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(Gefahr-) Stoffe

 
02.08.2013

Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

August Auditor ist sehr zufrieden mit Boris Boss, Daniel Denker, Schorsch Schrauber und Stefan Stapel. Am Produktionsstandort Großdorf haben sie jetzt wirklich den Dreh raus.

Die Safe Production GmbH betreibt jedoch auch einen Produktionsstandort in Kleinstadt, bei dem August Auditor heute vorbei schaut. Ansprechpartner dort sind Rolf Rumms, der Produktions-, und Lars Lager, der Logistikleiter.

Sie haben aus Großdorf schon erfahren, wie der Hase läuft und Rolf Rumms legt August Auditor die Gefährdungsbeurteilung der Gefahrstoffe vor (und Lars Lager seine Notfallkarten). Da auch hier Mega-Ätz und Giga-Reiz eingesetzt wird, konnte sich Rolf Rumms mit Boris Boss aus Großdorf abstimmen und hat deshalb für ähnliche Tätigkeiten dieselben Schutzmaßnahmen wie in Großdorf festgelegt.

Aus dem Gefahrstoffverzeichnis erkennt August Auditor jedoch, dass in Kleinstadt außer Mega-Ätz und Giga-Reiz auch noch Tera-Brenn eingesetzt wird. Was ist damit?, fragt er Rolf Rumms.

Was soll damit sein? Keine Gefährdung für die Mitarbeiter! Das Zeug ist nur leicht entzündbar. Wozu eine Gefährdungsbeurteilung?

August Auditor hebt nur eine Augenbraue und schon erkennt Rolf Rumms seinen Irrtum: Es besteht vielleicht keine Gefährdung für die Gesundheit der Mitarbeiter, jedenfalls nicht unmittelbar. Aber wenn uns allen die Bude um die Ohren fliegt, dann ist das auch nicht gerade gesundheitsfördernd.

Da müssen Rolf Rumms und Leo Lager nochmals ran. August Auditor rät Ihnen, für die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahren Siegfried Sicher mit ins Boot zu holen. Dieser wird ihnen dann auch erklären, dass diese Art der Gefährdungsbeurteilung als »Explosionsschutzdokument« bezeichnet wird und welche Angaben darin gemacht werden müssen. Quelle: GefStoffV

Hinweis:
Zum »Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG« der BAuA (siehe Teil 1) gibt es auch ein Modul für Brand- und Explosionsgefährdung.

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen

August Auditor ist heute am Produktionsstandort Kleinstadt unterwegs.

» Weitere Informationen zu Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

12.07.2013

Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen

Bei der Safe Production GmbH gibt es in der Zwischenzeit Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

  • von Boris Boss in der Produktion beim offenen Umgang für unterschiedliche Tätigkeiten und an der gekapselten Anlage bei der Störungsbeseitigung (Teil 1 und Teil 5)
  • von Daniel Denker im Labor (Teil 2)
  • von Schorsch Schrauber in der Schlosserwerkstatt für den offenen Umgang sowie für die entstehenden Gefahrstoffe »Dieselmotoremissionen« und »Schweißrauche« (Teil 3 und Teil 4)

Stefan Stapel, Lagerleiter bei der Safe Production GmbH, hat die ganze Prozedur am Rande mitbekommen. Er ist jedoch der Meinung, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für seine Mannschaft nicht notwendig ist.

Begründung: Wir gehen nicht mit Gefahrstoffen um. In meinem Bereich werden Super-Stoffe nur in geschlossenen Behältnissen entladen, in Umverpackungen verpackt, gelagert, kommissioniert, innerbetrieblich transportiert oder verladen.

Als August Auditor den Lagerbereich von Stefan Stapel unter die Lupe nimmt, vermisst dieser deshalb auch weder das Gefahrstoffverzeichnis noch Betriebsanweisungen oder Gefahrstoffunterweisungen. Allerdings möchte August Auditor von Stefan Stapel wissen,

  • welche Maßnahmen er vorgesehen hat, wenn zum Beispiel eine Palette mit Super-Stoff vom Stapler oder LKW fällt
  • welchen Gefährdungen die Mitarbeiter schlimmstenfalls ausgesetzt sind
  • ob diese wissen was zu tun ist
  • ob alle Sicherheitsdatenblätter vorliegen, um sie im Gefahrenfall Einsatzkräften oder dem Arzt vorlegen zu können
  • ob die entsprechenden Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind
  • wer informiert werden muss
  • ob die Mitarbeiter unterwiesen sind.

Stefan Stapel denkt sich: »Jetzt hat es mich mit der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe doch noch erwischt. Ich hätte mich nicht zu früh freuen sollen.« Zusammen mit Siegfried Sicher macht er sich daran, die Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß abzuwägen und für die kritischen Stoffe und Szenarien Notfallmaßnahmen festzulegen. Heraus kommt eine übersichtliche Notfallkarte*, die im Lagerbereich aushängt und die Fahrer bei sich auf dem Stapler haben.

Und später dann fragt August Auditor Stefan Stapel noch nach den Rollen der Safe Production GmbH im Gefahrgutrecht.... Aber das ist ein anderes Thema.
Quelle: ArbSchG, GefStoffV, und – im Falle des Gefahrgutrechts: ADR, GGVSEB

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
 

 

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Auch Stefan Stapel braucht eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe - er hatte es nicht geglaubt.

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18.06.2013

Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen

Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen

Bei der Safe Production GmbH wurde vor kurzem eine neue Produktionsanlage in Betrieb genommen. High Tech! Vollautomatisch, Bedienung von der Warte aus, Mitarbeiter optimal geschützt - kein Kontakt mehr mit Mega-Ätz und Giga-Reiz. Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ade!

Boris Boss ist schon ganz selig, dass für diese Anlage der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungs-Kelch an ihm vorüber geht, doch Siegfried Sicher holt ihn auf den Boden der Tatsachen zurück: »Und du bist wirklich sicher, dass deine Truppe niemals mit den Stoffen in Berührung kommt? Was ist beim An-/Abfahren? Bei Störungsbeseitigung? Was beim Rüsten?«

Okay, okay! Boris Boss gibt sich geschlagen. Ob er wohl die Gefährdungsbeurteilung der anderen Anlage dafür verwenden kann? Doch eigentlich kennt er die Antwort schon: Als Grundlage kann er sie nehmen, doch überarbeiten wird er sie müssen, anpassen an die neuen Gegebenheiten.

Na warte, denkt er sich. Das mache ich aber nicht alleine! Da soll sich Schorsch Schrauber ebenfalls einbringen. Schließlich unterstützen seine Jungs die meinen manchmal bei der Störungsbeseitigung.
Quelle: GefStoffV

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
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Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Boris Boss hat doch noch eine Baustelle.

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24.05.2013

Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe

Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe

Schorsch Schrauber, Leiter der Schlosserwerkstatt bei der Safe Production GmbH, hat die Gefahrstoffe jetzt im Griff (das war nicht immer so - siehe Teil 3):

  • Alle Stoffe mit Gefahrstoffsymbol sind sauber im Sicherheitsschrank gelagert,
  • Sicherheitsdatenblätter sind in aktueller Version vorhanden,
  • Gefährdungsbeurteilungen sind durchgeführt,
  • Gefahrstoffkataster ist aktuell*,
  • Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt,
  • Mitarbeiter sind unterwiesen.

* Hinweis: Bei geringer Gefährdung müssen Sie kein Gefahrstoffverzeichnis führen. Doch woher wollen Sie ohne systematische Auflistung wissen, welche Stoffe im Einsatz sind und ob für alle Stoffe eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Tatsächlich nimmt keiner seiner Jungs mehr ohne weiteres von irgendeinem Vertreter Super-Stoff an. Super-Stoff im Baumarkt kaufen ist ebenfalls tabu. Beschafft werden Super-Stoffe erst nach Freigabe von Siegfried Sicher bzw. Heinrich Heil, dem Betriebsarzt.

Stolz steht Schorsch Schrauber beim nächsten Audit zusammen mit August Auditor über Unterlagen gebeugt, als Bruno Brauser den in der Halle abgestellten Dieselstapler anschmeißt und nach draußen heizt. Er hinterlässt eine fette Dieselrußwolke. August Auditor macht seinem Namen alle Ehre und will von Schorsch Schrauber die Gefährdungsbeurteilung für Abgase von Dieselmotoren sehen, und wissen, ob diese auch im Gefahrstoffkataster gelistet sind.

Hat er nicht. Sind sie nicht. Warum auch? Das sind doch keine Gefahrstoffe, schließlich klebt ja kein Gefahrstoffsymbol darauf... Schorsch Schrauber war so stolz, dass er »seine« Gefahrstoffe endlich im Griff hat, und jetzt trifft ihn die Erkenntnis, dass nicht die Kennzeichnung einen Stoff zum Gefahrstoff macht, sondern seine gefährlichen Eigenschaften. Abgase von Dieselmotoren enthalten gleich mehrere gefährliche Stoffe - Gefahrstoffe! Und wo Gefahrstoffe sind, ist die Gefährdungsbeurteilung nicht weit.

»Ja dann«, sinniert Schorsch Schrauber, »gilt das ja auch für unsere Schweißrauche.« Und als er durch das Fenster den Kollegen von der Logistik am Abfalllager hantieren sieht, fügt er hinzu: »Und für unsere gefährlichen Produktionsabfälle auch.«

»Genau«, bestätigt August Auditor
Quelle: GefStoffV, TRGS 554, TRGS 528, TRGS 201

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Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
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Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Schorsch Schrauber erleidet einen kleinen Rückschlag.

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26.04.2013

Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe

Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und - im Falle der Störungsbeseitigung - persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt. – Soweit dürften Ihnen die Fakten aus unserem Teil 2 schon bekannt sein.

Schorsch Schrauber, Leiter der Schlosserwerkstatt, findet dagegen, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten seiner Jungs nicht notwendig ist.*

* Hinweis: Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Sie auf eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bei geringen Gefährdungen verzichten können, aber nicht auf die Gefährdungsbeurteilung selbst! Doch wie ohne Dokumentation nachweisen, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und diese ergab, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt?

Begründung: Mit Gefahrstoffen gehen die in der Produktion um. Wir haben hier in der Werkstatt keine gefährlichen Stoffe.

Später findet August Auditor beim Betriebsrundgang unter der Werkbank, auf dem Werkstattwagen, im Sicherheitsschrank und sogar in Schorsch Schraubers Büro unter anderem Kanister-Brenner, Sprüh-Reizer, Tuben-Toxi und Dosen-Ätzer in den unterschiedlichsten Größen, Mengen, Farben und anderen Ausprägungen.

Sicherheitsdatenblätter?  - Gibt es nicht. Stoffe sind zu alt.
Wahlweise: Hat Hans eben aus dem Baumarkt mitgebracht.

Ausmisten? Wegwerfen? Vereinheitlichen? - Geht niemals! Wir brauchen das alles ständig bei der Arbeit!
Wahlweise: Man weiß nie, wann man das mal wieder braucht.
Wahlweise: Solch gute Stoffe gibt es heute gar nicht mehr.

Es hilft nichts. Als erstes macht sich Schorsch Schrauber daran, die Stoffe auszumisten, die verbleibenden Stoffe aufzulisten und Sicherheitsdatenblätter zu besorgen. Die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist dann tatsächlich kein Hexenwerk mehr. Boris Boss aus der Produktion konnte ihn überzeugen, dass »Gefährdungsbeurteilung durchführen« nicht gleichbedeutend ist mit »in Vollschutz rumlaufen« (siehe Teil 1 oder den Beitrag »Risiken abschätzen II« aus unserer Serie zur Gefährdungsbeurteilung). Quelle: GefStoffV, TRBS 1112

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Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Begleiten Sie August Auditor auf seinem Rundgang durch die Schlosserwerkstatt.

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16.04.2013

Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb

Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und – im Falle der Störungsbeseitigung – persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt.

Daniel Denker, der Forschungs- und Entwicklungsleiter, findet jedoch, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten im Labor nicht notwendig ist.

Begründung Nr. 1: Wir gehen hier, im Gegensatz zur Produktion, nur mit Kilo-Ätz und Milli-Reiz um. Und darüber hinaus gibt es nur ein wenig Mikro-Toxi und Nano-Krebsi – nicht der Rede wert!

Begründung Nr. 2: Hier arbeiten nur Chemiker.

Außerdem: Wie soll das gehen, bei den mehreren hundert unterschiedlichen Stoffen? Wir haben außerdem alle Sicherheitsdatenblätter online verfügbar, das reicht doch.

August Auditor erkennt an, dass im Labor Personen arbeiten, die ein Grundverständnis für den Umgang mit Chemikalien haben, und dass die Mengen der einzelnen Stoffe eher gering sind. Dennoch gibt er zu bedenken, dass es das Wesen der Arbeit in Laboren ist, dass Gefahrstoffe nicht immer unter Standardbedingungen, sondern oftmals unter neuen, unbekannten Bedingungen und in engem, räumlichem Zusammenhang mit anderen Stoffen/Geräten verwendet werden.

Daniel Denker sieht, worauf August Auditor hinaus will, und ihm fallen Gefährdungen ein, die beim Umgang mit Gefahrstoffen typisch für Labore sein können:

  • mangelhafte oder der Aufgabe nicht angemessene Beleuchtung,
  • ungünstige raumklimatische Bedingungen,
  • Gefahr durch Behälter mit Überdruck oder Unterdruck,
  • Gefahr durch heiße oder kalte Oberflächen und Medien etc.

Siegfried Sicher, der am Audit ebenfalls teilnimmt, schaltet sich in die Diskussion ein: »Daniel, und was weißt du über Wechselwirkungen mit ionisierender Strahlung, elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung (UV, Laser, IR) und und/oder biologischen Arbeitsstoffen? Hast du das bedacht?«

Daniel Denker hatte das nicht bedacht und sieht sich einer nahezu unlösbaren Aufgabe gegenüber. Siegfried Sicher und August Auditor können ihn jedoch beruhigen:

Selbstverständlich kann Daniel Denker bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (und auch bei der für Arbeitsplätze und Tätigkeiten) die typischen laborüblichen Bedingungen zugrunde legen, zu denen selbstverständlich gut ausgebildetes Personal gehört. Auch ist es möglich, ähnliche Gefährdungen zusammenzufassen und nur einmal zu bewerten.
Quelle: TRGS 526 (und TRGS 555)

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

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Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Nachdem Boris Boss in der Produktion schon einen gute Job gemacht hat, geht es diesmal um die Erkenntnisse von Daniel Denker, dem Forschungs- und Entwicklungsleiter.

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04.04.2013

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung

Das ist im ersten Moment sogar einleuchtend:
Sagt nicht die GefStoffV, dass das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen ist. Und es gibt ja schließlich auch nur ein Sicherheitsdatenblatt für einen Gefahrstoff.

Dennoch zielt das ziemlich an der Praxis vorbei. Ein Beispiel:
Die Firma Safe Production GmbH bezieht Super-Stoff. Super-Stoff wird in 5-Liter Kanistern geliefert. Super-Stoff ist als reizend eingestuft. Im Sicherheitsdatenblatt ist angegeben, dass als persönliche Schutzausrüstung Handschuhe und Schutzbrille zu verwenden sind.

Volker Viel ist bei der Arbeitsvorbereitung beschäftigt. Seine Aufgabe ist es unter anderem, Super-Stoff aus den 5-Liter-Kanistern in kleine Pumpflaschen zu füllen. Werner Wenig ist sein Kollege, der Super-Stoff etwa 10mal am Tag aus der Pumpflasche auf eine Walze sprüht.

Volker Viel und Werner Wenig gehen beide mit Super-Stoff um. Dennoch liegt es auf der Hand, dass die Gefährdung von Volker Viel gegenüber der von Werner Wenig anders ist.

Andere Randbedingungen erfordern unterschiedliche Gefährdungsbeurteilungen, die gegebenenfalls unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Folge haben. Das weiß Boris Boss, der Chef von Volker Viel und Werner Wenig.

Er ermittelt in der Gefährdungsbeurteilung, dass Volker Viel bei seiner Tätigkeit tatsächlich die im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Schutzhandschuhe tragen muss und ebenso eine Schutzbrille. Für Werner Wenig und seinen Kollegen ergibt die Gefährdungsbeurteilung jedoch, dass weder Schutzbrille noch Handschuhe erforderlich sind. Besondere Maßnahmen für das Einatmen von Super-Stoff sind ebenfalls nicht notwendig, da der Bereich, in dem Super-Stoff eingesetzt wird, gut durchlüftet ist. Quelle: GefStoffV, TRGS 555

Boris Boss verwendet für die  Gefährdungsbeurteilung sicherlich das »Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG« der BAuA:

Quelle: Schulungsvortrag BAuA

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen mit dem EMKG-Modul, finden Sie bei der StoffMATRIX.

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Das ist im ersten Moment sogar einleuchtend:
Sagt nicht die GefStoffV, dass das Sicherheitsdatenblatt als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen ist. Und es gibt ja schließlich auch nur ein Sicherheitsdatenblatt für einen Gefahrstoff.

» Weitere Informationen zu Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung

07.01.2013

EMKG Brand- und Explosionsgefährdung

Vielleicht nutzen Sie ja bereits das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG) für die Beurteilung von Gefährdungen durch Einatmen und durch Hautkontakt. – Falls nicht, dann finden Sie auf den Seiten der BAuA die notwendigen Hintergrundinformationen.

Zu diesem Einfachen Maßnahmenkonzept ist im Moment ein neues Modul für Brand- und Explosionsgefahren in Erprobung (bis Mitte 2013). Eine Testversion wird im Moment in ausgewählten Firmen auf Praxistauglichkeit getestet. Ebenso, wie Sie es von den bestehenden Modulen gewohnt sind, wird es auch zu diesem Themenkomplex Schutzleitfäden geben, die es Ihnen aufgrund der Stoffeigenschaften ermöglicht, schnell und einfach die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die Konzeptbeschreibung können Sie bei der BAuA herunterladen. Wir meinen: Auch wenn es noch nicht ›offiziell‹ ist, so kann dieses Modul des EMKG Ihnen sicherlich auch jetzt schon bei der Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdungen helfen.

» EMKG Brand- und Explosionsgefährdung von der BauA herunterladen.

Zum Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe gibt es ein neues Modul zur Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen.

» Weitere Informationen zu EMKG Brand- und Explosionsgefährdung

21.08.2012

Stoffdatenbank GESTIS als App erhältlich

Sie nutzen vielleicht - genau wie wir - für Stoffrecherchen die Stoffdatenbank GESTIS vom IfA. Dafür gibt es nun auch Apps für iPhone und Android. Sie können die Apps von der Seite der DGUV als QR-Code einscannen oder im Apple-App-Store bzw. bei Google Play nach GESTIS suchen und von dort herunterladen.
 

Sie nutzen vielleicht - genau wie wir - für Stoffrecherchen die Stoffdatenbank GESTIS vom IfA. Dafür gibt es nun auch Apps für iPhone und Android. Sie können die Apps von der Seite der DGUV als QR-Code einscannen oder im Apple-App-Store bzw. bei Google Play nach GESTIS suchen und von dort herunterladen.

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17.08.2012

Gut beraten im Gefahrstoffmanagement

Die BAuA veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Unternehmen, die Sie bei Fragen zum Gefahrstoffmanagement beraten. Die Risolva GmbH ist darin ebenfalls aufgeführt :-)

» Liste der Beratungsunternehmen bei der BAuA als PDF herunterladen
» (Gefahr-) Stoffverzeichnis MATRIX
 

Die BAuA veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Unternehmen, die Sie bei Fragen zum Gefahrstoffmanagement beraten. Die Risolva GmbH ist darin ebenfalls aufgeführt :-)

» Weitere Informationen zu Gut beraten im Gefahrstoffmanagement

26.03.2012

Gemischrechner der BG RCI

Nach der TRGS 201 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stoffe/Gemische selbst einzustufen und zu kennzeichnen, wenn diese nicht oder nicht ausreichend eingestuft und gekennzeichnet wurden. Das gilt zum Beispiel für im Unternehmen synthetisierte Stoffe, Zwischenprodukte, Abfälle oder nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte.
Bezug: Nr. 4.1 Abs. 2 TRGS 201

Sie können sich bei Reinstoffen des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der Europäische Chemikalienagentur ECHA bedienen (siehe unseren Beitrag vom 7.3.2012). Für Gemische kann der Gemischrechner im Gefahrstoffinformationssystem Chemie der BG Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) hilfreich sein. Dieses Tool unterstützt den Anwender dabei, ausgehend von Einzelkomponenten die richtige Einstufung und Kennzeichnung des Gemischs nach GHS zu bestimmen. Sie können das wahlweise anonym oder personalisiert tun. Der personalisierte Zugang erfordert zwar eine Anmeldung, ist allerdings ebenfalls kostenfrei.

» zum Gemischrechner der BG RCI
 

Nach der TRGS 201 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stoffe/Gemische selbst einzustufen und zu kennzeichnen, wenn diese nicht oder nicht ausreichend eingestuft und gekennzeichnet wurden. Das gilt zum Beispiel für im Unternehmen synthetisierte Stoffe, Zwischenprodukte, Abfälle oder nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte.

» Weitere Informationen zu Gemischrechner der BG RCI

16.03.2012

Risolva (Gefahr-) Stoffverzeichnis MATRIX

Dieter Hubich hat unser bisheriges (Gefahr-) Stoffverzeichnis komplett überarbeitet und mit neuen Funktionalitäten versehen. Herausgekommen ist die Risolva StoffMATRIX.

Es sind Erfahrungen aus drei kürzlich abgeschlossenen Kundenprojekten eingeflossen sowie Anregungen von einigen Personen, die sich freundlicherweise als Tester betätigten. Da wir selbst gelegentlich auch Stoffdaten in Verzeichnisse eingeben, hatten auch wir eine klare Vorstellung davon,

  • was Sinn macht,
  • gut von der Hand geht und
  • die Eingabe erleichtert.

Wie beurteilen Sie die Risolva StoffMATRIX?

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» Details zur Risolva-StoffMATRIX als PDF herunterladen.
» 30-Tage-Testversion der StoffMATRIX kostenfrei herunterladen
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Dieter Hubich hat unser bisheriges (Gefahr-) Stoffverzeichnis komplett überarbeitet und mit neuen Funktionalitäten versehen. Herausgekommen ist die Risolva StoffMATRIX. Darin sind die Erfahrungen aus drei kürzlich abgeschlossenen Kundenprojekten eingeflossen.

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