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14.04.2014

EEG: Branchen, die nicht mehr begrenzen dürfen

Der DIHK hat eine »Negativliste« erstellt aus den derzeitigen Anfallstellen, die begrenzen dürfen und denen, die es in Zukunft noch tun dürfen. Folgendes gibt der DIHK zu beachten:

  1. »Mitunter sind Anfallstellen mit einem dreistelligen Schlüssel (= Gruppe) in der BAFA-Liste aufgeführt. Beispiel: 22.2 Herstellung von Kunststoffwaren. Die Gruppe findet sich in der Liste der Kommission nicht, wohl aber beide Klassen (22.21 und 22.22). Hier spricht viel dafür, dass solche Anfallstellen ganz oder teilweise umgeschlüsselt werden können. Die relevanten Fälle sind in der Tabelle in Spalte 3 gekennzeichnet.
  2. Es mag sein, dass man bei der Zuordnung zu WZ-Klassen bislang nicht so genau gearbeitet hat nach dem Motto: "Hauptsache, produzierendes Gewerbe": Hier wird man künftig mit dem BAFA eine sinnvolle Lösung suchen müssen.
  3. Zu beachten ist, dass der Entwurf der Kommissionsleitlinie in Randnummer 176 einen zweiten Zugang für stromintensive Unternehmen bietet, deren Tätigkeit nicht in der Positivliste genannt ist. Bei diesen Unternehmen muss die Stromintensität bei 25 % und mehr liegen und die Handelsintensität bei über 4 %. Ersten Reaktionen aus der Praxis zufolge sind die Werte nicht leicht zu erreichen.
  4. Unklar ist noch, ob die Unternehmen der Positivliste ohne weitere Einschränkungen ihre EEG-Umlage begrenzen lassen können. Das Öko-Institut glaubt dies mit der Folge, dass sich nach deren Berechnung die begrenzte Strommenge auf 114 TWh erhöht und auch deutlich mehr Unternehmen über eine Begrenzung freuen könnten. Nicht beachtet wurde dort die Randnummer 177 des Kommissionsentwurfs, nachdem die Mitgliedstaaten innerhalb der ausgewählten Sektoren weitergehende Kriterien festlegen können (und sollen)...«

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