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(Gefahr-) Stoffe

 
07.03.2019

Wir haben kein Gefahrgut! - Sind Sie sicher?

Wir haben kein Gefahrgut! - Sind Sie sicher?

Im Rahmen der Datenerhebung zum Rechtsverzeichnis oder während Audits erleben wir es häufig, dass Kunden der Meinung sind, mit Gefahrgut nichts zu tun zu haben. Dementsprechend gibt es in diesen Unternehmen niemanden, der sich mit dem Thema auskennt. Diese Unternehmen gehen unter Umständen ein hohes Risiko ein und wir möchten im Folgenden darauf eingehen, warum das so ist, und wie Sie dem entgegenwirken können.

Vorausschickend möchte ich sagen, dass diese Haltung dem Gefahrgutrecht gegenüber mehr als nachvollziehbar ist. Das Gefahrgutrecht ist ein Moloch an Regelungen, die sich einem - selbst wenn man gewohnt ist, Rechtsvorschriften zu lesen - nicht von selbst erschließen. Sie sehen: ich spreche aus Erfahrung. 😊

Eine »Kopf-in-den Sand-Politik« ist jedoch der falsche Weg damit umzugehen, denn der Volksmund weiß bereits, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Diese »Strafen« kommen im Gefahrgutrecht meist als Bußgelder und/oder Punkte in Flensburg daher. Und sie treffen den jeweils Verantwortlichen im Unternehmen. Also die Führungskraft, in deren Verantwortungsbereich die Abgabe oder der Empfang von Gefahrgütern liegt. Falls die Pflichtendelegation nicht eindeutig ist, mag das auf die höheren Ebenen durchschlagen. Wenn keine Regelungen vorhanden sind, wird es jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht den Mitarbeiter treffen, der physisch die Versandstücke entgegennimmt oder abgibt.

Also, welches Unternehmen hat mit Gefahrgut zu tun?

Auch wenn man nicht im großen Stil Gefahrgut über die Straße verschickt oder gar selbst transportiert, ist dennoch jedes Unternehmen von Gefahrgutrecht betroffen, das zum Beispiel...

  • im (Gefahrstoff-) Verzeichnis nur einen Stoff stehen hat, der eine Gefahrstoffkennzeichnung hat - denn diese Stoffe werden angeliefert und man hat die Pflichten des Empfängers.
  • gefährliche Abfälle über einen Entsorger entsorgt, zum Beispiel Altbatterien, Spraydosen, Leuchtstoffröhren, Altöl, ölverschmutzte Betriebsmittel etc. - denn diese Abfälle sind in der Regel Gefahrgut. In diesem Fall hat man die Pflichten des Absenders, des Verpackers oder Befüllers (für Schüttgüter) und die des Verladers.
  • im Rahmen von Reparaturen, dem Außendienst, oder gegenüber Niederlassungen o.ä. Werkzeuge, Notebooks, Handys, Werkzeuge etc. mit Lithiumbatterien oder auch nur einen Ersatz-Akku verschickt. Das Gefahrgutrecht gilt auch für das Empfangen solcher Geräte - allerdings nicht für Privatpersonen.

Natürlich sieht das Gefahrgutrecht eine Menge Ausnahmen für bestimmte Fälle vor, von denen man profitieren kann, um »nicht das ganz große Fass aufmachen zu müssen«.

Wichtig ist jedoch:
Es gibt einen Unterschied zwischen: »Wir haben nichts mit dem Gefahrgutrecht zu tun« und »Wir können von vielen Ausnahmeregelungen profitieren«. Der Unterschied liegt darin, dass Sie im ersten Fall hoffen, dass nichts passiert und im zweiten Fall wissen, was Sie tun.

In der nächsten Zeit werden wir in loser Folge ein paar der Anwendungsfälle unter die Lupe nehmen, die Sie ermutigen sollen, genauer hinzusehen und bewusste Entscheidungen zu treffen.

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Im Rahmen der Datenerhebung zum Rechtsverzeichnis oder während Audits erleben wir es häufig, dass Kunden der Meinung sind, mit Gefahrgut nichts zu tun zu haben. Dementsprechend gibt es in diesen Unternehmen niemanden, der sich mit dem Thema auskennt. Diese Unternehmen gehen unter Umständen ein hohes Risiko ein und wir möchten im Folgenden darauf eingehen, warum das so ist, und wie Sie dem entgegenwirken können.

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21.02.2019

REACH und der Brexit: ECHA veröffentlicht weitere Informationen

REACH und der Brexit: ECHA veröffentlicht weitere Informationen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 08. Februar 2019 auf ihrer Website diverse Empfehlungen veröffentlicht, wie sich betroffene Unternehmen im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten können.

Die Hilfestellungen der ECHA betreffen den Fall, dass es nach Ablauf des 29. März 2019 zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommt. Sie umfassen etwa ein erweitertes »Q&A« sowie konkrete Handlungsanleitungen für Unternehmen, um für den EU-27-Markt weiter auf Stoffregistrierungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zurückgreifen zu können.

Dazu plant die ECHA nach eigenen Angaben, u.U. ein Sonderkapitel (»Brexit-Window«) in REACH-IT vom 12. bis 29. März 2019 für Unternehmen einzurichten.

Auch nachgeschaltete Anwender sollten dementsprechend ihre Lieferketten auf REACH-Registrierungen überprüfen, die über ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erfolgt sind.

Daneben weist die ECHA darauf hin, dass die Ausfuhr von Stoffen aus dem EU-27-Markt in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit ebenfalls besondere Vorbereitung erfordert.

Bei der ECHA finden Sie die Mitteilung und weiterführende Informationen in englischer Sprache. Quelle: DIHK

Auch der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA widmet sich dem Thema. Dort finden Sie auch eine Liste von Stoffen, die ausschließlich von UK-Unternehmen registriert wurden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 08. Februar 2019 auf ihrer Website diverse Empfehlungen veröffentlicht, wie sich betroffene Unternehmen im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten können.

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13.08.2018

Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Neue LASI Veröffentlichung LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«
Der LASI hat im Juni 2018 den Leitfaden LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen« neu veröffentlicht.

Aus dem Vorwort des Leitfadens:
»Die Anwendung der TRGS 910 und des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes ist für die betriebliche Praxis vielfach neu. Diese Neufassung der LASI - Veröffentlichung LV 55 soll deshalb den staatlichen Arbeitsschutzbehörden als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufsichts- und Beratungstätigkeit an Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dienen. Insbesondere soll sie helfen zu überprüfen, ob die Anforderungen des Maßnahmenkonzeptes durch den Arbeitgeber umgesetzt wurden. Auch werden seitens der betrieblichen Praxis verstärkt Fragen aufgeworfen werden – Fragen, die auch und insbesondere an die Aufsichtsbeamtinnen und beamten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gerichtet werden. Hierfür soll diese LASI - Veröffentlichung eine kompakte und praxisgerechte Unterstützung sein.«

Und was für Aufsichtspersonen ein Leitfaden ist, kann für Unternehmen mindestens ebenso gut herangezogen werden. Außerdem wissen Sie dann gleich, worauf die Aufsichtspersonen achten und können sich entsprechend vorbereiten.

Der LASI hat im Juni 2018 den Leitfaden LV 55 »Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen« neu veröffentlicht. Obwohl sich dieser an Aufsichtspersonen richtet, können Unternehmen ihn als Checkliste für ihr Vorgehen verwenden.

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09.07.2018

Referentenentwurf einer Strahlenschutzverordnung

Referentenentwurf einer Strahlenschutzverordnung

Das BMU hat den Referentenentwurf einer Strahlenschutzverordnung versandt. Sie präzisiert Vorgaben des neuen Strahlenschutzgesetzes und soll im August in Kraft treten. Betroffenen sind Tätigkeiten die einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, Anlagen mit ionisierender Strahlung sowie die Entsorgung.

Neu werden Anforderungen an den Schutz vor Radonstrahlung eingeführt:
Zum Schutz der Bevölkerung vor Radonstrahlung schreibt das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) den Ländern die Festlegung von Gebieten vor, in denen eine Radonkonzentration von mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter in einer erheblichen Zahl von Gebäuden überschritten wird (§ 121). In diesen Gebieten müssen Unternehmen Messungen an Arbeitsplätzen in Erd- oder Kellergeschossen durchführen (§ 127). Für folgende Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, Radonheilbädern und Radonheilstollen sowie Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung sind diese Messungen auch außerhalb dieser Gebiete durchzuführen. Treten an Arbeitsplätzen Überschreitungen des Referenzwertes auf, müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Der Referentenentwurf der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) präzisiert diese Pflicht nun in § 143. Danach müssen die Messungen über 12 Monate nach den allgemeinen Regeln der Technik von einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Stelle durchgeführt werden.

Nach § 141 sollen die Gebiete aufgrund einer wissenschaftlich basierten Vorhersage ausgewiesen werden. Hier soll in mindestens 50 Prozent des jeweils auszuweisenden Gebiets der Referenzwert in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten werden. Das BMU geht in der Begründung davon aus, dass dabei Raster von 10 km x 10 km angewandt werden. Das Ausmaß der daraus resultierenden Gebäude oder Kosten kann das Ministerium nicht abschätzen.

Der DIHK erwartet eine hohe Kostenbelastung für betroffene Unternehmen. Bereits zum Strahlenschutzgesetz setzten wir [DIHK] uns deshalb dafür ein, den Spielraum der Euratom-Richtlinie für eine kostenminimale Ausgestaltung der Überwachungsvorschriften auszunutzen. Der DIHK plant, sich an der Verbändeanhörung zu beteiligen. Quelle: DIHK

Die IHK Reutlingen hat uns dazu zwei Synopsen zugeschickt, die die neue Strahlenschutzverordnung (1) der alten Strahlenschutzverordnung und (2) der Röntgenverordnung gegenüberstellt.

Das BMU hat den Referentenentwurf einer Strahlenschutzverordnung versandt. Sie präzisiert Vorgaben des neuen Strahlenschutzgesetzes und soll im August in Kraft treten. Betroffenen sind Tätigkeiten die einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, Anlagen mit ionisierender Strahlung sowie die Entsorgung.

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23.03.2018

Tastaturen sind Bakterienschleudern

Tastaturen sind Bakterienschleudern
Manche Tastatur ist fünf Mal höher bakteriell belastet als der Sitz einer öffentlichen Toilette. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in ihrer Versichertenzeitung »Impuls« Hygienetipps zusammengestellt.

Anmerkungen Risolva:
1. Den Artikel finden Sie auf der letzten Seite.
2. Und da sagt noch einer, Otto-Normal-Büromensch hätte nichts mit der BioStoffV zu tun… :-)

Manche Tastatur ist fünf Mal höher bakteriell belastet als der Sitz einer öffentlichen Toilette. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in ihrer Versichertenzeitung »impuls« Hygienetipps zusammengestellt.

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08.02.2018

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.

Haben Sie als Anwender Hinweise zu den nachfolgend genannten TRGS?
TRGS 510 »Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern«
TRGS 600 »Substitution«
TRGS 910 »Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen«

Bitte senden Sie Hinweise, Anmerkungen oder Stellungnahmen möglichst bis 31. März 2018 an die AGS-Geschäftsführung [Anm. Risolva: Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Link der Quellenangabe]. Quelle: BAuA

Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) weiterentwickelt sowie regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden. Quelle: BAuA
Möglichkeit der Stellungnahme zur Aktualisierung von Technischen Regeln des AGS bis zum 31. März 2018.

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20.11.2017

Praktische Unterweisungshilfe für den Umgang mit Lösemitteln

Praktische Unterweisungshilfe für den Umgang mit Lösemitteln
Neben den Gesundheitsgefahren durch Einatmen oder Hautkontakt ist beim Einsatz von Lösemitteln auch das Thema Explosionsschutz zu beachten. Bereits bei der Verwendung geringer Mengen sind Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erfolgt häufig eine offene Handhabung von geringen Mengen an Lösemitteln. Das kompakte Format der Sicherheitskurzgespräche (SKG) eignet sich insbesondere für Unterweisungen in diesen Unternehmen.

Das neue SKG 017 »Lösemittel in KMU« dient als Werkzeug für die Unterweisung und präsentiert die wichtigsten Gefährdungen und Maßnahmen beim Einsatz von Lösemitteln in anschaulicher Form.

Es besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst fünf Lektionen zum Thema Lösemittel in KMU. Durch diese Lektionen werden den Teilnehmenden sichere und gesundheitsgerechte Vorgehensweisen durch Verknüpfung kurzer und knackiger Fakten in Textform mit einprägsamen Zeichnungen vermittelt.

In einem abschließenden Fehler-Wimmelbild werden durch die gemeinsame Fehlersuche die Themen der Lektionen reflektiert. Somit wird sichergestellt, dass die transportierten Inhalte verstanden wurden. Die Auflösung des Fehlerbildes steht den Unterweisenden im zweiten Teil des SKG 017 zur Verfügung. […]

Das neue SKG 017 »Lösemittel in KMU« ist als geleimter Block im DIN A4-Format über den Medienshop der BG RCI erhältlich. Unterweisungsfolien stehen als PDF-Datei im Downloadcenter der BG RCI zur Verfügung. Quelle: BGI Fachwissen-Newsletter 4/2017

Neben den Gesundheitsgefahren durch Einatmen oder Hautkontakt ist beim Einsatz von Lösemitteln auch das Thema Explosionsschutz zu beachten. Bereits bei der Verwendung geringer Mengen sind Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) erfolgt häufig eine offene Handhabung von geringen Mengen an Lösemitteln. Das kompakte Format der Sicherheitskurzgespräche (SKG) eignet sich insbesondere für Unterweisungen in diesen Unternehmen. Quelle: BG RCI

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11.08.2017

Hintergrundinformationen zum neuen StrlSchG - Radon

Hintergrundinformationen zum neuen StrlSchG - Radon
Eine wesentliche Neuerung im StrlSchG (gültig ab 1.1.2019) stellen die Referenzwerte für Radonbelastung in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz dar und die Verpflichtung, die Radonexposition anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Doch was ist Radon und warum wird dieser Aspekt gesetzlich geregelt?


Stoffbeschreibung
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas. Es ist farblos, geruchlos und wenig reaktiv, das heißt es geht mit anderen Stoffen keine Verbindungen ein.

Radon entsteht über Radium als Zwischenprodukt der Uran U238-Zerfallsreihe. Mit einer Halbwertszeit von 3,8 Tagen zerfällt es weiter unter Aussendung eines Heliumkerns (α-Strahlung). Nacheinander entstehen die kurzlebigen und ebenfalls radioaktiven Tochterisotope Polonium, Blei und Wismut. Am Ende der Zerfallsreihe steht das stabile Blei 206Pb.


Gesundheitliche Risiken
Ein häufiges Auftreten von Lungenerkrankungen bei Bergarbeitern ist schon seit mehreren hundert Jahren bekannt. Die sogenannte Schneeberger Lungenkrankheit, benannt nach dem Bergrevier Schneeberg im Erzgebirge, wurde 1879 als Bronchialkarzinom identifiziert. Später in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts erkannte man die Strahlenbelastung durch das natürliche, radioaktive Edelgas Radon als Ursache für diese Krebserkrankung.

Nach epidemiologischen Studien weiß man, dass Radon und seine Zerfallsprodukte in Innenräumen nach dem Rauchen das größte Risiko für Lungenkrebserkrankungen darstellen. Es wird vermutet, dass in den alten Bundesländern 4-12 % aller Lungenkrebstodesfälle durch Radon bedingt sind.

Während eingeatmetes Radon selbst nicht im Atemtrakt verbleibt, sondern wieder ausgeatmet wird, setzen sich seine Zerfallsprodukte (Polonium 214Po und 218Po) in den Bronchen und den Lungenbläschen ab. Dort setzt sich der radioaktive Zerfall der Zwischenprodukte fort und die emittierte α- und β-Strahlung kann das Gewebe schädigen. Die dabei auftretende Veränderung der Zellen und der Erbinformation kann dann Krebserkrankungen der Lunge zur Folge haben.


Vorkommen von Radon
Das Auftreten von Radon auf der Erde ist an seine Mutterisotope Uran und Radium gebunden. Hohe Konzentrationen im Untergrund wurden in Gegenden mit Graniten und sauren vulkanischen Gesteinen gemessen, die aufgrund geologischer Prozesse vergleichsweise hohe Uran- und Radiumgehalte führen. In Deutschland treten aufgrund dieser geologischen Verhältnisse hohe Radonkonzentrationen zum Beispiel im Bayerischen Wald, der Oberpfalz, dem Fichtelgebirge, dem Erzgebirge, dem Thüringer Wald und Teilen des Schwarzwaldes auf.

Auch Gebiete in denen Sande oder Gerölle aus abgetragenen Granitgebieten abgelagert wurden (zum Beispiel die jungen eiszeitlichen Sedimente in Norddeutschland) liefern höhere Radongehalte.


Radonkarte Deutschland
Um das Radon-Gefährdungspotential für Deutschland zu ermitteln, wurden die Radonkonzentrationen in der Bodenluft in 1 m Tiefe im Rahmen einer bundeweiten Untersuchung gemessen. Auf Grundlage dieser Messungen und der geologische Karte Deutschlands im Maßstab 1:1.000.000 wurde die Radonkarte Deutschland berechnet.

Die Karte gibt Hinweise darauf, in welchen Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen in der Raumluft zu rechnen ist. In Gebieten, für die nur Radonkonzentrationen in der Bodenluft von weniger als 20 Kilobecquerel pro Kubikmeter prognostiziert wurden, sind erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft in weniger als einem Prozent der Gebäude zu erwarten. Die Karte ist allerdings nicht ausreichend, um Aussagen über kleinräumige Gebiete oder Prognosen über die Belastung von Einzelhäusern abzugeben.


Radon in Gebäuden und im Wasser
Radon kann, ohne dass es mit anderen Stoffen eine Verbindung eingeht, über Spalten, Klüfte oder durchlässige Böden nach oben steigen und in die Atmosphäre austreten. Problematischer ist es, wenn das Radon nicht frei entweichen kann, sondern durch Risse, Fugen, Rohrdurchführungen der Bodenplatte in ein Gebäude eindringt und sich dort anreichert.

Eine weitere Quelle für Radongehalte in der Innenraumluft können auch Baumaterialien sein, aus denen Radon entweicht. Beispiele hierfür sind Bims und Alaunschiefer, der häufig in Schweden verwendet wurde. In Deutschland haben Baustoffe allerdings eine untergeordnete Bedeutung.

Die Anreicherung von Radon in der Innenraumluft hängt von den Lüftungsgewohnheiten und der natürlichen Belüftung des Gebäudes ab. Daneben ergaben Raumluftmessungen jahreszeitliche und tageszeitliche Schwankungen der Radonkonzentration.

Radon löst sich zu einem gewissen Teil im Grundwasser und führt zu einer Belastung des Trinkwassers, die in Grundwasserfassungen in Graniten oder anderen kristallinen Gesteinen sehr hohe Werte annehmen kann. Für die Höhe der Belastung des Trinkwassers gibt es in Europa strenge Grenzwerte. In Deutschland sind diese in der TrinkwV festgeschrieben.


Analyse
In der Regel wird Radon in der Luft nicht durch chemische Analysen bestimmt, sondern über dessen radioaktiven Zerfall bzw. die dabei emittierte Strahlung. Der Messwert wird in Becquerel (Bq) angegeben, wobei ein Becquerel einem Zerfallsakt pro Sekunde entspricht.

Wenn der Mensch mit Radon in Kontakt kommt, ist noch ein weiterer Faktor wichtig: die Zeit. Diese sogenannte Exposition des Menschen wird als Produkt der Radonkonzentration (Bq/m³) und der Zeit in Stunden (h), die der Mensch dem Radon ausgesetzt ist, angegeben. Die Einheit ist Bq∙h/m³.

Gemessen wird Radon entweder mit direkt anzeigenden Geräten oder mit Dosimetern. In den Dosimetern wird das Radon auf Aktivkohle adsorbiert und anschließend gemessen.

Beitrag von Dieter Hubich

Mehr Informationen (unter anderen):

» Bundesamt für Strahlenschutz (BfA) »Radon«
» Radonkarte Deutschland
» BfA-Broschüre »Radon – ein kaum wahrgenommenes Risiko«
» IFA-Report Innenraumarbeitsplätze Kapitel 11 »Ionisierende Strahlung (Radon)«

Eine wesentliche Neuerung im StrlSchG stellen die Referenzwerte für Radonbelastung in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz dar und die Verpflichtung, die Radonexposition anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Doch was ist Radon und warum wird dieser Aspekt gesetzlich geregelt?

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28.07.2017

Versand von Lithium-Ionen-Batterien: Leitfaden aktualisiert

Versand von Lithium-Ionen-Batterien: Leitfaden aktualisiert
Eine gute Übersicht über die gefahrgutrechtlichen Anforderungen beim Versand von Lithiumionenbatterien liefert ein 14-seitiges Merkblatt (Leitfaden), das gemeinsam erarbeitet wurde vom ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.), dem IVG (Industrieverband Garten e.V) und der EPTA (The European Power Tool Association).

Darin werden die Anforderungen je nach Energiedichte der Batterien (kleiner oder größer als 100 Wattstunden) und je nach Verkehrsträger (Straße, Schiene, See, Luft) tabellarisch dargestellt. Die aktuelle Version des Leitfadens datiert aus 2017. Sie ist auf der Homepage der EPTA sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zu finden.

Die neue Version berücksichtigt die Änderungen durch das ADR 2017, die in erster Linie am neuen Gefahrzettel 9A speziell für Lithiumbatterien und dem neuen Kennzeichen für »Kleinmengen« von Lithiumbatterien gemäß Sondervorschrift Nr. 188 und ADR-Unterabschnitt 5.2.1.9 deutlich werden. Hierzu gibt es im ADR 2017 eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2018, d. h. die bisherigen Gefahrzettel und Kennzeichen für Lithiumbatterien-Transporte können bis dorthin weiter verwendet und nicht beanstandet werden. Quelle: DIHK

» Leitfaden auf Deutsch als PDF herunterladen

Eine gute Übersicht über die gefahrgutrechtlichen Anforderungen beim Versand von Lithiumionenbatterien liefert ein 14-seitiges Merkblatt (Leitfaden), das gemeinsam erarbeitet wurde vom ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.), dem IVG (Industrieverband Garten e.V) und der EPTA (The European Power Tool Association).

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01.03.2017

GHS Spaltenmodell

GHS Spaltenmodell
Nach der Gefahrstoffverordnung sollen Unternehmen vor der Beschaffung und ggf. auch bei der Verwendung prüfen, ob es für die verwendeten Gefahrstoffe Ersatzstoffe gibt, die kein Gefahrstoff sind oder ein geringeres Gefährdungspotenzial haben.

Als Orientierungshilfe hat dazu das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Spaltenmodell entwickelt. Dieses Spaltenmodell wurde nun mit Datum vom Januar 2017 neu gefasst veröffentlicht. Die Neufassung war vor allem wegen der GHS-Umstellung notwendig geworden.

Falls Sie also das bisherige Spaltenmodell Ihrer Ersatzstoffsuche zugrunde gelegt hatten, sollten Sie auf die neue Version umsatteln.

Das GHS Spaltenmodell hilft bei der Ersatzstoffsuche nach GefStoffV. Es ist neu gefasst worden.

» Weitere Informationen zu GHS Spaltenmodell

15.12.2016

Organische Flüssigkeiten sicher in Kanister, Fässer und IBC abfüllen

Organische Flüssigkeiten sicher in Kanister, Fässer und IBC abfüllen
In vielen Branchen und Betrieben werden täglich Behälter unterschiedlichen Fassungsvermögens mit organischen Flüssigkeiten befüllt. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, um einen vergleichbaren Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Hierbei kommt es vor allem auf eine korrekte Positionierung und Dimensionierung der Absaugung und Abfüllvorrichtung an. Basierend auf den Ergebnissen umfangreicher Arbeitsplatzmessungen wurden validierte Schutzleitfäden erstellt. Ergänzende Videos demonstrieren wirksame und nicht ausreichende Schutzmaßnahmen im direkten Vergleich. Außerdem wurde eine Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis für das »Befüllen von Kanistern, Fässer und IBC mit organischen Lösemitteln« erstellt, die ein vom Ausschuss für Gefahrstoffe als VSK anerkanntes standardisiertes Arbeitsverfahren darstellt. Text: Quelle BAuA

In vielen Branchen und Betrieben werden täglich Behälter unterschiedlichen Fassungsvermögens mit organischen Flüssigkeiten befüllt. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, um einen vergleichbaren Schutz der Beschäftigten sicherzustellen. Hierbei kommt es vor allem auf eine korrekte Positionierung und Dimensionierung der Absaugung und Abfüllvorrichtung an. Quelle BAuA

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01.12.2016

BG RCI: Merkblatt zur Beförderung gefährlicher Güter

BG RCI: Merkblatt zur Beförderung gefährlicher Güter
Von der BG RCI gibt es das Merkblatt A 013 über die Beförderung gefährlicher Güter, aktualisiert mit den Änderungen des ADR 2017:

Während des gesamten Beförderungsablaufs, also beginnend bei der Klassifizierung, beim Verpacken und Verladen der gefährlichen Güter, bis hin zum Entladen und Auspacken gelten die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Diese definieren und adressieren Pflichten und Verantwortlichkeiten, die in der Praxis beachtet werden müssen und ausführlich im Merkblatt A 013 beschrieben sind.

Die Schrift thematisiert weithin die Kleinmengenregelungen ›Kleinstmengen‹, ›freigestellte Mengen‹, ›begrenzte Mengen‹ und die ›1000-Punkte-Regelung‹ im Detail. Weiterhin bietet es eine Übersicht über zu beachtende Sachverhalte bei der Gefahrgutbeförderung ohne Erleichterungen, also dem regulären Gefahrguttransport.

Auch auf das Thema Vorkehrungen gegen Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter, z. B. zu terroristischen Zwecken, wird im Kapitel »Sicherung von Gefahrguttransporten« eingegangen. Die Bestellung und Befreiung von Gefahrgutbeauftragten wird ebenfalls thematisiert.

Zielgruppe für die Schrift sind Gefahrgutbeauftragte, gefahrgutrechtlich beauftragte Personen, Fahrer/innen und andere interessierte Personen. Als Praxishilfe liefert es Musterformblätter zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten, zur Übertragung von Unternehmerpflichten sowie ein Muster eines Beförderungspapiers. Die Musterformblätter sind auch im Downloadcenter des Medienshops als Word-Dokumente elektronisch erhältlich. Quelle: Fachwissen-Newsletter 6/2016

» zum Merkblatt A 013 über die Beförderung gefährlicher Güter

Von der BG RCI gibt es das Merkblatt A 013 über die Beförderung gefährlicher Güter, aktualisiert mit den Änderungen des ADR 2017.

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