20.04.2016
Referentenentwurf zum EMVG
Das derzeit geltende EMVG wird durch die Neufassung neu strukturiert und an die bereits umgesetzten EU-Richtlinien im Bereich der Marktüberwachung und Produktsicherheit angeglichen. Vor allem soll es aber die Vorgaben der Richtlinie 2014/30/EU (weitgehend inhaltsgleich) in nationales Recht umsetzen. Quelle: DIHK
» Weiterführende Informationen beim BMWi
» Referentenentwurf des EMVG
Weitere News aus dieser Kategorie
Junge Beschäftigte von Anfang an sensibilisieren
Teil 4: Mehrwert statt Pflichtübung – wie AMV Wirkung entfalten kann
BAuA Fokus: Wenn die IT zum Risiko im Arbeitsschutz wird
Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen
Persönliche Schutzausrüstungen: Nur sauber ist sicher