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13.05.2015

Änderung der AVV

Änderung der AVV

Der 1.6.2015 ist ein wichtiges Datum in der Umwelt- und Sicherheitsgesetzgebung. Da bis zu diesem Zeitpunkt die Fristen für die CLP-Kennzeichnung auslaufen, müssen viele Rechtsvorschriften bis dahin diese nun allein geltende Einstufung berücksichtigt haben.

Das klappt nicht immer ganz punktgenau, wie zum Beispiel bei der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung AVV. Aber es gibt immerhin einen Entwurf. Das BMBU geht davon aus, dass die Verordnung im 3. Quartal 2015 in Kraft treten wird.

Eine Änderung ist zum Beispiel, das folgende Abfallarten neu aufgenommen werden:

  • 16 06 07: Nickel-Metallhydrid-Batterien und -Akkumulatoren;
  • 16 06 08: Lithium enthaltende Batterien und Akkumulatoren;
  • 20 01 42: getrennt gesammelte Bioabfälle aus Haushalten.

wobei die beiden erstgenannten auch in Anlage 2 Buchstabe b der NachwV geführt werden.

» Lesefassung der AVV als PDF herunterladen.