27.04.2018
    PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
            Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Weitere News aus dieser Kategorie
                              Teil 2: Pflicht, Angebot oder Wunsch - was rechtlich gilt.
                                        Demographie: Alter(n)sgerechte Arbeitsplätze schaffen
                                        Certo: 10 Tipps für Geschäftsreisen ins Ausland
                                        Teil 1: Die drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
                                        Neue Serie: Arbeitsmedizinische Vorsorge – Pflicht, Chance und Optionen