30.03.2017
»Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«

Die LV 59 gibt den Aufsichtsdiensten der Länder eine Anleitung an die Hand, wie Aufsichtsbeamte, länderübergreifend einheitlich, betriebliche Gefährdungsbeurteilungen überprüfen sollen.
Diese Handlungsanleitung legt Prüfkriterien fest und wie die Prüfung im Einzelnen ablaufen soll. Außerdem wird festgelegt, in welche Kategorien das Überprüfungsergebnis einzuteilen ist und davon abhängig, welche Optionen die Aufsichtsbeamten dann gegebenenfalls haben. Das nennt sich »Verwaltungshandeln« und bedeutet im Klartext: Bußgeldkatalog.
Die LV 59 richtet sich naturgemäß nicht an Unternehmen, kann für Sie aber von hohem Interesse sein, zum Beispiel um zu prüfen, ob Sie - beziehungsweise in diesem Fall Ihre Gefährdungsbeurteilungen - einer solchen Überprüfung Stand halten würden.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Systematik/ einem Tool sind, das diese Anforderungen zu 100 % erfüllt (und das auf nur einer (1!) Seite), dann legen wir Ihnen unsere ALGEBRA Arbeitsplätze ans Herz.
» zur LV 59 »Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung«
Weitere News aus dieser Kategorie
Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen
Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland
Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen
BGHM: Elektromagnetische Felder beim Schweißen - Software für einfache Ermittlung von Sicherheitsabständen