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03.12.2020

Rollen im Gefahrgutrecht: Verlader

Rollen im Gefahrgutrecht: Verlader

Definition des Verladers gemäß ADR:
Das Unternehmen, das

  • verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug […] verlädt oder
  • einen Container, Schüttgut-Container etc. auf ein Fahrzeug verlädt.

Das klingt logisch und wenig kompliziert. Beachten Sie bitte, dass es auch hier um das Unternehmen geht und nicht die Person, die das physisch tun.

Prima, werden Sie vielleicht denken. Diese Rolle übernimmt Ihr Unternehmen aber nicht. Vielmehr sehen Sie Ihren Entsorger oder die beauftragte Spedition in dieser Rolle.

Leider muss ich Ihre Euphorie dämpfen, denn es gibt ja noch die...
Definition des Verladers gemäß GGVSEB
Und die geht noch einen Schritt weiter: »Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt […]«

Das bedeutet, allein weil der Abfall, die Retoure oder die neuen Laptops, die in die Niederlassung geschickt werden müssen, in Ihrem Besitz sind, bevor sie den Transport antreten, gelten Sie nach der GGVSEB als Verlader.

Also sind Sie eigentlich immer Verlader.

Der Verlader hat u.a. folgende Pflichten (nach ADR und GGVSEB). Er

  • darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie […] zur Beförderung zugelassen sind;
     
  • hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter […] zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung erkennbar unvollständig oder beschädigt oder an der Außenseite mit Anhaftungen gefährlicher Rückstände versehen ist. Er darf ein Versandstück [erst zur Beförderung] übergeben, wenn der Mangel beseitigt worden ist.
    Gleiches gilt übrigens für ungereinigte leere Verpackungen.
    Gleiches gilt auch für den Transport von in begrenzten bzw. freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter.
     
  • hat dafür zu sorgen, dass ein Versandstück nach Teilentnahme des gefährlichen Gutes nur verladen wird, wenn die Verpackung [wieder] den Anforderungen […] entspricht.
    Gleiches gilt für leere Verpackungen.
     
  • hat […] die Vorschriften für das Anbringen von Großzetteln (Placards), die Kennzeichnung und das Anbringen orangefarbener Tafeln am Fahrzeug […] zu beachten;
    Das gilt auch für den Transport von ungereinigten leeren Verpackungen.
    Kennzeichnungsvorschriften beim Versand von in begrenzten bzw. freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter sind ggf. ebenfalls einzuhalten.
     
  • hat beim Verladen von Versandstücken die Zusammenladeverbote auch unter Berücksichtigung der bereits im Fahrzeug […] befindlichen gefährlichen Güter […] zu beachten.

Der Verlader hat außerdem den Fahrzeugführer auf das gefährliche Gut mit den Angaben [im Beförderungspapier] schriftlich oder elektronisch hinzuweisen.

Der Verlader hat darüber hinaus die Vorschriften über die Beladung und die Handhabung zu beachten. Dazu zählen insbesondere und unter anderem

  • eine Kontrolle der Dokumente
  • eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, Containers, etc. sowie ihrer bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung
  • Beachtung der Ausrichtungspfeile bei der Ladung
  • Zusammenladeverbote
  • Ladungssicherung

Die Liste ist lang, und an dieser Stelle noch nicht einmal vollständig. Um sicherzustellen, dass Sie Ihren Pflichten als Verlader nachgekommen sind, empfehlen wir dringend, die entsprechenden Punkte systematisch mit Hilfe von Checklisten abzuprüfen und zu dokumentieren. Bewährt hat sich auch, Sachverhalte fotografisch festzuhalten.

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