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26.04.2013

Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe

Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe

Bei der Safe Production GmbH kommen in der Produktion die Rohstoffe Mega-Ätz und Giga-Reiz zum Einsatz. Boris Boss hat zusammen mit seinem Team und Siegfried Sicher die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit diesen Stoffen gemacht. Durch technische, organisatorische und - im Falle der Störungsbeseitigung - persönliche Schutzmaßnahmen sind die Mitarbeiter optimal geschützt. – Soweit dürften Ihnen die Fakten aus unserem Teil 2 schon bekannt sein.

Schorsch Schrauber, Leiter der Schlosserwerkstatt, findet dagegen, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für die Tätigkeiten seiner Jungs nicht notwendig ist.*

* Hinweis: Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Sie auf eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bei geringen Gefährdungen verzichten können, aber nicht auf die Gefährdungsbeurteilung selbst! Doch wie ohne Dokumentation nachweisen, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und diese ergab, dass es sich um eine geringe Gefährdung handelt?

Begründung: Mit Gefahrstoffen gehen die in der Produktion um. Wir haben hier in der Werkstatt keine gefährlichen Stoffe.

Später findet August Auditor beim Betriebsrundgang unter der Werkbank, auf dem Werkstattwagen, im Sicherheitsschrank und sogar in Schorsch Schraubers Büro unter anderem Kanister-Brenner, Sprüh-Reizer, Tuben-Toxi und Dosen-Ätzer in den unterschiedlichsten Größen, Mengen, Farben und anderen Ausprägungen.

Sicherheitsdatenblätter?  - Gibt es nicht. Stoffe sind zu alt.
Wahlweise: Hat Hans eben aus dem Baumarkt mitgebracht.

Ausmisten? Wegwerfen? Vereinheitlichen? - Geht niemals! Wir brauchen das alles ständig bei der Arbeit!
Wahlweise: Man weiß nie, wann man das mal wieder braucht.
Wahlweise: Solch gute Stoffe gibt es heute gar nicht mehr.

Es hilft nichts. Als erstes macht sich Schorsch Schrauber daran, die Stoffe auszumisten, die verbleibenden Stoffe aufzulisten und Sicherheitsdatenblätter zu besorgen. Die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist dann tatsächlich kein Hexenwerk mehr. Boris Boss aus der Produktion konnte ihn überzeugen, dass »Gefährdungsbeurteilung durchführen« nicht gleichbedeutend ist mit »in Vollschutz rumlaufen« (siehe Teil 1 oder den Beitrag »Risiken abschätzen II« aus unserer Serie zur Gefährdungsbeurteilung). Quelle: GefStoffV, TRBS 1112

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit