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16.04.2013

Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb

Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und – im Falle der Störungsbeseitigung – persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt.

Daniel Denker, der Forschungs- und Entwicklungsleiter, findet jedoch, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten im Labor nicht notwendig ist.

Begründung Nr. 1: Wir gehen hier, im Gegensatz zur Produktion, nur mit Kilo-Ätz und Milli-Reiz um. Und darüber hinaus gibt es nur ein wenig Mikro-Toxi und Nano-Krebsi – nicht der Rede wert!

Begründung Nr. 2: Hier arbeiten nur Chemiker.

Außerdem: Wie soll das gehen, bei den mehreren hundert unterschiedlichen Stoffen? Wir haben außerdem alle Sicherheitsdatenblätter online verfügbar, das reicht doch.

August Auditor erkennt an, dass im Labor Personen arbeiten, die ein Grundverständnis für den Umgang mit Chemikalien haben, und dass die Mengen der einzelnen Stoffe eher gering sind. Dennoch gibt er zu bedenken, dass es das Wesen der Arbeit in Laboren ist, dass Gefahrstoffe nicht immer unter Standardbedingungen, sondern oftmals unter neuen, unbekannten Bedingungen und in engem, räumlichem Zusammenhang mit anderen Stoffen/Geräten verwendet werden.

Daniel Denker sieht, worauf August Auditor hinaus will, und ihm fallen Gefährdungen ein, die beim Umgang mit Gefahrstoffen typisch für Labore sein können:

  • mangelhafte oder der Aufgabe nicht angemessene Beleuchtung,
  • ungünstige raumklimatische Bedingungen,
  • Gefahr durch Behälter mit Überdruck oder Unterdruck,
  • Gefahr durch heiße oder kalte Oberflächen und Medien etc.

Siegfried Sicher, der am Audit ebenfalls teilnimmt, schaltet sich in die Diskussion ein: »Daniel, und was weißt du über Wechselwirkungen mit ionisierender Strahlung, elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung (UV, Laser, IR) und und/oder biologischen Arbeitsstoffen? Hast du das bedacht?«

Daniel Denker hatte das nicht bedacht und sieht sich einer nahezu unlösbaren Aufgabe gegenüber. Siegfried Sicher und August Auditor können ihn jedoch beruhigen:

Selbstverständlich kann Daniel Denker bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (und auch bei der für Arbeitsplätze und Tätigkeiten) die typischen laborüblichen Bedingungen zugrunde legen, zu denen selbstverständlich gut ausgebildetes Personal gehört. Auch ist es möglich, ähnliche Gefährdungen zusammenzufassen und nur einmal zu bewerten.
Quelle: TRGS 526 (und TRGS 555)

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit