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16.07.2020

Energielösungen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Vergleich

Energielösungen für Industrie- und Gewerbebetriebe im Vergleich
www.istockphoto.com; Blue Planet Studio

Für Unternehmen steigt die Relevanz, den Energiebedarf durch erneuerbare Energien klimafreundlich zu decken. Doch welche Anwendungsformen der Energieversorgung gibt es und worin unterscheiden sie sich? Im Folgenden werden drei Optionen näher betrachtet:

Deckung des Stromverbrauchs durch langfristige Stromverträge aus erneuerbaren Energiequellen:

  • die Power Purchase Agreements (PPA)
  • Eigene Erzeugungsanlagen am Standort
  • Betrieb von Anlagen durch Dritte durch Contracting

Power Purchase Agreements
Bei PPAs schließt der Stromabnehmer einen bilateralen, dauerhaften Stromliefervertrag mit einem Produzenten von erneuerbarer Energie. Dies können beispielweise Betreiber von Windparks oder Photovoltaikanlagen sein. Der Preis pro Kilowattstunde wird im Voraus für die Laufzeit bindend festgelegt und bleibt fixiert. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Unternehmen nicht zwingend in der Nähe der Anlage liegen muss, da die Versorgung über das allgemeine Netz erfolgt. Somit kann der Stromabnehmer unmittelbar von erneuerbaren Erzeugungsanlagen Energie beziehen, ohne selbst eine Anlage bauen zu müssen. Zusätzlich bieten PPAs eine langfristige Preisstabilität, da die Laufzeit des Vertrages meistens zwischen 5 und 15 Jahren beträgt.

Eigene Erzeugungsanlagen am Standort
Mehr Unabhängigkeit und Flexibilität bietet die Errichtung von eigenen Erzeugungsanlagen direkt am Standort. Dadurch kann die Verbrauchssituation passend zum Bedarf optimiert werden. Möglich sind beispielsweise Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Letzter Option bietet den Vorteil, dass auch die Kälte- und Wärmeversorgung am Standort berücksichtigt wird. Ein weiterer Pluspunkt einer eigenen Erzeugungsanlage ist die gegebene Preisstabilität. Zusätzlich gibt es ein erhöhtes Einsparpotenzial: da der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird, fallen keine Netzentgelte an und die EEG-Umlage kann reduziert werden. Vor Errichtung einer eigenen Anlage ist es allerdings wichtig, das Zusammenspiel von technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten individuell zu bewerten, um eine individuell passende Lösung zu finden.

Contracting
Unternehmen, die sich nur gering mit Planung und Umsetzung auseinander setzten wollen, sind mit  Contracting gut bedient. Hierbei werden die Erzeugungsanlagen direkt vor Ort des Unternehmens errichtet, jedoch übernimmt den Bau und den Betrieb ein Contracting-Partner. Dabei kann es sich beispielsweise, um den lokalen Energieversorger handeln, der das Unternehmen schließlich mit Energie aus der Anlage versorgt. Vorteile beim Contracting sind, dass Unternehmen die Investitionskosten nicht tragen müssen und kein Wartungsaufwand besteht. Allerdings müssen weiterhin Steuern und Umlagen gezahlt werden, da der Strom von Dritten bezogen wird.

Weiterführende Informationen finden sie unter: ET »Energiewirtschaftliche Tagesfragen«, Ausgabe 6/2020, S.36
Laura Czichon