Lösungen auf den Punkt gebracht
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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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Neues ElektroG ab 15.8.2018 - Registrierung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ab 1. Mai möglich

Nun müssen sich auch Hersteller von bislang noch nicht betroffenen Geräten registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen, beispielsweise Hersteller von Bekleidung und Möbeln mit elektrischen Funktionen. Ein weiteres Beispiel von Produkten, die bislang noch nicht erfasst waren, sind etwa Schuhe mit dauerhaft und fest eingebauter elektronischer Dämpfung oder mit Leuchtmitteln.
Nicht betroffen sind nur explizit im Gesetz genannte Ausnahmen, z. B. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum. Ab 1. Mai 2018 können Hersteller, die zukünftig neu unter die Vorschriften des ElektroG fallen, Registrierungsanträge bei der zuständigen »stiftung elektro-altgeräte register« (stiftung ear) stellen.
Auch für bereits registrierte Hersteller werden Umstellungen notwendig. Jede bereits erteilte Registrierung mit einer Geräteart wird durch die stiftung ear automatisch in eine festgelegte Nachfolgegeräteart überführt.
Registrierte Hersteller müssen aber überprüfen, ob trotz automatischer Überführung die Registrierung weiterer Gerätearten notwendig wird. Dafür ist eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der zuständigen stiftung ear.
Das Umweltbundesamt (UBA) wird auch die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen. Bereits in der Vergangenheit wurden durch einen effektiven Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen sogenannte Trittbrettfahrer viele Hersteller dazu angehalten, ihren Herstellerpflichten nach dem ElektroG nachzukommen. Dies zeigt auch die stetig gestiegene Anzahl registrierter Hersteller bei der stiftung ear. Auch in Zukunft wird das UBA bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmen in Deutschland einleiten. Neben der Möglichkeit, Anzeige wegen einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung beim UBA zu erstatten, können Hersteller nicht registrierte Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Quelle: Pressemitteilung UBA
Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom ElektroG umfasst. Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. Das bringt eine Registrierungspflicht für Hersteller bisher nicht erfasster Produkten mit sich, aber auch gewisse Pflichten für bereits registrierte Hersteller.
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Der Risolva Infobrief Mai 2018 steht zum Download bereit.

Die TRBS 1111 enthält keine neuen Pflichten, konkretisiert aber die oft allgemein gehaltenen Pflichten aus der BetrSichV. Die Neufassung ist damit wesentlich ausführlicher als die Vorgängerversion.
Die Anforderungen der Neufassung der ASR 2.2 sind nicht so unterschiedlich von der Vorgängerversion. Dennoch mag es sinnvoll sein, sich die ASR vorzunehmen, um nochmals systematisch zu überprüfen, ob die Anforderungen umgesetzt sind.
Gänzlich neu ist die ASR A3.7 »Lärm«. Hier geht es jedoch nicht um Lärmbereiche, sondern um die Bereiche, bei denen der Schallpegel UNTER 80 dB(A) liegt. Die ASR adressiert vor allem die Problematik von extra-auralem Lärm, also physiologische, psychische und soziale Wirkungen von Schall auf den Menschen, die nicht das Gehör betreffen, sondern sich vielmehr in Stress äußern
Der Ausblick geht diesmal auf den Verordnungsentwurf über mittlere Feuerungsanlagen.
Der Risolva Infobrief Mai 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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So werden Unterweisungen wirksam

Der Artikel adressiert u.a.
- die Gefährdungsbeurteilung als Basis für die Unterweisungen,
- unter welchen Voraussetzungen eLearning-Tools möglich sind,
- wie die arbeitsmedizinische Beratung zu integrieren ist,
- dass die Vorbildung der Mitarbeiter unbedingt berücksichtigt werden muss (in beide Richtungen) und
- dass die Inhalte unbedingt arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifisch sein müssen.
Unterweisungen als probates Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes klären die Beschäftigten über die betrieblichen Gefahren und die Verhaltensweisen zu deren Abwendung auf. Die Vorgesetzten sollen diese Inhalte erwachsenengerecht und interessant vermitteln, die Form und Methode der Unterweisung bleibt ihnen überlassen.
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Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm

»Gehörschädigender Lärm beginnt ab einem Pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.«, sagt Dr. Florian Schelle, Lärmexperte im IFA. Die sogenannten Lärm-Apps seien allerdings nicht geeignet zu bestimmen, ob laute Geräusche - egal wo - tatsächlich über oder unterhalb dieser gesundheitsgefährdenden Grenze liegen.
Der Grund hierfür ist einfach: Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion kann sich zudem mit jedem Handyupdate ändern.
Schelle: »Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab.« Quelle: IFA
Anmerkung Risolva:
Gemäß der LRLV Lärm dürfen für die Festlegung von Lärmbereichen (oder dem Ausschluss) ohnehin nur Messungen herangezogen werden, die die Anforderungen nach der TRLV Lärm - Teil 2 erfüllen.
Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April 2018. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.
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PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft

Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.
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Der Risolva Infobrief April 2018 steht zum Download bereit.

Aber nicht nur Rechtsänderungen oder Neuerungen können Handlungsbedarf nach sich ziehen. Mitunter kann das auch beim Wegfall von Rechtsvorschriften passieren. Aktuell wurden nämlich diverse DGUV-Publikationen (vor allem DGUV Informationen) zurückgezogen. Falls Sie also in Ihren Dokumenten (Management-Dokumentation, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüfprotokollen,...) auf solche DGUV Informationen verwiesen haben, sollten Sie diese nun korrigieren - und am besten auch gleich einen inhaltlichen Abgleich machen. Siehe dazu den Beitrag im Kapitel »Hintergrundinformationen«.
Der Risolva Infobrief April 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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Neue Erkenntnisse beim Löschen mit CO2-Feuerlöschern

Die Ergebnisse und abgeleiteten Schutzmaßnahmen wurden in einer Stellungnahme des Sachgebietes zusammengefasst.
Vielleicht möchten Sie diese Stellungnahme nutzen, um Ihre Mitarbeiter in der nächsten Unterweisung entsprechend zu informieren und instruieren.
Das Sachgebiet »Betrieblicher Brandschutz« der DGUV hat festgestellt, dass der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein kann.
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Bußgeldkatalog BetrSichV

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.
Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.
Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62
Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!
Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.
» Weitere Informationen zu Bußgeldkatalog BetrSichV
Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die wiederkehrende Prüfung umfasst:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die [spezifischen, technischen] Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden, oder ob das [alternative] Instandhaltungskonzept geeignet ist und angewendet wird,
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
5. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 muss darüber hinaus geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind.
Mit Ausnahme des Punkts 5 darf die Prüfung eine befähigte Person durchführen, die die Anforderung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 erfüllt.
Sie brauchen Unterstützung? Wir können Ihnen behilflich sein.
Ihr Ansprechpartner: Dieter Hubich, Fachkraft für Explosionsschutz, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail)
Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist.
» Weitere Informationen zu Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen

Das Tool dient einer ersten oberflächlichen und unverbindlichen Analyse der in EU-Konformitätserklärungen aufgeführten harmonisierten Normen. Die Auflistung veralteter Normen stellt insbesondere bei Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes häufig einen Indikator für weitergehende Unzulänglichkeiten im Bereich Produktsicherheit und CE-Konformitätsbewertung dar. Zudem nutzen verschiedene Marktüberwachungsbehörden derartige Indikatoren im Rahmen ihrer Aktivitäten, so dass eine proaktive Kontrolle durch Unternehmen sinnvoll ist.
Mit Hilfe des Tools erhalten insbesondere auch Anwender ohne tiefergehende Kenntnis der Materie die Möglichkeit, vereinfachte Kontrollmechanismen zu etablieren oder mit geringem Zeitaufwand weitergehenden Handlungsbedarf zu identifizieren.
Das Tool ist in erster Linie für folgende Szenarien vorgesehen:
Systematische Überprüfung von auf CE-Konformitätserklärungen angegebenen Normen durch Quasi-Hersteller und Importeure.
Ergänzende Hilfestellu ng für Plausibilitätsprüfungen bzgl. harmonisierter Normen durch Hersteller.Quelle: DIHK (gekürzt)
Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich jede CE-Konformitätserklärung vor, und prüfen Sie sie, zum Beispiel mithilfe dieses Tools, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der auf der Konformitätserklärung angegebenen Normen. Sollten Sie Indizien haben, dass die CE Konformitätserklärung nicht in Ordnung ist, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen.
Wenn Sie Unterstützung rund um das Thema »CE-Konformität« brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus ist Dieter Hubich, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail).
Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Quelle: DIHK
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Der Risolva Infobrief März 2018 steht zum Download bereit.

- Änderung der Emissionshandelsrichtlinie im Hinblick auf die Zeit nach 2020.
- Neufassung der TRGS 1201 - Teil 3 hinsichtlich Instandsetzung im Zusammenhang mit Ex-Schutz - siehe dazu auch Teil 2 des Infobriefs.
- Neue ISO 45001
Der Risolva Infobrief März 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
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Tastaturen sind Bakterienschleudern

Anmerkungen Risolva:
1. Den Artikel finden Sie auf der letzten Seite.
2. Und da sagt noch einer, Otto-Normal-Büromensch hätte nichts mit der BioStoffV zu tun… :-)
Manche Tastatur ist fünf Mal höher bakteriell belastet als der Sitz einer öffentlichen Toilette. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in ihrer Versichertenzeitung »impuls« Hygienetipps zusammengestellt.
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