wird derzeit die ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände« durch Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung.
  • Zur ASR V3a.2 »Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten« werden weitere Anhänge erarbeitet, z. B. für die ASR A1.2 »Raumabmessungen und Bewegungsflächen«, ASR A1.8 »Verkehrswege« und ASR A4.3 »Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe«.

In seiner Sitzung vom Juni 2015 hat der ASTA Beschlüsse für neue ASR bzw. Änderungen beschlossen sowie den Arbeitsstand zu verschiedenen ASR bekannt gegeben.

» Weitere Informationen zu Ausblick: Änderungen an ASR

10.07.2015

Anwendbarkeit der TRBS und TRGS

Anwendbarkeit der TRBS und TRGS
Aufgrund der zum 1.6.2015 neuen BetrSichV und der geänderten GefStoffV kommt die Frage auf, wie mit den bestehenden TRGS oder TRBS zu verfahren ist. Dazu gibt es nun Bekanntmachung des BMAS.

Danach haben die Ausschüsse für Betriebssicherheit bzw. Gefahrstoffe (ABS bzw. AGS) die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen Technischen Regeln - gegebenenfalls nach redaktioneller Anpassung - auch nach den neuen Verordnungen weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Das BMAS sagt zur Übergangszeit:

»Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnungen herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu den neuen Verordnungen stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.«

» Bekanntmachung des BMAS

Aufgrund der zum 1.6.2015 neuen BetrSichV und der geänderten GefStoffV kommt die Frage auf, wie mit den bestehenden TRBS oder TRGS zu verfahren ist. Dazu gibt es eine Bekanntmachung des BMAS.

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23.06.2015

Neue DGUV Informationen

Neue DGUV Informationen
Auf folgende neue bzw. neu gefassten DGUV Informationen möchten wir Sie aufmerksam machen:

DGUV Information 204-010
Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe

Die DGUV Information fasst alles Wissenswerte über Defibrillatoren zusammen, zum Beispiel zu Wirkungsweisen, Aufbewahrungsort, Betriebsanweisung, »Gerätewart«, Unterweisung der Mitarbeiter bzw. der Ersthelfer. Am besten Sie überprüfen anhand der DGUV Information, ob Sie alle Aspekte bei Ihnen im Betrieb ausreichend berücksichtigt haben.



DGUV Information 215-111
Barrierefreie Arbeitsgestaltung (Teil 1)

Die DGUV Information soll für die Verantwortlichen eine Hilfestellung bei der Realisierung der barrierefreien Gestaltung bieten. Der Teil 1 des Leitfadens stellt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen, die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit und Aspekte der Umsetzung dar. Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sowie die Rettung von Menschen mit Behinderung in einem Notfall (Alarmierung, Evakuierung).


DGUV Information 250-001
Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

Wenn Sie Personen beschäftigen, die unter Epilepsie leiden, so müssen Sie deren körperliche Einschränkung bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Diese DGUV Information gibt Ihnen wichtige Hintergrundinformationen zur Epilepsie und ihren Ausprägungen selbst, sowie Handlungsempfehlungen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen und bei bestimmten Tätigkeiten, der Beurteilung der Berufseignung sowie zu Haftungsfragen.


Und außerdem:
Merkblatt
der BG RCI über Lasthandhabung

Konkret geht es in diesem Merkblatt um Transport von Hand, also Heben, Tragen, Schieben, Ziehen. Im Merkblatt wird nicht nur auf übliche Gefährdungen, technische Hilfsmittel oder PSA eingegangen, es werden auch die Aspekte der psychischen Faktoren angesprochen. Im Merkblatt werden auch die Leitmerkmalmethoden der BAuA vorgestellt, die nach der neuen AMR 13.2 bei der Beurteilung herangezogen werden sollen, ob eine »wesentlich erhöhte Belastung« vorliegt, und folglich eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss.

Es sind einige neue bzw. neu gefasste DGUV Informationen veröffentlicht worden, unter anderem über Defibrillatoren, über barrierefreie Arbeitsgestaltung und über Epilepsie.

» Weitere Informationen zu Neue DGUV Informationen

21.05.2015

Broschüre »Alkohol und Arbeit«

Broschüre »Alkohol und Arbeit«
Die BG ETEM hat die Broschüre »Alkohol und Arbeit« neu aufgelegt. Es geht um Alkoholkonsum am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr.

Darin werden Themen angesprochen, wie die Verpflichtungen des Arbeitgebers und versicherungsrechtliche Folgen. Sie finden darin auch einen 5-Stufenplan für die Gesprächsführung mit einem entsprechend verhaltensauffälligen Mitarbeiter. Ein ganzes Kapitel ist der Suchtprävention im Betrieb gewidmet.

Dass das Thema nicht zu vernachlässigen ist, zeigen die Zahlen. Die DGUV sagt, dass 15 bis 30 Prozent aller Arbeitsunfälle sich unter Alkoholeinfluss ereignen.

» Broschüre »Alkohol und Arbeit« bei der BG ETEM herunterladen.

Die BG ETEM hat die Broschüre »Alkohol und Arbeit« neu aufgelegt. Es geht um Alkoholkonsum am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr.

» Weitere Informationen zu Broschüre »Alkohol und Arbeit«

24.04.2015

Maschinensicherheit - wesentliche Veränderung

Maschinensicherheit - wesentliche Veränderung
Wenn Sie an Ihrem Maschinenpark Änderungen vornehmen, gilt es zu prüfen, ob dadurch die CE-Konformität der Anlage beeinträchtigt wird oder nicht. Maßgeblich dafür ist, ob es sich bei der Änderung um eine sogenannte »wesentliche Veränderung« handelt. Falls ja, müssen Sie die CE-Konformität der Anlage nach dem Umbau feststellen und erklären.

Das BMAS hat am 9.4.2015 ein Interpretationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« veröffentlicht, das Kriterien für die Wesentlichkeit einer Veränderung definiert und in einem Flussdiagramm darstellt. Es handelt sich um eine überarbeitete, an das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die neuesten Erkenntnisse der Risikobeurteilung angepasste Fassung des Interpretationspapiers des BMA und der Länder von 2000.

» Interpretationspapier vom BMAS herunterladen.

Das BMAS hat ein Interpretationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« veröffentlicht, das Kriterien für die Wesentlichkeit einer Veränderung definiert und in einem Flussdiagramm darstellt.

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27.03.2015

Neue BetrSichV - auf ein Wort

Neue BetrSichV - auf ein Wort
In unserem Beitrag vom 11.2.2015 und im Infobrief Februar 2015 haben wir mit entsprechendem Nachdruck auf die geänderte BetrSichV hingewiesen.

Offenbar führt diese geänderte BetrSichV jedoch bei manchen zu erheblichen Unsicherheiten und - unseres Erachtens - auch zu Missverständnissen. Deshalb hier ein paar erklärende Worte dazu:

Es ist wahr, dass viele Aspekte, insbesondere Art und Inhalt der Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung neu formuliert sind. Allein dadurch, dass der § 3 der neuen Verordnung gegenüber der noch geltenden Version inhaltlich und vom Umfang her aufgerüstet wurde, kann man ableiten, dass der Gefährdungsbeurteilung ein sehr viel höherer Stellenwert eingeräumt wird, als bislang.

Viele leiten daraus allerdings ab, dass sie jetzt eine »neue« Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, oder womöglich sogar eine zusätzlich zu ihrer bestehenden.

Das ist nicht der Fall, jedenfalls nicht für die Kunden, die Ihre Gefährdungsbeurteilung mit ALGEBRA oder kundenspezifischen Anpassungen der ALGEBRA durchgeführt haben, da Sie dort von jeher die Möglichkeit hatten und haben, die am Arbeitsplatz vorhandenen bzw. für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel mit zu bewerten. Und vermutlich haben Sie das auch getan.

Beispiel: Gefährdung durch bewegte Arbeitsmittel, Bewertung der elektrischen, thermischen Gefahren oder Gefährdung durch Strahlen oder Lärm. Wodurch sonst, als durch die verwendeten Arbeitsmittel, sollen diese Gefahren herrühren?

Die Vorgehensweise, die Arbeitsmittel zusammen mit dem Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeit zu bewerten (wie das in ALGEBRA vorgesehen ist), wird durch die BetrSichV gestützt, die verlangt, dass die Arbeitsumgebung dabei berücksichtigt wird.

Also:
Vertrauen Sie auf Bestehendes, insbesondere, wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung bereits jetzt mit Sorgfalt durchgeführt haben.

Aber:
Überprüfen Sie kritisch, ob Sie bei der bestehenden Betrachtung die Aspekte, die zwar nicht neu sind, aber in der BetrSichV neu und explizit formuliert wurden, ausreichend berücksichtigt haben, und nehmen Sie die entsprechenden Ergänzungen in ALGEBRA vor.

Übrigens:
Auch die individuelle Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel auf Basis der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung von Anforderungen an die befähigte Person (also den Prüfer) ist NICHT neu, sondern nur an prominenterer Stelle und expliziter direkt in der Verordnung beschrieben. Sie können dies in der Master-Übersicht »Rechtlich prüfpflichtige Anlagen« dokumentieren. Gegebenenfalls fügen Sie eine weitere Spalte ein.

Fazit:
Sehen Sie die Neufassung der BetrSichV als Qualitätscheck für Ihre bisherige Arbeit.

In unserem Beitrag vom 11.2.2015 und im Infobrief Februar 2015 haben wir mit entsprechendem Nachdruck auf die geänderte BetrSichV hingewiesen. Offenbar führt diese geänderte BetrSichV jedoch bei manchen zu erheblichen Unsicherheiten und - unseres Erachtens - auch zu Missverständnissen. Deshalb hier ein paar erklärende Worte dazu.

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06.03.2015

Checkliste Unfallursachen

Checkliste Unfallursachen
Je besser die Analyse und Auswertung von Unfällen ist, je besser können die Präventionsmaßnahmen sein. Was allerdings »gut« ist, kann natürlich nicht allgemeingültig definiert werden. Klar ist nur, dass die Analyse und Auswertung entsprechend umfassend sein und der betroffene Mitarbeiter eingebunden werden soll.

Wenn Sie Ihr bestehendes System überprüfen oder anpassen wollen, so können Sie als Ideenpool die Checkliste zur Analyse und Prävention verhaltensbedingter Unfälle von der BG ETEM verwenden.

» Checkliste von der BG ETEM herunterladen.

Unfalluntersuchungen zeigen, dass das Ereignis, aus dem ein Unfall resultiert, in den meisten Fällen eine Kombination aus verschiedenen Ursachen ist. Es gilt, diese Ursachenkette sichtbar zu machen, um gezielte Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen. Quelle: BG ETEM

» Weitere Informationen zu Checkliste Unfallursachen

11.02.2015

Neufassung der BetrSichV veröffentlicht

Neufassung der BetrSichV veröffentlicht
Am 6.2.2015 wurde die Neufassung der BetrSichV vom 3.2.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie wird am 1.6.2015 in Kraft treten. Gleichzeitig wird die momentan gültige Fassung der BetrSichV außer Kraft treten.

Die neue Verordnung ist gegenüber der noch gültigen Version gründlich umgestaltet, sodass Sie sich intensiv mit den neuen Inhalten auseinander setzten sollten. Insbesondere sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung präzisiert sowie Neuerungen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln eingeführt worden. Die Beurteilung der Explosionsgefährdung (»Explosionsschutzdokument«) ist nun Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe und deshalb in die GefStoffV »umgezogen«.

Eine ausführliche Beschreibung der Betreiberpflichten zur neuen BetrSichV und der geänderten GefStoffV finden Sie ab dem 27.2.2015 im Risolva Infobrief.

Vom Bundesgesetzblatt als PDF herunterladen:
» Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen


Am 6.2.2015 wurde die Neufassung der BetrSichV vom 3.2.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie wird am 1.6.2015 in Kraft treten.

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12.01.2015

Unterweisungskalender 2015

Unterweisungskalender 2015
In vielen Rechtsvorschriften steht geschrieben, dass Mitarbeiter regelmäßig, mindestens jedoch jährlich in der einen oder anderen Thematik unterwiesen werden müssen. Viele Unternehmen nehmen dieses »jährlich« so wörtlich, dass Sie die Mitarbeiter tatsächlich auch nur einmal im Jahr zur Unterweisung bitten.

Dabei meinen die Rechtsvorschriften, dass die Unterweisung zu jedem spezifischen Inhalt einmal jährlich zu erfolgen hat. Wenn Sie nämlich alles, was Sie jährlich den Mitarbeiter nahe bringen sollen, tatsächlich an nur einem Termin im Jahr abhandeln, dann brauchen Sie dafür vermutlich einen ganzen Tag und die Mitarbeiter werden Ihnen nicht mehr aufmerksam folgen können.

Besser ist es deshalb, mehrmals im Jahr Unterweisungen einzuplanen und an den verschiedenen Unterweisungsterminen über das Jahr verteilt, alle Themen zur Sprache zu bringen.

Das hat mehrere Vorteile:
1. Die Mitarbeiter sind bei jeder Unterweisungseinheit aufmerksamer
2. Das Thema Sicherheit wird kontinuierlich hoch gehalten und ist nicht nur eine Ausnahme einmal pro Jahr

Wir kennen Firmen, die praktizieren Unterweisungskurzgespräche jeden Tag 5 Minuten - und das überaus erfolgreich.

Die BG RCI geht nicht ganz so weit. Sie hat einen Unterweisungskalender für 2015 herausgebracht, in dem Wochenthemen ausgeführt sind. Sicherlich sind die Themen nicht zu 100 % auf jedes Unternehmen übertragbar. Aber 80 % davon können Sie sicherlich problemlos als Ideenpool verwenden.

» Unterweisungskalender 2015 von der BG RCI herunterladen.

In vielen Rechtsvorschriften steht geschrieben, dass Mitarbeiter regelmäßig, mindestens jedoch jährlich in der einen oder anderen Thematik unterwiesen werden müssen.

» Weitere Informationen zu Unterweisungskalender 2015

05.12.2014

Änderung der ArbStättV

Änderung der ArbStättV

Das BMAS hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ArbStättV veröffentlicht. Mit der Änderungsverordnung wird in einem Aufwasch auch noch die OStrV geändert, und zwar hinsichtlich des Verfahrens zum Nachweis der Sachkunde von Laserschutzbeauftragten.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.


Im Wesentlichen gibt es folgende Änderungen:

  • Mit der Änderungsverordnung (Artikel 1) wird die ArbStättV insbesondere hinsichtlich Struktur und Inhalt an die Regelungssystematik der anderen Arbeitsschutzverordnungen angepasst.
  • Im Zuge der Rechtsbereinigung wird die Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV integriert, dabei die EU-Bildschirmarbeits-Richtlinie umgesetzt und die Bildschirmarbeitsverordnung wir in dem Zuge aufgehoben.
  • Es wird neue Vorgaben zu psychischen Belastungen bei der Arbeit aufgrund der räumlichen Bedingungen in Arbeitsstätten geben, zum Beispiel Computerarbeitsplätze, Lärm, Beleuchtung, Bewegungsflächen und Gestaltung des Arbeitsraumes, Sichtverbindung nach außen etc.
  • Telearbeitsplätze werden in die ArbStättV wieder mit aufgenommen.
  • Das Einrichten und Betreiben von Baustellen stellt einen Unfallschwerpunkt dar, weshalb die neue ArbStättV dem besonders Rechnung trägt.

Auf der Internetseite des BMAS finden Sie die Änderungsverordnung, die Begründung zur Änderungsverordnung, und den Entwurf der ArbStättV im Fließtext.

» Dokumente von der Internetseite des BMAS herunterladen.

Das BMAS hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ArbStättV veröffentlicht.
Mit der Änderungsverordnung wird in einem Aufwasch auch noch die OStrV geändert, und zwar hinsichtlich des Verfahrens zum Nachweis der Sachkunde von Laserschutzbeauftragten.

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20.11.2014

Napo hat Stress

Napo hat Stress
Napo, die kleine sympathische Figur der internationalen Arbeitssicherheitsorganisationen (in Deutschland: DGUV), erlebt wieder neue Abenteuer: Schauen Sie sich an, was Napo in »Stress lass nach!« passiert und nutzen Sie die Filmsequenzen gegebenenfalls zu Unterweisungszwecken.


Aus dem Inhalt:
1. Schneller, höher, stärker!
2. Gut geplant ist halb gestresst!
3. Allzeit verfügbar
4. Alles bleibt anders
5. Wer zuerst kommt…
6. Einmal hü, einmal hott
7. Immer nur lächeln…
8. Und wer denkt an mich?

» Napo-Film »Stress lass nach!« herunterladen

Napo, die kleine sympathische Figur der internationalen Arbeitssicherheitsorganisationen (in Deutschland: DGUV), erlebt wieder neue Abenteuer.

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14.10.2014

Rücken-App der BG RCI

Rücken-App der BG RCI
Die BG RCI-Rückenapp informiert über ergonomische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren aus dem beruflichen Alltag, die wesentlichen Einfluss auf Muskel- und Skeletterkrankungen haben können.

Unter dem Thema »Ergonomie« werden alle möglichen Aspekte beleuchtet, unter anderem schwere körperliche Arbeit, erschwerte Handhabung von Arbeitsmitteln, Informationsaufnahme, Wahrnehmungsumfang etc. Neben einer Auflistung von möglichen Schutzmaßnahmen bzw. Gestaltungsmaßnahmen finden sich zu den Unterpunkten auch Checklisten (z.B. zur Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze oder des Klimas am Arbeitsplatz) sowieTests (z.B. ein Reaktionstest).

Sie finden darin ferner Beispiele aus der Praxis - aber weil die App von der BG RCI ist, sind diese allerdings nur aus einschlägigen Branchen.

Die App gibt's in den App-Stores unter dem Stichwort BG RCI.

Die BG RCI-Rückenapp informiert über ergonomische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren aus dem beruflichen Alltag, die wesentlichen Einfluss auf Muskel- und Skeletterkrankungen haben können.

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