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27.09.2016

Input/Output Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung kann auch als Prozess gesehen werden,

  1. in den verschiedene Aspekte einfließen (Input),
  2. verarbeitet werden
  3. und als Maßnahmen oder Festlegungen wieder herauskommen (Output).

Am Beispiel Prüfungen von Arbeitsmitteln bedeutet das:

  • Sie informieren sich in der Bedienungsanleitung über Vorgaben Ihres Herstellers.
  • Sie schauen in Technische Regeln, ob dort Vorgaben oder Empfehlungen zu Prüfungen formuliert sind
  • Sie befragen Ihr Instandhaltungs- und Bedienpersonal über das Nutzungsverhalten und die Erfahrungen zu Mängelanfälligkeit des Arbeitsmittels.
  • Sie berücksichtigen den Stand der Technik (der meistens in die Technischen Regeln Eingang gefunden hat)

Sie bewerten Ihren konkreten Fall und legen daraufhin fest:

  • Den Prüfumfang
  • Das Prüfintervall
  • Die Qualifikation der prüfenden Person (intern oder extern)
  • Den Dokumentationsumfang

Dabei können und dürfen Sie von Vorgaben und Empfehlungen aus Technischen Regeln abweichen, sofern Sie auf geeignete andere Weise das gleiche Schutzniveau sicherstellen. Im Fall von besonderen, kritischen Nutzungsbedingungen müssen Sie sogar von den Vorgaben/Empfehlungen abweichen und zur Sicherstellung des gleichen Schutzniveaus das Intervall heruntersetzen.

Prüfintervalle können Sie zum Beispiel in unserer Master-Übersicht »Rechtlich prüfpflichtige Anlagen« dokumentieren. Dort finden Sie bereits die Eintragungen, die aus Rechtsvorschriften wie z.B. Technischen Regeln resultieren.

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