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04.05.2023

Explosionsschutz: Beurteilung der Explosionsgefährdung V

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Reichen die technischen und organisatorischen Explosionsschutzmaßnahmen nicht aus, um die Entzündung der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre sicher zu verhindern, muss zum Beispiel durch eine Explosionsdruckentlastung oder explosionsfeste Bauweise die Auswirkung der Explosion begrenzt oder auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden. Man bezeichnet diese Maßnahmen auch als konstruktiven Explosionsschutz. Damit beschäftigt sich die TRGS 724.

Die Explosionsgefahren und die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept) müssen Sie in einem sogenannten Explosionsschutzdokument beschreiben. Das Explosionsschutzdokument stellt eine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dar. Welche Inhalte in einem Explosionsschutzdokument beschrieben sein müssen, ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt. Weitere Informationen zur Erstellung und zum Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes mit beispielhaften Angaben finden Sie in der DGUV Information 213-106.

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Dieter Hubich