Lösungen auf den Punkt gebracht
News
Textbeiträge von Andrea Wieland.
Ich freue mich über Anregungen oder Kommentare:
Rufen Sie mich an unter +49 7123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Arbeitsstätten-Quiz

Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.
Aus dem Teaser:
»Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie regeln, worauf Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu achten haben. Braucht jeder Arbeitsraum ein Fenster, wer sorgt für die Hygiene von Arbeitsstätten und dürfen Mitarbeiter private Gegenstände im Betrieb nutzen? Wie gut kennen Sie sich aus?«
Quelle: www.arbeitssicherheit.de
Der Anbieter hat auch Folgendes im Programm:
Das Portal www.arbeitssicherheit.de hat ein Arbeitsstättenquiz entwickelt:
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.
» Weitere Informationen zu Arbeitsstätten-Quiz
Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern

Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?
Die BAuA ist diesen Fragen innerhalb des Forschungsprojekts »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking in informationsintensiven Berufen« nachgegangen. Es wurde gemeinsam mit Wissenschaftlern des Instituts für Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig durchgeführt.
Die Veröffentlichung »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern« beruht auf diesen Untersuchungen. Sie richtet sich an alle, die häufig mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking zu tun haben, und gibt Tipps zum Umgang damit. Zudem hilft die Broschüre, Ursachen von Störungen aufzuspüren und zu verhindern. Denn ein Ergebnis sei bereits vorweggenommen: Für Motivation und Leistungsfähigkeit ist ungestörtes Arbeiten am besten. Quelle: BAuA
Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?
» Weitere Informationen zu Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern
Antragsunterlagen nach BImSchG - Wir verwenden die neuen Formblätter in BW als Worddatei

Seit Mai gibt es in Baden-Württemberg neue Formblätter für Anträge nach BImSchG. Auf der Seite der Gewerbeaufsicht können diese als pdf-Formulare heruntergeladen werden. Diese erfüllen zwar ihren Zweck, doch die Bearbeitung ist unkomfortabel. Deshalb verwenden wir für die Antragsunterlagen, die wir für unsere Kunden erstellen, eine selbst angefertigte Word-Version.
Bei uns finden Sie auch:
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Vorgehen bei der Erstellung eines Antrags«
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Erforderliche Informationen und Daten«
Wenn Sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen tatkräftige Unterstützung gebrauchen können, so freut sich über Ihren Anruf:
Anja Blum
+49 7123 30780 - 21
anja.blum@risolva.de
Seit Mai gibt es in Baden-Württemberg neue Formblätter für Anträge nach BImSchG. Auf der Seite der Gewerbeaufsicht können diese als pdf-Formulare heruntergeladen werden. Diese erfüllen zwar ihren Zweck, doch die Bearbeitung ist unkomfortabel. Deshalb verwenden wir für die Antragsunterlagen, die wir für unsere Kunden erstellen, eine selbst angefertigte Word-Version.
» Weitere Informationen zu Antragsunterlagen nach BImSchG - Wir verwenden die neuen Formblätter in BW als Worddatei
Neuer Entwurf TA Luft

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) veröffentlicht. Darin werden zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 einige Änderungen deutlich. Der Entwurf dient nicht einer erneuten Anhörung von Verbänden, sondern wird mit beteiligten Ministerien für eine mögliche Kabinettsbefassung abgestimmt.
Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 sind dem DIHK folgende Änderungen aufgefallen:
- 3.4: Berücksichtigung der möglichen Genehmigungspflicht einer störfallrelevanten Änderung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder § 16a BImSchG
- 4.6.1.1: Höhere Bagatellmassenströme für Schwefeloxide und Stickstoffoxide (15 kg/h) (von 1,4 bzw. 1,6 kg/h im Referentenentwurf jedoch 20 kg/h nach aktueller TA Luft)
- 4.8: Nach einem neuen Anhang 8 müssen Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung durch Stickstoff- oder Schwefeldepositionen geprüft werden. Der Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdepositionen außerhalb der Gebiete wandert unverändert in den Anhang 9.
- 4.8: Präzisiert wird die Definition für Bioaerosole als »im Luftraum befindliche Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze, deren Sporen, Konidien oder Hyphenbruchstücke oder Bakterien, Viren oder Pollen oder deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte anhaften oder die diese beinhalten.«
- 5.2.6: Anforderung an die Dichtheit von Rührwerken, Flanschverbindungen und Absperr- oder Regelorgane (Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen) wurden an vielen Stellen überarbeitet.
- 5.3.3.2: Die »Soll-Bestimmung« einer kontinuierlichen Messung von Emissionen staubförmiger anorganischer Stoffe der Klasse II (bspw. Blei und Nickel) oder schwer abbaubarer, leicht anreicherbarer und hochtoxischer organische Stoffe (u.a. Dioxine, Furane und polychlorierten Biphenyle) wird nun als Prüfauftrag formuliert.
- 5.4: In besonderen Regelungen für bestimmte Anlagenarten wurden verschiedene Änderungen insbesondere bspw. für Holzfeuerungsanlagen, Raffinerien sowie Biogasanlagen vorgenommen.
Der aktuelle Referentenentwurf vom Juli 2018 kann auf der Seite des BMU heruntergeladen werden. Quelle: DIHK
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) veröffentlicht. Darin werden zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 einige Änderungen deutlich. Der Entwurf dient nicht einer erneuten Anhörung von Verbänden, sondern wird mit beteiligten Ministerien für eine mögliche Kabinettsbefassung abgestimmt.
» Weitere Informationen zu Neuer Entwurf TA Luft
Der Risolva Infobrief August 2018 steht zum Download bereit.

Im Infobrief August gibt es nur wenige Änderungen und diese betreffen Ländervorschriften. Im Übrigen war es diesen Monat von der Gesetzgebungsseite aus sehr ruhig.
Im Ausblick finden Sie u.a.
» den Kabinettsentwurf zum TEHG
» einen neuen Entwurf zur TA Luft.
Bei den Hintergrundinformationen möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf den Beitrag zur Verantwortung im Arbeitsschutz lenken. Interessant könnte auch die Information sein, dass das Kabinett einen Steuerrabatt für Elektro-Dienstwagen beschlossen hat.
Der Risolva Infobrief August 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
» Weitere Informationen zu Der Risolva Infobrief August 2018 steht zum Download bereit.
Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür

Sieben Prozent der Unfälle, an denen PKWs und Fahrräder beteiligt waren, werden durch unaufmerksam geöffnete Autotüren verursacht, fanden die Unfallforschung der Versicherer in einer Studie heraus. Jeder Fünfte dieser Unfälle führt zu schweren Verletzungen. Allein in Berlin starben im vergangen Jahr zwei Radfahrer bei diesen »Dooring-Unfällen«. Auch 2018 kam es bereits zu einem tödlichen Unfall.
Die Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, an der sich die Unfallkasse Berlin beteiligt, möchte genau diese Unfälle vermeiden.
Besonders wirkungsvoll ist dabei der so genannte Holländische Griff: Die Fahrertür wird mit der rechten Hand geöffnet. Dabei dreht der Oberkörper nach links und der Blick geht automatisch nach hinten. Herannahende Radfahrer werden so rechtzeitig gesehen.
Ein Aufkleber fürs Fahrzeuginnere soll Autofahrende an den Handgriff erinnern, der Leben retten kann. Er wird stadtweit verteilt. Versicherte Betriebe können den Aufkleber bei der Unfallkasse Berlin bestellen. Quelle: Unfallkasse Berlin
Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.
» Weitere Informationen zu Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür
Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Aus dem Vorwort des Leitfadens:
»Die Anwendung der TRGS 910 und des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes ist für die betriebliche Praxis vielfach neu. Diese Neufassung der LASI - Veröffentlichung LV 55 soll deshalb den staatlichen Arbeitsschutzbehörden als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufsichts- und Beratungstätigkeit an Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dienen. Insbesondere soll sie helfen zu überprüfen, ob die Anforderungen des Maßnahmenkonzeptes durch den Arbeitgeber umgesetzt wurden. Auch werden seitens der betrieblichen Praxis verstärkt Fragen aufgeworfen werden – Fragen, die auch und insbesondere an die Aufsichtsbeamtinnen und beamten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gerichtet werden. Hierfür soll diese LASI - Veröffentlichung eine kompakte und praxisgerechte Unterstützung sein.«
Und was für Aufsichtspersonen ein Leitfaden ist, kann für Unternehmen mindestens ebenso gut herangezogen werden. Außerdem wissen Sie dann gleich, worauf die Aufsichtspersonen achten und können sich entsprechend vorbereiten.
Der LASI hat im Juni 2018 den Leitfaden LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen« neu veröffentlicht. Obwohl sich dieser an Aufsichtspersonen richtet, können Unternehmen ihn als Checkliste für ihr Vorgehen verwenden.
» Weitere Informationen zu Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«
LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt

Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung« (M 34) erarbeitet.
Im weiteren Verfahren wird es nach der Anhörung einen 2. Entwurf der Ad-hoc-AG geben. Damit wird sich wieder der LAGA-Abfallrechtsausschuss (ARA) damit befassen und anschließend die LAGA-Vollversammlung. Abschließend wird der Entwurf der Amtschefkonferenz mit der Empfehlung der Veröffentlichung zugeleitet und den Ländern für den Vollzug an die Hand gegeben (Ende 2018/Anfang 2019).
Die aktualisierte M 34 wird Vollzugshinweise zu folgenden Pflichten und Anforderungen umfassen und Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beantworten:
- Anwendungsbereich der GewAbfV
- Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen
- Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen
- Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen
- Errechnung der Getrenntsammlungsquote
- Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle
- technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
- Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen
- arbeitsteilige Vorbehandlung oder Kaskadenvorbehandlung und
- Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten.
Wie immer ist auch bei dieser LAGA-Mitteilung 34 darauf hinzuweisen, dass es sich um eine (wichtige) Orientierungshilfe für den Vollzug und insofern auch für die betroffenen Unternehmen (Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen) handelt; d. h. um keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Quelle. DIHK (stark gekürzt)
Und wir von der Risolva möchten noch hinzufügen, dass das vorliegende Papier ohnehin erst einen Entwurf darstellt.
» Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung«
» Stellungnahme des DIHK zur LAGA-Mitteilung 34
Der Ad-hoc-Ausschuss M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Entwurf für die LAGA-Mitteilung 34 »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung« (M 34) erarbeitet.
» Weitere Informationen zu LAGA M 43: Überarbeitungsentwurf Vollzug Gewerbeabfallverordnung wird vorgelegt
Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht zum Download bereit.

Es geht darin um die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Wichtig: Das gilt auch für diejenigen, die »nur« mit potenziell verkeimten Kühlschmierstoffen oder ähnlich unspektakulären Dingen umgehen. Das bedeutet nun aber nicht, »das ganz große Fass« aufzumachen. Es heißt lediglich, den neuen Aspekt in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und gegebenenfalls als nicht zutreffend einzustufen. Wichtig: So oder so - dokumentieren nicht vergessen!
Bitte beachten Sie das Ende der Anzeigefrist für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider zum 19.8.2018. Mehr dazu bei den Hintergrundinformationen.
Im Übrigen könnte Sie noch interessieren:
- Ein Leitfaden der EU zur Abfalleinstufung
- Überarbeitungsentwurf zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
- Antworten auf Vollzugsfragen zur Umsetzung der Seveso-III-RL
- ...
Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.
» Weitere Informationen zu Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht zum Download bereit.
42. BImSchV: Anzeigepflicht für bestehende Anlagen bis 19. August 2018

Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 müssen Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht ab dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit. Mit der Anzeige wird jeder Anlage dort eine eindeutige Anlagen-ID zugeordnet. Quelle: DIHK
Als Hintergrundinformationen kann Ihnen auch das DIHK-Merkblatt zur 42. BImSchV dienen.
Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 müssen Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht ab dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit.
» Weitere Informationen zu 42. BImSchV: Anzeigepflicht für bestehende Anlagen bis 19. August 2018
Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
Die einzelnen News-Beiträge sind in den Jahren 2015 bis 2017 entstanden und haben nichts von ihrer Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil:
Alle Aktualisierungen und Neufassungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zeigen, dass die Inhalte, die Vorgehensweise und die Tipps aktueller sind denn je.
Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe
Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben
Rechtlicher Hintergrund
Wer macht's und mit wem?
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil I
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil II
Gefährdung ermitteln
Risiko abschätzen I
Risiko abschätzen II
Schutzmaßnahmen festlegen
Input/Output Gefährdungsbeurteilung
Wirksamkeit überprüfen I
Wirksamkeit überprüfen II
Spielregeln zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Wann geht's los?
Gefährdungsbeurteilungen für den »Spezialfall«
Änderungsmanagement bei Gefährdungsbeurteilungen
Zusammengefasst: Merkmale für das richtige Vorgehen
Zusammengefasst: Merkmale für ein gutes Tool
Lesen Sie auch unsere Reihe über die Gefährdungsbeurteilung »Gefahrstoffe«.
Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
» Weitere Informationen zu Tipps zur Gefährdungsbeurteilung
Zwei Informationsschriften zum Verpackungsgesetz

Die Fäden laufen in der Registerdatenbank ›LUCID‹ der Zentralen Stelle Verpackungsregister zusammen. Künftig sind Hersteller, die gewerbsmäßig erstmalig Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die für den privaten Endverbraucher bestimmt sind, dazu verpflichtet, eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorzunehmen. Ein Leitfaden (How-To-Guide) informiert über die Pflichten zur Produktverantwortung und zum Ablauf der Registrierung. Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Sie finden bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auch
- eine Veröffentlichung »Die zehn wichtigsten Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes« sowie
- einen Informationsfilm zum Verpackungsgesetz.
Das neue VerpackG, das ab dem 1. Januar 2019 die aktuell geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst, definiert die bereits bestehenden Pflichten von Herstellern und Händlern – sogenannten Erstinverkehrbringern von Verpackungen. Ihre Produktverantwortung steigt – gleichzeitig entsteht für Unternehmen mehr Transparenz und Rechtsklarheit.
» Weitere Informationen zu Zwei Informationsschriften zum Verpackungsgesetz