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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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31.01.2022

Infobrief Januar 2021: REACH, TRAS 310 und TRBS 1201 - Teil 3

Infobrief Januar 2021: REACH, TRAS 310 und TRBS 1201 - Teil 3

Wir starten das neue Jahr mit Informationen zu Änderungen von REACH, einer Neufassung der TRAS 310 sowie einer Änderung der TRBS 1201 - Teil 3. Mit einer Info zur Revision der CLP-Verordnung und Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe ist der Ausblick gefahrstofflastig.

Hier eine Auswahl an Themen bei den Hintergrundinformationen:

  • Hinweise der LAGA zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen
  • Verpackungsbestimmungen in Europa
  • Besondere Ausgleichsregelung: Europäische Kommission verabschiedet Beihilfeleitlinien (CEEAG)
  • Hinweise zur Kommunikation in der Pandemie und Risiken bei Treffen mit 2G oder 3G
  • Was ist neu in Sachen Verbandskasten?
  • Auswirkungen der Log4j-Sicherheitslücke auf die Arbeitssicherheit
  • Strapaze von Online-Meetings
  • BG RCI: Videos und mehr

» Risolva Infobrief Januar 2022

Wir starten das neue Jahr mit Informationen zu Änderungen von REACH, einer Neufassung der TRAS 310 sowie einer Änderung der TRBS 1201 - Teil 3. Der »Ausblick« ist gefahrstofflastig.

» Weitere Informationen zu Infobrief Januar 2021: REACH, TRAS 310 und TRBS 1201 - Teil 3

20.01.2022

Explosionsschutz: Das Entstehen einer Explosion

Explosionsschutz: Das Entstehen einer Explosion

Eine Voraussetzung, dass es überhaupt zu einer Explosion kommen kann, ist das Vorhandensein eines brennbaren Stoffes, mit dem entweder gewollt umgegangen wird (z.B. zu Reinigungszwecken) oder der bei den Arbeitsprozessen entsteht (z.B. beim Laden von Stapler-Batterien). Allein die Anwesenheit eines brennbaren Stoffs ist jedoch nicht ausreichend. Da eine Explosion ein Oxidationsprozess ist, bedarf es eines Oxidationsmittels und einer Zündquelle, die den Oxidationsprozess anstoßen. Das Oxidationsmittel ist in den allermeisten Fällen der Sauerstoff (O2), der in der Atmosphäre mit ca. 21 Vol.-% vorhanden ist.

Damit es zu einer Explosion kommen kann, muss also Folgendes vorhanden sein:

  • brennbarer bzw. entzündbarer Stoff
  • Sauerstoff
  • Zündquelle.

Fehlt einer der drei Faktoren, dann passiert nichts. Darauf basiert der Explosionsschutz.

Worin liegt nun der Unterschied zu Explosivstoffen (z.B. Dynamit)?
Um einen Explosivstoff zur Detonation zu bringen, ist - anders als bei einem explosionsfähigen Gemisch - kein Luftsauerstoff oder ein anderes zusätzliches Oxidationsmittel erforderlich. Neben dem Explosivstoff selbst ist also nur noch eine geeignete Zündquelle notwendig.

Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, werden mit dem Warnzeichen D-W021 »Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre« gekennzeichnet:

Auf Explosivstoffe wird mit dem Warnzeichen W002 »Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen« hingewiesen:

Beide Phänomene (und dementsprechend auch diese beiden Zeichen) werden häufig verwechselt. Um beides besser unterscheiden zu können, merken Sie sich am Besten Folgendes:

Vereinfacht kann man nämlich sagen, 

  • dass Explosivstoffe eingesetzt werden, um gezielt eine Explosion herbei zu führen (Sprengung im Steinbruch, Auslösen eines Airbags)
  • dass das Entstehen eines explosionsfähigen Gemischs (in der Regel) ein unerwünschter Effekt ist, der beim Umgang mit bestimmten brennbaren Stoffen entsteht.

Nächster Beitrag: Brennbare Stoffe I

Dieter Hubich

Neuer Beitrag unserer Ex-Schutz-Serie: Wann kann eine sogenannte explosionsfähige Atmosphäre auftreten? Was ist der Unterschied zu Explosivstoffen?

» Weitere Informationen zu Explosionsschutz: Das Entstehen einer Explosion

17.01.2022

INFOS zum Explosionsschutz

INFOS zum Explosionsschutz

Verpuffungen oder Explosionen können zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen und sind in der Regel mit großen Sachschäden verbunden. Das Arbeitsschutzgesetz nimmt dabei den Arbeitgeber klar in die Verantwortung und verpflichtet ihn, Brand- und Explosionsrisiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Während »normale« Gefährdungsbeurteilungen durch Unterstützung unternehmensinterner Experten, wie Sicherheitsfachkraft und /oder Betriebsarzt jederzeit zuverlässig und fundiert selbst durchgeführt werden können, mangelt es bei der Beurteilung von Explosionsgefahren intern häufig an den sehr spezifischen Kenntnissen. Mit unserer Serie zum Explosionsschutz wollen wir Ihnen das Thema durch Infos und Tipps etwas näher bringen. Sie erfahren

... was die Voraussetzungen für eine Explosion sind.
... wie bei der Beurteilung der Explosionsgefahren vorgegangen wird.
... wie das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden kann.
… wie das Wirksamwerden von Zündquellen verhindert werden kann.

Hier die aktuelle Übersicht der Beiträge, die mit ihrem Erscheinen verlinkt werden:
Das Entstehen einer Explosion
Brennbare Stoffe I
Brennbare Stoffe II
Untere und obere Explosionsgrenze
Zündquellen
Beurteilung der Explosionsgefährdung I
Beurteilung der Explosionsgefährdung II
Beurteilung der Explosionsgefährdung III
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Beurteilung der Explosionsgefährdung IV
Beurteilung der Explosionsgefährdung - Zoneneinteilung
Beurteilung der Explosionsgefährdung V
Explosionsschutzmaßnahmen - Allgemeines
Primäre Explosionsschutzmaßnahmen I - Substitution | Anwendungstemperatur
Primäre Explosionsschutzmaßnahmen II - Dichtheit | Lüftung
Primäre Explosionsschutzmaßnahmen IIII - Konzentration | Inertisierung
Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen

Dieter Hubich

Verpuffungen oder Explosionen können zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen und sind in der Regel mit großen Sachschäden verbunden. Die Beurteilung der Gefährdungen liegt beim Arbeitgeber. Wir geben Infos und Tipps rund um das Thema Explosionsschutz.

» Weitere Informationen zu INFOS zum Explosionsschutz

11.01.2022

Über Manipulationen sprechen

Über Manipulationen sprechen

Hier eine Schutzvorrichtung abmontiert, dort einen Schalter blockiert – die Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen ist leider noch immer eine gängige Praxis in Unternehmen. Arbeitsschutzexpertinnen und -experten schätzen, dass ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Maschinen auf manipulierte Schutzeinrichtung zurückzuführen ist. Zu einer Manipulation kommt es meist dann, wenn Schutzeinrichtungen den reibungslosen Arbeitsablauf stören. Wenn zum Beispiel die Bedienung der Maschine, die Beseitigung von Störungen oder die Reinigung durch Schutzeinrichtungen erschwert wird. Sicherheit und Produktivität stehen sich dann im Weg – der Manipulationsanreiz für Beschäftigte ist groß. Häufig geschehen Manipulationen auch unbewusst, indem Schutzeinrichtungen umgangen werden. Ein schneller Griff über die Schutzeinrichtung hinweg kann dann schwerwiegende Folgen haben.

Wie groß das Risiko ist, das der Umgang mit manipulierten Maschinen mit sich bringt, ist nur wenigen Beschäftigten bewusst: Während sich 90 Prozent der an den betroffenen Maschinen arbeitenden Personen über die Manipulationen im Klaren sind, empfinden nur sieben Prozent dadurch eine erhöhte Gefährdung. Oft sind Manipulationen sogar der Geschäftsführung bekannt – und werden trotzdem geduldet. Dies zeigt, dass der Umgang mit Schutzeinrichtungen ein Thema der Unternehmenskultur ist.

Wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einen hohen Stellenwert im Unternehmen haben, wird das Schutzkonzept einer Maschine schon bei der Planung mitgedacht und alle Perspektiven einbezogen. Dafür muss Raum geschaffen werden, um gemeinsam mit den Beschäftigten über Manipulation und die Maschinensicherheit zu sprechen. Die neuen kommmitmensch-Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen eröffnen den ehrlichen und konstruktiven Austausch. Mithilfe der Karten können Szenarien kritisch beleuchtet werden, die die Manipulation von Schutzeinrichtungen begünstigen. Dadurch können gemeinsam Anreize und Ursachen für Manipulation erkannt und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Beseitigung erarbeitet werden. Mitarbeitende und Führungskräfte können so herausfinden, wie das Unfallrisiko bei der Arbeit an Maschinen in ihrem Betrieb minimiert werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und z. B. in der Praxishilfe 3 zum Handlungsfeld Sicherheit & Gesundheit "Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern". Quelle: Aktion kommMITmensch

Experten schätzen, dass ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Maschinen auf manipulierte Schutzeinrichtung zurückzuführen ist. Die neuen kommmitmensch-Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen eröffnen den ehrlichen und konstruktiven Austausch.

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20.12.2021

Infobrief Dezember 2021: HeizkostenV und DGUV Regel 112-190

Infobrief Dezember 2021: HeizkostenV und DGUV Regel 112-190

Hier ist die Weihnachtsausgabe des Risolva Infobriefs. 🎁🎄

Mit der Heizkostenverordnung und der Neufassung der DGUV Regel 112-190 (Atemschutz) hat sich zum Jahresende noch einmal etwas getan. Zu beiden Rechtsvorschriften finden Sie die Pflichten in Teil 2 des Infobriefs. Im Ausblick haben wir Ihnen die Zusammenfassung des DIHK über Rechtsänderungen 2022 im Bereich Energie, Klima und Umwelt aufgeführt. Außerdem finden Sie geplante Änderungen in diesen Rechtsbereichen aufgrund des Koalitionsvertrags, aufbereitet von zwei Anwaltskanzleien. Und schließlich gibt es eine Übersicht der anstehenden Änderungen in Sachen Biostoffe und Arbeitsstätten.

Bei den Hintergrundinformationen könnten vor allem folgende Beiträge interessant sein:

  • Leak der CEEAG: Rahmenbedingungen für Besondere Ausgleichsregelung verbessert
  • Pflichten des nachgeschalteten Anwenders mit Blick auf Nanoformen eines Stoffes
  • BAuA Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2
  • Positive Fehlerkultur: So schaffen Führungskräfte ein förderliches Betriebsklima
  • LASI-Veröffentlichung LV 52 »Psychische Belastung«

Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen »Endspurt« bis zu den Feiertagen und heute schon mal Schöne Weihnachten.
Im Namen des gesamten Risolva-Teams, Andrea Wieland

» Risolva Infobrief Dezember 2021

Hier ist die Weihnachtsausgabe des Infobriefs. 🎁🎄
Mit der Heizkostenverordnung und der Neufassung der DGUV Regel 112-190 (Atemschutz) hat sich zum Jahresende noch einmal etwas getan.

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06.12.2021

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Die Gefährdungsbeurteilungen psychischer Faktoren am Arbeitsplatz werden von Seiten des Arbeitgebers nicht so ernst genommen wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen. Das hat eine Studie der Dekra ermittelt. Die Dekra befragte hierfür mehrere Unternehmen. Dabei kam heraus, dass nur in 31 Prozent der befragten Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung stattfindet, 15 Prozent der Befragten gaben an, dass sie nicht wissen, ob die psychische Belastung bewertet wird und ganze 53 Prozent der Befragten wussten, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz nicht ermittelt wird. Dabei ist die psychische Gefährdungsbeurteilung im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes seit 2013 gesetzlich verankert und damit verpflichtend für den Arbeitgeber. Dass das Einbeziehen von psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz wichtig ist, zeigt die Entwicklung der Krankentage durch psychische Erkrankungen der letzten zehn Jahre. Hier gab es einen Anstieg von 56 Prozent.

Die Beurteilung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz läuft so ab, wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen und lässt sich in sechs Schritten zusammenfassen:

  1. Festlegen von Tätigkeiten
  2. Ermittlung der psychischen Belastung
  3. Beurteilung der psychischen Belastung
  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  5. Wirksamkeitskontrolle
  6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Dabei ist es wichtig, nicht die Fähigkeiten und Eigenschaften des Mitarbeiters zu bewerten, sondern die Merkmale der Arbeitsbedingungen. Es soll die Tätigkeit bewertet werden und nicht der Mitarbeiter. Dennoch ist es sinnvoll, diese Bewertung durch (anonyme) Mitarbeiterumfragen und Beobachtungsinterviews, d.h. zu beobachten, wie Tätigkeiten ausgeführt werden, zu ergänzen. Quelle: Presseportal DEKRA
Laura Czichon

Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen seit Jahren zu. Trotzdem nehmen die Unternehmen psychische Gefährdungen noch immer nicht so ernst wie physische Gefahren. In mehr als der Hälfte der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht beurteilt.

» Weitere Informationen zu Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

30.11.2021

Infobrief November 2021: Schwerpunkt Corona-Vorschriften

Infobrief November 2021: Schwerpunkt Corona-Vorschriften

Das vorherrschende Thema in dieser Ausgabe des Infobriefs ist das, was seit letzter Woche bei Ihnen vermutlich schon gelebte Praxis ist: Nämlich die Pflichten des Arbeitgebers, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Beschrieben vor allem im § 28b des Infektionsschutzgesetzes und der angepassten Corona-ArbSchV. Es gab allerdings auch eine Änderung der Ladesäulenverordnung, die Sie bitte ab 1.1.2022 beachten mögen, wenn Sie Ladesäulen zum Beispiel auf Parkplätzen errichten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Betreiberpflichten im Teil 2 des Infobriefs.

Der Ausblick richtet sich auf neue Grenzwerte nach der POP-Verordnung und auf das, was der Ausschuss für Gefahrstoffe als nächstes auf der Tagesordnung hat.

Wir empfehlen bei den Hintergrundinformationen besonders:

  • Informationen zu weiteren Strompreisumlagen
  • Entwicklungen hinsichtlich der besonderen Ausgleichsregel
  • Aktuelle DGUV Medien zu leisen Maschinen und Schweißrauchen.
  • Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen (um Manipulation zu verhindern) und weitere Links zu diesem Themenkomplex
  • Checkliste für die Bewertung von Laserbearbeitungsmaschinen
  • Arbeitsschutzmedien, die im Rahmen eines Wettbewerbs der KommMitMensch-Aktion eingereicht wurden.

» Risolva Infobrief November 2021

Das vorherrschende Thema ist das, was seit letzter Woche bei Ihnen vermutlich schon gelebte Praxis ist: Nämlich die Pflichten des Arbeitgebers, um die Corona-Pandemie einzudämmen, allen voran im IfSG und der Corona-ArbSchV.

» Weitere Informationen zu Infobrief November 2021: Schwerpunkt Corona-Vorschriften

26.11.2021

Zweimal Leitern

Zweimal Leitern
Warnlampen und Signalton für den sicheren Stand

Drei duale Studenten der Augsburger MAN Energy Solutions haben ein sogenanntes Leiter-Anstellwinkel-Warnsystem entwickelt. Ein lauter Warnton macht darauf aufmerksam, dass eine Leiter nicht im geforderten Anstellwinkel von 65 bis 75 Grad angelehnt ist. Der Warnton kann manuell nicht ausgeschaltet werden. Elektrische Neigungssensoren überwachen die verschiedenen Anstellwinkel. Eine am Leiterbein angebrachte Leiste aus LED-Lichtern zeigt zudem genau an, ob die Leiter zu steil oder zu flach steht und an welchem Leiterbein es eine Standunsicherheit gibt.

Die BGHM zeichnet die Studenten Marcel Colombo, Florian Fritsch und Dominik Kuschel dafür mit dem »Schlau­en Fuchs« aus, einem Preis für vorbildliche Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Quelle: Pressemitteilung der BGHM

Leitern: So oft wie nötig, so wenig wie möglich

Mit Blick auf den Arbeitsschutz gilt: Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen nur als letzte Option auf Leitern zurückgreifen. Gemäß TRBS 2121 - Teil 2 sind Leitern nur dann zu verwenden, wenn es wegen einer geringen Gefährdung und kurzen Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig ist, andere, sicherere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühne, Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne zu verwenden. Zudem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Zugang und Abgang sowie die Arbeiten sicher auf der Leiter durchgeführt werden können.

Grundsätzlich gilt: »Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz«, rät BGHM-Expertin Stocker. »Ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen.« Quelle: Pressemitteilung der BGHM

1. Warnlampen und Signalton für den sicheren Stand
2. Leitern: nur so oft wie nötig, aber so wenig wir möglich

» Weitere Informationen zu Zweimal Leitern

18.11.2021

Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien

Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien

Lithium-Batterien umgeben uns mittlerweile überall, angefangen von der IT und Telefonie, über Mobilität bis hin zu vielfältigen Geräten für Freizeit und Hobby. Durch den  höheren Energieinhalt als konventionelle Batterien ihn haben, erhöht sich auch der Schadensausmaß im Brandfall. Selbstentzündung und die schnelle Brandausbreitung stellen erhöhte Voraussetzungen an den Brandschutz. Daher ist eine sichere Lagerung der Lithium-Batterien umso wichtiger.

Allerdings gibt es bisher keine bindenden Rechtsvorschriften für die Lagerung von Lithium-Batterien. Orientierung gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der VdS 3103 »Lithium-Batterien«. Die Publikation gibt Hinweise zur Schadensverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktion und Lagerbereichen.

Hierbei werden Lithium-Batterien in drei Kategorien unterteilt, abhängig vom Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung. Die allgemeinen Sicherheitsregeln sind grundsätzlich zu beachten. Außerdem werden spezifische Sicherheitsregeln aufgeführt, die anspruchsvoller werden je höher die Kategorie ist. Mit dieser Vorgehensweise kann der Schadensausmaß beim Brand verringert werden. Beachten Sie jedoch, dass für ein wirksames Schutzkonzept stets eine Einzelfallbetrachtung in Abstimmung mit dem Versicherer sinnvoll ist.
Laura Czichon

Aus dem Gefahrgutrecht kennt man klare Vorgaben zum Transport von Lithium-Batterien. Zur Lagerung gibt es jedoch keine bindenden Rechtsvorschriften. Orientierung gibt da zum Beispiel die VdS 3103 »Lithium-Batterien«.

» Weitere Informationen zu Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien

12.11.2021

Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt

Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt

Im § 5 der Corona-ArbSchV ist festgelegt, dass der Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren muss. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht, die Führungskräfte dabei unterstützen soll.

Behandelt werden folgende Fragen von Arbeitgebern:

  • Warum müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten informieren?
  • Wer muss die Information bereitstellen?
  • Wie kann eine solche Information aussehen?
  • Wann muss informiert werden?
  • Was muss ich sonst noch beachten?

Die Antworten zu den Fragen sind zum Teil mit weiterführenden Arbeitsmaterialien verlinkt.

Für die Information der Mitarbeiter können Sie dann zum Beispiel das Merkblatt »Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung« verwenden:

  • Warum ist das Corona-Virus gefährlich?
  • Weshalb soll ich mich impfen lassen?
  • Wozu nützt die Impfung noch?
  • Was kann passieren, wenn ich nicht geimpft bin?
  • Wie sicher sind Impfstoffe?
  • Wer kann sich impfen lassen?
  • Wo kann ich mich impfen lassen?
  • Welcher Zeitpunkt ist der richtige für die Impfung?
  • Wann bin ich geschützt?
  • Weitere Infos erhalte ich wo?

Thematisch passt dazu auch das Interview mit Prof. Carsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund. Erschienen ist das Interview in IPA-Aktuell 5/2021 mit dem Titel »Immunantwort und Impfen in Zeiten der Corona-Pandemie«.

Nach Corona-ArbSchV müssen Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht sowie ein Merkblatt für die Mitarbeiterinformation selbst.

» Weitere Informationen zu Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt

04.11.2021

Unfallursache Müdigkeit am Steuer

Unfallursache Müdigkeit am Steuer

In einer Untersuchung der BG ETEM aus dem Jahr 2020 wurden Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW evaluiert, die Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache erkennen ließen. Die Ergebnisse bringen ganz neue Erkenntnisse: In 24,2 Prozent der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich. Eine ähnliche Häufung zeigt sich auch in anderen Studien.

Insbesondere Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren und zwischen 50 und 59 Jahren fallen in der Statistik als Müdigkeitsopfer auf. Die Erklärung hierfür liegt vermutlich zum einen im Schlafmangel, der dem Freizeitverhalten junger Männer geschuldet ist. Bei älteren Fahrern sind die Ursachen eher in der gesundheitlichen Konstitution, eingenommenen Medikamenten, physischer Erschöpfung und nachlassender Konzentration zu suchen.

Ein erhöhtes Risiko für müdigkeitsbedingte Verkehrsunfälle haben Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten. Fast 40 Prozent der Unfallverursacher hatten mehr als 8,5 Stunden gearbeitet, weitere sieben Prozent über zehn Stunden. Jeder zehnte Betroffene kam von der Nachtschicht, wobei sich dann der Heimweg als besonders kritisch herausstellte.

Ein wichtiges Potential zur Vermeidung von müdigkeitsbedingten Unfällen liegt

  • in der konsequenten Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes,
  • einem optimierten Schichtplan,
  • einer angemessenen Pausengestaltung sowie
  • der Unterweisung zur Verkehrssicherheit mit Hinweis auf Themen wie Schlafmangel, Schlafstörungen, Medikamente etc.

Doch auch eine Fahrpause mit Kurzschlaf (maximal 20 Minuten) und Bewegung an der frischen Luft hilft. Technische Assistenzsysteme wie automatische Notbrems- und Spurhalteassistenten gibt es für die meisten Fahrzeugklassen, nur bei Transportern ist die Ausstattungsquote sehr gering.

Der Sekundenschlaf im öffentlichen Straßenverkehr mit Unfallfolge gilt als Straftat (§ 315c StGB). Wer übermüdet einen Unfall verschuldet, muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wen verwundert es, dass Betroffene nach dem Einschlafen am Steuer nur selten Müdigkeit bzw. Sekundenschlaf als Ursache angeben? Die Dunkelziffer ist hoch, da es kein verlässliches Verfahren zur Beweisführung »Müdigkeit« gibt.

Für alle, die für das Thema sensibilisieren wollen, eignet sich das neue RiskBuster-Video der BG ETEM. Im Video testet Ex-Stuntman Holger Schumacher am eigenen Leib, welche Auswirkungen Müdigkeit auf die Fahrsicherheit hat. Quelle: BG ETEM (gekürzt).

Die BG ETEM untersuchte Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW. Daraus ergaben sich Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache.

» Weitere Informationen zu Unfallursache Müdigkeit am Steuer

29.10.2021

Infobrief Oktober 2021: Gute Nachrichten: wenige Änderungen

Infobrief Oktober 2021: Gute Nachrichten: wenige Änderungen

Wir warten heute mit guten, weil wenigen (rechtlichen) Neuigkeiten auf! Außerdem ist nichts davon mit unmittelbarem Handlungsbedarf verknüpft. Der Ausblick zeigt allerdings, dass das nicht so bleiben muss, kurz: Wir werden uns demnächst mit der GewAbfV, der LSV und diversen ASR beschäftigen dürfen.

Hintergrundinformationen gibt es reichlich, zum Beispiel:

  • Online-Tool Ecocockpit zur Ermittlung der CO2-Emissionen
  • Verbundprojekts »LamA – Laden am Arbeitsplatz«
  • FAQs zum Umgang mit Nanoformen
  • Handlungshilfen und Merkblatt im Zusammenhang mit dem § 5 der Corona-ArbSchV (Info der Beschäftigten über Impfungen)
  • Fachwissenportal »Maschinensicherheit« der BG RCI sowie deren App »Maschinen-Check«
  • diverse Beiträge zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle im Allgemeinen und die Verwendung von Leitern im Besonderen

» Risolva Infobrief Oktober 2021

Wir warten heute mit guten, weil wenigen (rechtlichen) Neuigkeiten auf! Außerdem ist nichts davon mit unmittelbarem Handlungsbedarf verknüpft. Der Ausblick zeigt allerdings, dass das nicht so bleiben muss 😊

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