20.04.2016
    Referentenentwurf zum EMVG
            Das derzeit geltende EMVG wird durch die Neufassung neu strukturiert und an die bereits umgesetzten EU-Richtlinien im Bereich der Marktüberwachung und Produktsicherheit angeglichen. Vor allem soll es aber die Vorgaben der Richtlinie 2014/30/EU (weitgehend inhaltsgleich) in nationales Recht umsetzen. Quelle: DIHK
» Weiterführende Informationen beim BMWi
» Referentenentwurf des EMVG
Weitere News aus dieser Kategorie
                              Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.
                                        Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen
                                        Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland
                                        Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
                                        Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen