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08.10.2014

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen - Ist das Pflicht?

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen  - Ist das Pflicht?

Für Rohstoffe ist es in den meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit: die Freigabe von (Gefahr-) Stoffen. Bei Hilfs- und Betriebsstoffen tun sich viele schwerer.

Sie sind ja auch wirklich schwer zu fassen, die unzähligen Dosen, Kanister, Fässer, Flaschen und Tuben.

Und wen das alles betriff! Angefangen vom Labor, über die Werkstatt bis hin zur Kantine, der Entwicklungsabteilung und dem Reinigungspersonal.

Und dann erst die Wege, auf denen die Stoffe ins Unternehmen kommen!
Der Kollege bringt was vom Baumarkt mit, ein Vertreter lässt das ein oder andere Mittelchen zum Ausprobieren da oder der Hersteller einer Maschine liefert seine Materialien für die Wartung gleich ungefragt frei Haus mit.

Das kann man gar nicht alles kontrollieren! Dafür fehlt uns die Zeit!

Und überhaupt:
Wo bitte steht im Gesetz, dass man ein solches Verfahren überhaupt braucht? Das ist doch höchstens was für das Umweltmanagementsystem, aber eine Rechtsanforderung?

Fangen wir beim letzten Punkt an:
In der Tat werden Sie in der GefStoffV den Begriff der Gefahrstoff-»Freigabe« nicht finden. Aber ist es deshalb weniger verpflichtend? Ist es nicht. Die Anforderung kommt quasi durch die Hintertüre:

Einerseits durch die Anforderung, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe durchzuführen hat, und zwar VOR Aufnahme der Tätigkeit mit dem jeweiligen Gefahrstoff. Und andererseits durch die Verpflichtung, Gefahrstoffe durch solche Stoffe zu ersetzen, die ein geringeres Gefährdungspotenzial haben, allgemein bekannt unter dem Stichwort Substitutionsgebot.

Diese beiden Anforderungen rechtkonform umzusetzen, führt zwangsläufig zu einer lupenreinen Gefahrstoff-Freigabe. Und mit einer solchen erfüllen Sie Dutzende anderer rechtlichen Anforderungen gleich mit. Dazu in diversen Folgebeiträgen mehr.

Zugegeben, mit dem Wissen, dass die Freigabe eine rechtliche Anforderung ist, wird das Vorgehen, sie im Unternehmen einzuführen und durchzusetzen nicht leichter, aber wir sind uns zumindest schon mal einig, dass es kein »Nice-to-have« ist, sich damit zu beschäftigen.

Und außerdem lohnt es sich:
Ein gut eingeführtes und konsequent eingefordertes Freigabeverfahren bringt Rechtssicherheit, Risikominimierung, weniger Kosten und – tatsächlich - auch weniger Arbeit(!). Sie werden sehen.

Wir setzen dieses Thema in loser Folge an dieser Stelle fort.