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Energie

 
14.04.2014

EEG: Branchen, die nicht mehr begrenzen dürfen

Der DIHK hat eine »Negativliste« erstellt aus den derzeitigen Anfallstellen, die begrenzen dürfen und denen, die es in Zukunft noch tun dürfen. Folgendes gibt der DIHK zu beachten:

  1. »Mitunter sind Anfallstellen mit einem dreistelligen Schlüssel (= Gruppe) in der BAFA-Liste aufgeführt. Beispiel: 22.2 Herstellung von Kunststoffwaren. Die Gruppe findet sich in der Liste der Kommission nicht, wohl aber beide Klassen (22.21 und 22.22). Hier spricht viel dafür, dass solche Anfallstellen ganz oder teilweise umgeschlüsselt werden können. Die relevanten Fälle sind in der Tabelle in Spalte 3 gekennzeichnet.
  2. Es mag sein, dass man bei der Zuordnung zu WZ-Klassen bislang nicht so genau gearbeitet hat nach dem Motto: "Hauptsache, produzierendes Gewerbe": Hier wird man künftig mit dem BAFA eine sinnvolle Lösung suchen müssen.
  3. Zu beachten ist, dass der Entwurf der Kommissionsleitlinie in Randnummer 176 einen zweiten Zugang für stromintensive Unternehmen bietet, deren Tätigkeit nicht in der Positivliste genannt ist. Bei diesen Unternehmen muss die Stromintensität bei 25 % und mehr liegen und die Handelsintensität bei über 4 %. Ersten Reaktionen aus der Praxis zufolge sind die Werte nicht leicht zu erreichen.
  4. Unklar ist noch, ob die Unternehmen der Positivliste ohne weitere Einschränkungen ihre EEG-Umlage begrenzen lassen können. Das Öko-Institut glaubt dies mit der Folge, dass sich nach deren Berechnung die begrenzte Strommenge auf 114 TWh erhöht und auch deutlich mehr Unternehmen über eine Begrenzung freuen könnten. Nicht beachtet wurde dort die Randnummer 177 des Kommissionsentwurfs, nachdem die Mitgliedstaaten innerhalb der ausgewählten Sektoren weitergehende Kriterien festlegen können (und sollen)...«

» Liste der Branchen, die nicht mehr begrenzen dürfen als PDF herunterladen.

Der DIHK hat eine »Negativliste« erstellt aus den derzeitigen Anfallstellen, die begrenzen dürfen und denen, die es in Zukunft noch tun dürfen.

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14.04.2014

EEG: Überarbeiteter Referentenentwurf

Das BMWi hat am 1. April 2014 einen aktualisierten Entwurf zur Reform des EEG versandt. Wir haben diesen über die IHK Reutlingen bekommen. Der DIHK schreibt in seiner Informationsmail zu diesem Referentenentwurf:

»Wesentliche Anpassungen gegenüber den letzten Entwürfen betreffen die Regelungen zur Eigenerzeugung (§ 58) und zur besonderen Ausgleichsregelung (§ 61), die nun u.a. im Lichte der weiter laufenden Verhandlungen zum EEG-Beihilfeverfahren bzw. dem Entwurf der Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) ergänzt worden sind.

Eigenerzeugung (§ 58)
Die Regelungen sehen grundsätzlich keine Umlage bei Eigenerzeugung aus

  1. Bestandsanlagen von vor 1. August 2014 (bzw. bei genehmigungspflichtigen Anlagen 1. Jan 2015, wenn diese bis 23. Jan 2014 bereits erteilt wurde),
  2. Erweiterung/Erneuerung/Ersatz von Bestandsanlagen mit max. 30 Prozent mehr Leistung,
  3. Kraftwerkseigenverbrauch,
  4. gänzlich autarken Nutzern und
  5. kleinen Anlagen (Bagatellgrenze 10kw Leistung, höchstens 10 MWh pro Jahr)

vor. Ein reduzierter EEG-Umlagesatz ist vorgesehen für Eigenerzeugung aus Neuanlagen:

  1. EE-Anlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen
  2. sonstige Stromerzeugungsanlagen
  3. wenn der Eigenerzeuger zu einem produzierenden Gewerbe gehört.

Hierfür sind jeweils Abstufungen beim anzulegenden EEG-Umlage vorgesehen. Die konkreten Sätze sind im Entwurf noch nicht enthalten.

Besondere Ausgleichsregelung (§ 61)
Die nun in Text gefassten Regelungen orientieren sich an dem bekannten Verhandlungsstand nach dem Entwurf der Beihilfeleitlinien im Bereich Umwelt und Energie (EEAG). Das bedeutet: ein Sektorenansatz, 20 Prozent Eigenanteil an der EEG-Umlage sowie zusätzlich eine Begrenzung (Cap) des Anteils der EEG-Umlage an der Bruttowertschöpfung in zwei Stufen. Die Stufen des Caps sind angesichts der noch laufenden Verhandlungen mit der Kommission in diesem Punkt noch nicht genannt. Auch die in den EEAG vorgesehene Härtefallregelung für nicht gelistete Unternehmen, die einen Stromkostenanteil von mehr als 25% an der Bruttowertschöpfung haben und einem Sektor mit mehr als 4% außereuropäischer Handelsintensität angehören, ist im Entwurf berücksichtigt.

Über die Rahmenbedingungen der EEAG hinaus sind folgende Regelungen enthalten:

  • in einer Anlage 4 wird die Liste der Kommission aufgeführt, diese Liste soll um eine Liste der Branchen ergänzt werden, für die eine außereuropäische Handelsintensität von mehr als 4 Prozent angenommen wird und für die damit die unternehmensindividuelle Entlastung (Stromkostenintensität an der BWS höher 25 Prozent) in Frage kommt.
  • über die Vorgaben nach dem EEAG-Entwurf hinaus, soll eine Mindestabnahme von 1 GWh (nach Wortlaut als Bagatellgrenze, also ohne dass diese voll belastet wird) und ein unternehmensindividueller Mindestanteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen Voraussetzung für die Entlastung sein
  • die Anforderungen an einen selbstständigen Unternehmensteil werden verschärft/konkretisiert
  • Eigenversorgungsanlagen finden Berücksichtigung.«

» Überarbeiteter Referentenentwurf des EEG (Stand 31.3.2014) als PDF herunterladen.
» Gegenüberstellung EEG alt - EEG neu (Stand 8.4.2014) als PDF herunterladen.

Das BMWi hat am 1. April 2014 einen aktualisierten Entwurf zur Reform des EEG versandt. Wir haben diesen über die IHK Reutlingen bekommen.

» Weitere Informationen zu EEG: Überarbeiteter Referentenentwurf

14.03.2014

Referentenentwurf des EEG

Das BMWi hat einen Referentenentwurf zur Reform des EEG vorgelegt. Beteiligte Kreise konnten bis letzten Mittwoch (12.3.2014) dazu Stellung nehmen. Wenn es etwas Neues gibt, erfahren Sie es hier.

Doch jetzt erst einmal der aktuelle Referentenentwurf:
» Referentenentwurf des EEG von der Website des BMWi herunterladen.

Das BMWi hat einen Referentenentwurf zur Reform des EEG vorgelegt.

» Weitere Informationen zu Referentenentwurf des EEG

07.03.2014

Verbraucherinformation LED

Verbraucherinformation LED
Ziemlich sicher ist bei Ihnen in der Firma die Frage präsent: »Umstellen auf LED - ja oder nein, bzw. wo?«

Bei der BAuA finden Sie eine aktuelle Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED).

Die BAuA stellt Vor- und Nachteile dar und geht der Frage nach Risiken durch optische Strahlung nach. Sie finden auf der Seite auch jede Menge weiterführende Informationen zum Beispiel vom ZVEI und VDE.

» zur Verbraucherinformation LED

Ziemlich sicher ist bei Ihnen in der Firma die Frage präsent: »Umstellen auf LED - ja oder nein, bzw. wo?«
Bei der BAuA finden Sie eine aktuelle Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED).

» Weitere Informationen zu Verbraucherinformation LED

06.12.2013

EEG-Mittelfristprognose

Am 15.11. haben die Übertragungsnetzbetreiber die Mittelfristprognose für die EEG-Umlage veröffentlicht. Außerdem wurde die Prognose für die EEG-Umlage 2015 gestellt. Demnach liegt die realisitische Bandbreit für die EEG-Umlage 2015 zwischen 5,85 und 6,86 Cent pro Kilowattstunde (für 2014 liegt sie bei 6,240 Cent pro Kilowattstunde).

Darüber hinaus haben die Übertragungsnetzbetreiber die Entwicklung der Förderung nach dem KWK-G im Zeitraum 2004 - 2018 veröffentlicht. Demnach erreicht das Fördervolumen mit rund 706 Mio. Euro fast den im KWK-Gesetz festgeschriebenen Förderdeckel von 750 Mio. Euro.  Der KWK-Aufschlag soll von 0,178 Cent/kWh für die Verbräuche bis 100.000 kWh 2018 dann auf 0,308 Cent/kWh steigen.

» Mehr Informationen zur Mittelfristprognose EEG bei www.eeg-kwk.net
» Details zu der KWK-G-Förderung

Am 15.11. haben die Übertragungsnetzbetreiber die Mittelfristprognose für die EEG-Umlage veröffentlicht.

» Weitere Informationen zu EEG-Mittelfristprognose

21.11.2013

EnEV 2014 ab Mai 2014 in Kraft

Heute ist im Bundesgesetzblatt die Änderungsverordnung zur EnEV vom 18.11.2013 veröffentlicht worden. Die Änderungen werden zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 16.10. den Änderungen des Bundesrates vom 11.10. zugestimmt.

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Änderungen finden Sie auf der Internetseite der DENA. Dort finden Sie auch die nicht-amtliche Lesefassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).

» Beschreibung der wesentlichen Änderungen auf der Seite der DENA
» Lesefassung der EnEV von der Seite der DENA herunterladen.

Heute ist im Bundesgesetzblatt die Änderungsverordnung zur EnEV veröffentlicht worden. Die Änderungen werden zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

» Weitere Informationen zu EnEV 2014 ab Mai 2014 in Kraft

04.11.2013

BHKW-Rechner

Spielen Sie mit dem Gedanken, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten? Um abzuschätzen, ob sich das für Sie auch rechnet, bietet die Energieagentur Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite einen BHKW-Rechner für Unternehmen an. Die Betriebszeit sollte in jedem Fall mehr als 4.000 Stunden pro Jahr betragen, wenn die Geschichte wirtschaftlich sein soll - und das ist ja wohl Grundvoraussetzung für ein solches Vorhaben.

» zum BHKW-Rechner bei der Energieagentur NRW

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten?

» Weitere Informationen zu BHKW-Rechner

21.10.2013

Lastmanagement

Die DENA hat einen Flyer herausgegeben, der sich mit Lastmanagement in der Industrie beschäftigt: »Der Flyer hilft beim Einstieg in das Thema und gibt einen Überblick über geeignete Prozesse und Erlösmöglichkeiten von Lastmanagement.«

» Flyer Lastmanagement bei der DENA herunterladen.

Die DENA hat einen Flyer herausgegeben, der sich mit Lastmanagement in der Industrie beschäftigt.

» Weitere Informationen zu Lastmanagement

23.09.2013

Energieeffiziente Druckluftsysteme

Energiemanagementsystem hin, Energiemanagementsystem her. Kein Unternehmen kann es sich leisten, Geld zum Fenster hinaus zu werfen. Und dennoch tun es immer noch zu viele, bedenkt man die zum Teil hörbar undichten Druckluftsysteme, denen wir gelegentlich noch in Firmen begegnen.

Die Deutsche Energieagentur (DENA) identifiziert jedoch weniger undichte Leitungen sondern eher die Druckluftverbraucher selbst als den kostenbestimmenden Faktor in einem Betrieb und rät diese im Hinblick auf Druck, Menge (an erforderlicher Druckluft) und Druckluftqualität zu analysieren. Mehr und weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie im entsprechenden DENA-Ratgeber

» Ratgeber »Druckluftsysteme für Industrie und Gewerbe« von der DENA herunterladen.

Energiemanagementsystem hin, Energiemanagementsystem her. Kein Unternehmen kann es sich leisten, Geld zum Fenster hinaus zu werfen.

» Weitere Informationen zu Energieeffiziente Druckluftsysteme

03.09.2013

Ökodesign

Ökodesign
Die letzten Beiträge zur diesem Thema sind vom 13.2.2013, 1.10.2012, 5.4.2012 und 8.11.2012.

Seit Kurzem gibt es neue Ökodesign-Richtlinien, und zwar für Computer und Staubsauger.

Computer (Laptops und PC) und Server müssen ab dem 1.7.2014 bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Energieeffizienz erfüllen. Anfang 2016 werden diese dann nochmals verschärft. Geregelt ist dies in der Verordnung (EU) Nr. 617/2013.

In der Verordnung (EU) Nr. 666/2013 werden Effizienzkriterien für Staubsauger festgelegt. Sie werden also demnächst auch bei Staubsaugern die bereits von anderen Haushaltsgeräten bekannten, farbigen Energiezettel mit der Abstufung von A bis G finden. Die Fristen, zu denen diese Energieeffizienzkriterien wirksam werden bzw. verschärft werden, sind der 1.9.2014 und bzw. der 1.9.2017. Zum zweiten Termin werden nicht nur Effizienzkriterien verschärft, es werden auch Anforderungen hinsichtlich Staubemissionen und Motorlebensdauer wirksam.

» Merkblatt »Ökodesign in 10 Minuten« Stand Oktober 2012 als PDF herunterladen.
Herausgeber: IHK-DIHK-AG Ökodesign

Von der EU wurden neue Ökodesign-Vorschriften für Computer (Laptops und PC) und Staubsauger von der EU erlassen.

» Weitere Informationen zu Ökodesign

30.08.2013

Best practice in Sachen Energie

Die Deutsche Energieagentur DENA zeichnet herausragende Projekte, die einen Vorbildcharakter in Sachen Energieeinsparung haben, mit dem Good-Practice-Label aus. In einer Broschüre sind Good-Practice-Projekte beschrieben und zum Nachmachen empfohlen. Die Projekte sind in 4 Kategorien zusammengefasst:

  • Information & Motivation
  • Gebäudebezogene Projekte
  • Objektbezogene Projekte
  • Managementsysteme

» Fachbroschüre »Energieeffizienz zeigen. Good-Practice-Projekte – zur Nachahmung empfohlen.« von der DENA als PDF herunterladen.

Nachmachen ausdrücklich gewünscht. In einer Broschüre stellt die DENA Good-Practice-Projekte vor.

» Weitere Informationen zu Best practice in Sachen Energie

16.08.2013

EEG-Umlage selbst berechnen

EEG-Umlage selbst berechnen
Viele von Ihnen befinden sich jetzt gerade im Planungsprozess für 2014. Da ist es keine ganz unerhebliche Frage, wie sich die EEG-Umlage entwickeln wird.

Damit Sie schon mal einen Blick in die Zukunft werfen können, hat die Agora Energiewende eine Software entwickeln lassen, mit deren Hilfe Sie ermitteln können, wie politischen Entscheidungen sich wie auf die EEG-Umlage auswirken. Die Prognose geht bis zum Jahr 2017. Das Programm ist Excel-basiert und enthält zwei unterschiedliche Modi. Einer, in dem sinnvolle Szenarien vordefiniert sind, einen zweiten, bei dem Experten an allen möglichen Stellschrauben drehen können.

» zum EEG-Calculator bei der Agora Energiewende

Passend dazu ist folgende Meldung:
»1,748 Milliarden Euro, so tief ist das EEG-Konto im Juli ins Minus gerutscht. Allein im Juli betrug der Saldo -849 Millionen. Zum Vergleich: 2012 lag das Minus zu diesem Zeitpunkt bei 1,146 Mrd. Für die Höhe der EEG-Umlage 2014, die im Oktober bekannt gegeben wird, deutet vieles auf einen erneuten kräftigen Nachholbetrag für 2013 hin. In der EEG-Umlage 2013 steckt ein Nachholbetrag von 0,67 Cent/kWh für 2012.«
Quelle: DIHK

» Übersicht der Übertragungsnetzbetreiber über die Entwicklung des EEG-Kontos als PDF herunterladen.

Viele von Ihnen befinden sich jetzt gerade im Planungsprozess für 2014. Da ist es keine ganz unerhebliche Frage, wie sich die EEG-Umlage entwickeln wird.

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