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07.08.2015

Notizifierungsverfahren für die AwSV eingeleitet...

Notizifierungsverfahren für die AwSV eingeleitet...
www.istockphoto.com; GlobalP
Das BMUB hat am 20. Juli 2015 das Verfahren zur Notifizierung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bei der EU-Kommission eingeleitet.

Die Notifizierung erfolgte gemäß den Beschlüssen des Bundesrats vom 23. Mai 2014 (u. a. also mit den Bestimmungen für die Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen – JGS-Anlagen). Mit der Übermittlung des Entwurfs an die Kommission beginnt eine sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb derer aufgrund der erforderlichen Notifizierung die Verordnung nicht in Kraft treten darf. Diese Frist endet am 21. Oktober 2015. Nach Ablauf der Stillhaltefrist soll es einen erneuten Kabinettsbeschluss geben. Dieser ist erforderlich, weil man die AwSV mit den Maßgaben des Bundesrats erlassen will.

Nach Auskunft des BMUB hat es bisher keine Einigung mit dem Landwirtschaftsministerium zu den strittigen JGS-Anlagen gegeben. Verabredet sei jedoch gewesen, dass das Landwirtschaftsministerium bis zur Sommerpause eine Einigung mit den Bundesländern zu diesem Thema erzielt. Um eine weitere Verzögerung zu verhindern, hat das BMUB nunmehr - unabhängig von der Einigung zu den JGS-Anlagen - die Notifizierung eingeleitet.
Quelle: DIHK

» Weitere Informationen zur Notifizierung der AwSV inkl maßgebliche Fassung des notifizierten Entwurfs