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12.07.2013

Teil 6: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen

Bei der Safe Production GmbH gibt es in der Zwischenzeit Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

  • von Boris Boss in der Produktion beim offenen Umgang für unterschiedliche Tätigkeiten und an der gekapselten Anlage bei der Störungsbeseitigung (Teil 1 und Teil 5)
  • von Daniel Denker im Labor (Teil 2)
  • von Schorsch Schrauber in der Schlosserwerkstatt für den offenen Umgang sowie für die entstehenden Gefahrstoffe »Dieselmotoremissionen« und »Schweißrauche« (Teil 3 und Teil 4)

Stefan Stapel, Lagerleiter bei der Safe Production GmbH, hat die ganze Prozedur am Rande mitbekommen. Er ist jedoch der Meinung, dass eine Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen für seine Mannschaft nicht notwendig ist.

Begründung: Wir gehen nicht mit Gefahrstoffen um. In meinem Bereich werden Super-Stoffe nur in geschlossenen Behältnissen entladen, in Umverpackungen verpackt, gelagert, kommissioniert, innerbetrieblich transportiert oder verladen.

Als August Auditor den Lagerbereich von Stefan Stapel unter die Lupe nimmt, vermisst dieser deshalb auch weder das Gefahrstoffverzeichnis noch Betriebsanweisungen oder Gefahrstoffunterweisungen. Allerdings möchte August Auditor von Stefan Stapel wissen,

  • welche Maßnahmen er vorgesehen hat, wenn zum Beispiel eine Palette mit Super-Stoff vom Stapler oder LKW fällt
  • welchen Gefährdungen die Mitarbeiter schlimmstenfalls ausgesetzt sind
  • ob diese wissen was zu tun ist
  • ob alle Sicherheitsdatenblätter vorliegen, um sie im Gefahrenfall Einsatzkräften oder dem Arzt vorlegen zu können
  • ob die entsprechenden Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind
  • wer informiert werden muss
  • ob die Mitarbeiter unterwiesen sind.

Stefan Stapel denkt sich: »Jetzt hat es mich mit der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe doch noch erwischt. Ich hätte mich nicht zu früh freuen sollen.« Zusammen mit Siegfried Sicher macht er sich daran, die Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß abzuwägen und für die kritischen Stoffe und Szenarien Notfallmaßnahmen festzulegen. Heraus kommt eine übersichtliche Notfallkarte*, die im Lagerbereich aushängt und die Fahrer bei sich auf dem Stapler haben.

Und später dann fragt August Auditor Stefan Stapel noch nach den Rollen der Safe Production GmbH im Gefahrgutrecht.... Aber das ist ein anderes Thema.
Quelle: ArbSchG, GefStoffV, und – im Falle des Gefahrgutrechts: ADR, GGVSEB

Danke an RA Nils Tumat, Oberstaatsanwalt a.D., dem ich die Idee der Namensgebung für die handelnden Personen verdanke.
 

 

Teil 1: Ein Stoff – eine Gefährdungsbeurteilung
Teil 2: Das gilt nur für den Produktionsbetrieb
Teil 3: Das gilt nur für Rohstoffe
Teil 4: Das gilt nur für zugekaufte Stoffe
Teil 5: Das gilt nur bei offenem Umgang mit Stoffen
Teil 7: Das gilt nur bei Gefährdungen für die Gesundheit