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06.07.2017

Gefährdungsbeurteilung für den »Spezialfall«

Gefährdungsbeurteilung für den »Spezialfall«

Fremdfirmentätigkeit
Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, in Ihrem Betrieb Bau-, Montage oder Reparaturarbeiten durchzuführen, können in Wechselwirkung mit Ihren Tätigkeiten, Anlagen oder Abläufen neue Gefährdungen auftreten, die fallbezogen beurteilt werden müssen. Da die Fremdfirma die Gefahren in Ihrem Betrieb nicht kennt und Sie wiederum nicht mit den Tätigkeiten der Fremdfirma vertraut sind, ist es erforderlich, dass Sie bei der Gefährdungsbeurteilung zusammenarbeiten.

Sie als beauftragendes Unternehmen müssen hierfür eine verantwortliche Person benennen, die die Gefährdungsbeurteilung zusammen mit der Fremdfirma durchführt und die Tätigkeiten koordiniert. Sinnvollerweise erstellen Sie sich dazu ein Formblatt, mit dem Sie mögliche Gefährdungen systematisch erheben und dokumentieren können.

Die Gefährdungsbeurteilung ergibt dabei dann zum Beispiel, dass für bestimmte Tätigkeiten spezielle Arbeitserlaubnisse auszustellen sind.

Arbeitserlaubnisse
Bestimmte Tätigkeiten, bei denen die Gefährdungen in Abhängigkeit vom Ort, von den Bedingungen vor Ort, der Zeit oder sonstigen Umständen unterschiedlich sind, erfordern eine besondere fallbezogene Gefährdungsbeurteilung, zum Beispiel bei:

  • Feuer- oder Heißarbeiten, wie Schweißen, Löten, Schneiden, Trennschleifen, Flämmen.
  • Arbeiten in engen Räumen (Behälter, Rohrleitungen, Baugruben, etc.)
  • Arbeiten in Höhen
  • Arbeiten an Behältern und Armaturen, die unter Druck stehen oder heißes Medium, Säuren oder Laugen enthalten

Für diese Tätigkeiten sollte sinnvollerweise ein Arbeitserlaubnis- oder Freigabeverfahren eingerichtet werden. Die tatsächliche Notwendigkeit wird in der übergeordneten Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei wird auch beurteilt, welche Gefährdungen konkret bestehen (Ex-Atmosphäre, Sauerstoffmangel etc.). Darauf aufbauend wird die Vorlage für das Arbeitserlaubnis- oder Freigabeverfahren entwickelt. Ob die in der übergeordneten Gefährdungsbeurteilung identifizierten potenziellen Gefährdungen dann im Einzelfall tatsächlich relevant sind, wird im Rahmen des Arbeitserlaubnis- oder Freigabeverfahren beurteilt, es werden geeignete Schutzmaßnahmen für den Einzelfall getroffen und das Ergebnis im Arbeitserlaubnisschein, Heißarbeitsschein oder der Befahrerlaubnis dokumentiert.

Weitere Beispiele für ›Spezial‹ - Gefährdungsbeurteilungen sind

  • Explosionsschutzdokument zu detaillierter Betrachtung von Brand- und Explosionsgefahren durch Gase, Dämpfe, Stäube (siehe auch unseren Teil 7 unserer Serie über Gefahrstoffe)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) bei Bauarbeiten (Beurteilung der gegenseitige Gefährdung bei der Zusammenarbeit mehrerer Firmen)
  • Arbeits- und Sicherheitsplan bei Bauarbeiten auf kontaminierten Standorten
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestprodukten
  • Bewertung der Bildschirmarbeitsplätze
  • Beurteilung psychischer Belastung

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