20.04.2016
Referentenentwurf zum EMVG
Das derzeit geltende EMVG wird durch die Neufassung neu strukturiert und an die bereits umgesetzten EU-Richtlinien im Bereich der Marktüberwachung und Produktsicherheit angeglichen. Vor allem soll es aber die Vorgaben der Richtlinie 2014/30/EU (weitgehend inhaltsgleich) in nationales Recht umsetzen. Quelle: DIHK
» Weiterführende Informationen beim BMWi
» Referentenentwurf des EMVG
Weitere News aus dieser Kategorie
Teil 3: Wer macht was? Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen
Persönliche Schutzausrüstungen: Nur sauber ist sicher
Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.
Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen
Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland