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24.05.2013

Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe

Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe

Schorsch Schrauber, Leiter der Schlosserwerkstatt bei der Safe Production GmbH, hat die Gefahrstoffe jetzt im Griff (das war nicht immer so - siehe Teil 3):

  • Alle Stoffe mit Gefahrstoffsymbol sind sauber im Sicherheitsschrank gelagert,
  • Sicherheitsdatenblätter sind in aktueller Version vorhanden,
  • Gefährdungsbeurteilungen sind durchgeführt,
  • Gefahrstoffkataster ist aktuell*,
  • Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt,
  • Mitarbeiter sind unterwiesen.

* Hinweis: Bei geringer Gefährdung müssen Sie kein Gefahrstoffverzeichnis führen. Doch woher wollen Sie ohne systematische Auflistung wissen, welche Stoffe im Einsatz sind und ob für alle Stoffe eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Tatsächlich nimmt keiner seiner Jungs mehr ohne weiteres von irgendeinem Vertreter Super-Stoff an. Super-Stoff im Baumarkt kaufen ist ebenfalls tabu. Beschafft werden Super-Stoffe erst nach Freigabe von Siegfried Sicher bzw. Heinrich Heil, dem Betriebsarzt.

Stolz steht Schorsch Schrauber beim nächsten Audit zusammen mit August Auditor über Unterlagen gebeugt, als Bruno Brauser den in der Halle abgestellten Dieselstapler anschmeißt und nach draußen heizt. Er hinterlässt eine fette Dieselrußwolke. August Auditor macht seinem Namen alle Ehre und will von Schorsch Schrauber die Gefährdungsbeurteilung für Abgase von Dieselmotoren sehen, und wissen, ob diese auch im Gefahrstoffkataster gelistet sind.

Hat er nicht. Sind sie nicht. Warum auch? Das sind doch keine Gefahrstoffe, schließlich klebt ja kein Gefahrstoffsymbol darauf... Schorsch Schrauber war so stolz, dass er »seine« Gefahrstoffe endlich im Griff hat, und jetzt trifft ihn die Erkenntnis, dass nicht die Kennzeichnung einen Stoff zum Gefahrstoff macht, sondern seine gefährlichen Eigenschaften. Abgase von Dieselmotoren enthalten gleich mehrere gefährliche Stoffe - Gefahrstoffe! Und wo Gefahrstoffe sind, ist die Gefährdungsbeurteilung nicht weit.

»Ja dann«, sinniert Schorsch Schrauber, »gilt das ja auch für unsere Schweißrauche.« Und als er durch das Fenster den Kollegen von der Logistik am Abfalllager hantieren sieht, fügt er hinzu: »Und für unsere gefährlichen Produktionsabfälle auch.«

»Genau«, bestätigt August Auditor
Quelle: GefStoffV, TRGS 554, TRGS 528, TRGS 201

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.

Weitere Beiträge:
Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit