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25.05.2016

Risiken abschätzen Teil I

Nachdem die Gefährdungen ermittelt wurden, geht es daran, sie zu bewerten. Bewerten bedeutet, den Ist-Zustand mit dem sicheren Soll-Zustand zu vergleichen.

Überschreitet das Risiko diesen Sollzustand, also das höchste akzeptable oder vertretbare Risiko (auch als »Grenzrisiko« bezeichnet), besteht eine Gefahr. Das Risiko muss durch geeignete Maßnahmen verringert werden (zur Risikominimierung siehe Wirksamkeitsprüfung).

Dieses Grenzrisiko ist häufig durch staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Form von Grenzwerten, Mindestanforderungen, etc. (= normierte Schutzziele) beschrieben, z.B.

  • untere und obere Auslöseschwellen bei Lärmbelastungen
  • Auslöse- und Expositionsgrenzwerte bei Vibrationen
  • Arbeitsplatzgrenzwerte bei Gefahrstoffen

Zum Beispiel ist eine Lärmquelle am Arbeitsplatz nicht gleichzeitig mit einer Gefährdung des Mitarbeiters verbunden. Erst wenn die Tageslärmexposition 80 bzw. 85 dB(A) überschreitet, besteht das Risiko einer Lärmschwerhörigkeit. Gleichwohl würde ein gemessener Wert von 75 dB(A) in einem Großraumbüro Grund zur Sorge geben, zwar nicht aufgrund einer möglichen Schädigung des Gehörs, wohl aber als Stressfaktor (Stichwort: extraauraler Lärm).

Anderes Beispiel: Das Auftreten eines Gefahrstoffes in der Luft am Arbeitsplatz führt - per Definition - erst zu einer Gesundheitsgefährdung, wenn die Konzentration des Gefahrstoffes den Arbeitsplatzgrenzwert überschreitet.

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