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02.09.2015

MCP-Richtlinie kurz vor der Verabschiedung

MCP-Richtlinie kurz vor der Verabschiedung
Die geplante Richtlinie zur Reduzierung der Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden sowie Staub (bzw. ursprünglich Feinstaub) aus mittelgroßen Feuerungsanlagen ist Teil des im Dezember 2013 vorgelegten Luftreinhaltepakets der EU-Kommission.

Ende Juni hatten Europaparlament und Ministerrat in informellen Trilogverhandlungen eine Einigung über den Kommissionsvorschlag für die neue Richtlinie erzielt. Dieses Ergebnis wurde kurz vor der Sommerpause vom Umweltausschuss des Parlaments bestätigt. Zuvor hatte bereits der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) dem Kompromiss zugestimmt. Nach der Sommerpause müssen das Plenum des Parlaments und anschließend der Ministerrat die neue Richtlinie noch offiziell verabschieden. Dies gilt nun jedoch als Formsache.

Betroffen von der neuen Regelung sind grundsätzlich alle europäischen Feuerungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt (MW) Leistung, wobei sich die Emissionsgrenzwerte (festgelegt im Anhang II) nach dem eingesetzten Brennstoff richten.

Die Emissionsgrenzwerte für bereits existierende Anlagen zwischen 5 und 50 MW gelten ab 2025. Kleinere bereits existierende Feuerungsanlagen mit einer Wärmeeinbringung von einem bis fünf Megawatt, die häufig in KMUs betrieben werden, müssen die Werte erst ab 2030 einhalten. Die Grenzwerte hierfür sind auch weniger streng.

Die Vorgaben für neue Anlagen sollen ein Jahr nach der nationalen Umsetzung der Richtlinie in Kraft treten. Sie müssen generell deutlich strengere Vorgaben als existierende Anlagen einhalten. Zudem wird bei ihnen nicht mehr nach der Leistung unterschieden.
Quelle: DIHK

Die EU ›bastelt‹ an einer Richtlinie zur Begrenzung von bestimmten Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen (MCP-Richtlinie).

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07.08.2015

Notizifierungsverfahren für die AwSV eingeleitet...

Notizifierungsverfahren für die AwSV eingeleitet...
Das BMUB hat am 20. Juli 2015 das Verfahren zur Notifizierung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der EU-Kommission eingeleitet.

Die Notifizierung erfolgte gemäß den Beschlüssen des Bundesrats vom 23. Mai 2014 (u. a. also mit den Bestimmungen für die Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen – JGS-Anlagen). Mit der Übermittlung des Entwurfs an die Kommission beginnt eine sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb derer aufgrund der erforderlichen Notifizierung die Verordnung nicht in Kraft treten darf. Diese Frist endet am 21. Oktober 2015. Nach Ablauf der Stillhaltefrist soll es einen erneuten Kabinettsbeschluss geben. Dieser ist erforderlich, weil man die AwSV mit den Maßgaben des Bundesrats erlassen will.

Nach Auskunft des BMUB hat es bisher keine Einigung mit dem Landwirtschaftsministerium zu den strittigen JGS-Anlagen gegeben. Verabredet sei jedoch gewesen, dass das Landwirtschaftsministerium bis zur Sommerpause eine Einigung mit den Bundesländern zu diesem Thema erzielt. Um eine weitere Verzögerung zu verhindern, hat das BMUB nunmehr - unabhängig von der Einigung zu den JGS-Anlagen - die Notifizierung eingeleitet.
Quelle: DIHK

» Weitere Informationen zur Notifizierung der AwSV inkl maßgebliche Fassung des notifizierten Entwurfs

... oder Neues von »Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen«:
Das BMUB hat am 20. Juli 2015 das Verfahren zur Notifizierung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der EU-Kommission eingeleitet.

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31.07.2015

Arbeitsentwurf TA Luft - weitere Teile

Arbeitsentwurf TA Luft - weitere Teile

Im Beitrag vom 26.06.2015 haben wir Sie über die bereits veröffentlichten Kapitel zur TA Luft informiert. Nun haben wir vom DIHK die bislang noch fehlenden Kapitel bekommen. Es handelt sich um

  • Kapitel 5.5 der TA Luft (Ableitung von Abgasen)
  • Anhang 2 (Ausbreitungsrechnung)
  • Anhang 6 (S-Werte).
  • Kapitel 6-8 (Nachträgliche Anordnungen, Aufhebung von Vorschriften und Inkrafttreten)

Quelle: DIHK

» Arbeitsentwurf TA Luft (Teildokumentation 3) als PDF herunterladen.
» Arbeitsentwurf TA Luft (Teildokumentation 4) als PDF herunterladen.

Im Beitrag vom 26.06.2015 haben wir Sie über die bereits veröffentlichten Kapitel zur TA Luft informiert. Nun haben wir vom DIHK die bislang noch fehlenden Kapitel bekommen.

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26.06.2015

Arbeitsentwurf TA Luft

Arbeitsentwurf TA Luft

Über den DIHK haben wir den Arbeitsentwurf des BMUB über die TA Luft bekommen. Zweck der Novelle der TA Luft ist es, das Regelwerk dem fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen. Als allgemeine Verwaltungsvorschrift konkretisiert die TA Luft die unbestimmten Rechtsbegriffe des BImSchG, u. a. durch Festlegung von Immissionswerten (Kapitel 4) und Emissionswerten (Kapitel 5).

Ausgeklammert im Kapitel 5 sind die Regelungen zu 5.5. (Ableitung von Abgasen) der TA Luft. Teilweise finden sich im gegenwärtigen Arbeitsentwurf erheblich verschärfte Werte gegenüber der Version der TA Luft von 2002. Bitte prüfen Sie deshalb die Entwürfe und setzten sich ggf. mit dem DIHK oder Ihren Verbänden in Verbindung, die Ihre Position in der Anhörung vertreten können. Für einige Anlagenarten sind noch Lücken vorhanden, die im Laufe 2015 geschlossen werden sollen.
Quelle: DIHK

» Arbeitsentwurf TA Luft (Teildokumentation 1) als PDF herunterladen.
» Arbeitsentwurf TA Luft (Teildokumentation 2) als PDF herunterladen.

Über den DIHK haben wir den Arbeitsentwurf des BMUB über die TA Luft bekommen. Zweck der Novelle der TA Luft ist es, das Regelwerk dem fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen.

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26.06.2015

Umsetzung der Seveso III-Richtlinie

Umsetzung der Seveso III-Richtlinie
BMUB hat einen Gesetzentwurf sowie einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie hätte bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Der Gesetzentwurf umfasst Änderungen des BImSchG, des UVPG sowie des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).  Der Verordnungsentwurf sieht eine Änderung der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) sowie der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) vor.

Hinweis:
Die Entwürfe sind innerhalb des Kabinetts noch nicht abgestimmt. Beteiligte Kreise konnten bis zum 12.6.2015 Stellung nehmen.

» Gesetzentwurf als PDF herunterladen.
» Verordnungsentwurf als PDF herunterladen.

BMUB hat einen Gesetzentwurf sowie einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie veröffentlicht.

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22.05.2015

Happy Birthday! - AwSV, da war doch mal was.

Happy Birthday! - AwSV, da war doch mal was.
Morgen jährt sich die Zustimmung des Bundesrats (unter Maßgaben) zur AwSV. Was ist seitdem passiert?

Bei einschlägigen Fortbildungen habe ich von Personen, die tiefer in die Materie involviert sind, die Aussage gehört: Das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium können sich nicht einigen und die AWsV wird wohl erst in einer neuen Legislaturperiode Realität werden können.

Der DIHK äußert sich dazu naturgemäß diplomatischer und hat noch einige weitere Hintergrundinfos für uns:

»Der Bundesrat hatte sich im Frühjahr 2014 bekanntlich für die Aufnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) in den Anwendungsbereich der AwSV ausgesprochen. Dies widersprach jedoch der Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Zwischen Bundesregierung und den Ländern ist anschließend der Kompromiss gefunden worden, dass lediglich »JGS-Neuanlagen« in den Anwendungsbereich aufgenommen werden, »JGS-Bestandsanlagen« dagegen verschont bleiben sollen. Inhaltlich soll es gegenwärtig noch darum gehen, was im Einzelnen unter dem Begriff der Bestandsanlage zu verstehen ist.

Die Probleme um die AwSV sind gegenwärtig vor allem prozessualer Natur: Seit mehreren Wochen befassen sich die Leitungsebenen von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium mit der Thematik. Keines der beteiligten Ministerien sah sich jedoch bisher in der Lage, die notwendigen Schritte für eine entsprechende Änderung der Verordnung einzuleiten: Beide Ministerien weisen diese Aufgabe zurück. Auch der Bundesrat blieb bisher zurückhaltend, was eine Initiative für einen neuen Vorschlag in Richtung des gefundenen Kompromisses angeht.«

Mal sehen, ob wir noch den 2. Geburtstag des Bundesratsbeschlusses feiern, ohne eine AwSV zu Gesicht bekommen zu haben.

Morgen jährt sich die Zustimmung des Bundesrats (unter Maßgaben) zur AwSV.

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13.05.2015

Änderung der AVV

Änderung der AVV

Der 1.6.2015 ist ein wichtiges Datum in der Umwelt- und Sicherheitsgesetzgebung. Da bis zu diesem Zeitpunkt die Fristen für die CLP-Kennzeichnung auslaufen, müssen viele Rechtsvorschriften bis dahin diese nun allein geltende Einstufung berücksichtigt haben.

Das klappt nicht immer ganz punktgenau, wie zum Beispiel bei der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Aber es gibt immerhin einen Entwurf. Das BMBU geht davon aus, dass die Verordnung im 3. Quartal 2015 in Kraft treten wird.

Eine Änderung ist zum Beispiel, das folgende Abfallarten neu aufgenommen werden:

  • 16 06 07: Nickel-Metallhydrid-Batterien und -Akkumulatoren;
  • 16 06 08: Lithium enthaltende Batterien und Akkumulatoren;
  • 20 01 42: getrennt gesammelte Bioabfälle aus Haushalten.

wobei die beiden erstgenannten auch in Anlage 2 Buchstabe b der NachwV geführt werden.

» Lesefassung der AVV als PDF herunterladen.

Die AVV soll zur Umsetzung des geänderten EU-Verzeichnisses über gefährliche Abfälle und aufgrund der CLP-Verordnung an deutsches Recht angepasst werden.

» Weitere Informationen zu Änderung der AVV

06.05.2015

Naturnahes Firmengrundstück

Naturnahes Firmengrundstück
Das Projekt »Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen« bietet Unternehmen aus ganz Deutschland professionelle Beratungen zu den Möglichkeiten naturnaher Gestaltung, der praktischen Umsetzung, der Pflege und den Vorteilen für die Artenvielfalt und das Unternehmen.

Die Checkliste soll Unternehmen den Einstieg in die naturnahe Gestaltung am Standort erleichtern. Sie erfasst, inwieweit die gegenwärtige Gestaltung und Pflege des eigenen Firmengeländes bereits Aspekte zugunsten mehr Artenvielfalt berücksichtigen.

Sie interessiert sich z. B. dafür, ob bei der Gestaltung von Grünflächen heimisches Saat- und Pflanzgut verwendet wird, ob bereits Nisthilfen oder Totholzstrukturen auf dem Gelände bestehen oder inwiefern Pestizide eingesetzt werden. Die Fragen können gleichsam als Handlungsempfehlungen gelesen werden, wo Unternehmen überall ansetzen können, um ihre Gelände naturnäher zu gestalten und zu pflegen.

Ansprechpartner und weiterführende Informationen finden Sie auf der Projektwebseite.

Zusätzlich zur naturnahen Gestaltung kann für Unternehmen ein »Biodiversity Check« durchgeführt werden, der die Auswirkungen und Abhängigkeiten verschiedener Unternehmensbereiche auf die biologische Vielfalt erfasst und Ziele und Maßnahmen vorschlägt, um negative Wirkungen zu verringern.

Das Projekt wird bis Mai 2016 vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert. Projektträger ist die Heinz Sielmann Stiftung. Projektpartner sind die Bodensee-Stiftung und der Global Nature Fund.
Quelle: DIHK

Zum Herunterladen bei www.naturnahefirmengelaende.de
» Checkliste »Naturnahe Gestaltung am Unternehmensstandort«
» Biodiversity Check

Die Heinz Sielmann Stiftung hat eine Checkliste für Unternehmen entwickelt, die Interesse an mehr biologischer Vielfalt auf ihrem Betriebsgelände haben.

» Weitere Informationen zu Naturnahes Firmengrundstück

17.04.2015

Überarbeitungsstand einzelner BVT-Merkblätter

Überarbeitungsstand einzelner BVT-Merkblätter

Nachfolgendend finden Sie den aktuellen Überarbeitungsstand der jeweiligen BVT-Merkblätter für die einzelnen Branchen.

Kurz vor der Veröffentlichung als BVT-Schlussfolgerung stehen:

  • Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie (CWW)
  • Herstellung von Platten auf Holzbasis (WBP)
  • Nichteisenmetallindustrie (NFM)
  • Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (IRPP)

In Überarbeitung befinden sich (Reihenfolge nach dem Fortschritt der Überarbeitung):

  • Herstellung organischer Grundchemikalien (LVOC)
  • Großfeuerungsanlagen (LCP) (nächste Sitzung der nationalen Expertengruppe geplant)
  • Abfallbehandlungsanlagen (WT)
  • Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM)
  • Abfallverbrennung (WI)
  • Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (WPC)
  • Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln (STS)

Begonnen werden soll in 2015:

  • Textilindustrie (TXT)
  • Tierschlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (SA)
  • Stahlverarbeitung (FMP)

Weitere Informationen zum Sevilla-Prozess finden Sie auf der Internetseite des IVU-Büros als auch des Umweltbundesamtes.
Quelle: DIHK

Hier finden Sie den aktuellen Überarbeitungsstand der jeweiligen BVT-Merkblätter für die einzelnen Branchen.

