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Textbeiträge von Andrea Wieland.
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02.09.2020

Batterieentsorgung: Kampagne »Brennpunkt: Batterie«

Batterieentsorgung: Kampagne »Brennpunkt: Batterie«

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendwo in Deutschland der Kurzschluss einer nicht ordnungsgemäß behandelten Batterie in Entsorgungsfahrzeugen, Mülltonnen oder Sortieranlagen ein Feuer verursacht.

Die Kampagne »Brennpunkt: Batterie« ist eine Initiative der Mitglieder des BDE, die einerseits über die Folgen der falschen Entsorgung von Batterien informieren will, andererseits zum richtigen Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien anhalten soll. Quelle: BDE

Zwar richtet sich die Kampagne an Endverbraucher, aber die Inhalte auf der Internetseite sind auch interessant für Unternehmen (und deren Mitarbeiter)!

So zeigt der Film »Falsch entsorgt ist brandgefährlich« was passiert, wenn Batterien über den normalen Restmüll, Verpackungsmüll oder sonst unsachgemäß entsorgt wird. Sehr interessant und informativ auch die FAQ »Lithium-Ionen-Akkus«. Einige der vielen Fragen, auf die es Antworten gibt sind zum Beispiel:

  • Was ist Lithium?
  • Wie erkenne ich, ob mein Akku oder meine Batterie Lithium enthält?
  • Warum ist die richtige Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus so wichtig?
  • Wie kann ich einen Brand, ausgelöst durch eine Lithium-Ionen-Batterie oder -Akku, löschen?
  • Was muss ich vor der Entsorgung einer Lithium-Ionen-Batterie oder eines -Akkus beachten?
  • Wie lagere ich alte Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus richtig?
  • Wie erkenne ich Beschädigungen an Lithium-Ionen-Akkus?
  • Wie lange ist die Lebensdauer eines Lithium-Ionen-Akkus?
  • Wie kann ich die Lebensdauer des Lithium-Ionen-Akkus maximieren?

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendwo in Deutschland der Kurzschluss einer nicht ordnungsgemäß behandelten Batterie in Versorgungsfahrzeugen, Mülltonnen oder Sortieranlagen ein Feuer verursacht. Die Kampagne »Brennpunkt: Batterie« des BDE soll Abhilfe schaffen.

» Weitere Informationen zu Batterieentsorgung: Kampagne »Brennpunkt: Batterie«

31.08.2020

Risolva Infobrief August 2020

Risolva Infobrief August 2020

Der Sommer ist vorbei! Vielleicht nicht in Sachen Temperaturen oder Sonnenschein, aber ganz sicher wegen der vielen Rechtsänderungen. 

Durch das neue Gebäudeenergiegesetz und den Kohleausstieg gab es umfangreiche Änderungen im Energiebereich. Das Chemikalienrecht wartet auf mit Änderungen an der REACH und CLP-Verordnung sowie mit zwei TRGS-Neufassungen. Schließlich haben wir noch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Rechtsverbindlichkeit gibt, und eine neue DGUV Regel über Gießereien im Gepäck.

Von den Änderungen auf Länderebene noch gar nicht gesprochen....

Die Auswahl, was wir bei den Hintergrundinformationen empfehlen sollen, fällt bei sieben prall gefüllten Seiten sehr schwer. Besonders herausstellen möchten wir dann aber doch:

  • BIHK-Leitfaden »Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung«
  • Kampagne »Brennpunkt: Batterie«
  • VDS 3481 »Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten in Produktionsbereichen«
  • Artikel zu »Sicherer Umgang mit Leitern«

und: lustiger Titel mit ernstem Hintergrund »Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken«

» Risolva Infobrief August 2020

Der Risolva Infobrief August 2020 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

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26.08.2020

Fahrradsicherheit - Auf sicheren Wegen zur Arbeit

Fahrradsicherheit - Auf sicheren Wegen zur Arbeit

Radfahren ist gesund, entlastet die Umwelt und schafft Platz auf den Straßen. Der Straßenverkehr ist aber auch gefährlich. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, was Unternehmen tun können, damit ihre Beschäftigten auf zwei Rädern gesund zur Arbeit kommen.

  1. Unfallgeschehen im Umfeld analysieren

Das Statistische Bundesamt stellt regionale Daten zu Verkehrsunfällen zur Verfügung. Der Unfallatlas zeigt mit Ausnahme weniger Bundesländer für ganz Deutsch­land, auf welchen Strecken und Kreuzungen es besonders häufig zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden kommt.

Das in erster Linie für Verkehrsplaner gedachte Angebot kann aber auch für Unternehmen und radelnde Beschäftigte sehr hilfreich sein. So besteht die Möglichkeit, sich vorzugsweise Unfälle mit Radfahrerbeteiligung anzeigen zu lassen. Beschäftigte können so beraten werden, welche Radrouten die sichersten sind und welche möglichst gemieden werden sollten

  1. Fahrräder auf Sicherheit checken

Fahrräder sollten deshalb regelmäßig auf ihren verkehrssicheren Zustand hin geprüft werden und Defekte gegebenenfalls von einer Fachwerkstatt behoben werden.

Übrigens: gewerblich genutzte Fahrräder oder Pedelec 25 sind nach Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen. Sinnvoll sind natürlich auch Fahrrad-Checks für Räder, die von den Beschäftigten für den Arbeitsweg genutzt werden.

  1. Sichere Abstellanlagen schaffen
  2. Fahrradtrainings anbieten
  3. Kommunikation zu sicherem Radverkehr

Darüber hinaus gibt es auch Angebote, die sich gezielt an Rad fahrende Beschäftigte wenden. Beispiele hierfür sind die RiskBuster-Videoreihe mit Stuntman Holger SchumacherQuelle: BG ETEM

Radfahren ist gesund, entlastet die Umwelt und schafft Platz auf den Straßen. Der Straßenverkehr ist aber auch gefährlich. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, was Unternehmen tun können, damit ihre Beschäftigten auf zwei Rädern gesund zur Arbeit kommen.

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17.08.2020

Checkliste »Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Checkliste »Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern«

Kommt es bei der Bedienung einer Maschine zu einem Unfall, so spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Arbeitsschutzexperten gehen davon aus, dass dies jeden vierten Arbeitsunfall betrifft.

Oft gehen solche Unfälle mit einer besonderen Verletzungsschwere einher. Das Risiko manipulierter Schutzeinrichtungen ist daher nicht zu unterschätzen. Menschliches Fehlverhalten spielt eine große Rolle beim Manipulieren von Schutzeinrichtungen.

Doch nur selten ist die Frage der Schuldzuweisung bei der Ursachenermittlung sinnvoll. Zu einer Manipulation kommt es in der Regel nämlich meist erst dann, wenn die Schutzeinrichtung als solche oder die Art und Häufigkeit ihrer Betätigung den Betrieb der Maschine beeinträchtigt.

Dies kann vielfältige und komplexe Ursachen haben. Auch die Unternehmenskultur hat hier einen Einfluss. Wenn Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen einen hohen Stellenwert haben, wird bei der Planung und Nutzung von Maschinen das Schutzkonzept von Anfang an mitbedacht.

So können technische Lösungen entstehen, die für jeden Arbeitsschritt den sicheren Betrieb der Maschine zulassen, ohne dass die verwendeten Schutzeinrichtungen die Arbeit an der Maschine behindern.

Die Auseinandersetzung mit den Fragen dieser Checkliste kann Ihnen helfen, mögliche Anreize und Ursachen für Manipulation zu erkennen – wenn eine Frage mit Nein beantwortet werden muss – und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen. Die Checkliste besteht aus folgenden Elementen:

  • Beschaffung der Maschine
  • Eignung der Maschine
  • Eignung der Schutzeinrichtungen
  • Mitarbeiterführung und Schulung

 

Am Ende der Praxishilfe finden Sie eine Tabelle. Dort können Sie alle zu erledigenden Maßnahmen protokollieren. [Anmerkung Risolva: Das geht im PDF-Dokument auch online] 
Quelle: Broschüre »Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen«

Kommt es bei der Bedienung einer Maschine zu einem Unfall, so spielen manipulierte Schutzeinrichtungen häufig eine Rolle. Arbeitsschutzexperten gehen davon aus, dass dies jeden vierten Arbeitsunfall betrifft.

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05.08.2020

Haben Sie schon Infektionsschutzhelfer?

Haben Sie schon Infektionsschutzhelfer?

Die Deutsche Mittelstandsschutz GmbH (DMS) bietet eine Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer an. Basis ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Sie werden erst mit den inhaltichen Sachverhalten vertraut gemacht und und was diese für den betrieblichen Alltag bedeuten. Anschließend wird über Multiple-Choice-Fragen das Wissen kurz abgefragt. Ist die Mindestpunktzahl erreicht, bekommt der Teilnehmer ein Zertifikat und die Firma kann sich mit Logo als Unterstützer auf der Seite eintragen lassen. Das Ziel: Deutschland sucht eine Million Infektionsschutzhelfer.

» www.infektionsschutzhelfer.de

Die Seite bietet zusätzlich an, in wenigen Klicks die Gefährdungsbeurteilung Infektionsschutz gemäß SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard zu erstellen – inklusive fertiger und geprüfter Geschäftsanweisungen zur Vermeidung von Infektionsherden am Arbeitsplatz.

Die Deutsche Mittelstandsschutz GmbH (DMS) bietet eine Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer an. Außerdem: mit wenigen Klicks zur Gefährdungsbeurteilung nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.

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31.07.2020

Risolva Infobrief Juli 2020

Risolva Infobrief Juli 2020

Die Rechtsänderungen auf Bundesebene betreffen die AVV und die KÜO.
Die Änderung der REACH-Verordnung, hat diesmal auch Auswirkungen auf die Anwender von Gefahrstoffen, da sie das Sicherheitsdatenblatt betrifft. Dies bedeutet, dass Sie ggf. neue Sicherheitsdatenblätter aktiv von den Lieferanten anfordern müssen. Beachten Sie die Übergangsfrist.

Wenn Sie auf Basis unseres Infobriefs Ihr Rechtsverzeichnis ändern, kommt jede Menge Fleißarbeit auf Sie zu. Die Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung sorgt dafür, dass Sie das Datum von unzähligen Rechtsvorschriften nachziehen müssen, ohne dass sich substanziell etwas geändert hätte. Im Rahmen unsereres AGENDA-Update-Service, haben wir diese Aufgabe für Sie bereits übernommen.

Im Ausblick finden Sie Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, das der Bundesrat gebilligt hat, sowie den Referentenentwurf zur Änderung der 13. BImSchV/17. BImSchV.

Bei den Hintergrundinformationen empfehlen wir u.a. den Beitrag zu individuellen Netzentgelten in 2020 sowie eine App für eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung vor Ort für Baustellen, Montagestellen, Messebau etc.

Genießen Sie den Sommer! Und bleiben Sie gesund!

» Risolva Infobrief Juli 2020

Der Risolva Infobrief Juli 2020 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

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24.07.2020

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

BG RCI Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Von Arbeitsplatzgestaltung über mechanische und elektrische Gefährdungen und Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen: Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann. Der Recherchebedarf ist dadurch für Unterweisende minimal.

Ein weiteres Highlight: Erstmalig bezieht die BG RCI Stellung zum modernen Ansatz einer gefährdungs- und risikoorientierten Unterweisung. Betriebe können damit besonders wirkungsvoll, rechtssicher und nebenbei auch wirtschaftlich unterweisen.

Das Merkblatt möchte

  • Ihnen ein Medium mit konkreten Unterweisungsvorschlägen an die Hand geben, mit dessen Hilfe Sie Beschäftigte einbeziehen und damit nachweislich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Unterweisungen erhöhen können,
  • Sie wesentlich bei eigenen Recherchen nach geeigneten Unterweisungsmaterialien und Themen entlasten,
  • durch einen gefährdungsorientierten Ansatz eine direkte Verknüpfbarkeit mit der Gefährdungsbeurteilung ermöglichen und so eine effiziente Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern.

Das Merkblatt geht davon aus, dass zu jedem Gefährdungsfaktor, der gemäß der Gefährdungsbeurteilung auf den Betrieb zutrifft, auch eine Unterweisung erforderlich ist. Herausgekommen sind also 64 Themenleitfäden. Durch diesen gefährdungsorientierten Ansatz ist eine direkte Verknüpfbarkeit der Unterweisungen mit der Gefährdungsbeurteilung möglich – eine gute Voraussetzung für die vollständige und rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Quelle: BG RCI

Im Merkblatt A 026: »Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen« werden auf über 200 Seiten alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann.

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16.07.2020

Energielösungen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Vergleich

Energielösungen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Vergleich

Für Unternehmen steigt die Relevanz, den Energiebedarf durch erneuerbare Energien klimafreundlich zu decken. Doch welche Anwendungsformen der Energieversorgung gibt es und worin unterscheiden sie sich? Im Folgenden werden drei Optionen näher betrachtet:

Deckung des Stromverbrauchs durch langfristige Stromverträge aus erneuerbaren Energiequellen:

  • die Power Purchase Agreements (PPA)
  • Eigene Erzeugungsanlagen am Standort
  • Betrieb von Anlagen durch Dritte durch Contracting

Power Purchase Agreements
Bei PPAs schließt der Stromabnehmer einen bilateralen, dauerhaften Stromliefervertrag mit einem Produzenten von erneuerbarer Energie. Dies können beispielweise Betreiber von Windparks oder Photovoltaikanlagen sein. Der Preis pro Kilowattstunde wird im Voraus für die Laufzeit bindend festgelegt und bleibt fixiert. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Unternehmen nicht zwingend in der Nähe der Anlage liegen muss, da die Versorgung über das allgemeine Netz erfolgt. Somit kann der Stromabnehmer unmittelbar von erneuerbaren Erzeugungsanlagen Energie beziehen, ohne selbst eine Anlage bauen zu müssen. Zusätzlich bieten PPAs eine langfristige Preisstabilität, da die Laufzeit des Vertrages meistens zwischen 5 und 15 Jahren beträgt.

Eigene Erzeugungsanlagen am Standort
Mehr Unabhängigkeit und Flexibilität bietet die Errichtung von eigenen Erzeugungsanlagen direkt am Standort. Dadurch kann die Verbrauchssituation passend zum Bedarf optimiert werden. Möglich sind beispielsweise Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Letzter Option bietet den Vorteil, dass auch die Kälte- und Wärmeversorgung am Standort berücksichtigt wird. Ein weiterer Pluspunkt einer eigenen Erzeugungsanlage ist die gegebene Preisstabilität. Zusätzlich gibt es ein erhöhtes Einsparpotenzial: da der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, fallen keine Netzentgelte an und die EEG-Umlage kann reduziert werden. Vor Errichtung einer eigenen Anlage ist es allerdings wichtig, das Zusammenspiel von technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten individuell zu bewerten, um eine individuell passende Lösung zu finden.

Contracting
Unternehmen, die sich nur gering mit Planung und Umsetzung auseinander setzten wollen, sind mit  Contracting gut bedient. Hierbei werden die Erzeugungsanlagen direkt vor Ort des Unternehmens errichtet, jedoch übernimmt den Bau und den Betrieb ein Contracting-Partner. Dabei kann es sich beispielsweise, um den lokalen Energieversorger handeln, der das Unternehmen schließlich mit Energie aus der Anlage versorgt. Vorteile beim Contracting sind, dass Unternehmen die Investitionskosten nicht tragen müssen und kein Wartungsaufwand besteht. Allerdings müssen weiterhin Steuern und Umlagen gezahlt werden, da der Strom von Dritten bezogen wird.

Weiterführende Informationen finden sie unter: ET »Energiewirtschaftliche Tagesfragen«, Ausgabe 6/2020, S.36
Laura Czichon

 

 

 

 

 

Für Unternehmen steigt die Relevanz, den Energiebedarf durch erneuerbare Energien klimafreundlich zu decken. Doch welche Anwendungsformen der Energieversorgung gibt es und worin unterscheiden sie sich? Im Folgenden werden drei Optionen näher betrachtet:

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09.07.2020

Film über Risolva

Film über Risolva

Zu unserem Eintrag auf beratung.de wurde nun auch noch der Film dazu eingestellt.

Besuchen Sie auch unser Profil auf BERATUNG.DE!

Zu unserem Eintrag auf beratung.de wurde nun auch noch der Film dazu eingestellt.

» Weitere Informationen zu Film über Risolva

02.07.2020

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Nudging - unsicheres Verhalten ohne Verbote verändern

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

Zu diesem Zweck fordert die Broschüre mit anschaulichen Materialien auf zu einem Rundgang zum Auffinden unsicherer Situationen (z. B. fehlende Persönliche Schutzausrüstung), zu einem Workshop zum Entwickeln kreativer Ideen sowie zu einem Entscheidungstreffen zur nachhaltigen Umsetzung beschlossener Maßnahmen.

Das Herzstück der Broschüre ist der Kreativ-Workshop. Darin werden verschiedene Prinzipien menschlichen Verhaltens, wie die Vermeidung negativer Gefühle oder der Herdentrieb, genutzt, um passende Nudges (Anstupser) zum sicheren Verhalten zu entwickeln; die Teilnehmenden gestalten ihre Lösungsideen aktiv selbst. Ein übersichtliches Poster führt durch die einzelnen Schritte und jedes Verhaltensprinzip wird illustrativ mit einem Cartoon und mit erläuternden Leitfragen erklärt.

Dadurch kommt ein weiteres Wirkprinzip des Nudgings zur Geltung: der Humor.

Die Broschüre und die dazugehörigen Informationsposter können auf der Seite der BG ETEM kostenfrei heruntergeladen werden. Quelle: Pressemitteilung der BG ETEM

Wann ist Nudging das Richtige?
☐ Es gibt Unfälle ohne technische Ursachen.
☐ Es gibt unerwartete Ereignisse, die Mitarbeiter gefährden.
☐ Es gibt verhaltensbedingte kritische Situationen.
☐ Mitarbeiter halten (manchmal) Regeln nicht ein.
☐ Es gibt Veränderungen, wo sicheres Verhalten wichtig ist.

Mit der Broschüre »Nudging: kreative Ideen für sicheres und gesundes Verhalten« wird Unternehmensleitung, Führungs­kräften, Sicherheitsfachkräften und weiteren, mit der Arbeitssicherheit im Betrieb betrauten Personen ein Baustein zur Entwicklung einer Kultur der Prävention in die Hand gegeben. Die Broschüre hilft dabei, menschliches (Fehl-) Verhalten zu verstehen und dadurch verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden.

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30.06.2020

Risolva Infobrief Juni 2020

Risolva Infobrief Juni 2020

In dieser Ausgabe gibt es zwar etliche Änderungen. Die meisten davon sind allerdings redaktioneller Natur.

Der Ausblick richtet sich auf das Batteriegesetz und die Altholzverordnung.

Und bei den Hintergrundinformationen möchten wir Ihren Blick vor allem auf folgende Beiträge lenken:
Brexit und REACH - Großbritannien plant einen eigenen Rechtsrahmen
Checkliste: Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern

und zum Thema Corona und Rückkehr zum Normalbetrieb:
Neu entstandene Gefährdungen im Auge behalten (Checkliste)
Vorsicht: Legionellen im Trinkwassersystem

» Risolva Infobrief Juni 2020

Der Risolva Infobrief Juni 2020 steht jetzt zum Download auf unserer Internetseite bereit.

» Weitere Informationen zu Risolva Infobrief Juni 2020

24.06.2020

TIPPS zur »Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe«

TIPPS zur »Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe«

Dieter Hubich hat die aktualisierte Version unserer StoffMATRIX fertig gestellt. Sie ist nun noch komfortabler zu bedienen als die Vorgängerversion. Sie geben nur noch per Klick über ein Eingabeformular die H-Sätze ein und alle weiteren Angaben wie gefährliche Eigenschaften (Einstufung in Gefahrenklasse und -kategorie gemäß CLP-Verordnung) sowie Gefahrensymbole und Signalwort werden automatisch eingetragen. Außerdem enthält die StoffMATRIX das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA, sodass Sie die mit der StoffMATRIX auch gleich die Gefährdungsbeurteilung der Gefahrstoffe durchführen und dokumentieren können.

Wenn Sie Lust haben, die StoffMATRIX kennenzulernen, so finden Sie unter dem angegeben Link das Handbuch zum Herunterladen, sowie ein Tutorial, in dem Laura Czichon Ihnen die Funktionen der SToffMATRIX erklärt. Sie finden dort auch die Kontaktdaten von Dieter Hubich, der ihnen auf Anfrage gerne eine vollumfänglichen Testversion zuschickt.

Passend zum Thema, haben wir Ihnen im Folgenden unserer Beiträge rund um das Thema »Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe« zusammengestellt. Die Beiträge stammen aus dem Jahr 2013, sind aber nach wie vor aktuell.

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen I
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen II
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit

Dieter Hubich hat die aktualisierte Version unserer StoffMATRIX fertig gestellt. Passend dazu haben wir Ihnen unserer bisherigen Beiträge rund um das Thema »Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe« zusammengestellt.

» Weitere Informationen zu TIPPS zur »Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe«

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