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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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20.08.2026

Sicherheit bei mobilen Abfallpressen

Sicherheit bei mobilen Abfallpressen

Unfälle an mobilen Abfallpressen sind selten. Wenn doch etwas passiert, sind die Folgen meist schwer. Quetsch- oder Schnittverletzungen gehören zu den typischen Risiken. »Die Technik ist deutlich sicherer geworden«, sagt Heinz-Peter Hennecke, Prüfer für Abfallpressen bei der DGUV. Entscheidend sei aber, wie die Presse betrieben wird, wie mit Störungen umgegangen wird und ob Reinigung und Wartung fachgerecht erfolgen.

Schon mit der Aufstellung werden die Weichen für sicheres Arbeiten gestellt. Hof-, Lagerbereiche oder Rampen brauchen ausreichend Platz, gute Beleuchtung und frei zugängliche Bedienelemente. Start, Stopp und Not-Halt müssen direkt an der Einwurfstelle erreichbar sein, unzulässige Aufstiegsmöglichkeiten gehören beseitigt. Auch beim Aufstellen und Abholen selbst gibt es Gefahren, etwa durch Rangierbewegungen der Fahrzeuge. Wer den Standort vorab abstimmt, kann Gefährdungen frühzeitig erkennen.

Im laufenden Betrieb wird es kritisch, sobald Störungen wie Verstopfungen oder nicht nachrutschendes Material auftreten. Das sind Situationen, in denen Beschäftigte mitunter selbst eingreifen, nachdrücken oder versuchen, das Problem anderweitig eigenständig zu lösen. Das muss allerdings ausschließlich fachkundigen Personen vorbehalten sein. Nicht eingewiesenes Personal hat an der Presse nichts zu suchen. Lässt sich eine Störung nicht selbst beheben, müssen Entsorgungsunternehmen oder Hersteller einbezogen werden. Nach jedem Pressvorgang gilt zudem: vollständig ausschalten und gegen unbefugte Nutzung sichern.

Leicht übersehen werden elektrische Gefährdungen. Mobile Pressen laufen über Drehstrom, fehlerhafte Steckdosen, eine falsche Phasenfolge oder beschädigte Leitungen können zu lebensgefährlichen Stromunfällen führen. Hinzu kommt: Wer beim Abholen unter Zeitdruck steht, prüft schnell nicht mehr systematisch, ob die Presse spannungsfrei ist, die Anschlüsse in Ordnung sind und klar geregelt ist, wer die Anlage freigibt. Organisatorische Lücken sind hier genauso sicherheitsrelevant wie technische.

Für die betriebliche Praxis lässt sich daraus eine Reihe konkreter Prüfpunkte ableiten:

  • Bietet der Aufstellort ausreichend Platz und ist er gut ausgeleuchtet?
  • Sind Bedienelemente einschließlich Not-Halt von der Einwurfstelle aus erreichbar?
  • Sind Zuständigkeiten für Reinigung und Störungsbeseitigung geregelt?
  • Wird die Presse nach Nutzung ausgeschaltet und gesichert?
  • Wird die Presse nur von unterwiesenem und geeignetem Personal genutzt?
  • Sind Abläufe bei Anlieferung und Abholung klar definiert?
  • Werden häufige Störungen und Beinahe-Unfälle erfasst und ausgewertet?

Auch die Unterweisung sollte über die reine Bedienung hinausgehen: Wer greift bei Störungen ein, wann sind interne, wann externe Fachkräfte gefragt? Bei Sprachbarrieren müssen Anweisungen für alle verständlich sein. »In unvorhergesehenen Situationen wird häufig aus dem Reflex gehandelt«, so Hennecke. Fällt zum Beispiel ein Handy in den Pressraum, muss von vornherein klar sein, wer informiert wird und wie vorzugehen ist. Quelle: Sirka Sander, Arbeit & Gesundheit vom 22.06.2026

Dort finden Sie auch die DGUV Information 214-087 »Mobile Behälterpresse« zum Download verlinkt.

Selten, aber heftig: Unfälle an mobilen Abfallpressen kommen kaum vor, doch wenn, dann meist mit schweren Folgen. Was bei Aufstellung, Betrieb und Störungsfällen über die Sicherheit entscheidet.

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14.08.2026

Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen

Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen

Verspannte Schultern, Nackenschmerzen, müde Augen am Ende des Arbeitstages: Oft liegt die Ursache nämlich gar nicht in der Bildschirmarbeit selbst, sondern darin, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zueinander passen. Die BAuA hat dazu eine neue Handlungshilfe veröffentlicht, die dieses Zusammenspiel in drei klaren Schritten aufdröselt:

  1. Zuerst kommen die Grundlagen: Tisch, Stuhl, Tastatur und Maus ergonomisch einstellen.
  2. Dann, wenn nötig, die passende Brille für die konkrete Tätigkeit wählen.
  3. Und erst im dritten Schritt wird der Bildschirm so positioniert, dass er zur Brille und zur Körperhaltung passt.

Diese Reihenfolge klingt simpel und bei Licht besehen auch ziemlich logisch. Dennoch wird das in der Praxis aber oft umgekehrt gemacht oder gar nicht eingehalten.

Die Broschüre erklärt nebenbei auch die Grundlagen des Sehens, den Nutzen regelmäßiger Sehtests und was Arbeitgeber leisten können und sollen. Sie richtet sich ausdrücklich an alle: Beschäftigte, Führungskräfte und diejenigen, die Arbeitsplätze einrichten oder beraten. Quelle: Pressemitteilung der BAuA

Verspannte Schultern, müde Augen – oft liegt's nicht am Bildschirm, sondern daran, dass Arbeitsplatz und Brille nicht zusammenpassen. Die BAuA erklärt, wie man das in drei Schritten richtig macht.

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10.08.2026

Holzstaub

Holzstaub

Die Staubabsaugung an Maschinen ist in vielen holzverarbeitenden Betrieben gut organisiert. Was ist aber mit der feinen Schicht auf der Arbeitskleidung? Das Risiko, Holzstaub an Schuhen und Kleidung unbemerkt in Aufenthaltsräume oder gar nach Hause zu verschleppen, bleibt oft unberücksichtigt, obwohl geeignete Verfahren zur Entfernung eingesetzt werden müssen.

Und die Betonung liegt auf »geeignete« Verfahren. Der Griff nach dem Druckluftschlauch oder das Abklopfen der Kleidung gehören definitiv nicht dazu. Beides ist verboten, weil der Staub nur aufgewirbelt wird, anstatt ihn zu binden. Zulässig sind Nass- und Feuchtverfahren sowie die Absaugung mit Industriestaubsaugern oder Entstaubern der Staubklasse M. Entscheidend ist die Filterklasse: Nur M-Klasse-Geräte halten den feinen Holzstaub zuverlässig zurück.

Beim Absaugen gilt: von oben nach unten, von innen nach außen, vom Körper weg. Die empfohlene Reihenfolge beginnt bei den Ärmeln und endet an den Schuhen.

Neben der richtigen Technik spielen Infrastruktur und Routinen eine zentrale Rolle. Dazu gehören ein fest eingerichteter Reinigungsplatz, ein sauberer Waschraum, getrennte Bereiche für schmutzige und gereinigte Kleidung sowie regelmäßige Wartung der Absauggeräte. Eng anliegende, geschlossene und staubabweisende Schutzkleidung erleichtert die Reinigung zusätzlich. Auch das STOP-Prinzip bleibt der richtige Orientierungsrahmen: erst technische Maßnahmen prüfen, dann organisatorische, zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Quelle: Sirka Sander, Arbeit & Gesundheit

Im Originalartikel findet sich zudem ein konkretes Ablaufschema zur Reihenfolge beim Absaugen sowie ein Hinweis auf die DGUV Information 209-044, die bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV und TRGS 553 unterstützt.

Holzstaub auf der Arbeitskleidung: unterschätztes Risiko, klare Pflichten.

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04.08.2026

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

Eine Manipulation ist das Umgehen oder Unwirksammachen von Schutzeinrichtungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer vom Hersteller nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden. Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist. Unfalluntersuchungen der BGHM haben gezeigt, dass häufig die Gefahren und Konsequenzen einer Manipulation unterschätzt wurden. Um Beschäftigten das durch Maschinenmanipulation entstehende Risiko bewusst zu machen, müssen sie die damit verbundenen Gefährdungen kennen und darin unterwiesen werden, wie sie sich bei der Arbeit sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. 

Hinweise zur sinnvollen Gestaltung von Unterweisungen enthält die DGUV Information 210-007 »Unterweisungshilfe – Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Unterweisungen sollten beispielsweise regelmäßig durchgeführt werden, damit sie positiv zur Sicherheitskultur im Unternehmen beitragen. Neben der Erst- und Wiederholungsunterweisung sollte anlassbezogen unterwiesen werden. Unterweisen sollten die unmittelbaren Vorgesetzten. Diese sind jeweils in ihrem Verantwortungsbereich vor Ort und können im Nachgang das Verhalten der Beschäftigten beobachten und gegebenenfalls auf korrekte Umsetzung hinweisen. Auch Sicherheitsbeauftragte können Hinweise für eine praxisgerechte Unterweisung liefern.

Für die inhaltliche Vorbereitung der Unterweisung sollte zunächst die Situation im eigenen Unternehmen ermittelt werden. Dafür sollten Manipulationsanreize an Maschinen betrachtet, das Unfallgeschehen ausgewertet und Gespräche mit Maschinenbedienerinnen und -bedienern sowie dem Einrichtungs- und Instandhaltungspersonal geführt werden. Schwerpunkte für die Unterweisung von Führungskräften können beispielsweise sein, wie Meldesysteme für Manipulation organisiert sind oder welche Kontrollpflichten sie haben. Für bedienendes Fachpersonal sind eher Informationen zu Vorfällen aus der Praxis, richtigem Verhalten und Konsequenzen bei Manipulation relevant. Quelle: Pressemitteilung BGHM 20.04.2026 (geändert)

Anmerkung Risolva:
Bitte beachten Sie: Jede Führungskraft, die derartiges Fehlverhalten auch nur duldet, gräbt an ihrer eigenen Rechtssicherheit. Machen Sie sich klar, dass Sie aufgrund Ihrer besonderen Fürsorgepflicht (»Garantenstellung«) zum Handeln verpflichtet sind, um Schaden abzuwenden. Wenn Sie dies nicht tun, kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fachleute gehen davon aus, dass bei jedem vierten Arbeitsunfall an stationären Maschinen eine Manipulation die Ursache ist.

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31.07.2026

Infobrief Juli 2026: VerpackDG, TRGS 524, ÖkodesignG...

Infobrief Juli 2026: VerpackDG, TRGS 524, ÖkodesignG...

Es ist da - das VerpackDG. Gerade so noch rechtzeitig, bevor die EU-Verpackungsverordnung ab dem 12. August gilt. Neu ist auch das ÖkodesignG zur Ökodesign-Verordnung. Dieses gilt allerdings erst ab dem 1. November 2026.

Werfen Sie mal einen Blick in die Neufassung der TRGS 524 zu Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Obwohl die wenigsten von Ihnen solche Tätigkeiten durch eigenes Personal durchführen werden, gilt die TRGS nun auch für diejenigen, die als Auftraggeber derartige Arbeiten an Fremdfirmen vergeben.

Die TRBS 1115 hält mit dem Anhang E eine neue Möglichkeit bereit, von einem rein kalenderbasierten Prüfsystem auf ein individuelles, datenbasiertes, ggf. auch modulares Prüfsystem in Abhängigkeit von Ihren spezifischen Gefährdungs- und Produktionsbedingungen umzustellen.

Und dann gibt’s noch dies und das u.a. einige Änderungen auf Länderebene.

Im Kapitel Ausblick geht es u.a. um das KrWG, die Strompreiskompensation, das EnEfG und die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 3. Es gibt auch einen Ausblick auf das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieses ist allerdings in der Zwischenzeit veröffentlicht worden. Da dies nach unserem Redaktionsschluss für diese Ausgabe passiert ist, bekommen Sie die ausführlichen Informationen dazu im Infobrief August.

Bei den Hintergrundinformationen könnte zum Beispiel interessant sein:

  • IHK-Empfehlungen zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung
  • Neufassung der DIN EN 17463 (VALERI-Norm)
  • Reform der Strom-Netzentgelte
  • IHK EnergieResilienzCheck
  • Führungskultur - Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit
  • Newbies coachen Führungskräfte: So zahlt sich Reverse Mentoring aus
  • Aktualisiertes BAuA »Handbuch Gefährdungsbeurteilung«
  • Erste Hilfe endet nicht beim Verbandkasten
  • WEKA-Artikel zur neuen Brandklasse L für Brände von Lithium-Ionen-Batterien

» Risolva Infobrief Juli 2026

Es ist da - das VerpackDG. Gerade rechtzeitig, bevor die PPWR-Verordnung ab dem 12. August gilt. Neu ist auch das ÖkodesignG. Und die Neufassung TRGS 524 wartet mit Pflichten für Auftraggeber auf.

» Weitere Informationen zu Infobrief Juli 2026: VerpackDG, TRGS 524, ÖkodesignG...

28.07.2026

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Stolpern, Rutschen, Stürzen – der unterschätzte Klassiker

Ein herumliegendes Kabel, eine übersehene Stufe, Schnee vor dem Eingang – und schon passiert es. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) klingen nach Alltag. Der macht allerdings auch vor dem beruflichen Umfeld nicht Halt. Laut DGUV-Statistik machten sie 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

Unter dem Motto »Fall nicht hin, sondern auf!« möchte die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) dafür sensibilisieren, dass Sicherheit oft bei den kleinsten Handgriffen beginnt. Im Artikel geht es im Wesentlichen um die folgenden Fragen:

1. Warum stürzen wir überhaupt?

Die Ursachen lassen sich in drei Grundmuster einteilen: Stolpern, wenn der Fuß an einem Hindernis hängen bleibt; Ausrutschen, wenn die Haftung auf dem Untergrund verloren geht; und Fehltreten, etwa beim klassischen »Tritt ins Leere«, wenn eine Stufe übersehen wird. Hinzu kommen menschliche Faktoren wie Hektik, Ablenkung und oftmals schlicht zu wenig Aufmerksamkeit.

2. Was können Betriebe tun?

Grundlage ist das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen wie rutschhemmende Bodenbeläge, ordentlich verlegte Kabel und gute Beleuchtung. Organisatorische Maßnahmen wie ein verlässlicher Winterdienst, klare Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen. Und persönliche Maßnahmen, wie die richtigen Schuhe sowie Ruhe und Gelassenheit.

Im Artikel gibt es zwei Kurzchecks zum Download: einen für Treppen und einen für Böden. Beide helfen dabei, Schwachstellen strukturiert zu identifizieren. Wer die körperliche Seite angehen möchte, findet in der UKBW-Fitnesskarte einfache Übungen für Stabilität und Balance – nutzbar in der Pause oder zwischendurch.

SRS-Unfälle sind also kein unvermeidbares Übel. Mit einer Gefährdungsbeurteilung und den richtigen Schutzmaßnahmen, ein bisschen Aufmerksamkeit und den richtigen Schuhen 😉lässt sich das Risiko deutlich senken.

Laut DGUV-Statistik machten Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle 2024 24,1 Prozent aller Arbeitsunfälle aus. Damit gehören sie zu den häufigsten Unfallursachen – und zu den am meisten unterschätzten.

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21.07.2026

Heute schon geblinkt?

Heute schon geblinkt?

Wie oft vergessen wir das Blinken, weil wir in Gedanken schon am Ziel sind oder die Strecke auswendig kennen? Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen. Blinken ist nämlich kein lästiges Extra, sondern ein Kommunikationsmittel, mit dem wir unser Verhalten für andere transparent machen.

Besonders für diejenigen, die ohne schützendes Blech um sich herum unterwegs sind – also Menschen zu Fuß oder auf dem Rad – ist diese Klarheit lebenswichtig. Sie haben oft nur Sekunden, um an einer Kreuzung einzuschätzen, was ein Auto als Nächstes tut. Fehlt das Signal, entstehen schnell gefährliche Missverständnisse und brenzlige Situationen.

Warum aber wird das Blinken so oft vernachlässigt? Meist steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlichte Routine auf bekannten Wegen oder die Eile. Manchmal denken wir auch »Hier ist doch gerade niemand« und vergessen dabei, dass sich jemand im toten Winkel oder hinter einem Hindernis befinden könnte. Das Problem ist oft, dass wir die reine Autoperspektive einnehmen, und nicht an andere Verkehrsteilnehmer denken.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Die Straßenverkehrsordnung macht das Blinken beim Abbiegen, Spurwechsel oder Ausparken zur Pflicht. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall auch eine Teilschuld, da das fehlende Signal rechtlich als Mitursache gewertet werden kann.

Damit vor allem junge Menschen sicher durch den Verkehr kommen, unterstützt die BGHW mit Programmen wie »Sicher in meiner Region« oder der Aktion »komm gut an«. Hier lernen Auszubildende, Gefahren besser einzuschätzen und ihre Aufmerksamkeit zu schärfen. Am Ende geht es darum, dass wir alle gesund ankommen – und dafür reicht oft schon ein kleiner Fingertipp.

Der BGHW-Artikel »Heute schon geblinkt?« erinnert uns daran, dass dieser kleine Hebel am Lenkrad eines unserer wichtigsten Werkzeuge ist, um sicher miteinander anzukommen.

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14.07.2026

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen noch bis Ende 2026 möglich

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen noch bis Ende 2026 möglich

Mit der Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Anschaffung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026 und bis dahin können Fördergelder beantragt werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Anträge für einen Zuschuss für energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 31. Dezember 2026 entgegen.

Das gilt für:

  • Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen und Rückkühlsystemen, insbesondere Kompressionskälte- und Klimaanlagen mit direkter oder indirekter Verdampfung, Sorptions-Kälte- und Klimaanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen;
  • Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung;
  • Abhängig von der Kälteerzeugerart sind vielfältige Zusatzförderungen möglich, zum Beispiel Luftkühler, Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Genaue Informationen zu den Förderbedingungen sowie Kontaktdaten zur Klärung von Fragen etwa zu Antragstellung, Förderverfahren und Förderfähigkeit erhalten Sie beim BAFA. Quelle: BMUKN vom 15.6.2026

Die Kälte-Klima-Richtlinie endet am 31.12.2026 und bis dahin können Fördergelder beantragt werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.

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30.06.2026

Infobrief Juni 2026: Änderungen im Gefahrstoffrecht und anderes...

Infobrief Juni 2026: Änderungen im Gefahrstoffrecht und anderes...

Betreiberpflichten sind von den aktuellen Rechtsänderungen nicht betroffen. Dennoch sollten Sie einen Blick werfen auf REACH, TRGS 900, 905, 910 und TRBS 1201 Teil 2 und so weiter...

Im »Ausblick« haben wir es u.a. mit der Abfallverbringung, dem VerpackDG, dem BImSchG, der 13., 17. und 31. BImSchV, dem StrlSchG und der ISO 45001 zu tun. Außerdem sind zusätzliche Sektoren bei der Carbon-Leakage-Kompensation anerkannt worden.

Hintergrundinformationen finden Sie u.a. zu diesen Themen:

  • Konsultationsverfahren für neuen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
  • Neue EU-Regelung zur Kundenanlage wird offiziell von Fraktionen beantragt
  • Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen noch bis Ende 2026 möglich
  • Schichtarbeit bleibt mit besonderen Belastungen verbunden
  • Wie sich schwere Unfälle bei der Instandhaltung vermeiden lassen
  • Mobile Abfallpressen
  • Eine Zusammenstellung von sommerlichen Themen ☀️😎
  • KI im Arbeitsschutz
  • Lüften im Büro
  • DVR-Portal fördert Wegesicherheit
  • Aggressives Fahrverhalten bzw. wie man gelassener ans Ziel kommt

» Risolva Infobrief Juni 2026

Betreiberpflichten sind von den aktuellen Rechtsänderungen nicht betroffen. Dennoch sollten Sie einen Blick werfen auf REACH, TRGS 900, 905, 910 und TRBS 1201 Teil 2 und so weiter...

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24.06.2026

Schnelle Hilfe nach einem Trauma

Schnelle Hilfe nach einem Trauma

Schwere Arbeitsunfälle hinterlassen nicht nur körperliche Spuren. Wer einen Maschinenunfall erlebt, Zeuge eines Unfalls wird, Erste Hilfe leistet oder am Arbeitsplatz Gewalt oder Bedrohungen ausgesetzt ist, kann eine psychische Störung entwickeln, die ohne frühzeitige Behandlung chronisch wird. Genau hier greift das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung: Betroffene erhalten innerhalb einer Woche einen Therapieplatz bei einem der rund 900 spezialisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Netzwerk der Unfallversicherungsträger.

Die Zahlen sprechen für die Wirksamkeit: Bei knapp der Hälfte aller Behandelten reichen fünf probatorische Sitzungen aus, rund 30 Prozent kommen mit weniger als zehn weiteren Stunden aus. Nur 10 Prozent entwickeln sich zu Langzeitfällen. 2024 wurden über 9.500 Versicherte abschließend behandelt. Videotherapie ist mittlerweile fester Bestandteil des Verfahrens und sichert auch die Versorgung in ländlichen Regionen.

Die DGUV geht von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter traumatischer Ereignisse aus.

Wichtig für Unternehmen: Das Erleben fremder Unfälle oder verbale Gewalt und Bedrohungen werden oft nicht als meldepflichtige Ereignisse erkannt. Dabei besteht der Versicherungsschutz unabhängig davon, ob eine Arbeitsunfähigkeit eintritt oder körperliche Schäden sichtbar sind.

> Quercheck: Haben Sie - und auch Ihre Mitarbeiter - das auf dem Schirm? Sprechen Sie das Thema im Rahmen der Unterweisung und in Mitarbeitergesprächen an.

Quelle: DGUV Kompakt, Ausgabe 2/2026. Der Artikel verweist auf zwei DGUV-Publikationen mit direkter Verlinkung:

  • »Meldung von traumatischen Ereignissen« sowie
  • DGUV Information 206-017 mit einer Vorlage für einen betrieblichen Notfallplan

Nach einem Trauma zählt jede Woche: Das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung macht schnelle Hilfe möglich, die im allgemeinen Gesundheitswesen kaum zu finden ist.

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17.06.2026

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Wer ein Hörgerät trägt und in einem Lärmbereich arbeitet, steckt in einem echten Dilemma. Gehörschutz muss sein. Und die Betonung liegt auf: muss. Denn die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt Gehörschutz ab einem Tagesdurchschnitt von 85 dB(A) vor. Für Menschen mit Hörminderung greift die Pflicht sogar schon ab 80 dB(A). Gleichzeitig darf ein handelsübliches Hörgerät nicht einfach unter einem Kapselgehörschutz getragen werden: Das Gerät verstärkt weiter den Schall, was den Schutz untergräbt und im schlechtesten Fall selbst zu Gehörschäden führt.

Bislang lösten sogenannte Komplettsysteme dieses Problem. Sie verbinden Hörgerät und Gehörschutz in einer zugelassenen Einheit. Die Auswahl war und bleibt jedoch begrenzt, da jede Produktänderung eine vollständige Neuzertifizierung auslöst. Das IFA hat deshalb ein zweites Verfahren entwickelt: kombinierbare Hörsysteme, bei denen Hörgerät und Ohrpassstück getrennt geprüft und zertifiziert werden. Hörakustiker können dann aus verschiedenen Kombinationen wählen, individuell auf die Person und den Arbeitsplatz abgestimmt. Für Betriebe mit älter werdenden Belegschaften und zunehmendem Fachkräftemangel ist das keine Kleinigkeit: Es ermöglicht, qualifizierte Mitarbeitende mit Höreinschränkung länger arbeitsfähig zu halten.

Eine Übersicht zugelassener Produkte bietet das IFA auf seiner WebsiteQuelle: DGUV-Pressemitteilung vom 4.5.2026

Hörgeräte im Lärmbereich: Für fast 1,2 Mio. hörbeeinträchtigte Berufstätige öffnet ein neues Zulassungsverfahren den Weg zu mehr Schutz und Kommunikation am Arbeitsplatz.

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