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02.04.2015

Kabinett beschließt Novelle des ElektroG

Kabinett beschließt Novelle des ElektroG
www.istockphoto.com; janmayra
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2015 die Novelle des ElektroG (Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) beschlossen. Das BMUB sagt in seiner Pressemeldung, dass das Ziel der neuen Regeln ist, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten rückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. Das beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben.

Relevant für jeden von uns sind vor allem die neuen Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Demnach müssen alle Händler mit einer Verkaufsfläche von > 400 m² Altgeräte bei Neukauf (1:1) zurücknehmen.

Die Rücknahmeverpflichtung besteht für diese Händler auch ohne Neukauf bei einer äußeren Abmessung des Geräts von max. 25 cm und in haushaltsüblichen Mengen.

Die Rücknahme- und Entsorgungspflichten werden auch für den Fernabsatz bzw. Internethandel gelten, z.B. durch die Einrichtung einer eigenen Niederlassung oder die Beauftragung eines Bevollmächtigten.

Außerdem wird ab 2018 ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Im Übergangszeitraum bis 2018 wird der kategorienbasierte Anwendungsbereich beibehalten.

Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes soll in 2015 sein.

» Novelle des ElektroG beim BMUB herunterladen.