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02.04.2015

Kabinett beschließt Novelle des ElektroG

Kabinett beschließt Novelle des ElektroG
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2015 die Novelle des ElektroG (Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) beschlossen. Das BMUB sagt in seiner Pressemeldung, dass das Ziel der neuen Regeln ist, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.

Relevant für jeden von uns sind vor allem die neuen Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Demnach müssen alle Händler mit einer Verkaufsfläche von > 400 m² Altgeräte bei Neukauf (1:1) zurücknehmen.

Die Rücknahmeverpflichtung besteht für diese Händler auch ohne Neukauf bei einer äußeren Abmessung des Geräts von max. 25 cm und in haushaltsüblichen Mengen.

Die Rücknahme- und Entsorgungspflichten werden auch für den Fernabsatz bzw. Internethandel gelten, z.B. durch die Einrichtung einer eigenen Niederlassung oder die Beauftragung eines Bevollmächtigten.

Außerdem wird ab 2018 ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Im Übergangszeitraum bis 2018 wird der kategorienbasierte Anwendungsbereich beibehalten.

Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes soll in 2015 sein.

» Novelle des ElektroG beim BMUB herunterladen.

Das Bundeskabinett hat am 11. März 2015 die Novelle des ElektroG (Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) beschlossen.

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27.02.2015

VDI-Richtlinie zu Verdunstungskühlanlagen

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 zu Verdunstungskühlanlagen in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht.

Besondere Bedeutung für Anlagenbetreiber dürften die Teile der VDI-Richtlinie zum Betrieb und zur Instandhaltung haben. Es werden u. a. Hygienekontrollen in Form von Inspektionen und mikrobiologischen Untersuchungen vorgeschlagen.

Die VDI-Richtlinie ist insbesondere im Zusammenhang mit der vom BMUB geplanten Verordnung über Verdunstungskühlanlagen relevant, da das BMUB in der Verordnung auf Teile der VDI-Richtlinie verweisen wird. Bereits die beiden Eckpunktepapiere des BMUB aus dem Jahr 2014 nahmen an mehreren Stellen auf die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Bezug. Es ist demnach zu erwarten, dass sich auch der vom BMUB angekündigte Verordnungsentwurf über Verdunstungskühlanlagen auf die VDI-Richtlinie beziehen wird und Maßnahmewerte als auch Überwachungsintervalle in der Verordnung ähnlich dem Richtlinienkonzept ausgestaltet werden.

Ein Arbeitsentwurf der Verordnung ist gegenwärtig seitens des BMUB für März 2015 angekündigt. Der Weißdruck der VDI-Richtlinie kann über den VDI erworben werden.
Quelle: DIHK

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 zu Verdunstungskühlanlagen in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht.

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11.12.2014

Aktuelles Arbeitsprogramm für BVT-Merkblätter

Aktuelles Arbeitsprogramm für BVT-Merkblätter

Nun liegt das aktualisierte Arbeitsprogramm vor. Derzeit werden folgende BVT -Merkblätter überarbeitet/erstellt:

Abwasser- und Abgasbehandlung (CWW)
Herstellung von Platten auf Holzbasis (WBP)
Nichteisenmetallindustrie (NFM)
Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (IRPP)
Herstellung organischer Grundchemikalien (LVOC)
Großfeuerungsanlagen (LCP)
Abfallbehandlungsanlagen (WT)
Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM)
Abfallverbrennung (WI)
Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (WPC)

»In Vorbereitung ist der Überarbeitungsprozess für die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln (STS). Ausgesetzt wurde dagegen die Überarbeitung des BVT-Merkblatts zur Stahlverarbeitung (FMP).

Am weitesten fortgeschritten ist der Erarbeitungs- bzw. Überarbeitungsprozess für die BVT-Merkblätter zur Abwasser- und Abgasbehandlung (CWW) und zur Herstellung von Platten auf Holzbasis (WBP). Hierzu hat das IVU-Büro bereits die Stellungnahme des zuständigen Art. 13-Forums eingeholt. Dies bedeutet, dass zeitnah mit einer Veröffentlichung der beiden BVT-Schlussfolgerung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt zu rechnen ist.

Ebenfalls im Jahr 2015 dürften auch noch die BVT-Schlussfolgerungen für die Nichteisenmetallindustrie (NFM) und die Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen (IRPP) veröffentlicht werden.«
Quelle: DIHK

Vom EIPPCB in Sevilla liegt ein aktualisiertes Arbeitsprogramm hinsichtlich der Überarbeitung der BVT-Merkblätter vor.

» Weitere Informationen zu Aktuelles Arbeitsprogramm für BVT-Merkblätter

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